• Keine Ergebnisse gefunden

Merkblatt zur Teilnahme am Seminar Durch die erfolgreiche Teilnahme am Seminar (Schwerpunktbereiche „Arbeit und Kapital im Unternehmen“ oder „Recht der Arbeit und der sozialen Sicherheit“) erbringen Sie einen nach

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2021

Aktie "Merkblatt zur Teilnahme am Seminar Durch die erfolgreiche Teilnahme am Seminar (Schwerpunktbereiche „Arbeit und Kapital im Unternehmen“ oder „Recht der Arbeit und der sozialen Sicherheit“) erbringen Sie einen nach"

Copied!
3
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Prof. Dr. Reinhard Richardi

Merkblatt zur Teilnahme am Seminar

Durch die erfolgreiche Teilnahme am Seminar (Schwerpunktbereiche „Arbeit und Kapital im Unternehmen“ oder „Recht der Arbeit und der sozialen Sicherheit“) erbringen Sie einen nach der Schwerpunktbereichsprüfungsordnung erforderlichen Leistungsnachweis: entweder das erste Seminar oder die Studienarbeit. Vorausgesetzt werden die Anfertigung einer Seminararbeit sowie ein mündlicher Vortrag zum Thema der Arbeit (zu den Bewertungsmodalitäten bei der Studienarbeit vgl. die Prüfungsordnung).

Seminararbeit

Das Verfassen einer Seminararbeit hat gegenüber den sonst üblichen Haus- oder Aufsichtsarbeiten den Vorteil, dass es keine vorgegebene Lösungsskizze gibt. Es liegt vielmehr an Ihnen, das Thema mit Inhalt zu füllen und Schwerpunkte zu setzen. Gebunden sind Sie allerdings an die Fragestellung; über diese sollten Sie nicht hinausgehen, etwaige Einschränkungen in der Formulierung des Themas sind beabsichtigt. Die Seminararbeit sollte um die 15 Seiten umfassen, eine Seitenbegrenzung im engeren Sinne existiert nicht. Ich empfehle „Anfängern“, die sich zum ersten Mal mit einer abstrakten Fragestellung befassen, diese Seitenzahl möglichst nicht zu überschreiten: Der ungewohnte Aufbau führt zu Gewichtungsproblemen und fördert das ziellose Ansammeln von Einzelaspekten, wenn man mit der Strukturierung noch nicht so vertraut ist. Haben Sie dagegen mit Seminararbeiten schon Erfahrungen gesammelt und wollen ein Thema besonders gründlich vertiefen, können Sie dies im Rahmen eines Seminars einmal ausprobieren, ohne an Höchstgrenzen zu stoßen. Dies sollte aber nicht zu dem Schluss verführen, dass eine Arbeit um so besser sei, je länger sie wird:

Erwartet wird eine themengerechte Schwerpunktgestaltung, es sind niemals alle denkbaren Gesichtspunkte gleich wichtig.

Sollten Sie sich bei der inhaltlichen Abgrenzung unsicher sein, so können Sie sich grundsätzlich an einen Mitarbeiter des Lehrstuhls wenden. Dies gilt auch, wenn Sie befürchten, dass es zu Überschneidungen mit anderen vergebenen Themen kommen kann. Beachten Sie aber bitte, dass für die Abfassung der Studienarbeit keinerlei Unterstützung gewährt wird, die über die Hilfe bei der Beschaffung von sonst nicht auffindbarer Literatur hinausgeht. Die Schwerpunkte der Arbeit richtig zu setzen, ist eine der zentralen Leistungen der Bearbeiter. Besonders umfassend diskutierte Streitfragen eignen sich in der Regel für einen Schwerpunkt, vor allem, wenn sich ein Bezug zu einem spezifischen Oberthema des Seminars ermitteln lässt. Dagegen sollten Sie den Schwerpunkt nicht danach ausrichten, was Gegenstand einer Literaturempfehlung auf der Themenliste zum Seminar ist. Diese Empfehlungen stellen eine Einstiegshilfe für solche Bearbeiter dar, die sich unter dem Thema noch wenig vorstellen können, und sind ausdrücklich nicht als Anregung zu verstehen, gerade den dort behandelten Bereich ins Zentrum der Diskussion zu stellen.

Inhaltlich soll eine Seminararbeit die aufgeworfene Frage wissenschaftlich vertieft behandeln.

Daher besteht die Aufgabe nicht darin, eine einschlägige Entscheidung aufzufinden und zu besprechen. Entscheidungen dienen vielmehr ebenso wie Literatur dazu, auf ihrer Grundlage Begründungen für Ergebnisse zu entwickeln. Vorausgesetzt wird dafür das Herausarbeiten von Streitständen und ihren unterschiedlich begründeten Lösungsmöglichkeiten, nicht lediglich die Feststellung „des“ Ergebnisses. Doch sollte dies nicht dazu führen, dass Sie Ihre Arbeit wie einen Kommentar anlegen und Streitstände lediglich auflisten. Die Thematik soll auf ihre praktische Relevanz überprüft werden, zudem soll der Bezug der behandelten

(2)

2

Gesichtspunkte zueinander sowie deren Funktion im Kontext der Aufgabenstellung deutlich gemacht werden. Gewünscht wird also eine zusammenhängende Gesamtdarstellung, nicht das bloße Abhaken unverbundener Probleme (typischerweise eingeleitet mit Floskeln wie „ferner ist strittig, ob ...“). Am Ende einer Auseinandersetzung steht die Darstellung Ihrer eigenen Meinung. Vermeiden Sie bei der Darstellung von Ansichten auf jeden Fall ein indirektes Zitat:

Was ein Autor als Meinung des BAG darstellt, kann nicht nach dieser Quelle zitiert werden. Sie müssen die Quelle selbst aufsuchen und diese zitieren. Nur bei sonst nicht erreichbarer Literatur kann dies anders sein, muß aber gekennzeichnet werden

Zur wissenschaftlichen Vertiefung gehört eine sorgfältige Literaturarbeit. Das Arbeitsrecht erfreut sich besonderer Zuwendung des Gesetzgebers, d.h. es ändert sich sehr viel und sehr kurzfristig. Versichern Sie sich daher, dass Sie bei Lehrbüchern und Kommentaren stets auf neueste Auflagen zurückgreifen und ziehen Sie auch die aktuellen Jahrgänge einschlägiger Zeitschriften heran. Über den Stand der Rechtsprechung informieren auch die Homepages der obersten Gerichte.

Vorbilder und Plagiate: Das Verwenden aktueller Literatur und Rechtsprechung ist erwünscht, das gilt auch für einschlägige Dissertationen zum Thema oder für Internetquellen. Gerade für Teilnehmer ohne vorherige Erfahrung mit der Bearbeitung abstrakter Fragestellungen bedeutet die Orientierung an solchen Vorbildern manchmal eine Erleichterung der Aufbauschwierigkeiten. Sie müssen jedoch stets alle tatsächlich verwendeten Quellen (und nur diese) im Literaturverzeichnis angeben und etwaige wörtliche Übernahmen durch Anführungsstriche kennzeichnen. Im allgemeinen gilt, dass wörtliche Übernahmen zu vermeiden sind, wenn Sie diese nicht ausnahmsweise – etwa für Auslegungen – benötigen.

Nicht eindeutig gekennzeichnete Übernahmen (etwa wörtliche Zitate ohne Anführungszeichen) oder die Nichtangabe tatsächlich verwendeter Quellen sind Kennzeichen des Plagiats und führen ohne weiteres zur Bewertung mit „nicht bestanden“.

Die Seminararbeiten sind eine Woche vor dem jeweiligen Termin für den Vortrag abzugeben (jeweils 3 Exemplare). Zusätzlich ist – am besten per Email an lehrstuhl.schlachter@jura.uni- regensburg.de – eine elektronische Fassung der Arbeit einzureichen; diese wird auch dazu eingesetzt, um Plagiate zu ermitteln. Teilnehmern, die sich mit einem Thema vor der Seminarsitzung bereits befassen wollen, wird auf Wunsch per Email ein Exemplar vom Lehrstuhl zugeschickt.

Die weiteren Formalien insbesondere zur Zitierweise sind auf der Internetseite des Lehrstuhls zu finden.

Vortrag

Der Vortrag dient dazu, den Teilnehmern des Seminars Ihre Überlegungen und Lösungen zu präsentieren. Sie selbst wissen dabei, welchen Kenntnisstand Sie bei Ihren Kommilitonen voraussetzen können. Hieran sollte sich der Vortrag orientieren.

Versuchen Sie nicht, eine Zusammenfassung Ihrer Arbeit wiederzugeben. Es gelingt in der Kürze der Zeit (20 Minuten) meist besser, einen bestimmten Teilaspekt darzustellen und dabei die Komplexität auf ein anschauliches Maß zu reduzieren. Dazu dient auch eine Verringerung des Sprechtempos und das Einhalten eines einfachen Aufbaus der Argumentation.

(3)

3

Für das Verständnis, aber auch zur eigenen Übung wird dringend empfohlen, frei anhand eigener Stichpunkte zu sprechen. Dabei ist die Nutzung des Overhead-Projektors, Beamers oder von Kopien möglich, aber nicht zwingend. Wenn Sie einen Beamer bzw. ein Notebook benötigen, melden Sie Ihren Bedarf bitte rechtzeitig (2 Wochen vor dem Referat) an. Die Ablichtungen können gegebenenfalls am Lehrstuhl angefertigt werden. Falls visuelle Gestaltungsmittel eingesetzt werden, sollten diese unmittelbar zum Gegenstand des Vortrages geboten werden; verzichten Sie auf das Mitteilen „weiterer Informationen“ zu Teilbereichen, über die Sie gar nicht sprechen werden: ein solches Vorgehen lenkt nur ab.

Dem Vortrag schließen sich Nachfragen aus der Zuhörerschaft an.

Zur Ergänzung:

Büdenbender/Bachert/Humbert, Hinweise für das Verfassen von Seminararbeiten, JuS 2002, 24.

Leist, Der erfolgreiche juristische Vortrag, JuS 2003, 441

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Die für Experimente typische Vorgehensweise besteht darin, dass Bedingungen, unter denen durch Manipulation eines Merkmals eine Veränderung eingeführt wird (sogenannte

1.6 Förderung der Teilnahme an Transfermaß- nahmen durch Zuschüsse und Gewährung von Transferkurzarbeitergeld (Transfer-Kug) Bei der Vereinbarung von beschäftigungswirksamen

Mit der Anmeldung werden die Allgemeinen Geschäftsbedingun- gen für öffentliche Seminare, Workshops und Foren von MÄRCHY Personalentwicklung anerkannt. Diskretion Die

Erklären lässt sich dies damit, dass die Abschaltung des Stroms auf ei- genes Verschulden zurückgeführt und somit als eine peinliche, beschämende Situation bewertet wird.. Es

„Personen in dieser Region ha- ben im Durschnitt 5.100 Euro jährlich zur Verfügung.“ Ihr Geld bringen sie vermehrt nach Paderborn. „Die Stadt bindet dadurch die Kaufkraft im Kreis

Nachdem Sie nach dem KVB Online-Seminar Ihr Teilnahme- Zertifikat mit dieser E-Mail-Adresse erhalten, wäre es vorteilhaft, wenn Sie die Einstellung Ihre E-Mails Account so

Sollten Sie sich trotzdem für diese eingeschränkte Alternative entscheiden, kontaktieren Sie uns bitte telefonisch und wir geben Ihnen eine Telefonnummer und

Gegebenenfalls öffnet sich das Klicken Sie zur Teilnahme auf den Einladungs-Link, oder nutzen Sie die Meeting-ID und den Kenncode (siehe weitere Anleitungsschritte)... 3 Öffnen