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Wachstumsmarkt Gesundheitswesen

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Berufspolitik

124 Ärzteblatt Sachsen 4/2004

Zu einem Bündnistag hatte das „Bündnis Ge- sundheit 2000“ am 24. März 2004 nach Berlin eingeladen. Neben zahlreichen Vertretern der Landesbündnisse, darunter auch aus Sachsen, waren zahlreiche Bundespolitiker dieser Einla- dung gefolgt. Im Podium der Veranstaltung dis- kutierten unter anderem Gudrun Schaich-Walch (SPD) und Wolfgang Zöller (CDU/CSU) zu-

sammen mit Birgitt Bender (Bündnis 90/Die Grünen) und Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe (Präsident der Bundesärztekammer) über den Arbeitsmarkt Gesundheitswesen.

Prof. Dr. Eberhard Wille vom Sachverständi- genrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen machte zu Beginn die Pro- blemlage deutlich: „Bleiben die Sozialsysteme so wie sie sind, dann würden die Sozialversi- cherungsausgaben bis zum Jahr 2050 auf 65 Prozent steigen. Der eingeschlagene Reform- kurs war deshalb notwendig“. Auf den Hin- weis von Prof. Dr. Hoppe, dass durch Teile der Gesundheitsreform der Wachstumsmarkt Gesundheitswesen gebremst wird, derzeit ar- beiten rund 4,1 Millionen Menschen in die- sem Bereich, entgegnete Frau Schaich-Walch mit dem Argument, dass es noch andere Ar- beitsmärkte zu berücksichtigen gäbe. „Im üb- rigen wird der Reformkurs beibehalten, weil er richtig ist.“, so Frau Schaich-Walch. Etwas weniger optimistisch reagierte Wolfgang Zöl- ler: „Wäre die CDU/CSU nicht in der Oppo- sition gewesen, dann hätte es die Reform in der Form nicht gegeben. Es war ein Kompro- miss“. Einer Meinung waren im Podium alle darüber, dass das Gesundheitswesen nur dann ein Wachstumsmarkt bleibt, wenn es mittel- fristig ein neues Krankenversicherungssystem in Deutschland gibt. Denn dieser personalin- tensive Bereich lässt sich mit den bisherigen Maßnahmen nicht weiter adäquat finanzieren.

„Mehr Gesundheit mit weniger Geld, wie es sich ein Teil der Bevölkerung vorstellt, wird nicht möglich sein. Im Gegenteil: Die Kran- kenversicherung der Zukunft wird aus einer Grundpauschale, Wahlmöglichkeiten und Zu- satzversicherungen für persönliche Bedürfnis-

se bestehen. Und sie wird weder Bürgerversi- cherung noch Kopfpauschale heißen, denn diese Begriffe sind inzwischen ideologisch negativ besetzt.“, so Wolfgang Zöller.

Das „Bündnis Gesundheit 2000“ hatte vor die- ser Diskussionsveranstaltung eine Resolution verabschiedet (www.buendnis-gesundheit- sachsen.de). Darin fordert es, die Beschäfti- gungsmöglichkeiten im Gesundheitswesen dauerhaft zu sichern, die Prävention als eigene Säule der Gesundheitsversorgung aufzubauen und die Eigenverantwortung der Versicherten zu stärken sowie die bürokratischen Regle- mentierungen im Gesundheitswesen radikal abzubauen. Ob die Forderungen auch Wir- kungen entfalten, wird sich zeigen. Aber das dieses Bündnis aus 37 Verbänden und Körper- schaften bereits seit fünf Jahren existiert und nicht wie von der Politik 1999 vorhergesagt, heillos zerstritten ist, lässt hoffen. Für den Herbst 2004 wird noch ein Strategiepapier vorbereitet, welches Handlungsoptionen für den Fortgang des Reformprozesses eröffnen soll.

In Sachsen wird das Bündnis auf Landesebene bis zum Sommer ein Faltblatt für Patienten mit den wichtigsten Leistungsbegrenzungen durch die Gesundheitsreform erarbeiten. Gleichzeitig wird es ein Gespräch mit der Sächsischen Staatsministerin für Soziales zu den Fragen neuer Versorgungsstrukturen und Ärztemangel in Sachsen geben.

Knut Köhler M.A.

Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Sächsische Landesärztekammer

Wachstumsmarkt Gesundheitswesen

Prof. Dr. Eberhard Wille stellt die Prognosen für die Sozialsysteme bis 2050 vor.

Mitteilung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales: Mit Einführung des GKV-Moder- nisierungsgesetz (GMG)ist seit dem 1. Januar 2004 die so genannte „Praxisgebühr“ in Höhe von 10 EUR von Versicherten, die das 18. Le- bensjahr vollendet haben, je Kalenderviertel- jahr für jede erste Inanspruchnahme eines an der ambulanten ärztlichen, zahnärztlichen oder psychotherapeutischen Versorgung teilnehmen- den Leistungserbringers, die nicht aus Über- weisung aus demselben Kalenderquartal erfolgt,

zu zahlen. Ausgenommen sind die gesetzlich vorgesehenen Vorsorgeuntersuchungen.

Leistungsempfänger (Asylbewerber) nach § 1 a und 3 a AsylbLG unterfallen nicht dieser Re- gelung, sie erhalten im Krankheitsfall weiter- hin die eingeschränkten Leistungen zur Be- handlung akuter Erkrankungen und Schmerz- zuständen nach § 4 AsylbLG und legen dafür einen Behandlungsschein (der örtlich zustän- digen Behörde) vor. Diese sind von der Praxis- gebühr befreit und müssen im Krankenhaus

oder beim Medikamentenkauf keinerlei Zu- zahlungen leisten. Auch nichtverschreibungs- pflichtige Medikamente können – wie bisher – ohne Zuzahlung oder Eigenleistung bean- sprucht werden.

Den vollen Wortlaut der Mitteilung finden Sie unter www.slaek.de und im Heft 4 der KVS- Mitteilungen, welches am 20.4.2004 erscheint.

Dr. Wedekind, Abteilungsleiter Sächsisches Staatsministerium für Soziales

Anwendung der Praxisgebühr bei Asylbewerbern

Die Regierungskoalition im Podium:

Gudrun Schaich-Walch (SPD, Bundestagsfraktion) und Birgitt Bender (Bündnis 90/Die Grünen, re.)

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