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Archiv "Autorenschaft: „Hohle Nüsse“" (09.08.1993)

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SPEKTRUM LESERBRIEFE

Seehofer

Zu

dem Leserbrief „Fehlende Kin- derstube" von Dr. Fritz in Heft 25-26/1993:

Huren der Herrschenden

Das „entschuldigende"

Verhalten der Staatsanwalt- schaft im Falle der Entglei- sung des Ministers offenbart das ureigenste Selbstver- ständnis dieser Kaste:

die „Rechtskundler" als Huren der Herrschenden — seit Hammurabis Zeiten.

Dr. med. Wolfgang K. Koss, Weinbergstraße 18, 74906 Bad Rappenau

Anderes Beispiel

Carlo Schmid, nach dem Krieg einer der großen Män- ner der ersten Stunde, wei- land Regierungschef im Lan- de Baden-Württemberg, er- laubte sich einmal im Sende- raum vor Beginn der Sendung eine sehr saloppe und de- spektierliche Bemerkung über andere große Zeitgenos- sen. Sein Pech: Es war bereits auf „Sendung" eingestellt.

Es gab keine Anzeige we- gen Beleidigung, es erhob sich nur „Homerisches Ge- lächter" im ganzen Lande Südwürttemberg.

Dr. med. Gerhard Hämmerle, Parkstraße 4, 70806 Korn- westheim

Außenseiterrolle

. . . Eine Klage wegen Be- leidigung wäre von vornher- ein grundsätzlich zum Schei- tern verurteilt gewesen, auch wenn die Kameras nicht ab- geschaltet gewesen wären, sondern das gesamte deut- sche Volk es gehört hätte.

Denn nach landläufiger juri- stischer Ansicht kann eine Äußerung nicht beleidigend sein, wenn sie in ihrer Diktion von der Mehrheit der Bevöl- kerung oder zumindest dem vernünftig denkenden Teil derselben getragen wird. Vor allem dann nicht, wenn die Zielgruppe durch ihr Verhal-

ten Anlaß für solche Bezeich- nungen gegeben hat.

Ein krasses Beispiel: kein Mensch würde wegen Belei- digung verklagt, wenn er die Brandstifter von Mölln als

„Nazischweine" beschimpfen würde.

Aber wir Ärzte sind in ei- ner ähnlichen Außenseiter- rolle, die seit Jahren von den Behörden und den Medien vorbereitet wurde. Wir sind doch Abrechnungsbetrüger, Großverdiener auf dem Rük- ken der Patienten, Nichtver- ordner von lebenswichtigen Medikamenten, Bankrotteure der Massagepraxen, Drücke- berger bei ernsthaften Pro- blemen der Patienten, Schmarotzer des Systems. So- mit sind wir auch „Ärzte- pack". Und solange die Bevöl- kerung das glaubt, können wir juristisch damit nicht be- leidigt werden. So ist die Zeit, und so sind ihre Sitten!

Dr. med. Gundolf Breger, Schwerter Straße 138, 58099 Hagen

Keine Bagatelle

. . . Die Diffamierung ei- ner ganzen Berufsgruppe durch Seehofer, die er als

„Ärztepack" bezeichnet, oh- ne daß dies irgendwelche Konsequenzen hat, ist eben nicht als Bagatelle und als Folge schlechter bayerischer Kinderstube zu bewerten, sondern zeigt deutlich eine Geisteshaltung, wie sie von Politikern in Diktaturen ein- genommen wird. Das dritte Reich läßt grüßen!

Daß die Klage von Kolle- gen Fritz gegen Seehofer vom zuständigen Gericht zurück- gewiesen wurde, „diese Be- merkung sei nur im kleinen Kreis vor Journalisten gefal- len und nicht für die Öffent- lichkeit bestimmt gewesen", beweist nur, wie sehr sich die deutsche Wirklichkeit verän- dert hat: Politik und deutsche Gerichtsbarkeit Hand in Hand. Das hatten wir doch schon einmal!

Dr. med. R. C. Göme, Zep- pelinstraße 12, 72131 Ofter- dingen

Autorenschaft

Zu dem Beitrag „Wissenschaftliche Autorenschaft: Normen zur Erhö- hung der Fairneß" von Dr. S. Lehrl und Dr. E. Größel in Heft 21/1993:

„Hohle Nüsse"

Nicht zu selten verursa- chen seit längerem schon wis- senschaftliche Veröffentli- chungen von Medizinern vor allem unter Geisteswissen- schaftlern Kopfschütteln.

Denn was in medizinischen Fachzeitschriftenbeiträgen manchmal als Wissenschaft ausgegeben und feilgeboten wird, „spottet jeglicher Be- schreibung"; von kritischen Kollegen der Juristerei wird diese Art von Beiträgen auch als „hohle Nüsse" charakteri- siert. Man kann es auch oft nicht einsehen, daß etwa die Schilderung und medizini- sche "Aufarbeitung" eines einzelnen Falles überhaupt geeignet ist, mehrere Seiten eines medizinwissenschaftli- chen Periodikums zu füllen.

Bei derartigen Beiträgen kommt einem der Vergleich vom „Lockendrehen auf einer Glatze".

Noch viel weniger nach- vollziehbar erscheint es für einen Nichtmediziner-Wis- senschaftler, wie viele Auto- ren „erforderlich" sind, um einen solchen Beitrag „unter die Leserschaft" zu bringen.

Bei manchen dieser Publika- tionen wirkt das „Rubrum"

mit seiner zahlreichen Auto- renschaft „gehaltvoller" als der nachfolgende Text. Und überhaupt nicht erklärlich wird es einem Außenstehen- den, wenn bei solchen „Topli- sten" von Autoren am Ende auch noch der Klinik- oder Institutsleiter selbst auf- scheint, der vom Inhalt dieses Traktats nicht zu selten keine Ahnung hat, was da auch un- ter seinem Namen veröffent- licht wird. Da wundert es ei- nen nicht mehr, wenn sol- chermaßen „mißbrauchte"

Ko-Autoren eine mehrhun- dertfach „aufgeblähte" Ver- öffentlichungsliste vorweisen können. Ob diese aber der ei- genen Reputation dient, er-

scheint unter den geschilder- ten Vorzeichen mehr als frag- lich.

Damit klar wird, was ge- meint ist, hierzu ein jederzeit nachprüfbares Beispiel:

Auf lediglich 2,5 Druck- seiten — unterbrochen noch von mehreren größeren Ta- belleneinfügungen und platz- einnehmenden graphischen Kurven — wird von sage und schreibe zehn (!) Autoren (al- les Doctores medicinae) über Ergebnisse einer vergleichen- den Therapiestudie beim in- operablen Bronchus-Karzi- nom berichtet (siehe die Zeit- schrift: Onkologie 5 : 20 — 22 Heft 1/1982). Bei diesem Opus rätselt jeder kritische Leser, wie viele der Worte dieses Werkes jeweils auf ei- nen der Autoren entfallen.

Man muß diese Art von „wis- senschaftlicher" Veröffentli- chung als wissenschaftliche Unkultur charakterisieren, mit der sich die medizinische Wissenschaft selbst desavou- iert.

Prof. Dr. jur. Gerhard H.

Schlund, Vorsitzender Rich- ter am OLG, Josef-Schlicht- Straße 6 a, 81245 München

Geistes- krankheiten

Zu dem Beitrag „Nachholbedarf vor allem bei Schizophrenie-Behand- lung — Europa-Parlament fordert EG-Programm für Hirnforschung"

von Jutta Hartlieb in Heft 23/1993:

Wenig Änderung bei Misere der

Versorgung

Das Europaparlament be- tont die Notwendigkeit der Verbesserung der Behand- lung an Schizophrenie Er- krankter und weist darauf hin, daß die „fehlende oder ungenügende Therapie der Schizophrenie auch immense indirekte Ausgaben zur Folge hat".

Pietzker (zitiert nach Kiss- ling 1992) bezifferte bereits 1987 die in der BRD pro Jahr anfallenden Schizophrenie- folgekosten auf zirka 10 Milli- A1-2094 (6) Deutsches Ärzteblatt 90, Heft 31/32, 9. August 1993

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LESERBRIEFE

arden DM. Kissling selbst weist darauf hin, daß bei kon- sequenter Rezidivprophylaxe das Rückfallrisiko der Er- krankung auf 15 Prozent ge- senkt werden könne, derzeitig tatsächlich aber bei 50 Pro- zent liege. Im Gegensatz zur Diabetes-Beratung gebe es für den niedergelassenen Nervenarzt keine Gebühren- position, unter der er die sehr zeitaufwendigen psychoedu- kativen Prophylaxe-Motivati- onsgruppen für Patienten ab- rechnen könne. Unter diesen Umständen sei es nur zu ver- ständlich, daß derartige Be- mühungen meist unterblei- ben müßten.

Trotz Enquete über die Lage der Psychiatrie der BRD droht eine zunehmende Verschlechterung der psych- iatrischen ambulanten Ver- sorgung psychisch Kranker.

Der Bonner Verein für Ge- meindenahe Psychiatrie hat schon jetzt Schwierigkeiten, niedergelassene Psychiater zur Behandlung der von die- sem Verein betreuten chro- nisch psychisch Kranken zu finden. Die Ursache hierfür dürfte im wesentlichen in der deutlich schlechteren Vergü- tung psychiatrischer Leistun- gen im Vergleich insbesonde- re zu apparativ-nervenärztli- chen Leistungen liegen. So ist der durchschnittliche Praxis- umsatz aus kassenärztlicher Tätigkeit der Neurologen mehr als doppelt so hoch wie der der Psychiater.

Die schlechte Vergütung psychiatrischer Leistungen hat zur Folge, daß sich die niedergelassenen Fachkolle- gen entweder für eine mehr neurologisch ausgerichtete Tätigkeit entscheiden oder sich rein psychotherapeutisch orientieren, da ein niederge- lassener Psychotherapeut er- heblich weniger Praxiskosten hat als ein Psychiater. Der Psychiater führt, im Gegen- satz zum rein psychothera- peutisch Tätigen, häufig Not- fallbehandlungen durch und versorgt auch in der Regel ei- ne deutlich größere Zahl von Patienten, so daß er notwen- digerweise qualifiziertes Per- sonal und größere Praxisräu-

me benötigt als der Psycho- therapeut, der in der Regel ohne Praxispersonal aus- kommt. Dabei sind die psych- iatrischen Leistungen teilwei- se noch schlechter vergütet als die psychotherapeutischen Leistungen. Entsprechend wird die Anzahl der psychia- trische Leistungen anbieten- den Kollegen immer geringer.

Das Sparen am falschen Platz durch schlechte Vergü- tung ambulanter psychiatri- scher Leistungen führt zwangsläufig zu einer Erhö- hung der Kosten für die Be- handlung psychisch Kranker durch vermehrt notwendige Krankenhausbehandlungen, die bei ausreichender ambu- lanter psychiatrischer Versor- gung zumindest teilweise ver- meidbar wären.

Da dem Psychiater für ei- ne adäquate psychiatrische Behandlung von der Gebüh- renordnung nicht ein ausrei- chendes wirtschaftliches Fun- dament gegeben wird, „be- zahlt" der psychisch Kranke mit einer Verschlechterung seiner ärztlichen Versorgung, somit unter Umständen auch mit gesundheitlichen Nach- teilen, zahlt aber auch die Allgemeinheit durch auf an- deren Ebenen erhöhte Ko- sten. „Eine einzige Kranken- hausbehandlung kostet aber mehr als 100 Jahre medika- mentöse Therapie."

Solange apparativ-techni- sche Leistungen, nicht nur was ihre Vergütung, sondern auch was die bevorzugte Auf- nahme neuer Leistungsposi- tionen in die Gebührenord- nung anbetrifft, höher bewer- tet werden als die nicht zen- tralisierbaren primär ärztli- chen Leistungen, wie es die psychiatrischen Leistungen sind, wird sich wohl an der Misere der Versorgung psy- chisch Kranker, wahrschein- lich aber auch an der Misere des Gesundheitssystems ge- nerell, wenig ändern.

Leider hat sich die KBV bisher als unfähig erwiesen, diesen empörenden Mißstand zu beseitigen.

Dr. med. Johannes Quinke, Bonner Straße 77 a, 53757 St.

Augustin

Deutsches Ärzteblatt 90, Heft 31/32, 9. August 1993 (7) A1-2095

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