• Keine Ergebnisse gefunden

StK vom b) Name des Zuwendungsempfängers Zweckverband Breitband Altmark c) Höhe des Investitionszuschusses Die Höhe des Investitionszuschusses beträgt

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "StK vom b) Name des Zuwendungsempfängers Zweckverband Breitband Altmark c) Höhe des Investitionszuschusses Die Höhe des Investitionszuschusses beträgt "

Copied!
3
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Zweckverband Breitband Altmark Der Verbandsgeschäftsführer

Hansestadt Salzwedel, 07.11.2017

Anschrift:

Zweckverband Breitband Altmark Neutorstraße 43

29410 Hansestadt Salzwedel Telefon:

03 90 1 / 28 29 690 Telefax:

03 90 1 / 30 78 490 E-Mail:

info@breitband-altmark.de (nur für formlose Mitteilungen ohne elektronische Signatur)

Internet:

www.breitband-altmark.de Steuernummer:

106/144/50172

Vorsitzender der Verbandsversammlung:

Landrat Carsten Wulfänger Landkreis Stendal

Verbandsgeschäftsführer:

Andreas Kluge

Projektbeschreibung NGA Breitbandausbau Altmark, Projektgebiet 3

Grundlage ist hier die Breitbandförderrichtlinie Sachsen-Anhalt Ziffer 7.6.1

a) Titel und vollständiger Wortlaut dieser Richtlinie

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur

Förderung des Next Generation Access-Breitbandausbaus in Sachsen-Anhalt (NGA-RL LSA)

RdErl. D. StK vom 27.10.2015 – 46-2806-1

b) Name des Zuwendungsempfängers Zweckverband Breitband Altmark

c) Höhe des Investitionszuschusses

Die Höhe des Investitionszuschusses beträgt 7.662.758,76 €.

d) Höhe und Intensität der Förderung

Anteilsfinanzierung mit einem Anteil von bis zu 15,74 v. H. an den zuwendungsfähigen Ausgaben.

ZBA I Neutorstraße 43 I 29410 Hansestadt Salzwedel

Investitionsbank Sachsen-Anhalt Öffentliche Kunden und Sport Domplatz 12

39104 Magdeburg

(2)

Seite 2 von 3 e) Darstellung, in welchen Gebieten gefördert wird

Die Zuwendung dient dem NGA-Ausbau in den Kommunen Apenburg-

Winterfeld, Beetzendorf, Dähre, Diesdorf, Gardelegen, Jübar, Klötze, Kuhfelde, Rohrberg und Wallstawe.

Planung Projektgebiet 3, Quelle: eigene Darstellung

f) Darstellung, welche Technologie und welche Infrastrukturen durch die Förderung ermöglicht werden

In den Ausbaugebieten des Projektgebietes 3 soll ein flächendeckendes FTTB- Netz errichtet werden: Haushalte FTTB: 11234 - Gewerbe FTTB: 8 - Inst.

Nachfrager FTTB: 376

g) Darstellung, welche Leistungen (Geschwindigkeiten) durch die Förderung ermöglicht werden

Nach erfolgtem Ausbau stehen Haushalten mindestens 50 Mbit/s (Download und Upload) zur Verfügung.

h) Vorleistungspreise für den Netzzugang

Der Pächter verpflichtet sich, seine Vorleistungspreise entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere

- des Telekommunikationsgesetzes sowie der


- Bundesrahmenregelung Leerrohre zu gestalten.
Für den Fall, dass

Zugangsprodukte nachgefragt werden, für die keine Preisfestsetzung gemäß §

(3)

Seite 3 von 3 6 Absatz 5 BRLR gegeben ist, sind die Vorleistungspreise zwischen dem

ausgewählten Bieter und dem Zugangsnachfrager zu vereinbaren (§ 6 Abs. 6 BRLR). lm Falle der Nichteinigung ist die öffentliche Hand angewiesen, die Festsetzung der Vorleistungspreise vorzunehmen. Hierzu ist die

Bundesnetzagentur zu konsultieren, die innerhalb von vier Wochen im Rahmen einer Stellungnahme Vorschläge zur Festsetzung der Vorleistungspreise

unterbreitet.

i) Datum der (voraussichtlichen) Inbetriebnahme des Netzes

Vorgesehen ist, den Bau des NGA-Netzes bis Ende des Jahres 2018 abzuschließen.

j) Vorleistungsprodukte

- Passive Vorleistungsprodukte, wie entbündelter Zugang beinhaltet den Zugang zur Glasfaseranschlussleitung, Zugang zur unbeschalteten Glasfaser und der Zugang zu Leerrohren.

- Aktive Zugangsprodukte, wie Bitstromzugang -auf Layer 2 und Layer 3 Basis.

k) Zahl der Zugangsinteressenten und Diensteanbieter im Netz

Das geförderte NGA-Breitbandzugangsnetz wird betrieben von der DNS:Net.

l) Zahl der an das Netz potenziell anzubindenden Anschlüsse

Bei einem 100 % Ausbau können 11618 Anschlüsse realisiert werden.

m) Nutzungsgrad

Erfahrungsgemäß kann mittelfristig von einem Nutzungsgrad in Höhe von 40 bis 60 % aller geschaffenen, vorhandenen Anschlüsse gerechnet werden.

______________________

Andreas Kluge

(Verbandsgeschäftsführer)

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

 im minimal belegten Baum gibt es höchstens N ( n )-1 Splits, die Wahrscheinlichkeit für einen Split ist daher. C G C C

a) Die Vergabestelle fordert als Mindeststandard (Mindestbedingung) einen durchschnittlichen Jahresmindestumsatz der vergangenen drei abgeschlos- senen Geschäftsjahre

a) Die Vergabestelle fordert als Mindeststandard (Mindestbedingung) einen durchschnittlichen Jahresmindestumsatz der vergangenen drei abgeschlos- senen Geschäftsjahre

Sie erhalten die anliegenden Vergabeunterlagen mit der Aufforderung, ein erstes Angebot für Projektsteuerungsleistungen der Projektüberwachung und -koordination für

Einführen, Einfädeln, Absetzen und Ablegen von Mikrokabel mit 6 Fasern, Spleißen (Fusionsspleiß) von 2 Fasern (Kabel auf Kabel) und Ablegen in Spleißkassetten Nvt, liefern,

3.4 Weitere als die mit Bestätigung des Abrufs beauftragten Leistungen, die der AN ohne vorherigen schriftlichen Abruf erbringt, gelten erst nach einer schriftlichen

Der GU ist verpflichtet durch sein eigenes Kontaktcenter alle Kunden zeitnah vor dem geplanten Anschluss zu kontaktieren und mit diesen einen Termin für eine Hausbegehung und