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Mitteilungsblatt Studienjahr 2007/2008 - 29. Stück

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Academic year: 2022

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MITTEILUNGSBLATT

Studienjahr 2007/2008 – Ausgegeben am 10.06.2008 – 29. Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

W A H L E N

184. Wahl einer oder eines Vorsitzenden der Schiedskommission sowie von ein oder mehreren Stellvertreterinnen oder Stellvertretern

S O N S T I G E I N F O R M A T I O N E N 185. LLP/ERASMUS – Studierendenmobilität

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29. Stück – Ausgegeben am 10.06.2008 – Nr. 184-185 WAHLEN

184. Wahl einer oder eines Vorsitzenden der Schiedskommission sowie von ein oder mehreren Stellvertreterinnen oder Stellvertretern

Entsprechend der Geschäftsordnung für Kollegialorgane der Universität Wien (§ 3 Abs. 7) lädt die derzeitige Vorsitzende der Schiedskommission, Univ. Prof. Dr. Gabriele Kucsko- Stadlmayer, zur konstituierenden Sitzung mit der Wahl einer oder eines Vorsitzenden bzw.

Stellvertreterinnen oder Stellvertretern für

Mittwoch, den 02.07.2008, um 9:00 Uhr, in das Zwölferzimmer der Universität Wien.

Gleichzeitig werden die Mitglieder der Schiedskommission für die neue Funktionsperiode bekannt gegeben:

Gemäß § 43 Abs. 9 Universitätsgesetz 2002 hat der Senat

Frau Univ. Prof. Dr. Gabriele Kucsko-Stadlmayer (Institut für Staats- und Verwaltungsrecht) und

Herrn OR Mag. Thomas Maisel (Universitätsarchiv), der Universitätsrat

Frau Ass. Prof. Dr. Brigitte Lueger-Schuster (Institut für Klinische, Biologische und Differentielle Psychologie) und

Herrn Univ. Prof. i.R. Dr. Herbert Schendl (Institut für Anglistik und Amerikanistik ) und

der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen Herrn Univ. Prof. Mag. Dr. Helmut Ofner und

Frau Ao. Univ. Prof. Mag. Dr. Claudia Rudolf (beide Institut für Europarecht, Internationales Recht und Rechtsvergleichung)

nominiert.

Die Einberuferin:

K u c s k o - S t a d l m a y e r

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29. Stück – Ausgegeben am 10.06.2008 – Nr. 184-185

SONSTIGE INFORMATIONEN 185. LLP/ERASMUS – Studierendenmobilität

1. LLP/ERASMUS –Studierendenmobilität 2009/10

Die DLE Forschungsservice und Internationale Beziehungen - Bereich Erasmus bereitet die Mobilitätsaktivitäten für das akademische Jahr 2009/10 vor.

Erasmus Koordinatorinnen und Koordinatoren werden gebeten, die bestehenden Vereinbarungen nach Rücksprache in den betroffenen Instituten, Departments etc. zu überprüfen. Es können bestehende Studierendenflüsse (Anzahl von Studierenden pro Land und Richtung) verändert (bei Bedarf und mit Absprache mit der Partneruniversität) oder in Studienrichtungen neue Vereinbarungen mit solchen europäischen Universitäten, mit denen bereits Erasmus Bilaterale Vereinbarungen bestehen, eingegangen werden. In solchen Fällen ist es notwendig, das Preliminary Bilateral Erasmus Agreement 2009/10 bis zum 30. Juni 2008 sowohl von beiden Erasmus Koordinatorinnen/Koordinatoren (in and out) unterzeichnen zu lassen und an die DLE Forschungsservice und Internationale Beziehungen zu schicken.

Die Liste der Partneruniversitäten findet sich unter http://erasmus.univie.ac.at (>weiterführende Links)

Wenn KEINE Änderungen in der Studierendenmobilität für 2009/10 gewünscht sind, werden die Vereinbarungen automatisch von der DLE Forschungsservice und Internationale Beziehungen der Universität Wien mit den Partneruniversitäten verlängert.

Bilaterale Vereinbarungen mit Partnerinstitutionen sind von Seiten der Universität Wien nur dann gültig, wenn sie vom Vizerektor Entwicklung der Lehre und Internationalisierung unterzeichnet sind.

Weitere Information befinden sich auf der Homepage der DLE unter http://international.univie.ac.at oder

http://international.univie.ac.at/de/portal/mobilitaet/studierende/

sowie

http://www.lebenslanges-lernen.at und

http://ec.europa.eu/education/programmes/llp/index_en.html http://eacea.ec.europa.eu/index.htm

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Frau Maga Ida Karner (ida.karner@univie.ac.at) oder telefonisch unter: +43-1-4277-18214

2. Richtlinie zu LLP/Erasmus – Studierendenmobilität – Teilnahmebedingungen der Universität Wien

Um die akademische Qualität des LLP/ERASMUS-Studierendenaustausches zu gewährleisten, gelten zusätzlich zu den auf der Homepage der DLE Forschungsservice und Internationale Beziehungen veröffentlichten Richtlinie zur LLP/Erasmus Studierendenmobilität der Nationalagentur an der Universität Wien bis auf weiteres folgende Teilnahmebedingungen und empfohlene Auswahlkriterien für die Nominierung eines Erasmus Studienaufenthaltes im Ausland:

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29. Stück – Ausgegeben am 10.06.2008 – Nr. 184-185 2.1 Teilnahmeberechtiger Personenkreis bei LLP/Erasmus- Studierendenmobilität:

Ordentliche Studierende der Universität Wien, die

• die Staatsbürgerschaft eines EU/EWR-Staates oder der Türkei besitzen, als Flüchtlinge anerkannt sind oder zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens ein Jahr den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in Österreich hatten.

• zum Zeitpunkt des Antritts des Erasmus Auslandsaufenthaltes bereits im mindestens dritten Semester zum für den Auslandaufenthalt relevanten Studium an der Universität Wien zugelassen sind. *

*d.h. es ist nur möglich, über einen Erasmus Platz der eigenen Studienrichtung mit dem Mobilitätsprogramm Erasmus ins Ausland zu fahren, um dort zu studieren und man muss mindestens 2 Semester zum Studium zugelassen gewesen sein.

• bisher noch keinen Sokrates/LLP Erasmus –Aufenthalt absolviert haben.

Der Vizerektor:

M e t t i n g e r

--- Redaktion: Mag. Dr. Petra Risak.

Druck und Herausgabe: Universität Wien.

Erscheinung: nach Bedarf; termingebundene Einschaltungen sind mindestens 7 Arbeitstage vor dem gewünschten Erscheinungsdatum in der Redaktion einzubringen.

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