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Archiv "Disease Management: Gemeinsame Linie" (10.05.2002)

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Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 99½½½½Heft 19½½½½10. Mai 2002 AA1257

S E I T E E I N S

S

tichtag ist der 13. Mai. Bis dahin müssen sich Ärzte, Krankenhäu- ser und Krankenkassen im Koordi- nierungsausschuss (§ 137 e SGB V) auf gemeinsame Empfehlungen für die Ausgestaltung der geplanten Disease-Management-Programme (DMP) einigen. Andernfalls droht die Bundesregierung mit „staatli- chen Ersatzvornahmen“. Die Bun- desärztekammer (BÄK) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) verständigten sich jetzt auf ein gemeinsames „Votum“ zur Ein- führung strukturierter Behandlungs- programme. Das Verhandlungsge- wicht der Ärzteschaft wurde da- durch gestärkt.

BÄK und KBV knüpfen ihre Un- terstützung der Disease-Manage- ment-Programme daran, dass sie vom behandelnden Arzt festgelegt und koordiniert werden. Darüber hinaus fordern sie, dass die Vermitt-

lung von Kenntnissen in der Anwen- dung von DMP Aufgabe der ärztli- chen Selbstverwaltung ist.

Einvernehmen besteht auch beim Thema „Datenfluss“. Vor allem die KBV beharrt bei den Verhand- lungen im Koordinierungsausschuss darauf, Patientendaten nur pseud- onymisiert an die Kassen weiterzu- leiten. Auch in ihrem gemeinsamen Positionspapier halten BÄK und KBV dies für grundsätzlich ausrei- chend. „Die Übermittlung perso- nenbezogener Daten über Behand- lung und Befunde der Patienten an die Krankenkassen wird nachdrück- lich abgelehnt.“

Disease Management dürfe nicht zu einer Einschränkung der Thera- piefreiheit des Arztes führen, fordern BÄK und KBV. Nach Ansicht der Ärzteverbände dürfen evidenzba- sierte Grundsätze von Diagnostik und Therapie für strukturierte Be-

handlungsprogramme nicht den Cha- rakter einer verpflichtenden Vorgabe annehmen. In der Vergangenheit hat insbesondere die Bundesärztekam- mer vor den Gefahren einer „staat- lich verordneten Checklistenmedi- zin“ im Rahmen der DMP gewarnt.

Kritisch sehen BÄK und KBV auch die Verknüpfung der Behand- lungsprogramme mit dem Risiko- strukturausgleich (RSA). In der Lo- gik des RSA führe eine mangelnde Mitwirkung einzelner Versicherter zu deren Ausschluss aus dem Pro- gramm. Dadurch bestehe aber die Gefahr, dass gerade diejenigen aus den Programmen gestrichen würden, deren langfristige Teilnahme aus me- dizinischer Sicht sinnvoll ist. Bundes- ärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung stellen klar:

„Weder Patient noch Arzt dürfen Gefangene von Buchungsvorschrif- ten des RSA werden.“ Samir Rabbata

Disease Management

Gemeinsame Linie

N

ach dem Amoklauf erreichte Erfurt eine spontane Welle der Solidarität. Kriseninterventions- teams, Ärzte, Psychotherapeuten, Sozialarbeiter und Seelsorger rei- sten aus ganz Deutschland an, um die psychische Last der Betroffenen zu lindern. Die Koordination der Krisenintervention habe gut funk- tioniert, sagt Polizeioberrat René Treunert, Leiter des Einsatzkom- mandos psychologische Betreuung.

Das ist jedoch mehr dem Zufall zu verdanken als ausgereiften Kon- zepten. Das Land Thüringen hatte bis dahin nur Unfertiges zur psy- chologischen Notfallhilfe in den Schubladen der Ministerien. Treu- nert, eigentlich Polizeichef in Jena, griff auf ein Konzept einer Arbeits-

gruppe zurück, die der Frage nach- gegangen war, wie Polizeibeamte nach „schwerwiegenden Ereignis- sen“ betreut werden sollten. Treu- nert appelliert an die Landesmi- nisterien, das Konzept generell zu übernehmen.

Dass es sich für die notfallpsycho- logische Betreuung bewährt hat, davon ist auch Traumatherapeut Georg Pieper überzeugt. Allerdings seien Psychotherapeuten dabei ge- wesen, die wenig Kenntnisse in der Krisenintervention mitbrachten.

Auch wenn das Engagement zu be- grüßen ist, müssen eindeutige thera- peutische Standards formuliert wer- den. Wissenschaftlich umstritten, je- doch auch in Erfurt meist ange- wandt, ist zum Beispiel die Methode

des so genannten Debriefing, bei der Betroffene unmittelbar nach dem Ereignis mit ihren Gefühlen kon- frontiert werden. Pieper, der seit 14 Jahren nach Katastrophen im Ein- satz ist, wendet Debriefing selbst an.

Er hält es jedoch bei Hochbelaste- ten und als Einzelmaßnahme eher für schädigend. Vor allem den schwer Betroffenen empfiehlt er zum Schutz vor Traumatisierung weitere therapeutische Maßnah- men. Ein Konzept, wie die langfristi- ge psychotherapeutische Betreuung der 500 bis 700 Hilfebedürftigen in Erfurt zu regeln ist, wird ausgear- beitet. Zurzeit ist die Bereitschaft, Standards zu entwickeln, groß – auch bei den Ministerien. Hoffent- lich ebbt sie nicht ab. Petra Bühring

Psychologische Notfallhilfe

Fehlende Standards

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