• Keine Ergebnisse gefunden

Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und demGroßherzogtum Luxemburg über den Autobahnzusammenschlußund den Bau einer Grenzbrücke über die Mosel im Raum Perl undSchengen

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und demGroßherzogtum Luxemburg über den Autobahnzusammenschlußund den Bau einer Grenzbrücke über die Mosel im Raum Perl undSchengen"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Ein Service des Bundesministeriums der Justiz sowie des Bundesamts für Justiz ‒ www.gesetze-im-internet.de

- Seite 1 von 1 -

Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg über den Autobahnzusammenschluß und den Bau einer Grenzbrücke über die Mosel im Raum Perl und Schengen

GrBrückPerlAbk LUX

Ausfertigungsdatum: 18.04.1994 Vollzitat:

"Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg über den

Autobahnzusammenschluß und den Bau einer Grenzbrücke über die Mosel im Raum Perl und Schengen vom 18.

April 1994 (BGBl. 1996 II S. 216)"

Fußnote

G v. 9.2.1996 II 215

 In Kraft gem. Bek. v. 27.10.1997 II 2139 mWv 1.8.1996

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Tschechischen Republik über den Bau einer Grenzbrücke an der gemeinsamen Staatsgrenze im Zuge der Europastraße E 49.

April 1994 unterzeichneten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg über den Autobahnzusammenschluß und den Bau einer Grenzbrücke über die

"Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom

Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen.

(2) Arbeitsentgelt, das auf Arbeitstage entfällt, an denen der Berufskraftfahrer, der Lokomotivführer oder das Begleitpersonal seine Tätigkeit ausschließlich in dem

"Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Französischen Republik und dem Großherzogtum Luxemburg über die Schiffbarmachung der Mosel

Oktober 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Französischen Republik und dem Großherzogtum Luxemburg über die Schiffbarmachung der Mosel

Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Japan über Soziale Sicherheit.