Eidgenössische Anstalt für das forstliche Versuchswesen, Birmensdorf ZH
Nr. 85
Separatdruck aus «Wald und Holz» Nr. 4/1971, Seiten 205-208
Oscar Lenz
Die Holzlagerung im Walde
Das aufgerüstete Holz bleibt heute selbst in den Jahren mit normaler Nutzung oft über längere Zeit im Walde liegen. Untersuchungen in Bayern haben ergeben, dass 60%
des Rundholzes (Fichte, Tanne) mehr als fünf Monate im Walde verbleiben, 10% sogar erst nach einem Jahr den Sägereien zugeführt werden. Entsprechende Angaben für die Schweiz fehlen uns leider.
Das frische Holz ist während der Lagerung den Angriffen zahlreicher Pilze und Insekten ausgesetzt. Unter letzteren verdient der linierte Nutzholzborkenkäfer besondere Beach- tung; von den durch Pilze verursachten Schäden seien vor allem die Rotstreitigkeit und die Bläue erwähnt. Während der Befall durch Insekten und Bläuepilze durch zeitlich richtigen Einsatz von Chemikalien relativ leicht gestoppt werden kann, ist es bedeutend schwieriger, die Rotstreitigkeit zu verhindern.
Stereum sanguinolentum, ein Hauptverantwortlicher für die Rotstreitigkeit des Nadel- holzes, entwickelt sich bei Holzfeuchtigkeiten von 30% (des Darrgewichtes) bis zur vollen Wassersättigung, wobei der Pilz zwischen 50 bis 120% optimal gedeiht. Es sei daran erinnert, dass frischer Fichtensplint einen Wassergehalt bis gegen 240% auf- weisen kann, mit einem Mittelwert von 150%. Die Rotstreitigkeit entwickelt sich dem- nach bei relativ hoher Holzfeuchtigkeit. Der erwähnte Pilz gedeiht am besten bei Tem- peraturen von 20 bis 24
·c,
stellt aber erst bei +4·c
sein Wachstum ein. Die Rotstreitig- keit muss als ein erstes Abbaustadium des Holzes betrachtet werden. Bleiben die für das Pilzwachstum günstigen Bedingungen aufrechterhalten, so kann dies zur vollstän- digen Zerstörung des Holzes führen.Die vor allem im Holz der Föhre auftretende Bläue kommt in beschränktem Masse auch im Fichten- und Tannenholz vor. Für die blauen Verfärbungen, welche durch die Pilz- hyphen hervorgerufen werden, sind verschiedene Pilzarten verantwortlich. Diese be- fallen nur den Splint, wo sie sich von den in gewissen Zellen eingelagerten Reserve- stoffen ernähren. Die Zellwände werden jedoch nicht abgebaut; somit tritt keine Verän- derung der mechanischen Eigenschaften des Holzes ein. Die Entwertung rührt vielmehr vom Aussehen sowie von der schlechteren Haftfähigkeit der Anstriche her. Der Befall des Splintes erfolgt unmittelbar nach der Fällung, sobald die Austrocknung des Holzes einsetzt. Etwas oberhalb des Fasersättigungspunktes des Holzes, was einem Wasser- gehalt von 28 bis 30% entspricht, finden die Pilze die günstigsten Lebensbedingungen.
Die optimale Temperatur liegt zwischen 20 bis 28°C, die untere Grenze knapp über dem Gefrierpunkt.
Die Rotstreifigkeit und Bläue hervorrufenden Pilze vermögen nur in ungeschütztes Holz einzudringen; die Rinde erweist sich für sie als ein unüberwindliches Hindernis.
Der Befall erfolgt im allgemeinen von der Stirnfläche her oder dort, wo die Rinde be- schädigt, beziehungsweise entfernt wurde und als Folge Schwindungsrisse entstanden.
Zudem hängt die Anfälligkeit vom Zeitpunkt der Fällung ab. Die Infektionsbereitschaft des im Frühjahr geschlagenen Holzes ist grösser als bei jenem Holz, das im Spätsommer, Herbst oder Winter gefällt wird.
Die Kenntnisse über die Lebensbedingungen der Rotstreifigkeit- und Bläuepilze gestatten den Schluss, dass das Holz bei langer Lagerung entweder voll gesättigt bleiben oder rasch austrocknen sollte. Jedes Zwischenstadium begünstigt das Pilzwachstum.
Wasserlagerung sowie Berieselung haben sich als Konservierungsmethoden gut be- währt, sind jedoch im Wald kaum anwendbar. Es wird deshalb nicht weiter auf diese Ver- fahren eingegangen. Die klimatischen Bedingungen während der Lagerzeit üben einen wesentlichen Einfluss auf den natürlichen Trocknungsvorgang aus, insbesondere dem Mikroklima des Lagerortes kommt entscheidende Bedeutung zu. Dadurch lassen sich die bekannten Unterschiede im Ausmass und in der Schwere der Schäden zwischen ver- schiedenen Orten und Jahren erklären.
Die Errichtung von Poltern erweist sich als die zweckmässigste Lagerart für längere Zeitabschnitte. Das Sägerundholz kann im wesentlichen auf drei verschiedene Arten gestapelt werden:
1. ungeschichtetes Polter, Holz in Rinde 2. ungeschichtetes Polter, Holz ohne Rinde
3. geschichtetes Polter, Holz ohne Rinde (zwischen den einzelnen Lagen werden Querhölzer eingelegt).
Im ersten Fall soll das Holz in frischem Zustand erhalten bleiben; im dritten Fall wird die Durchlüftung des Polters die Trocknung des Holzes beschleunigen.
In einem von unserer Anstalt durchgeführten Lagerungsversuch mit Fichtenträmeln er- zielten wir mit der ersten Polterart die besten Resultate. Das im Februar-März gefällte Holz wies nach 15monatiger Lagerung beinahe noch die anfängliche Holzfeuchtigkeit auf, und die festgestellten Schäden waren dementsprechend gering. Dies bestätigt die durch forstliche Praktiker gemachten Erfahrungen. Von den beiden Polterarten mit ent- rindetem Holz erwies sich die Anordnung in Schichten als überlegen, wenn man von den starken Schwindungsrissen absieht, die eine erhebliche Holzentwertung nach sich ziehen. Es sei noch erwähnt, dass die Polterung stets unmittelbar nach dem Einschlag erfolgte. Ein analoger Versuch mit Tannenträmeln wird gegenwärtig durchgeführt.
Die Lagerung von Langholz und Trämeln in Rinde hat den grossen Nachteil, dass eine Behandlung mit Insektiziden unumgänglich ist, was übrigens auch für entrindetes Holz mit vielen Bastresten zutrifft. Die Anwendung dieser Mittel verlangt grösste Vorsicht, besonders da die Gefahr einer Gewässerverschmutzung besteht. Wir hoffen, in nächster Zeit diesbezügliche Empfehlungen herausgeben zu können.
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Lagerungsversuch im Wald mit 5-m-Fichtenträmeln, Muri (AG). Im Vordergrund ge- schichtetes Polter mit entrindetem Holz; in der Mitte ungeschichtetes Polter mit ent- rindetem Holz; im Hintergrund, im Schatten, ungeschichtetes Polter mit Holz in Rinde.
Photo: EAFV.
Wie bereits erwähnt, weist unentrindetes Holz auf ungeschichteten Poltern auch nach längerer Lagerung nur unbedeutende Schäden auf. Es ist darauf zu achten, dass die Stämme nach dem Fällen nicht im Bestand liegen bleiben, da sie in der Regel vom Boden her mit Pilzsporen infisziert werden. Dies gilt sowohl für Holz mit und ohne Rinde. Sofern geeignete Forsttraktoren zur Verfügung stehen und die Wälder gut er- schlossen sind, was im Mittelland und Jura meist der Fall ist, bildet die Handhabung und das Rücken des unentrindeten Holzes kaum grosse Probleme. Durch Anheben der Stammenden beim Rücken bleibt die Rinde weitgehend intakt, worauf auch beim voran- gehenden Entasten Rücksicht zu nehmen ist. Am wichtigsten ist die schattige Lagerung, wodurch die Feuchtigkeit im Holz erhalten bleibt. Aus demselben Grunde sind nur leicht vom Boden abgehobene, homogene Polter ohne vorstehende Stammenden anzustreben.
Das Besprühen mit Insektiziden kann während der Polterung oder auch erst später er- folgen, sofern das Wetter nicht schön oder warm ist. Die Polter sollen nicht zu gross sein, damit eine allfällige Nachbehandlung möglich ist. Die spätere Entrindung der im Schatten gelagerten Stämme bietet keine besondern Schwierigkeiten weil Splint und Rinde stets frisch bleiben.
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Gemäss deutschen Untersuchungen lässt sich auch unentrindetes Föhrenholz ohne wesentliche Schäden bis zu sechs Monaten im Walde lagern. Die Stirnflächen, die Messringe und andere von Rinde entblösste Stellen müssen jedoch sofort mit einem Mittel gegen die Bläue behandelt werden, dies auch bei Herbst- und Winterfällung. Bei warmem Wetter ist überdies eine Behandlung mit Insektiziden notwendig. Die unge- schichteten Polter sind an schattigen Stellen zu errichten.
Das besonders empfindliche Buchenholz erträgt keine lang andauernde Lagerung im Walde. Selbst in Wasser eingetauchtes oder berieseltes Holz lässt sich höchstens vier Monate lagern, ohne dass es sich beim Einschnitt braun verfärbt. Mit einigen Fungiziden, speziell gegen die Rotstreitigkeit, hat man gute Erfolge erzielt. Das von den Stirnflächen ausgehende Aufreissen des Buchenrundholzes lässt sich leider nicht verhindern, weil es von inneren Spannungen herrührt, die schon dem stehenden Baum eigen sind. Das un- geschützte Innere des Holzes trocknet rasch aus und ermöglicht damit eine schnelle Ausbreitung der für die Rotstreitigkeit verantwortlichen Pilze.
Das Industrieholz, insbesondere von Fichte und Tanne, kann nur im entrindeten Zustand längere Zeit im Wald gelagert werden. Die Möglichkeit der chemischen Schutzbehand- lung entfällt weitgehend, da sich bei der spätem Verarbeitung Schwierigkeiten ergeben.
Industrieschichtholz (1 m, 2 m) soll an besonnten und luftigen Orten, gut vom Boden abgehoben, gelagert werden. Der Wassergehalt des Holzes sinkt unter diesen Bedingun- gen rasch in die Nähe oder unter den Fasersättigungspunkt, wodurch die Entwick- lung von Pilzen und Insekten stark gehemmt wird. Schwindungsrisse bedeuten keine Entwertung des Industrieholzes, welches meistens zerspant wird.
Kran- und baumlanges Industrieholz in Rinde (Fichte, Tanne, Buche) muss nach dem Schlag so schnell als möglich abtransportiert werden, da Schäden bei ausgedehnter Lagerzeit unvermeidbar sind. Mit dem Einschlag soll zugewartet werden bis der Absatz vertraglich gesichert ist. Falls der Abtransport innert nützlicher Frist nicht organisiert werden kann, muss das Holz entrindet (Fichte, Tanne), auf 1 oder 2 m eingeschnitten und aufgeschichtet werden.
Die voranstehenden Ausführungen haben vor allem für ordentliche Nutzungen Gültig- keit. Bei Zwangsnutzungen, wie Schneebruch und Windwurf, hat die Lagerung des Sagholzes in Rinde nur dann einen Sinn, wenn das Holz bei der Aufrüstung noch frisch und frei von Insekten ist. Bei grossflächigen Verheerungen wird es zudem schwierig sein, das Holz im Schatten zu lagern.
Zum Abschluss seien die wichtigsten Vorschriften für den Gebrauch von Insektiziden und Fungiziden zusammengestellt. Die auf der Verpackung aufgedruckten Anweisun- gen sind strikte zu befolgen. Die benötigte Brühemenge ist im voraus möglichst genau zu bestimmen. Keinesfalls darf die angegebene Konzentration überschritten werden. Die Spritzgeräte müssen sich in einwandfreiem Zustand befinden. Brühereste sind auf das Holz zu versprühen. Grösste Vorsicht ist in der Nähe von Quellen, Wasserläufen, See- ufern, Abwasserleitungen und Einlaufschächten geboten. Das Spülwasser der Spritz- geräte ist auf unbefestigten Plätzen oder Wegen, welche keine Entwässerung aufweisen, zu verteilen. Auf keinen Fall dürfen Spülwässer oder Brühereste in Wasserabläufe geleert werden.
Es muss betont werden, dass die Holzlagerung im Walde nur einen Notbehelf und nicht eine zukünftig anzustrebende Lösung darstellt. Soll die Verwendung von Insektiziden und Fungiziden im Wald zum Schutze des Holzes vermieden werden, so kann dies nur durch langfristige Kaufverträge zwischen der Forstwirtschaft und der Holzindustrie, insbesondere des Sägereigewerbes geschehen. Der Holzeinschlag könnte dann über das ganze Jahr verteilt werden, wobei der Einschnitt in den Sägereien stets unmittelbar darauf erfolgen würde. Nur unter diesen Bedingungen kann den jüngsten Empfehlungen des Eidgenössischen Oberforstinspektorates über die Verwendung von Pestiziden im Wald vollumfänglich nachgelebt werden.
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