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1.Der Bezugs-RdErl. wird wie folgt geändert:a)Nummer 5.6 wird aufgehoben.b)Nummer 5.7 wird Nummer 5.6.2.Dieser RdErl. tritt am Tag nach der Veröffentlichung inKraft.

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Academic year: 2022

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331 MBl. LSA Nr. 25/2018 vom 23. 7. 2018

Zulassung der Nutzung des Aufwuchses von Brachflächen gemäß § 25 Abs. 2 der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung

Bek. des MULE vom 15. 6. 2018 – 54.3-60126

Gemäß § 25 Abs. 2 der Direktzahlungen-Durchführungs- verordnung (DirektZahlDurchfV) vom 3. 11. 2014 (BGBl. I S. 1690), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23. 3.

2018 (BAnz AT 29. 3. 2018 VI), wird zugelassen, dass auf Flächen, die gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 DirektZahlDurchfV brachliegen, der Aufwuchs durch Beweidung mit Tieren oder durch Schnittnutzung für Futterzwecke genutzt werden kann.

Die Zulassung der Nutzung gilt mit Wirkung vom 1. 7.

2018 ausschließlich für das Kalenderjahr 2018 für alle Regionen des Landes Sachsen-Anhalt.

I. Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr

9116

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Forschung, Einführung und

Nutzung intelligenter Verkehrssysteme;

Änderung

RdErl. des MLV vom 20. 4. 2018 – 37-30604/IVS

Bezug:

RdErl. des MLV vom 28. 11. 2016 (MBl. LSA 2017 S. 67)

1. Der Bezugs-RdErl. wird wie folgt geändert:

a) Nummer 5.6 wird aufgehoben.

b) Nummer 5.7 wird Nummer 5.6.

2. Dieser RdErl. tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

An

das Landesverwaltungsamt

9116

Grundsätze über die Gewährung von Zuweisungen zur Förderung der Forschung, Einführung und

Nutzung intelligenter Verkehrssysteme;

Änderung

RdErl. des MLV vom 20. 4. 2018 – 37-30604/IVS

Bezug:

RdErl. des MLV vom 28. 11. 2016 (MBl. LSA 2017 S. 73)

1. Der Bezugs-RdErl. wird wie folgt geändert:

a) Nummer 5.5 wird aufgehoben.

b) Nummer 5.6 wird Nummer 5.5.

2. Dieser RdErl. tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

An

das Landesverwaltungsamt

Herausgegeben vom Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt.

Verlag, Gesamtherstellung und Vertrieb: Freyburger Buchdruckwerkstätte GmbH, Am Gewerbepark 15, 06632 Freyburg (Unstrut), Telefon: (03 44 64) 30 40; Telefax: (03 44 64) 2 80 67; E-Mail: verlag@fb1.de.

Erscheint nach Bedarf; laufender Bezug durch die Post; Einzelexemplare durch den Verlag.

Bezugspreise:

a) Abonnement 117,60 jährlich einschließlich Mehrwertsteuer und Versandkosten im Inland; Kündigung nur zum Ende des Kalenderjahres spätestens drei Monate vor Jahresende;

b) Einzelnummer je angefangene 16 Seiten 1,53 einschließlich Mehrwertsteuer, jedoch zuzüglich Versandkosten.

Internet: http://www.landesrecht-sachsen-anhalt.info

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