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Checkliste für die Anmeldung/Anfrage von Stromerzeugungsanlagen/Speicher mit Netzparallelbetrieb

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Academic year: 2022

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Checkliste für die Anmeldung/Anfrage von

Stromerzeugungsanlagen/Speicher mit Netzparallelbetrieb

FB_NN-D Checkliste zur Anmeldung einer EZA Ersteller: R. Schmidt Stand: 01.01.2018 Seite 1 von 1

1. Schritt: Antrag auf Anschluss

2. Schritt: Inbetriebsetzung der EZA

3. Schritt: Vergütung und Vertrag

Bemerkungen :

Die hier aufgeführten Unterlagen sind bereits mit der Antragsstellung beim Netzbetreiber einzureichen. Die Vollständigkeit ist Voraussetzung für die Anschlussgenehmigung durch den Netzbetreiber.

 Anmeldung/Anfrage auf Genehmigung – Stromerzeugungsanl./Speicher mit Netzparallelbetrieb

 Lageplan mit den Grenzen des Grundstücks und dem Aufstellungsort der Erzeugungsanlage

 Übersichtsschaltplan der gesamten elektrischen Anlage (einpolige Darstellung ausreichend) mit der Bezeichnung aller eingesetzten Betriebsmittel

 Datenblatt für Erzeugungsanlagen (Formular E.2)

 Datenblatt für Speicher (falls Speicher vorhanden, Formular E.3)

 Technische Datenblätter der Hersteller (Module, Wechselrichter, Speicher, KWK-Anlage)

 Konformitätserklärung der/des Erzeugungsanlage/Erzeugungseinheiten/Speichers

 Konformitätserklärung des NA-Schutzes

Die hier aufgeführten Unterlagen sind Voraussetzung für die Genehmigung zur Inbetriebnahme durch den Netzbetreiber.

 Erklärung zum Einspeisemanagement – Fernsteuerbarkeit durch VNB/Dritte

 Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungsanlagen und/oder Speicher (Formular E.4)

 Inbetriebsetzungsmeldung einer Elektroanlage regionetz bzw. INFRAWEST

Bitte beachten Sie, dass die Inbetriebsetzung einer EZA ohne Zustimmung des Netzbetreibers die Sicherheit des Netzbetriebes sowie die Spannungsqualität im Netz gefährden kann und gemäß VDE-AR-N 4105 nicht zulässig ist.

Diese Unterlagen dienen dem kaufmännischen Abschluss der Anmeldung Ihrer Erzeugungsanlage. Diese Unterlagen sind auch Voraussetzung für die Zahlung eines ggf. bestehenden Vergütungsanspruch an Sie nach Inbetriebnahme.

 SEPA-Rahmenmandat

 Einspeisevertrag/Netzanschlussvertrag

 Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht

 Umsatzsteuerausweis durch Betreiber von Erzeugungsanlagen

 Registrierungsbestätigung der Bundesnetzagentur bzw.

Zulassungsbescheid/Anzeige beim BAFA

Mail: einspeisung@regionetz.de Tel.(Fax): 0241 41368-6370(6301)

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