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Fragen zum Bewachungsregister

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Academic year: 2022

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Fragen zum

Bewachungsregister

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Fragen zum Bewachungsregister 2

Was ist das Bewacherregister?

Im Jahr 2016 hat der Gesetzgeber die Regeln für das Bewachungsgewerbe verschärft. Hintergrund sind Vorfälle in sensiblen Bereichen des Bewachungsgewerbes, insbesondere Übergriffe von

Sicherheitspersonal in Flüchtlingsunterkünften sowie Vorkommnisse bei der Bewachung von Großveranstaltungen. Durch das Gesetz zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften vom 4.

November 2016 (BGBl. I, S. 2456) sind zum 1. Dezember 2016 insbesondere gestiegene Anforderungen an die Qualifikation und die Zuverlässigkeit von Bewachungsunternehmern und Wachpersonen in sensiblen Bereichen in Kraft getreten. Um den Vollzug des Bewachungsrechts zu verbessern, sieht das Gesetz vor, dass ein Bewacherregister zu errichten ist. Bisher wurden im Bewachungsgewerbe Daten zu Erlaubnissen von Gewerbetreibenden -und Zulassungen (Vorliegen von Qualifikation und

Zuverlässigkeit) von Wachpersonen in Behörden lokal gespeichert. Im Bewacherregister werden diese Daten künftig an zentraler Stelle dokumentiert, um bei Vor-Ort-Kontrollen von Wachpersonal bundesweit elektronisch abgerufen werden zu können.

Bei den im Bewacherregister bereit zu haltenden Daten handelt es sich insbesondere um erforderliche Daten zur Identifizierung und Erreichbarkeit des Gewerbetreibenden und der Wachpersonen sowie Angaben zur Qualifikation und Zuverlässigkeit.

Wann wird das Bewacherregister in Betrieb genommen?

Entsprechend dem Wunsch des Bundesrates, den Start des Registers zu verschieben, geht das BMWi davon aus, dass es im Rahmen des aktuellen Gesetzgebungsverfahrens zu einer Verschiebung der Inbetriebnahme des Registers auf den 1. Juni 2019 kommen wird. Damit einhergehend wird

angenommen, dass auch erst dann die Verschärfung der gesetzlichen Regelungen in Kraft treten wird.

Was ist die Registerbehörde?

Die Registerbehörde ist eine Organisation, die für die Sicherstellung des technischen und fachlichen Betriebs und für die Weiterentwicklung des Bewacherregisters verantwortlich ist. Diese Aufgabe wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wahrgenommen.

Was ist das BAFA-Portal?

Über das BAFA-Portal erfolgt für die Nutzer der Zugang zum Bewacherregister.

Das BAFA nutzt für alle seine Internet-Applikationen, so auch für das Bewacherregister, einen zentralen Zugangsbereich mit der Nutzerselbstverwaltung, auch BAFA-Portal genannt. Dieses ist gegen

unberechtigten Zugriff ausreichend geschützt und wird ständig der aktuellen Bedrohungslage angepasst, um die Anwendungen und Informationen vor Manipulationen beziehungsweise Sabotage zu schützen.

Entstehen im Rahmen der Nutzung des BAFA-Portals bzw. des Bewacherregisters Kosten für die Nutzer?

Für die §34a-Behörden und die Gewerbebetriebe entstehen aktuell bei der Nutzung des BAFA-Portals (das heißt Selbstregistrierung und Befüllung des Registers mit Gewerbe- und Personaldaten) keine separaten Kosten. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass mit der zukünftigen Weiterentwicklung des Registers besondere Services angeboten werden, die gegebenenfalls kostenpflichtig sind.

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Fragen zum Bewachungsregister 3

Welche weiterführenden Informationen stehen zur Verfügung?

Dokumente zur Erstbefüllung und die Informationsbriefe werden regelmäßig aktualisiert auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.

Weitergehende Informationen können Sie über unser Kontaktformular anfordern.

Wer steht für Rückfragen zur Verfügung?

Bei allgemeinen Fragen zum Bewacherregister und zur An- und Abmeldung zum Erhalt der Informationsbriefe nutzen Sie bitte das Kontaktformular.

Bei Fragen zur Erstbefüllung (zum Beispiel Erfassung von Gewerbebetrieben und Wachpersonal, etc.) stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne zur Verfügung. Die Kontaktdaten finden Sie am Ende dieser Seite.

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Impressum

Herausgeber

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Leitungsstab Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Frankfurter Str. 29 - 35

65760 Eschborn http://www.bafa.de/

Referat: Bewacheregister

E-Mail: kontak@bewacherregisterde Tel: +49 (0) 6196 908-1017

Stand Bildnachweis

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ist mit dem audit berufundfamilie für seine familienfreundliche Personalpolitik ausgezeichnet worden. Das Zertifikat wird von der berufundfamilie GmbH, einer Initiative der Gemeinnützigen Hertie- Stiftung, verliehen.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ist mit dem audit berufundfamilie für seine familienfreundliche Personalpolitik ausgezeichnet worden. Das Zertifikat wird von der berufundfamilie GmbH, einer Initiative der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung, verliehen.

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