• Keine Ergebnisse gefunden

PKV muss auch Krankenhäusern helfen DKG zur Ankündigung der PKV, niedergelassenen Praxen Extra-Vergütung zu zahlen P r e s s e m i t t e i l u n g

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "PKV muss auch Krankenhäusern helfen DKG zur Ankündigung der PKV, niedergelassenen Praxen Extra-Vergütung zu zahlen P r e s s e m i t t e i l u n g"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

P r e s s e m i t t e i l u n g

DKG zur Ankündigung der PKV, niedergelassenen Praxen Extra-Vergütung zu zahlen

PKV muss auch Krankenhäusern helfen

Berlin, 10. Juni 2020 – Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt die Bereitschaft der privaten Krankenversicherung (PKV), niedergelassenen Ärzten und Zahnärzten durch ein Honorarzuschlag in Höhe von 300 Millionen Euro zu helfen. Mit dem Geld sollen die Umsatzrückgänge der niedergelassenen Mediziner ausgeglichen werden, die wegen der Krise weniger Patienten in ihren Praxen hatten. „Auch im stationären Bereich gibt es hohe Ausfälle durch den Wegfall von Erlösen aus der Behandlung von Privatversicherten. Es ist also im gleichen Maße notwendig, dass die PKV an die Krankenhäuser einen Pandemiezuschlag leistet“, erklärt Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG).

Die PKV wird durch die Belegrückgänge im stationären Bereich von 30 bis 50 Prozent hoch entlastet. Die Freihaltepauschale wird bekanntlich aus Bundesmitteln aufgebracht. Bereits jetzt hat der Wegfall der Behandlungen zu Einsparungen bei der PKV von mehr als einer Milliarde Euro geführt. Die Krankenhäuser dagegen haben hohe Erlösausfälle bei den Wahlleistungen. Geld, das für die Aufrechterhaltung der stationären Versorgung notwendig ist. „Die PKV ist gefordert, aus ihren sich durch die Coronakrise ergebenden Überschüssen einen Beitrag zur Sicherung der Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser in dieser außerordentlich schwierigen Phase des Gesundheitswesens zu leisten“, so Georg Baum.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder – 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände – in der Bundes- und EU-Politik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 1.942 Krankenhäuser versorgen jährlich 19,4 Millionen stationäre Patienten und rund 20 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,2 Millionen Mitarbeitern. Bei 97 Milliarden Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.

PRESSESTELLE

Joachim Odenbach Telefon +49 30 39801-1020 Holger Mages

Telefon +49 30 39801-1022 Dr. Jörn Wegner Telefon +49 30 39801-1023 Rike Stähler

Telefon +49 30 39801-1024 SEKRETARIAT Stephanie Gervers Telefon +49 30 39801–1021 Fax +49 30 39801–3021 E-Mail pressestelle@dkgev.de Wegelystraße 3

10623 Berlin

www.dkgev.de www.facebook.com/dkgev www.twitter.com/dkgev www.dkgev.de/rss2.php www.youtube.com/user/dkgev

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Auch wenn die Länder grundsätzlich für die Investitionsfinanzierung über deren Steuereinnahmen zuständig sind, hat der Bundesgesetzgeber bereits in den letzten

Dieser Sicherheitsstandard beschreibt Maßnahmen, wie die an der Versorgung der Patienten genutzten Prozesse und Systeme vor dem Hintergrund der branchenspezifischen Gefährdungslage

August 2019 – Der Deutsche Pflegerat (DPR), die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) haben Eckpunkte für

Hintergrund der vorgesehenen gesetzlichen Begrenzung der Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Rechnungsbeanstandungen von vier auf zwei Jahre sind die

Hintergrund der vorgesehenen gesetzlichen Begrenzung der Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Rechnungsbeanstandungen von vier auf zwei Jahre sind die an vielen

Die 1.956 Krankenhäuser versorgen jährlich 19,2 Millionen stationäre Patienten und rund 18 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,2 Millionen

Die 1.956 Krankenhäuser versorgen jährlich 19,2 Millionen stationäre Patienten und rund 18 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,2 Millionen Mitarbeitern. Bei 94 Milliarden Euro

„Die vorgesehene Förderung ist ein erster Schritt, um unserer Forderung nach einer besseren Finanzierung für die dringend notwendige Digitalisierung gerecht