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Bitkom Positionspapier Online-Mandat | Bitkom e.V.

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Academic year: 2022

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Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.

Albrechtstraße 10 A 10117 Berlin-Mitte Tel.: +49.30.27576-0 Fax: +49.30.27576-400 bitkom@bitkom.org www.bitkom.org

Ansprechpartner Steffen von Blumröder Bereichsleiter Banking &

Financial Services Tel.: +49.30.27576-126 Fax: +49.30.27576-409 s.vonblumroeder@bitkom.org

Präsident Prof. Dieter Kempf

Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder

Positionspapier

Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medi- en e.V. vertritt mehr als 2.000 Unternehmen, davon über 1.200 Direktmitglieder.

Seine Mitglieder erwirtschaften etwa 140 Milliarden Euro Umsatz und exportie- ren Hightech im Wert von 50 Milliarden Euro. Die Schaffung innovationsfreundli- cher Rahmenbedingungen hat für BITKOM höchste Priorität. Bildung und Fach- kräftenachwuchs, Netzpolitik, Datenschutz und -sicherheit, E-Government und E-Health, Mittelstand und Start-ups, Urheberrecht, Softwaretechnologien, Con- sumer Electronics, Klimaschutz und Nachhaltigkeit, Barrierefreiheit und altersge- rechte Gestaltung sowie eine neue Telekommunikations- und Medienordnung sind Kern der politischen Agenda des BITKOM. Im Sinne der digitalen Konver- genz fördert BITKOM die Zusammenarbeit aller Unternehmen mit ITK-Bezug.

Die Lastschrift ist im Online-Handel eine wichtige, preiswerte und beliebte Be- zahlmethode. Sie kann auch dann eingesetzt werden, wenn der Zahlungspflich- tige nicht am Online-Banking teilnimmt. Der deutsche Gesetzgeber hat sich bereits klar für die Weiterführung dieser Bezahlmethode im Internet ausgespro- chen und die Bankenwirtschaft aufgefordert, dies weiterhin zu ermöglichen.

Durch die Ablösung der nationalen Zahlungsverfahren durch die SEPA- Verfahren entstehen jedoch neue Rahmenbedingungen, die aber nach Ein- schätzung des BITKOM eine Online-Mandatserteilung zulassen.

Ein Mandat ist die Voraussetzung für die Nutzung des SEPA-Lastschriftver- fahrens. Weder die EU-Verordnung noch die deutsche Gesetzgebung schreiben vor, in welcher Form ein Mandat erteilt werden muss.

Das SEPA-Regelwerk des EPC sieht nur das Papier-Mandat oder das elektroni- sche Mandat mit der qualifizierten elektronischen Unterschrift vor. Die letzte Variante ist jedoch im deutschen Markt de facto nicht nutzbar. Zur Nutzung eines Online-Mandats ist die Deutsche Kreditwirtschaft den Lastschrifteinreichern entgegengekommen. Sie sieht für die in der Inkassovereinbarung vorgesehene Schriftform (unter Verweis auf § 127 BGB) unter anderem die Möglichkeit der telekommunikativen Übermittlung unter Einhaltung der Textform (§§ 127 Abs. 2, 126 b BGB). Hierunter fallen beispielsweise Mandatserteilung per Fax, e-Mail und De-Mail. Somit besteht auch die Möglichkeit, im Onlineshop ein Mandat zu erstellen (Einhalten der Textform z.B. mittels PDF-Datei), das dann über die bestehende Internetverbindung bzw. aus dem Web-Browser heraus vom Käufer an den Händler übermittelt wird (telekommunikative Übermittlung). Ein solcher Lösungsansatz wurde vom BITKOM am 7.6.2013 der DK vorgestellt.

Die Deutsche Kreditwirtschaft weist darauf hin, dass den Zahlungsempfänger die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eines vom Zahlungspflichtigen autorisierten Mandats trifft. Die Darlegungs- und Beweislast gilt aber auch ins- besondere für den der Lastschrift zu Grunde liegenden Vertrag, der in der Regel auch online abgeschlossen wird. Eine Äquivalenz zwischen Vertragsform zum Positionspapier zum Online-Mandat

Berlin, 9. August 2013 Seite 1

(2)

Positionspapier zum Online Mandat

Seite 2

Abschluss des Grundgeschäfts und der Mandatsform als Autorisierung der Lastschrift ist somit sichergestellt.

Die telekommunikative Übermittlung unter Einhaltung der Textform ermöglicht somit eine plausible Nachweisbarkeit darüber, dass:

a) der Zahler das Mandat tatsächlich erteilt

b) der Lastschrifteinreicher zum Lastschrifteinzug mandatiert ist.

Da das oben beschriebene Online-Mandat in gewillkürter Schriftform erteilt wird und es sich somit nicht um ein elektronisches Mandat im Sinne des EPC Regel- werks handelt, ist es von der „Recommendation for the security of internet payments“ der EZB nicht betroffen.

Wird die Autorisierung einer Lastschrift durch den Zahlungspflichtigen 8 Wochen nach Belastung seines Kontos bestritten, fordert seine Bank eine Kopie des Mandats an und entscheidet, ob eine Rückgabe erfolgt. Diese Entscheidung ist für die Bank des Lastschrifteinreichers bindend. Die DK weist bereits darauf hin, dass hier individuelle vertragliche Regelungen zwischen den Vertragspart- nern vereinbart werden können. Anhand solcher Regelungen lassen sich Vorge- hens- und Haftungsfragen einvernehmlich regeln. Solche Zusatzvereinbarungen mit dem Zahlungsempfänger werden heute schon von einigen Banken beschrit- ten. Dies sollte dazu beitragen, allen Beteiligten, also Bank des Zahlungsemp- fängers, Bank des Zahlungspflichtigen und Zahlungsempfänger, eine verlässli- che Grundlage zur Entscheidungsfindung zu geben, ob ein Lastschriftmandat gültig erteilt worden ist.

Im Sinne einer konsistenten Handlungsausrichtung im Markt ist ein Konsens zur allgemeinen Akzeptanz der gewillkürten Schriftform als ein zulässiges Verfahren zur Autorisierung von Mandaten dringend erforderlich. Die gewillkürte Schriftform stellt hier ein in Deutschland rechtlich etabliertes, von Politik und Marktteilneh- mern gefordertes Verfahren dar, welches dem Status-Quo entspricht.

BITKOM wünscht sich daher, dass dieses Verständnis auch in der Deutschen Kreditwirtschaft flächendeckend akzeptiert wird und somit ein Marktkonsens die SEPA-Umsetzung für alle Markteilnehmer übersichtlich und effizient unterstützt.

Die DK soll sich für dieses Verständnis auch auf europäischer politischer Ebene und im EPC einsetzen.

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