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FORM-Verpflichtungserklaerung-Datenschutz

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Muster Verpflichtung Mitarbeiter

(Stand 28.03.2018)

Briefkopf Praxis

Verpflichtung zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderun- gen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)

Frau/Herr (Vorname, Name, Geburtsdatum)

wurde darauf verpflichtet, dass es untersagt ist, personenbezogene Daten unbefugt zu verarbei- ten. Personenbezogene Daten dürfen daher nur verarbeitet werden, wenn eine Einwilligung bzw.

eine gesetzliche Regelung die Verarbeitung erlauben oder eine Verarbeitung dieser Daten vorge- schrieben ist. Die Grundsätze der DS-GVO für die Verarbeitung personenbezogener Daten sind in Art. 5 Abs. 1 DS-GVO festgelegt und beinhalten im Wesentlichen folgende Verpflichtungen:

Personenbezogene Daten müssen

a) auf rechtmäßige Weise und in einer für die betroffene Person nachvollziehbaren Weise verar- beitet werden;

b) für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden und dürfen nicht in einer mit diesen Zwecken nicht zu vereinbarenden Weise weiterverarbeitet werden;

c) dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwen- dige Maß beschränkt sein („Datenminimierung“);

d) sachlich richtig und erforderlichenfalls auf dem neuesten Stand sein; es sind alle angemesse- nen Maßnahmen zu treffen, damit personenbezogene Daten, die im Hinblick auf die Zwecke ihrer Verarbeitung unrichtig sind, unverzüglich gelöscht oder berichtigt werden;

e) in einer Form gespeichert werden, die die Identifizierung der betroffenen Personen nur so lange ermöglicht, wie es für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist;

f) in einer Weise verarbeitet werden, die eine angemessene Sicherheit der personenbezogenen Daten gewährleistet, einschließlich Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust, unbeabsichtigter Zerstörung oder unbeabsichtigter Schädi- gung durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen („Integrität und Vertrau- lichkeit“);

Ihre Tätigkeit berührt die ärztliche Schweigepflicht. Sie wirken an der beruflichen oder dienstlichen Tätigkeit eines Berufsgeheimnisträgers mit, soweit dies erforderlich ist. Es ist Ihnen untersagt, fremde Geheimnisse, namentlich zum persönlichen Lebensbereich gehörende Geheimnisse oder Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse unbefugt zu offenbaren.

Verstöße gegen diese Verpflichtung können mit Geldbuße und/oder Freiheitsstrafe geahndet wer- den. Ein Verstoß kann zugleich eine Verletzung von arbeitsvertraglichen Pflichten oder spezieller Geheimhaltungspflichten darstellen. Auch (zivilrechtliche) Schadenersatzansprüche können sich aus schuldhaften Verstößen gegen diese Verpflichtung ergeben. Ihre sich aus dem Arbeits- bzw.

Dienstvertrag oder gesonderten Vereinbarungen ergebende Vertraulichkeitsverpflichtung wird durch diese Erklärung nicht berührt.

Die Verpflichtung gilt auch nach Beendigung der Tätigkeit weiter.

Ich bestätige diese Verpflichtung. Ein Exemplar der Verpflichtung habe ich erhalten.

_____________________

Ort, Datum

______________________________________________________________________

Unterschrift des Verpflichteten Unterschrift des Verantwortlichen

Quellenangaben:

https://www.lda.bayern.de/media/info_verpflichtung_beschaeftigte_dsgvo.pdf https://www.gdd.de/downloads/praxishilfen/GDD-Praxishilfe_DS-GVO_11.pdf

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