331 MBl. LSA Nr. 25/2018 vom 23. 7. 2018
Zulassung der Nutzung des Aufwuchses von Brachflächen gemäß § 25 Abs. 2 der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung
Bek. des MULE vom 15. 6. 2018 – 54.3-60126
Gemäß § 25 Abs. 2 der Direktzahlungen-Durchführungs- verordnung (DirektZahlDurchfV) vom 3. 11. 2014 (BGBl. I S. 1690), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23. 3.
2018 (BAnz AT 29. 3. 2018 VI), wird zugelassen, dass auf Flächen, die gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 DirektZahlDurchfV brachliegen, der Aufwuchs durch Beweidung mit Tieren oder durch Schnittnutzung für Futterzwecke genutzt werden kann.
Die Zulassung der Nutzung gilt mit Wirkung vom 1. 7.
2018 ausschließlich für das Kalenderjahr 2018 für alle Regionen des Landes Sachsen-Anhalt.
I. Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr
9116
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Forschung, Einführung und
Nutzung intelligenter Verkehrssysteme;
Änderung
RdErl. des MLV vom 20. 4. 2018 – 37-30604/IVS
Bezug:
RdErl. des MLV vom 28. 11. 2016 (MBl. LSA 2017 S. 67)
1. Der Bezugs-RdErl. wird wie folgt geändert:
a) Nummer 5.6 wird aufgehoben.
b) Nummer 5.7 wird Nummer 5.6.
2. Dieser RdErl. tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
An
das Landesverwaltungsamt
9116
Grundsätze über die Gewährung von Zuweisungen zur Förderung der Forschung, Einführung und
Nutzung intelligenter Verkehrssysteme;
Änderung
RdErl. des MLV vom 20. 4. 2018 – 37-30604/IVS
Bezug:
RdErl. des MLV vom 28. 11. 2016 (MBl. LSA 2017 S. 73)
1. Der Bezugs-RdErl. wird wie folgt geändert:
a) Nummer 5.5 wird aufgehoben.
b) Nummer 5.6 wird Nummer 5.5.
2. Dieser RdErl. tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
An
das Landesverwaltungsamt
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