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1. Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung. 2. Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen. 3. Mögliche Gefahren. 4. Erste-Hilfe-Maßnahmen

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Academic year: 2022

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00180-0026 1. Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung

Bezeichnung des Stoffes / der Zubereitung FAVORIT KILL-FLY (KÜRBIS und VOGEL) 1291, 1296

Art.-No.:

Verwendung des Stoffes / der Zubereitung Insektenabwehr

Angaben zum Hersteller / Lieferanten Alschu-Chemie GmbH

Industriestraße 6-8 D-67368 Westheim/Pfalz

++49-(0)6344-94610 Telefon

Notrufnummer: GBK Gefahrgutbüro GmbH, Tel. ++49(0)6132-84463 Auskunftgebender Bereich

2. Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen Chemische Charakterisierung ( Zubereitung )

Köder auf Basis selbstklebender wiederablösbarer Kunststofffolie mit aufgedruckter Wirkstoffpaste (ca. 7 mg Azamethiphos pro Streifen)

3. Mögliche Gefahren

Keine bekannt.

Zusätzliche Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt

4. Erste-Hilfe-Maßnahmen

Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen.

Allgemeine Hinweise

Nach Einatmen der Brandgase oder Zersetzungsprodukte im Unglücksfall an die frische Luft bringen.

Bei Beschwerden ärztlicher Behandlung zuführen.

Erste Hilfe nach Einatmen

Mit Seife und viel Wasser abwaschen.

Erste Hilfe nach Hautkontakt

Sorgfältig mit viel Wasser ausspülen, auch unter den Augenlidern.

Bei anhaltendem Augenreiz einen Facharzt aufsuchen.

Erste Hilfe nach Augenkontakt

Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.

Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken.

Erste Hilfe nach Verschlucken

5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung

(2)

00180-0026

Schaum, Kohlendioxid (CO2), Trockenlöschmittel, Wassersprühstrahl.

Geeignete Löschmittel

Wasservollstrahl

Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel

Besondere Gefährdungen durch den Stoff oder die Zubereitung selbst, seine Verbrennungsprodukte oder entstehende Gase

Bei Brand kann entstehen:

Reizende/ätzende, brennbare sowie giftige Schwelgase.

Umluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden.

Schutzkleidung

Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung

Gefährdete Behälter mit Wassersprühstrahl kühlen.

Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den örtlichen behördlichen Vorschriften entsorgt werden.

Zusätzliche Hinweise

6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung

Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden.

Für ausreichende Lüftung sorgen.

Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen

Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.

Umweltschutzmaßnahmen

Mechanisch aufnehmen und in geeigneten Behältern zur Entsorgung bringen.

Die Wiederverwertung (Recycling) ist der Entsorgung vorzuziehen.

Verfahren zur Reinigung

7. Handhabung und Lagerung

Handhabung

Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.

Hinweise zum sicheren Umgang

Keine besonderen Brandschutzmaßnahmen erforderlich.

Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz Lagerung

Behälter dicht geschlossen an einem trockenen, kühlen und gut gelüfteten Ort aufbewahren.

Vor Nässe schützen.

Vor Frost schützen.

Anforderungen an Lagerräume und Behälter

Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.

Zusätzliche Hinweise zu den Lagerbedingungen 11 Lagerklasse nach VCI

8. Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstung

(3)

00180-0026 Expositionsgrenzwerte

Begrenzung und Überwachung der Exposition Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.

Bei der Arbeit nicht essen und trinken.

Schutz- und Hygienemaßnahmen

Normalerweise kein persönlicher Atemschutz notwendig.

Atemschutz

Bei Empfindlichkeit Handschutz empfehlenswert.

Handschutz

Nicht erforderlich bei bestimmungsgemäßem Umgang.

Augenschutz

9. Physikalische und chemische Eigenschaften

Farbe

Aggregatzustand Allgemeine Angaben

Beige Fest Geruchlos Geruch

Wichtige Angaben zum Gesundheits- und Umweltschutz sowie zur Sicherheit

Prüfnorm Zustandsänderungen

n.a.

Flammpunkt Entzündlichkeit

n.a.

untere Explosionsgrenze

n.a.

Zündtemperatur

Paste löst sich ab Wasserlöslichkeit :

10. Stabilität und Reaktivität

Zur Vermeidung thermischer Zersetzung nicht überhitzen.

Zu vermeidende Bedingungen

Reizende/ätzende, brennbare sowie giftige Schwelgase.

Gefährliche Zersetzungsprodukte

Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Anwendung.

Zusätzliche Hinweise

11. Angaben zur Toxikologie

Toxikologische Prüfungen LD50/oral/Ratte: 1180 mg/kg (*)

LD50/dermal/Kaninchen: > 6000 mg/kg (*) Akute Toxizität

(4)

00180-0026

Hautreizung (Kaninchen): Nicht reizend (*) Augenreizung (Kaninchen): Nicht reizend (*) (*) Wirkstoff

Ätzende und reizende Wirkungen

Hautsensibilisierung (guinea pig): Sensibilisierend (*) (*) Wirkstoff

Sensibilisierende Wirkungen

Erfahrungen aus der Praxis

Einstufungsrelevante Beobachtungen

Bei sachgemäßer Handhabung und bei Beachtung der allgemein geltenden Hygienevorschriften sind keine gesundheitlichen Schäden bekannt geworden.

12. Angaben zur Ökologie

Nicht in Oberflächenwasser oder Kanalisation gelangen lassen.

Stark wassergefährdend Weitere Hinweise

13. Hinweise zur Entsorgung Empfehlung

Kann unter Beachtung der örtlichen behördlichen Vorschriften verbrannt werden.

Die Wiederverwertung (Recycling) ist der Entsorgung vorzuziehen.

Abfallschlüssel Produkt

200119 SIEDLUNGSABFÄLLE (HAUSHALTSABFÄLLE UND ÄHNLICHE GEWERBLICHE UND INDUSTRIELLE ABFÄLLE SOWIE ABFÄLLE AUS EINRICHTUNGEN), EINSCHLIESSLICH GETRENNT GESAMMELTER FRAKTIONEN; Getrennt gesammelte Fraktionen (außer 15 01); Pestizide

Als besonders überwachungsbedürftiger Abfall eingestuft.

Leere Behälter zur örtlichen Wiederverwertung, Wiedergewinnung oder Abfallbeseitigung abgeben.

Kontaminierte Verpackungen sind optimal zu entleeren, sie können dann nach entsprechender Reinigung einer Wiederverwendung zugeführt werden.

Nicht reinigungsfähige Verpackungen sind wie der Stoff zu entsorgen.

Entsorgung ungereinigter Verpackung und empfohlene Reinigungsmittel

14. Angaben zum Transport Landtransport (ADR/RID/GGVSE) Binnenschiffstransport

Seeschifftransport Lufttransport

Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften.

Sonstige einschlägige Angaben

(5)

00180-0026

15. Vorschriften Kennzeichnung Kennzeichnung

Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/GefStoffV nicht kennzeichnungspflichtig.

Nationale Vorschriften

Nicht unterstellt Störfallverordnung

Katalognr. gem. StörfallVO

Fällt nicht unter die TA-Luft Technische Anleitung Luft I

Anteil

3 - stark wassergefährdend Wassergefährdungsklasse

0 % Angaben zur VOC-Richtlinie

16. Sonstige Angaben

Die Angaben der Position 4 bis 8 u. 10 bis 12 sind teilw. nicht auf den Gebrauch und die ordnungsgem.

Anwendung des Produktes bezogen (s. Gebrauchs-/Produktinformation), sondern auf das Freiwerden größerer Mengen bei Unfällen und Unregelmäßigkeiten.

Die Angaben beschreiben ausschließlich die Sicherheitserfordernisse des Produktes/der Produkte und stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse.

Die Lieferspezifikation entnehmen Sie den jeweiligen Produktmerkblättern.

Sie stellen keine Zusicherung von Eigenschaften des beschriebenen Produktes/ der beschriebenen Produkte im Sinne der gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften dar.

(n.a. - nicht anwendbar, n.b - nicht bestimmt) Weitere Angaben

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