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Justizkommission Tätigkeitsbericht 2013

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Academic year: 2022

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Justizkommission Commission de justice

Postgasse 68 3000 Bern 8

Telefon +41 (0)31 633 75 81 Telefax +41 (0)31 633 75 88 www.gr.be.ch

info.gr@sta.be.ch

Justizkommission

Tätigkeitsbericht 2013

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Die Justizkommission orientiert mit vorliegendem Bericht gemäss Artikel 39 Absatz 3 der Ge- schäftsordnung1über ihre Tätigkeit in Ausübung ihres gesetzlichen Auftrages gemäss Artikel 23 Grossratsgesetz2.

1. Tätigkeit der Justizkommission

1.2 Oberaufsicht über das Obergericht, das Verwaltungsgericht und die General- staatsanwaltschaft3

1.2.1 Allgemeines

Die Justizkommission nahm im Jahr 2013 im Auftrag des Grossen Rates die Aufsicht über die Geschäftsführung der obersten kantonalen Gerichte sowie der Generalstaatsanwaltschaft wahr. Die Würdigung der Rechtsprechung der Gerichte war dabei nicht Bestandteil dieser Aufsicht. Dies gilt generell auch für die Zukunft. Gemäss Grossratsgesetz umfasste diese Auf- sicht das Obergericht, das Verwaltungsgericht sowie die Generalstaatsanwaltschaft4. Es galt zu kontrollieren, ob die Geschäftsführung dieser Justizbehörden gesetzeskonform erfolgte.

Zudem war es Aufgabe der Justizkommission sicherzustellen, dass diese Behörden über die notwendigen Ressourcen und adäquaten Arbeitsbedingungen verfügten, um den Anspruch der Bürgerinnen und Bürger auf Rechtsprechung innert der gesetzlichen Fristen erfüllen zu können.

Die beaufsichtigten Gerichtsbehörden wurden von den zuständigen Kommissionsausschüs- sen im Berichtsjahr einmal besucht. Die Berichterstattung über diese Besuche floss in den Be- richt der Justizkommission über den Geschäftsbericht und den Tätigkeitsbericht 2012 der Jus- tiz ein und wurde in der Junisession 2013 im Grossen Rat behandelt.

Die Vorberatung des Geschäftsberichts inklusive Tätigkeitsbericht einerseits, sowie des Vor- anschlags mit Aufgaben- und Finanzplan andererseits, bildeten im Frühjahr und im Herbst die Schwergewichte der Kommissionstätigkeit.

Die Justizkommission hat sich im Berichtsjahr mit den folgenden Themen befasst:

1.2.2 Evaluation Personaldotation der Justiz

Die Justizkommission hat im Berichtsjahr beschlossen, die personelle Dotation der kantonal- bernischen Justiz evaluieren zu lassen. Bei der Suche nach einem geeigneten Evaluationsun- ternehmen lässt sie sich von Herrn Christian Rüefli vom Büro Vatter in Bern unterstützen. Das Projekt hat insbesondere die Geschäftsleitung der Justizkommission stark in Anspruch ge- nommen.

1.2.3 Voranschlag 2014 / Aufgaben- und Finanzplan 2015-2017 der Justiz

Wie schon im Vorjahr führten die Justizleitung und die Geschäftsleitung der Justizkommis- sion während des sogenannten Budgetprozesses einen intensiven Dialog. Das finanzielle Ungleichgewicht in den bernischen Kantonsfinanzen hinterliess auch bei den Gerichtsbe- hörden und bei der Staatsanwaltschaft seine Spuren. So wurde der Voranschlag für das Jahr 2014 unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Angebots- und Strukturüberprü-

1 Geschäftsordnung vom 9. Mai 1989 für den Grossen Rat (Geschäftsordnung, GO; BSG 151.211.1) 2 Gesetz vom 8. November 1988 über den Grossen Rat (Grossratsgesetz, GRG; BSG 151.21) 3 Art. 23 Abs. 2 lit. a GRG

4 Art. 78 der Verfassung des Kantons Bern vom 6. Juni 1993 (KV; BSG 101.1) und Art. 23 Abs. 2 lit. a GRG

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fung (ASP) 2014 erstellt und die vom Regierungsrat empfohlenen CHF 5 Mio. zur Ent- lastung des strukturellen Defizits wurden von der Justiz entsprechend berücksichtigt.

1.2.4 Geschäftsbericht sowie Tätigkeitsbericht 2012 der Justiz

Der Rechnungsabschluss 2012 der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft basierte auf dem ersten, von der selbstverwalteten Justiz selbständig erstellten Voranschlag. Das Budget der Justiz wurde damals um rund 5 Millionen Franken gekürzt. Dass der Voranschlag in der Folge einen Negativsaldo von rund 5,2 Millionen Franken vorwies, zeigte die realistische Ein- schätzung und Planung der Justiz.

Auf Hinweis der Finanzkontrolle hatten die Finanzverantwortlichen der Justiz beschlossen, die fehlerhafte Abgrenzung der Forderungsverluste für unentgeltliche Prozessführung zwischen der Finanz- und der Betriebsbuchhaltung zu korrigieren. Die Justizkommission begrüsste die- sen Entscheid, führte diese fehlerhafte Abgrenzung doch unter anderem während zwei Jahren zu Nachkrediten, welche der Grosse Rat bewilligen musste. Die Änderung der Buchungspra- xis sollte per 1. Januar 2014 eingeführt werden.

1.2.5 Bewilligung von Nebenbeschäftigungen5

Die Mitglieder von Obergericht und Verwaltungsgericht sollen ihr Amt unabhängig ausüben und ihre Arbeitskraft möglichst uneingeschränkt in den Dienst der bernischen Justiz stellen.

Die Ausübung aller Nebenbeschäftigungen und öffentlichen Ämter (während und ausserhalb der Arbeitszeit) ist für voll- und teilzeitlich tätige Richterinnen und Richter bewilligungspflichtig.

Im Berichtsjahr hat die Justizkommission ihre Richtlinien zur Bewilligung von Nebenbeschäfti- gungen oder öffentlichen Ämtern der Mitglieder des Obergerichts, des Verwaltungsgerichts sowie der Generalstaatsanwaltschaft angepasst.

Im Berichtsjahr hat die Justizkommission in Anwendung ihrer Grundsätze zehn Gesuche um Bewilligung einer Nebenbeschäftigung behandelt und auch bewilligt.

Das Obergericht und das Verwaltungsgericht haben die Pflicht, der Justizkommission zu Be- ginn des Jahres eine Zusammenstellung der im vergangenen Jahr von ihren Mitgliedern aus- geübten Nebenbeschäftigungen und deren zeitlicher Beanspruchung zukommen zu lassen.

Diese Liste liegt im Sekretariat der Justizkommission jeweils für die Mitglieder des Grossen Rates zur Einsicht auf.

1.3 Vorbereitung der Richterwahlen6

Für die Vorbereitung der Richterwahlen hat die Justizkommission einen ständigen Ausschuss (Ausschuss IV) eingesetzt. Im Ausschuss IV ist jede Fraktion mit je einem Mitglied vertreten.

Hauptaufgabe ist die Durchführung von Bewerbungsgesprächen. Gestützt auf die Bewer- bungsdossiers, die eingeholten Stellungnahmen, die Vorselektion und die Bewerbungsge- spräche werden sämtliche Bewerberinnen und Bewerber beurteilt. Die Einholung von Stel- lungnahmen bei den entsprechenden Gerichtsbehörden ist ein wesentliches Kriterium im gan- zen Wahlvorbereitungsverfahren. Dabei ist der Ausschuss IV darauf angewiesen, dass die In- stanzen die eingeholten Stellungnahmen klar und begründet abfassen. Dies funktionierte im Berichtsjahr gut.

Auch im Berichtsjahr fanden diverse Ersatzwahlen, hauptsächlich aufgrund von Rücktritten, statt. Folgende Wahlen waren daher für die Amtsdauer bis 31.12.2016 vorzubereiten:

- Ergänzungswahl des Präsidenten des Obergerichts;

- Ergänzungswahl des Präsidenten des Verwaltungsgerichts;

5 Art. 23 Abs. 2 lit. d GRG 6 Art. 23 Abs. 2 lit. c GRG

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- Wiederwahl des Präsidenten und der Vizepräsidentin der Steuerrekurskommission;

- Wiederwahl des Präsidenten und des Vizepräsidenten der Rekurskommission für Mass- nahmen gegenüber Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführern;

- Wiederwahl des Präsidenten und des Vizepräsidenten der Enteignungsschätzungskom- mission;

- Wiederwahl des Präsidenten und des Vizepräsidenten der Bodenverbesserungskommis- sion;

- Ergänzungswahl dreier Ersatzmitglieder deutscher Muttersprache für das Obergericht;

- Ergänzungswahl einer Richterin deutscher Muttersprache für die Regionalgerichte;

- Ergänzungswahl einer Richterin deutscher Muttersprache (bilingue) für die Regionalge- richte;

- Ergänzungswahl einer Fachrichterin deutscher Muttersprache für das Jugendgericht;

- Ergänzungswahl eines arbeitsrechtlichen Fachrichters für die Regionalgerichte;

- Ergänzungswahl von fünf arbeitsrechtlichen Fachrichterinnen und Fachrichter für die re- gionalen Schlichtungsbehörden;

- Ergänzungswahl von 15 mietrechtlichen Fachrichterinnen und Fachrichter für die regiona- len Schlichtungsbehörden.

Für diese Wahlen wurden 19 Bewerbungsgespräche durchgeführt.

1.4 Beratung von Straferlassgesuchen7

Die Justizkommission hat die Aufgabe, die eingehenden Straferlassgesuche (auch Begnadi- gungsgesuche genannt) zu beraten und dem Grossen Rat Antrag zu stellen. Die Vorberatung innerhalb der Kommission obliegt seit dem Jahr 2012 dem Ausschuss I.

Im Berichtsjahr wurde kein Straferlassgesuch beraten.

1.5 Beratung und Behandlung von Petitionen und Eingaben8

Im Berichtsjahr beantwortete und erledigte die Justizkommission 11 Eingaben in Anwendung von Artikel 57d GRG direkt. Seit 2012 obliegt die Vorberatung innerhalb der Kommission dem Ausschuss II.

1.6 Bildung, Aufhebung oder Gebietsveränderungen von Gemeinden nach den Vor- schriften der Gemeindegesetzgebung9

Da Art. 4 des Gemeindegesetzes10 mit der Vorlage vom 23. September 2012 revidiert wurde, ist seit dem 1. Januar 2013 der Regierungsrat für die Genehmigung von unbestrittenen Bil- dungen, Aufhebungen oder Gebietsveränderungen von Gemeinden zuständig.

1.7 Vorberatung von Erlassen

Auf Beschluss des Kommissionsplenums oder des Präsidiums kann die Justizkommission die Vorberatung von Erlassen übernehmen. So wurden im Berichtsjahr folgende Erlasse vorbera- ten:

7 Art. 23 Abs. 2 lit. e GRG

8 Art. 23 Abs. 2 lit. g i.V.m. Art. 57 – 57d GRG 9 Art. 23 Abs. 2 lit. f GRG

10 Gemeindegesetz vom 16. März 1998 (GG; BSG 170.11)

(5)

- Teilrevision des Publikationsgesetzes vom 18. Januar 1993 (PuG; BSG 103.1);

- Gesetz über die Organisation der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft (GSOG;

BSG 161.1): Anfrage um Revisionsabklärung.

1.8 Treffen mit der Commission des pétitions des Kantons Waadt

Auf Anfrage der Commission des pétitions des Kantons Waadt hat am 18. April 2013 ein ge- meinsamer Erfahrungsaustausch im Rathaus stattgefunden. Thematisiert wurde die Handha- bung von Eingaben und Petitionen (interkantonaler Vergleich, Diskussion von Herausforde- rungen oder Probleme sowie einzelne spezifische Themen zu Eingaben und Petitionen).

2. Antrag der Justizkommission

Die Justizkommission beantragt dem Grossen Rat, den vorliegenden Tätigkeitsbericht 2013 zur Kenntnis zu nehmen.

Bern, 18. Februar 2014

Im Namen der Justizkommission:

Die Präsidentin: Monika Gygax-Böninger Die Sekretärin: Hannah Kauz

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ANHANG – Personelle Zusammensetzung und Beanspruchung der Justizkommission

1) Zusammensetzung und Organisation der Justizkommission

Die Justizkommission setzt sich per Ende 2013 wie folgt zusammen:

Name Partei In der Juko seit

Gygax-Böninger Monika BDP Dezember 2010

Katrin Zumstein (Vizepräsidentin) FDP März 2012

Bärtschi Alfred SVP Juni 2010

Bernasconi Peter SP Juni 2006

Bühler Manfred UDC Juni 2010

Eberhart Peter BDP Juni 2010

Fuchs Thomas SVP Juni 2010

Guggisberg Lars SVP Juni 2010

Linder Anna-Magdalena Grüne Januar 2012

Lüthi Andrea SP Februar 2012

Schär Margreth SP November 2009

Schnegg-Affolter Christine EVP Juni 2012

Schneiter Alfred EDU Juni 2010

Schwarz-Sommer Elisabeth SVP Juni 2006

Wüthrich Adrian SP Juni 2013

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Die Justizkommission hat per Ende 2013 die Geschäftsleitung sowie vier ständige Ausschüs- se mit der Wahrnehmung spezieller Aufgaben betraut:

Geschäftsleitung gesamte Oberaufsicht und Finanzaufsicht

Gygax-Böninger Monika (Präsidentin), Zumstein Katrin (Vizepräsiden- tin), Bernasconi Peter (Ausschussleiter), Bühler Manfred (Ausschusslei- ter), Fuchs Thomas (Ausschussleiter)

Ausschuss I Aufsicht Obergericht, Vorberatung Straferlasse

Bernasconi Peter (Ausschussleitung), Eberhart Peter, Guggisberg Lars Ausschuss II Aufsicht Verwaltungsgericht, Vorberatung Petitionen/Eingaben

Bühler Manfred (Ausschussleitung), Bärtschi Alfred, Wüthrich Adrian Ausschuss III Aufsicht Generalprokuratur, Vorberatung Gemeindefusionen

Fuchs Thomas (Ausschussleitung), Lüthi Andrea, Schwarz-Sommer Elisabeth

Ausschuss IV Vorbereitung Richterwahlen

Zumstein Katrin (Ausschussleitung), Eberhart Peter, Linder Anna- Magdalena, Guggisberg Lars, Schär Margreth, Schnegg-Affolter Chris- tine, Schneiter Alfred, Brönnimann Thomas (nicht Mitglied der Justiz- kommission)

2) Beanspruchung der Justizkommission

Die Justizkommission traf sich im Jahr 2013 zu zehn Plenumssitzungen. Die Ausschüsse tra- ten zu 11 Sitzungen, die Geschäftsleitung zu 23 Sitzungen zusammen. Darüber hinaus fand eine Weiterbildungstagung statt.

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