• Keine Ergebnisse gefunden

Zulässigkeit und Grenzen von Erbschaftsverträgen im Sinne des § 311b Abs. 4 und 5 BGB

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Zulässigkeit und Grenzen von Erbschaftsverträgen im Sinne des § 311b Abs. 4 und 5 BGB"

Copied!
4
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Inhaltsübersicht

Vorwort... VII Inhalt... XI

A. Einleitung ... 1

B. Entstehungsgeschichte und Schutzzweck des Verbots von Erbschaftsverträgen ... 5

I. Nichtigkeit vonErbschaftsverträgen nach römischem Recht ... 5

II. Nichtigkeit von Erb Schafts Verträgennachgemeinem Recht... 7

III. Deutsche Kodifikationen vor dem BGB... 8

IV. Das Gesetzgebungsverfahren zum Bürgerlichen Gesetzbuch... 10

V. Schutzzweck des § 311b Abs. 4, 5 nach heutigemRechtsverständnis... 16

C. Verfassungsrechtlicher Hintergrund... 27

I. Art.2 Abs. 1 GG ... 27

II. Art 3 GG... 54

III. Schlussfolgerung ... 63

D. Reichweite von § 311b Abs. 4... 67

I. Vertrag... 67

II. Verpflichtungstatbestand... 73

III. Gegenstanddes Vertrages... 74

IV. Noch lebender Dritter ... 113

V. Zusammenfassung ... 127

E. Ausnahmeregelung in § 311b Abs. 5... 129

I. Künftige gesetzlicheErben... 130

II. Vertragsgegenstand... 147

III. Notarielle Beurkundung gern.§ 311b Abs. 5 S. 2... 166

IV. Zusammenfassung ... 167

F. Vorschlag einer gesetzlichen Neuregelung ... 169

Abkürzungen ... 171

Literatur ... 175

Sachregister... 189

IX

(2)

Inhalt

Vorwort... VII Inhaltsübersicht... IX

A. Einleitung ... 1

B. Entstehungsgeschichteund Schutzzweckdes Verbots von Erbschaftsverträgen ... 5

I. Nichtigkeit von Erbschaftsverträgen nach römischemRecht ... 5

II. Nichtigkeit von Erbschaftsverträgen nachgemeinemRecht... 7

III. Deutsche Kodifikationen vordem BGB... 8

IV. Das Gesetzgebungsverfahren zum Bürgerlichen Gesetzbuch... 10

V. Schutzzweck des §311b Abs. 4, 5 nach heutigemRechtsverständnis... 16

1. SittlicheVerwerflichkeitdes Erbschaftsvertrags... 16

2. Begründung einerLebensgefahr für den Erblasser... 18

3. Einengung der Testierfreiheit ... 20

4. Schutz der Vertragsparteien voraleatorischem Rechtsgeschäft... 21

5. Zusammenfassung ... 25

C. Verfassungsrechtlicher Hintergrund... 27

I. Art.2 Abs. 1 GG... 21

1. Schutzbereich Art. 2 Abs. 1 GG... 27

a) Abgrenzung zu Art 14 Abs. 1 GG ... 28

b) Grundrechtsbindung... 30

c) Zwischenergebnis... 30

2. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung desEingriffs... 30

a) Verfolgung eines legitimen Zwecks... 31

b) Geeignetheit... 32

c) Erforderlichkeit... 32

aa) Schutz durchnotarielle Beurkundung... 33

bb) Sicherung durch allgemeineRegeln des BGB... 37

(1) Vertragsstörungen bei Vertragsschluss ... 37

(2) Vertragspartei wird unerwartetnicht Erbe... 39

(3) Vermögenszuwachsfällt unerwartet klein oder groß aus... 41

cc) Zwischenergebnis... 49

d) Verhältnismäßigkeit im engerenSinne... 50

3. Ergebnis... 54

II. Art3 GG... 54

1. Ungleichbehandlung zwischen gern. § 311bAbs.5S. 1privilegierten und nicht privilegiertenPersonen... 55

XI

(3)

Inhalt

2. Wertungswiderspruch zu anderen Regelungsbereichen... 60

a) Erb- und Pflichtteilsverzichte... 60

b) Verträge im Sinne des § 311b Abs. 2 und 3... 61

3. Ergebnis... 62

III. Schlussfolgerung ... 63

D. Reichweite von § 311bAbs. 4 ... 67

I. Vertrag... 61

1. Ausweitung des Verbotes auf Erfullungsgeschäfte... 67

2. Vergleiche und bindende Angebote ... 69

3. Vollmachten ... 70

4. Vereinbarungen über den Güterstand ... 71

5. Erbverträge... 72

II. Verpflichtungstatbestand... 73

III. Gegenstand desVertrages ... 74

1. Nachlass als Vertragsgegenstand... 74

a) Erbteile ... 75

b) Bruchteile... 75

c) Quote aus demNachlass oder Erbteil... 76

d) Nachlassgegenstandsverträge... 78

aa) Grundsätzliche Zulässigkeit... 79

(1) Rechtsprechung und h.L... 79

(2) Restriktive Literaturauffassungen undStellungnahme... 80

(3) Zwischenergebnis... 83

bb) Ausnahme: Erschöpftingstheorie... 84

(1) Zuspruch für die Erschöpfungstheorie in der Literatur ... 85

(2) Kritikan der Erschöpftingstheoriein derLiteratur... 86

(3) Stellungnahme... 88

e) Verträge überfeste Rentenzahlungen oder konkrete Summen... 90

f) Abfindungs-und Wertfestsetzungsvereinbarungen ... 93

g) Anordnungoder Aufhebung von Ausgleichsanordnungen... 95

h) Bürgschaftsverträge ... 97

aa) Konstellation 1 ... 99

bb) Konstellation2 ... 99

cc) Konstellation 3 ... 101

dd) Konstellation4 ... 102

2. Pflichtteilals Vertragsgegenstand... 102

a) Unterscheidungzwischen Pflichtteilsrecht und Pflichtteilsanspruch?... 102

b) Vereinbarungen überden Pflichtteilsergänzungsanspruch... 103

c) Verpflichtungstatbestände ... 106

3. Vermächtnis als Vertragsgegenstand... 108

4. SonstigePositionen... 113

IV. Noch lebenderDritter... 113

1. Irrtumsfälle... 114

2. Verträge von Schlusserben undNacherben überden Nachlass... 118

XII

(4)

Inhalt

3. Verträge unter Beteiligung desErblassers ... 121

V. Zusammenfassung... 127

E. Ausnahmeregelungin § 311b Abs. 5... 129

I. Künftige gesetzliche Erben... 130

1. Maßgeblicher Zeitpunkt... 130

2. ReichweitedesPersonenkreises... 133

a) Nächstberufene gesetzliche Erben? ... 135

aa) Auffassung der h.L... 135

bb) Rechtsprechung... 136

cc) RestriktiveLiteraturauffassungen ... 138

dd) Stellungnahme... 139

b) DerFiskus als Vertragspartner ... 142

c) Erbschaftsvertrag zuGunstenDritter... 143

II. Vertragsgegenstand... 147

1. GesetzlicherErbteil... 148

a) Rechtsprechung... 148

b) Zuspruch für diequantitative Begrenzungauf den gesetzlichen Erbteil in derLiteratur... 150

c) Praktische Folgeprobleme der quantitativenBegrenzungauf den gesetzlichen Erbteil... 151

d) Extensivere Auslegungsansätze... 155

e) Stellungnahme... 157

2. Vermächtnisse als Gegenstand eines Erbschaftsvertrages gern.§ 311bAbs. 5 S. 1?... 161

3. Verträgeüber den Pflichtteil imSinne des§ 31lbAbs. 5 S.1 ... 165

III. Notarielle Beurkundung gern. §311b Abs.5 S. 2... 166

IV. Zusammenfassung... 167

F. Vorschlag einer gesetzlichen Neuregelung ... 169

Abkürzungen ... 171

Literatur ... 175

Sachregister ... 189

XIII

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Die Sache ist demnach an die Vorinstanz zurückzuweisen, damit sie prüfe, ob und gegebenenfalls inwieweit die vom Beschwerdeführer geltend gemachten Einsichtsrechte

Nach al- ledem sprechen gute Gründe dafür, dass nach der uneinheitlichen Äußerung der Bundesratsmitglieder Ziel und Schönbohm eine rechtlich dem Land Brandenburg zu-

wanderte Insiderwissen nicht rückholbar sei. Der Verweis auf die fortbestehende Verschwiegenheitspflicht genüge angesichts des äußeren Bildes und des hierdurch hervorgerufenen

2. Die Anwendungsvorschrift des § 36 Abs. verstößt nicht gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes, soweit sie rückwirkend Vorabausschüttun- gen im Jahr 2001 erfasst, die erst nach

schritten und demzufolge dem minderjährigen Beschäftigten also einen Lohnanspruch zugebilligt, indem man dem Beschäftiger die Einrede der Nichtigkeit des

o Die Auswirkungen der „Anforderungsprofile“ (ebd.) an professionelles Handeln im Kinderschutz werden im Kontext der Berücksichtigung von Kinderrechten und Kinderschutz

Die Darstel- lung der Befunde zu den Positionierungen der Fachkräfte des Allgemeinen Sozialen Dienstes und der Kindertagesbetreuung im Kinderschutz ermöglichen eine Diskussion

b) Innehaben einer verbliebenen grunderwerbsteuerlich relevanten Rechts- position. einer grunderwerbsteuerlichen Neuzuordnung des Grundstücks. Zweiterwerbsfälle und Verwertung