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MITTEILUNGSBLATT DER KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ

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MITTEILUNGSBLATT

DER

KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ

14. SONDERNUMMER

___________________________________________________________________

Studienjahr 2018/19 Ausgegeben am 28. 11. 2018 9.f Stück

___________________________________________________________________

Lehrplan

des berufsbegleitenden Universitätskurses Ernährungsorientierte Gesundheitsförderung

an der Karl-Franzens-Universität Graz

Impressum: Medieninhaber, Herausgeber und Hersteller: Karl-Franzens-Universität Graz, Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Verlags- und Herstellungsort: Graz.

Anschrift der Redaktion: Rechts- und Organisationsabteilung, Universitätsplatz 3, 8010 Graz.

E-Mail: mitteilungsblatt@uni-graz.at

Internet: https://online.uni-graz.at/kfu_online/wbMitteilungsblaetter.list?pOrg=1 Offenlegung gem. § 25 MedienG

Medieninhaber: Karl-Franzens-Universität Graz, Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Unternehmensgegenstand: Erfüllung der Ziele, leitenden Grundsätze und Aufgaben gem. §§ 1, 2 und 3 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 - UG), BGBl. I Nr. 120/2002, in der jeweils geltenden Fassung.

Art und Höhe der Beteiligung: Eigentum 100%.

Grundlegende Richtung: Kundmachung von Informationen gem. § 20 Abs. 6 UG in der jeweils geltenden Fassung.

(2)

Lehrplan des berufsbegleitenden Universitätskurses Ernährungsorientierte Gesundheitsförderung

an der Karl-Franzens-Universität Graz

Gemäß § 3 Zif 5 UG idgF und der Richtlinie des Rektorates über die Einrichtung von Universitätskursen, Mitteilungsblatt Nr. 7b vom 9.1.2007, wird an der Karl-Franzens-Universität Graz der Universitätskurs

„Ernährungsorientierte Gesundheitsförderung“ eingerichtet.

Inhaltsverzeichnis

§ 1 Allgemeines ... 2

(1) Gegenstand des Universitätskurses ... 2

(2) Qualifikationsprofil und Kompetenzen ... 2

(3) Bedarf und Relevanz des Universitätskurses für die Wissenschaft und den Arbeitsmarkt ... 2

(4) Zielgruppen und Zulassungsvoraussetzungen ... 3

(5) Höchstzahl an Studienplätzen und Auswahlverfahren ... 3

§ 2 Allgemeine Bestimmungen ... 3

(1) Zuteilung von ECTS-Anrechnungspunkten ... 3

(2) Dauer und Gliederung des Universitätskurses ... 3

(3) Zertifikat ... 4

(4) Lehrveranstaltungstypen ... 4

§ 3 Aufbau und Gliederung des Universitätskurses ... 4

(1) Module und Lehrveranstaltungen ... 4

(2) Verpflichtende Praxis ... 5

§ 4 Lehr- und Lernformen ... 5

(1) Unterrichtssprache ... 5

(2) Zeitliche Durchführungsbestimmungen ... 5

(3) Lehr- und Lernmethoden ... 5

§ 5 Prüfungsordnung ... 5

(1) Lehrveranstaltungsprüfungen ... 5

(2) Wiederholung von Prüfungen ... 6

(3) Gesamtbeurteilung ... 6

(4) Modulnote ... 6

§ 6 Kursorganisation ... 6

(1) Kursleitung ... 6

(2) Kurskosten ... 6

§ 7 In-Kraft-Treten ... 7

§ 8 Übergangsbestimmungen ... 7

Anhang I: Modulbeschreibungen ... 8

Anhang II: Musterstudienablauf gegliedert nach Semestern ... 11

(3)

§ 1 Allgemeines

(1) Gegenstand des Universitätskurses

Zielsetzung des Universitätskurses Ernährungsorientierte Gesundheitsförderung ist es, mittels einer Vernetzung theoriebasierter Inhalte mit praxisrelevanten Erfahrungen multifunktionale Kompetenzen für die ernährungsorientierte Gesundheitsförderung bei Kindern und Jugendlichen zu entwickeln. Der Universitätskurs zielt darüber hinaus auf die Förderung persönlicher Gesundheitspotenziale bei den TeilnehmerInnen hinsichtlich eines ernährungsbewussten Lebensstils ab.

Der Universitätskurs vermittelt Wissen und Kompetenzen bezüglich ernährungsrelevanter Fragestellungen mit der Fokussierung auf vollwertige Ernährung, auf zielgruppenspezifische Ernährung, auf ökologische Aspekte, auf ausgewählte diätetische Besonderheiten sowie auf psychologische Dimensionen ernährungsorientierter Gesundheitsförderung.

Ziel dieses berufsbegleitenden Universitätskurses ist es insbesondere,

 Kompetenzen zu ernährungsorientierter Gesundheitsförderung bei Kindern und Jugendlichen zu entwickeln und zu erweitern,

 persönliche Gesundheitspotenziale zu erweitern.

(2) Qualifikationsprofil und Kompetenzen

Die AbsolventInnen sind nach Abschluss des Universitätskurses Ernährungsorientierte Gesundheitsförderung in der Lage:

 ernährungsorientierte gesundheitsfördernde Maßnahmen für Gruppen mit gesunden Menschen zu planen, zu organisieren, zu leiten und durchzuführen,

 als „GesundheitskoordinatorInnen“ oder als AnsprechpartnerInnen für Gesundheitsbelange im Bereich Ernährung eingesetzt zu werden sowie

 Aufklärungsveranstaltungen für Kinder und Jugendliche, Eltern und die Gemeindebevölkerung durchzuführen (Berechtigung gemäß der Auflage der WKO).

(3) Bedarf und Relevanz des Universitätskurses für die Wissenschaft und den Arbeitsmarkt

Der Universitätskurs Ernährungsorientierte Gesundheitsförderung ist ausdrücklich als angewandter Universitätskurs positioniert. Die KursteilnehmerInnen werden mit für die Praxis relevanten und aktuellen Forschungsmethoden vertraut gemacht. Die Anwendung dieser Methoden erfolgt in theoriebasierten und praxisrelevanten Lehrveranstaltungen sowie in verschiedenen fachbezogenen Fallstudien.

Obwohl in Industriestaaten eine bestmögliche Lebensmittelversorgung mit einem variantenreichen Lebensmittelangebot die Regel ist, wird zugleich ein Trend zur wenig gesundheitsorientierten Ernährung mit gesundheitsschädigenden Folgen erkennbar, wie z.B. ein erhöhtes Risiko für Übergewicht oder Mangelernährung, um Schönheitsidealen zu entsprechen. Parallel dazu führt ein deregulierter Lebensstil zu einer Verschärfung der Produktionsbedingungen von Rohstoff liefernden Ländern. Bereits im Kindes- und Jugendalter werden die Weichen für eine gesunde und nachhaltige Ernährung im späteren Leben gestellt – es gilt daher, diesen Prozess frühzeitig zu unterstützen.

Zur Beleuchtung dieser komplexen Zusammenhänge liefert der Universitätskurs Ernährungsorientierte Gesundheitsförderung einen wichtigen Beitrag, indem er eine wissenschaftlich fundierte sowie in der Praxis erprobte, kundige und zugleich kritische Haltung der AbsolventInnen im Bereich Ernährung entwickelt. Er bildet MultiplikatorInnen für fachlich relevante Fragen und Zusammenhänge aus, die multidisziplinäre Fragen im Bereich Ernährung verstehen und vordringlich Kinder und Jugendliche im Bereich Ernährung zu einer gesundheitsorientierten Haltung führen sowie befähigt sind, an der Lösung ernährungsbedingter Problemstellungen mitzuwirken.

(4)

(4) Zielgruppen und Zulassungsvoraussetzungen

Der vorliegende Universitätskurs wendet sich insbesondere an Personen, die ein vertieftes Verständnis fürernährungsorientierte Gesundheitsförderung erwerben und in ihrem jeweiligen Umfeld tätig werden wollen, wie z.B.

 LehrerInnen aller Schultypen

 KindergartenpädagogInnen

 SozialpädagogInnen

 ErnährungsberaterInnen mit Gewerbeschein vor 1994 (Gewerbe für Lebens- und Sozialberatung, § 119 GewO 1994)

 Ärztinnen und Ärzte, AssistentInnen in Arztpraxen

 PharmazeutInnen

 Personen, die in den Bereichen Soziales, Bildung, Gesundheit, Jugendarbeit, Wirtschaft, Kranken- und Pflegeberufe (Dipl. Gesundheits- und Krankenschwester/-pfleger, Hebammen, PflegerInnen etc.) tätig sind

Voraussetzung für die Zulassung zum Universitätskurs Ernährungsorientierte Gesundheitsförderung ist:

1. die allgemeine Universitätsreife gem. § 64 Abs. 1 UG oder 2. der Nachweis einer dreijährigen Berufserfahrung

Für die Bewerbung sind der Nachweis über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen sowie ein Lebenslauf und ein Motivationsschreiben, in dem die Bewerberin/der Bewerber die Gründe für eine Teilnahme am Universitätskurs Ernährungsorientierte Gesundheitsförderung und die mit der Absolvierung des Universitätskurses angestrebten Ziele ausführt, vorzulegen.

Über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen entscheidet die wissenschaftliche Leiterin/der wissenschaftliche Leiter im Auftrag des Rektorats.

(5) Höchstzahl an Studienplätzen und Auswahlverfahren

Zum Universitätskurs Ernährungsorientierte Gesundheitsförderung können maximal 25 TeilnehmerInnen zugelassen werden. Die Zahl der Kursplätze ist somit beschränkt und wird nach pädagogisch-didaktischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten für jede neue Durchführung nach Rücksprache mit der wissenschaftlichen Leiterin/dem wissenschaftlichen Leiter durch die wirtschaftliche Leitung des Universitätskurses festgelegt.

Übersteigt die Anzahl der BewerberInnen die Zahl der Studienplätze, erfolgt die Aufnahme der BewerberInnen in den Universitätskurs nach der Reihenfolge des Einlangens der Anmeldung.

§ 2 Allgemeine Bestimmungen

(1) Zuteilung von ECTS-Anrechnungspunkten

Allen von den TeilnehmerInnen zu erbringenden Leistungen werden ECTS-Anrechnungspunkte zugeteilt. Mit diesen ECTS-Anrechnungspunkten ist der relative Anteil des mit den einzelnen Studienleistungen verbundenen Arbeitspensums zu bestimmen. Ein ECTS-Anrechnungspunkt entspricht 25 Echtstunden. Das Arbeitspensum umfasst den Selbststudienanteil und die Kontaktstunden. Eine Kontaktstunde entspricht 45 Minuten pro Unterrichtswoche des Semesters.

(2) Dauer und Gliederung des Universitätskurses

Der Universitätskurs Ernährungsorientierte Gesundheitsförderung mit einem Arbeitsaufwand von 28 ECTS-Anrechnungspunkten umfasst zwei Semester und ist modular strukturiert. Davon entfallen auf:

(5)

Modultitel/Prüfungsfach ECTS

Modul A: Ernährung und Gesundheit 18

Modul B: Grundlagen der Gesundheitsförderung und des Gesundheitsmanagements 9

Verpflichtende Praxis 1

(3) Zertifikat

Nach erfolgreichem Abschluss des Universitätskurses Ernährungsorientierte Gesundheitsförderung (siehe § 5) erhalten die AbsolventInnen ein Zertifikat der Karl-Franzens-Universität Graz. Den AbsolventInnen des Universitätskurses wird die Bezeichnung „Zertifizierter Gesundheitscoach für Ernährung“ verliehen.

(4) Lehrveranstaltungstypen

Im Lehrplan werden folgende Lehrveranstaltungstypen angeboten:

a. Vorlesungen (VO) sind Lehrveranstaltungen, bei denen die Wissensvermittlung durch Vortrag der Lehrenden erfolgt. Die Prüfung findet in einem einzigen Prüfungsakt statt, der mündlich oder schriftlich oder schriftlich und mündlich stattfinden kann.

b. Übungen (UE) haben den praktisch-beruflichen Zielen des Universitätskurses zu entsprechen und konkrete Aufgaben zu lösen.

c. Seminare (SE) dienen der wissenschaftlichen Diskussion. Von den Teilnehmenden werden eigene Beiträge geleistet. Seminare werden in der Regel durch eine schriftliche Arbeit abgeschlossen.

d. Vorlesungen verbunden mit Übungen (VU) sind Lehrveranstaltungen, bei welchen im unmittelbaren Zusammenhang mit einer Wissensvermittlung durch Vortrag den praktisch- beruflichen Zielen des Universitätskurses entsprechend konkrete Aufgaben und ihre Lösung behandelt werden.

Alle unter b. bis d. genannten Lehrveranstaltungstypen gelten als Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter.

§ 3 Aufbau und Gliederung des Universitätskurses

(1) Module und Lehrveranstaltungen

Der zweisemestrige Universitätskurs umfasst einen Arbeitsaufwand von insgesamt 28 ECTS- Anrechnungspunkten. Der Lehrplan ist modular strukturiert. Die Prüfungsfächer sind im Folgenden mit Titel, Lehrveranstaltungstyp (LV-Typ), ECTS-Anrechnungspunkten (ECTS), Kontaktstunden (KStd.) und der Semesterzuordnung (Sem.) genannt. Die Modulbeschreibungen befinden sich in Anhang I.

Modultitel/Prüfungsfach LV-

Typ ECTS KStd. Sem.

Modul A Ernährung und Gesundheit 18 9 1-2

A.1 Grundlagen der Ernährung VO 3 1,5 1

A.2 Pädagogisch-psychologische Aspekte des

Ess-Verhaltens I VU 1,5 0,5 1

A.3 Techniken gesundheitsorientierter

Lebensmittelaufbereitung I UE 1,5 1 1

A.4 Grundlagen der Lebensmittelproduktion und

-verarbeitung VO 3 1,5 1

A.5 Pädagogisch-psychologische Aspekte des

Ess-Verhaltens II VU 1,5 0,5 1

A.6 Techniken gesundheitsorientierter

Lebensmittelaufbereitung II UE 1,5 1 1

A.7 Diätetik VO 3 1,5 2

(6)

A.8 Pädagogisch-psychologische Aspekte des

Ess-Verhaltens III VU 1,5 0,5 2

A.9 Techniken gesundheitsorientierter

Lebensmittelaufbereitung III UE 1,5 1 2

Modul B Grundlagen der Gesundheitsförderung und des

Gesundheitsmanagements 9 3 2

B.1 Gesundheitsförderung in Organisationen VU 1,5 0,5 2

B.2 Betriebswirtschaftliche Grundlagen VU 1,5 0,5 2

B.3 Rechtliche Grundlagen VU 1,5 0,5 2

B.4 Marketing VU 1,5 0,5 2

B.5 Fachspezifisches Projekt und Projektpräsentation SE 3 1 2

Verpflichtende Praxis - 1 - 2

Erste-Hilfe-Kurs - 1 - 2

SUMMEN 28 12

(2) Verpflichtende Praxis

Im Rahmen des Universitätskurses Ernährungsorientierte Gesundheitsförderung ist eine verpflichtende Praxis in Form eines Erste-Hilfe-Kurses im Umfang von 1 ECTS-Anrechnungspunkt vorgeschrieben.

Der Mindestumfang des Kurses beläuft sich hierbei auf 16 Stunden. Der Nachweis über den Besuch darf bei Vorlage nicht älter als zwei Jahre sein.

§ 4 Lehr- und Lernformen

(1) Unterrichtssprache

Der Universitätskurs wird in deutscher Sprache abgehalten.

(2) Zeitliche Durchführungsbestimmungen

Der Universitätskurs ist berufsbegleitend organisiert. Der Unterricht findet in geblockter Form statt.

(3) Lehr- und Lernmethoden

Die vielfältigen Lehr- und Lernmethoden werden in den Lehrveranstaltungen in optimaler Form auf den Inhalt abgestimmt. In den Lehrveranstaltungen wird in unterschiedlichen Settings (selbstgesteuerten Gruppen oder Teams) mit vielfältigen Lehr- und Lernformen gearbeitet. Dabei wird aktive Teamarbeit von den TeilnehmerInnen erwartet.

§ 5 Prüfungsordnung

(1) Lehrveranstaltungsprüfungen

Bei Lehrveranstaltungen ohne immanenten Prüfungscharakter (VO) findet die Prüfung in einem einzigen Prüfungsakt statt, der mündlich oder schriftlich oder schriftlich und mündlich stattfinden kann.

Alle Lehrveranstaltungen außer Vorlesungen besitzen immanenten Prüfungscharakter. Sie werden durch die Beurteilung der kontinuierlichen Mitarbeit und nach weiteren Beurteilungskriterien, die gem.

§76 Abs. 2 UG zu Beginn der Lehrveranstaltung durch die Lehrveranstaltungsleiterin/den Lehrveranstaltungsleiter bekanntzugeben sind, abgeschlossen. Die Beurteilung der Leistungen richtet sich nach der in § 72 Abs. 2 UG bestimmten Notenskala.

(7)

Für den positiven Abschluss des Universitätskurses müssen alle Lehrveranstaltungen erfolgreich absolviert werden. Bei Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter muss in Summe eine Anwesenheit von mindestens 80 % gegeben sein. Als Ersatz für Fehlstunden kann eine Kompensationsarbeit eingefordert werden.

(2) Wiederholung von Prüfungen

Die TeilnehmerInnen sind berechtigt, negativ beurteilte Prüfungen dreimal zu wiederholen. Weitere Regelungen zur Wiederholung von Prüfungen sind in § 38 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen geregelt.

(3) Gesamtbeurteilung

Es ist eine Gesamtbeurteilung zu vergeben. Diese hat „bestanden“ zu lauten, wenn alle Fächer positiv beurteilt wurden, anderenfalls hat sie „nicht bestanden“ zu lauten. Die Gesamtbeurteilung hat „mit Auszeichnung bestanden“ zu lauten, wenn in keinem Fach eine schlechtere Beurteilung als „gut“ und in mindestens der Hälfte der Fächer die Beurteilung „sehr gut“ erteilt wurde.

(4) Modulnote

Die Note eines Moduls ergibt sich aus den Noten jener Lehrveranstaltungen, die dem Modul zugeordnet sind. Die Modulnote ist zu ermitteln, indem

a. die Note jeder dem Modul zugehörigen Prüfungsleistung mit ECTS-Anrechnungspunkten der entsprechenden Lehrveranstaltung multipliziert wird,

b. die gemäß lit. a. errechneten Werte addiert werden,

c. das Ergebnis der Addition durch die Summe der ECTS-Anrechnungspunkte der Lehrveranstaltungen dividiert wird und

d. das Ergebnis der Division erforderlichenfalls auf eine ganzzahlige Note gerundet wird. Dabei ist bei Nachkommawerten, die größer als x,5 sind, aufzurunden, sonst abzurunden.

e. Eine positive Note des Moduls kann nur erteilt werden, wenn jede einzelne Prüfungsleistung im Modul positiv beurteilt wurde.

f. Lehrveranstaltungen, deren Beurteilung ausschließlich die erfolgreiche/nicht erfolgreiche Teilnahme bestätigt, sind in diese Berechnung laut lit. a. bis d. nicht einzubeziehen.

§ 6 Kursorganisation

(1) Kursleitung

Es ist eine wissenschaftliche Leiterin/ein wissenschaftlicher Leiter zu bestellen.

Die wirtschaftliche und die organisatorische Leitung des Universitätskurses werden von UNI for LIFE wahrgenommen.

(2) Kurskosten

Der Universitätskurs ist kostenpflichtig. Im Kursbeitrag sind die Kosten für die Lehrveranstaltungen enthalten. Sonstige Kosten für z.B. Fachliteratur, Recherchen im Zuge der Lehrveranstaltungen, Exkursionen, An- und Abreise zum Veranstaltungsort, Unterkunft und Verpflegung sind von den TeilnehmerInnen selbst zu tragen.

Der Universitätskurs kann nur durchgeführt werden, wenn dieser kostendeckend ist. Die wirtschaftliche Leitung des Universitätskurses behält sich eine Änderung des Kursbeitrages aufgrund geänderter Rahmenbedingungen wie einer Änderung der TeilnehmerInnenzahlen oder der zugrundeliegenden Kostenstruktur des Kurses vor.

(8)

Die TeilnehmerInnen des Universitätskurses haben nur den Kursbeitrag und nicht auch den Studienbeitrag zu entrichten, sofern sie ausschließlich zum Universitätskurs zugelassen sind.

§ 7 In-Kraft-Treten

Dieser Lehrplan tritt mit Ablauf des Tages seiner Verlautbarung im Mitteilungsblatt in Kraft.

§ 8 Übergangsbestimmungen

TeilnehmerInnen, die den Universitätskurs Ernährungsorientierte Gesundheitsförderung vor In-Kraft- Treten dieses Lehrplans begonnen haben, sind berechtigt, diesen in der bisher geltenden Fassung bis zum 30.09.2020 abzuschließen. Wird der Universitätskurs bis zum 30.09.2020 nicht abgeschlossen, wird weder ein Zertifikat noch eine Ausbildungsbezeichnung erworben, sondern ausschließlich eine Teilnahmebestätigung ausgestellt.

Der Studiendirektor:

Polaschek

(9)

Anhang I: Modulbeschreibungen

Modul A Ernährung und Gesundheit

ECTS-Anrechnungspunkte 18

Inhalte

 Grundlagen im Bereich Wasser, Makro- und Mikronährstoffe, sekundäre Pflanzenstoffe

 Grundlagen im Bereich Energieumsatz und Nährstoffbilanz, Verdauung und Stoffwechsel

 Hunger, Appetit und Sättigungsmechanismus; psychosoziale Funktionen von Essen (Ersatzbefriedigung, Geschmacks- präferenzen u.Ä.)

 Herstellung von Basisrezepturen unter Einbeziehung ökologischer, ökonomischer, hygienischer küchentechno- logischer Aspekte

 Lebensmittelgruppen und Lebensmitteltechnologie, Lebens- mittelzusatzstoffe, Produktion, Einkauf und Lagerung von Lebensmitteln

 Globale, gesellschaftliche, soziale und altersspezifische Aspekte der Ernährung (u.a. Modediäten bei Jugendlichen)

 Dereguliertes Essverhalten bei Kindern und Jugendlichen erkennen und deuten, Ursachen vermeiden helfen, passenden Anlaufstellen zuordnen (bei Übergewicht, Bulimie, Magersucht)

 Verarbeitung von Lebensmitteln für definierte Personengruppen unter Berücksichtigung einer nährstoffschonenden Vor- und Zubereitung

 Vertiefung und Erweiterung theoretischer und praktischer Grundlagen in der Speisenzubereitung, Erarbeitung von Zubereitungsvariationen

 Verpflegung in Gemeinschaftseinrichtungen für SchülerInnen, professionelle Anlaufstellen

Lernziele

(erwartete Lernergebnisse, erworbene Kompetenzen)

Die TeilnehmerInnen sind nach Absolvierung des Moduls in der Lage,

 Prinzipien der vollwertigen Ernährung in Bezug auf Ökologie, Technologie und Lebensmittelauswahl zu vermitteln;

 Techniken ernährungsorientierter Lebensmittelzubereitung unter Beachtung fachdidaktischer Kriterien zu vermitteln;

 Inhaltsstoffe von Lebensmitteln bezüglich ihrer Gesundheits- wirksamkeit zu beurteilen;

 ein grundlegendes Verständnis für psychologisch motivierte Mechanismen im Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme oder -verweigerung zu entwickeln;

 den Zusammenhang von Wohlstandsernährung mit negativen Auswirkungen auf den Stoffwechsel zu verstehen sowie Wert und Gefahren populärer Diäten einzuschätzen;

 die Bedeutung der Prägung des Essverhaltens im Kindesalter für die gesamte Lebensspanne einzuschätzen und zu steuern;

 Kinder und Jugendliche altersspezifisch zu gesunder Ernährung zu motivieren;

 die Ausgewogenheit des Angebots einer Außer-Haus-Ver- pflegung wie z.B. (Schul-)Buffets, (Schul-)Kantine, Menüs zu erkennen;

 zeitgemäße Trends moderner Lebensstile mit dem wissenschaftlich begründeten Konzept einer bedarfsgerechten Ernährung zu harmonisieren.

Lehr- und Lernaktivitäten, -methoden

Vortrag, Impulsreferate, Recherchen in Kleingruppen, Fach- gespräche, Literaturstudium, praktische Übungen im Bereich Lebensmittelauswahl und -zubereitung

Empfohlene

Voraussetzungen keine

(10)

für die Teilnahme

Häufigkeit des Angebots Einmal pro Lehrgangsdurchführung

(11)

Modul B Grundlagen der Gesundheitsförderung und des Gesundheitsmanagements

ECTS-Anrechnungspunkte 9

Inhalte

 Theoretische Grundlagen der Gesundheitsförderung

 Gesundheit aus ganzheitlicher Perspektive

 Prävention und Gesundheit in Unternehmen und Organisationen

 Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre

 Unternehmensführung und Management

 Buchhaltung, Kostenrechnung und Controlling

 Unternehmensrecht

 Gesellschaftsrecht und Wahl der Rechtsform (Personen- gesellschaften, GmbH, AG, Kapitalgesellschaften, GesbR, OG, KG, Stille Gesellschaft)

 Vertragsrecht, Vertragsgestaltung, Vertragsabschluss

 Gewährleistung und Schadensersatz

 Insolvenz- und Arbeitsrecht

 Grundlagen und Instrumente des Marketings

 Marketingstrategien

 Wettbewerbsvorteile

Lernziele

(erwartete Lernergebnisse, erworbene Kompetenzen)

Die TeilnehmerInnen sind nach Absolvierung des Moduls in der Lage,

 die verschiedenen Theorien, Modelle, Maßnahmen und Methoden der Gesundheitsförderung zu kennen und zu verstehen;

 das erworbene Wissen in der betrieblichen Praxis anzuwenden (Analyse der Ausgangssituation, Entwicklung und Implementierung von Maßnahmen zur Gesundheitsförderung etc.);

 die Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre und der Unternehmensführung zu kennen und zu verstehen;

 die unterschiedlichen Modelle und Zugänge des Managements zu verstehen und kritisch zu beurteilen;

 die Grundlagen der doppelten Buchhaltung zu verstehen;

 Inhalte eines Jahresabschlusses zu verstehen und die zugrundeliegenden Geschäftsfälle und Ereignisse zu interpretieren;

 gesetzliche Regelungen über die Rechnungslegung zu kennen und zu verstehen sowie deren Auswirkungen auf die Darstellung der Lage von Unternehmen zu beurteilen;

 die verschiedenen Gesellschaftsformen zu unterscheiden, die Grundlagen des Vertrags-, Insolvenz-, Arbeits- und Schadenersatzrechts zu kennen und zu verstehen;

 mit Gesetzestexten und Entscheidungen umzugehen;

 juristische Argumentationen zu verstehen;

 unerlaubte Handlungen im Geschäftsverkehr zu kennen;

 Probleme und Aufgaben im Marketing in der Berufspraxis zu erkennen, zu analysieren und erfolgreich Lösungen zuzuführen;

 die Instrumente des Marketings (Produkt-, Preis-, Distributions- und Kommunikationspolitik) anzuwenden sowie Wettbewerbs- analysen durchzuführen.

Lehr- und Lernaktivitäten, -methoden

Vortrag, Workshop, Eigenarbeit, Präsentation, Gruppenarbeit, Diskussion, Literaturrecherche, Übung, Verfassen einer schriftlichen Arbeit, Gruppenarbeiten zu Fallstudien mit Ergebnispräsentation, vertiefendes Literaturstudium

Empfohlene Voraussetzungen für die Teilnahme

keine

Häufigkeit des Angebots Einmal pro Kursdurchführung

(12)

Anhang II: Musterstudienablauf gegliedert nach Semestern

Semester Lehrveranstaltungstitel/Prüfungen ECTS

1 12

A.1 Grundlagen der Ernährung 3

A.2 Pädagogisch-psychologische Aspekte des Ess-Verhaltens I 1,5 A.3 Techniken gesundheitsorientierter Lebensmittelaufbereitung I 1,5 A.4 Grundlagen der Lebensmittelproduktion und -verarbeitung 3 A.5 Pädagogisch-psychologische Aspekte des Ess-Verhaltens II 1,5 A.6 Techniken gesundheitsorientierter Lebensmittelaufbereitung II 1,5

2 15

A.7 Diätetik 3

A.8 Pädagogisch-psychologische Aspekte des Ess-Verhaltens III 1,5 A.9 Techniken gesundheitsorientierter Lebensmittelaufbereitung III 1,5

B.1 Gesundheitsförderung in Organisationen 1,5

B.2 Betriebswirtschaftliche Grundlagen 1,5

B.3 Rechtliche Grundlagen 1,5

B.4 Marketing 1,5

B.5 Fachspezifisches Projekt und Projektpräsentation 3

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