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Anlage zum Protokoll der Einwohnersammlung am 26.06.2019

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Academic year: 2022

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Bebauungsplanverfahren 2514

Erweiterung Gewerbegebiet in Verlängerung der Hanna-Kunath-Straße

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß

§ 3 Abs. 1 BauGB

Einwohnerversammlung am 26.06.2019

Bebauungsplan 2514

Erweiterung Gewerbegebiet in Verlängerung der Hanna-Kunath-Straße

• Begrüßung und Einleitung SUBV

Hr. Borgelt

• Vorstellung des Verfahrens, Darstellung der städtebaulichen

Situation und der Planungsziele

(2)

Anlass der Planung

• Aufgabe der Kleingartenparzellen im Kleingartenverein Langeoog e.V.

• Einvernehmen zwischen Kleingärtnern / Landesverband für Gartenfreunde Bremen e.V. und SWAH

• Keine Neupächter und ausreichende Mitgliederkapazitäten für notwendige Vereinsarbeit

• Konversion zu GE-Gebiet / Erweiterung des bestehenden GE

• Hohe Nachfrage nach geeigneten GE-Flächen (insb. Luft- und Raumfahrtbranche)

3

Ziele der Planung

• Erweiterung bestehender GE-Flächen

• Standortsicherung / Erweiterungs- und Verlagerungsmöglich- keiten der Betriebe in der Airport-Stadt

• Nutzung des Standortvorteils – Anbindung an das Flugfeld

• Bauliche Entwicklung mit Gründachstruktur gem.

Begrünungsortsgesetz, Inkrafttreten 23.05.2019

(3)

Plangebiet

Lage:

Bremen-

Neustadt/Neuenland Teil der Airportstadt

zwischen

Kleingartenanlage Helgoland-Westerland Ochtumdeich

Flughafen Bremen In Verlängerung der Hanna-Kunath-Straße

5

Plangebiet

Größe: ca. 6,5 ha Abgrenzung:

Norden:

Helgolandgraben mit Fuß- und Radweg

Kleingarten Helgoland- Westerland e.V.

Nordosten:

Firmengelände AES GmbH

Hanna-Kunath- Straße Osten:

Briefverteilzentrum der Deutschen Post AG

Süden:

Flughafengelände

planfestgesteller

AES GmbH Ochtumdeich

Briefverteilzentrum Wegeverbindung

(4)

Schrägluftbild

Bestandsnutzung:

Kleingartenverein Langeoog e.V.

(63 Parzellen)

Eigentümer:

Stadtgemeinde Bremen

(Sondervermögen Infrastruktur)

• Besitzübertragung auf das SV

Gewerbe (SWAH)

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AES GmbH

Schrägluftbild (Quelle: Google)

Geltendes Planungsrecht Bebauungsplan 1917 Blatt 2 sowie Teilbereich VE 79

Für den Geltungsbereich gelten folgende Festsetzungen:

• Öffentliche Grünanlage mit der Zweckbestimmung Dauerkleingärten

• Öffentliche Grünanlage mit der Zweckbestimmung z.T. Gewässer und zum Helgolandgraben als Rad- und Gehweg

(5)

Geltendes Planungsrecht Bebauungsplan 1917 Blatt 2 sowie Teilbereich VE 79

Für den Geltungsbereich gelten folgende Festsetzungen:

• Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft

• Schutzwall mit Anpflanzung

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Verfahren

Beschleunigtes Verfahren gem. § 13a BauGB

(Bebauungsplan der Innenentwicklung) Fläche: 6,5 ha

(Schwellenwert von 2 ha bis 7 ha)

àKein Umweltbericht

àKeine Eingriffsbilanzierung Vorprüfung des Einzelfalls AES GmbH

(6)

Festsetzungen

Art der baulichen Nutzung Gewerbegebiet gem.

§ 8 BauNVO Ausschluss von:

• Lagerplätzen

• Tankstellen

• Anlagen für sportliche Zwecke

• Anlagen für kirchliche, kulturelle soziale und gesundheitliche Zwecke

• Vergnügungsstätten

• Betriebsleiterwohnungen Dachflächenbegrünung

11

AES GmbH

Festsetzungen

Maß der baulichen Nutzung

GRZ: 0,8 gem. § 17 BauNVO Höhenbegrenzung:

• Orientierung an Erfordernissen des Flughafens

• Orientierung an Nachbarschaft (insb.

bestehendes Gewerbe)

• Geländehöhe beträgt ca.

3,5 m NN AES GmbH

(7)

Höhenbeschränkungen

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AES GmbH

Hinweise aus frühzeitiger Behördenbeteiligung

• Wohnbebauung im Westen (Stuhr „Kuhlen“)

• Schallemissionen

• Deichschutz

• Planfestgestellter

Lärmschutzwall im Süden (Flughafen)

• Arten- und Naturschutz

• Altlasten AES GmbH

(8)

Hinweise aus frühzeitiger Behördenbeteiligung

Eingrünung des Gewerbes in den Randbereichen

Abstimmung Dachbegrünung mit Wildtiergefahren- management des Flughafens

Ableitung anfallenden Niederschlagswassers über

Regenwasserkanal

Anbindung an bestehende Fahrradrouten

Anbindung an den ÖPNV über Haltestellen

Neuenlander Kämpe (östlich) und Bardenflethstraße (nördlich)

15

3,5 m breiter Unterhaltungs- streifen

Reines Wohngebiet (Stuhr„Kuhlen“)

Direkte

Zuwegung zum Bewässerungs- schöpfwerk und zum Siel

Anbindung an ÖPNV

ÖPNV-Anbindung

Neuenlander Kämpe (östlich)

Bardenflethstraße (nördlich)

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Ablaufplan / Zeitschiene

17 Satzungsbeschluss durch Bürgerschaft

Öffentliche Bekanntmachung (Inkrafttreten) Beschluss der Baudeputation

(Planreife)

Beteiligung der Behörden Öffentliche Auslegung

Keine Planänderung –Abwägung Wesentliche Planänderung: Erneute Durchführung der Beteiligungen

Auslegungsbeschluss durch die Baudeputation Entwurf Bebauungsplan mit Begründung

Frühzeitige Behördenbeteiligung Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Sommer 2020 Frühjahr 2020 Winter 2019 Winter 2019 Herbst 2019 April / Juni 2019

Aufstellungsbeschluss

Verfahrensablauf: (Voraussichtliche Termine)

Frühzeitige Behördenbeteiligung

14.09.2018

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !

Referenzen

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