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Auslegungshilfe für die Kumulierungsregelung in VII. 2) der Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur

Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt vom 11. März 2015 (MAP)

Die Kumulierungsregel nach VII. 2) MAP

„Die Förderung nach diesen Richtlinien ist mit einer Förderung aus den im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungs- programms aufgelegten KfW-Programmen nur bei folgenden KfW-Programmen kumulierbar: „Energieeffizient Bauen“

(Programmnummer 153), „Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit“ (Programmnummer 167).“

ist wie folgt auszulegen:

Die Regelung, die eine Kumulierung nur mit bestimmten KfW-Programmen im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungs- programms zulässt, bezieht sich ausschließlich auf die Kumulierung für eine Förderung derselben Investitionskosten.

Eine parallele Förderung für andere Investitionskosten im Rahmen einer umfassenden Sanierung ist möglich.

Beispiel 1:

Der Antragsteller nimmt im Rahmen einer umfassenden Sanierung seines Einfamilienhauses folgende Maßnahmen vor:

Austausch der bisherigen Ölheizung durch eine Pelletheizung (Biomasse),

Dämmung der Fassade und

Austausch der Fenster.

Wenn für die Maßnahme „Austausch der Heizung“ eine MAP-Förderung in Anspruch genommen wird, bleibt eine Förderung nach dem KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren“ für die Kosten der anderen Maßnahmen möglich (Dämmung der Fassade und Austausch der Fenster).

Werden die Kosten für den Heizungsaustausch allerdings auch im Förderprogramm „Energieeffizient sanieren“

geltend gemacht, können diese Kosten nicht nochmals über das MAP gefördert werden.

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Beispiel 2:

Der Antragsteller möchte ausschließlich seine Heizung auf erneuerbare Energien umstellen.

Beantragt er für diese Maßnahme eine Förderung im Rahmen des KfW-Programms „Effizient Sanieren“, kann er später nicht auch noch eine Förderung aus dem MAP für den Heizungsaustausch erhalten.

Entscheidet er sich für eine Förderung des Heizungsaustauschs im Rahmen des MAP ist grundsätzlich keine gleich- zeitige Förderung aus den KfW-Programmen, insbesondere dem Programm „Effizient Sanieren“, möglich.

Von dieser Grundregel ausgenommen ist nur das Spezialprogramm „Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit“, das auch bei Inanspruchnahme des MAP für dieselbe Maßnahme anwendbar bleibt, so dass die (MAP-geförderte) Maßnahme zusätzlich mit Hilfe eines zinsgünstigen Kredits finanziert werden kann. (Das KfW-Programm „Energie- effizient Bauen“ kommt bei einem Heizungsaustausch, also einer Sanierungs- und keiner Neubaumaßnahme, nicht in Betracht).

1. Fördermöglichkeiten bei nur einer Maßnahme (Heizung)

Zusammenfassend gilt daher: Sofern für eine Maßnahme eine Förderung im Rahmen des MAP in Anspruch genom- men werden soll (z. B. Ersatz einer Ölheizung durch eine Pelletheizung), so ist für genau diese MAP-geförderte Maß- nahme eine zusätzliche Förderung durch die KfW-Programme grundsätzlich nicht möglich. Einzige Ausnahmen sind die KfW-Spezialprogramme „Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit“ und „Energieeffizient Bauen“, die ggf.

zusätzlich zum MAP auch für die gleiche Maßnahme in Anspruch genommen werden können.

2. Fördermöglichkeiten bei mehreren Maßnahmen

Sofern neben der MAP-geförderten Maßnahme weitere Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden (z. B. Wärme- dämmung des Gebäudes, Austausch der Heizkörper), für die keine MAP-Förderung in Anspruch genommen wird, ist eine Förderung im Rahmen der verschiedenen KfW-Programme des CO2-Gebäudesanierungsprogramms möglich.

Im Rahmen einer umfassenden Sanierung können daher beide Programme in Anspruch genommen werden, sofern die Förderung verschiedene Maßnahmen betrifft.

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