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LVR-Integrationsamt 50663 Köln, Tel 0221 809 - 0

integrationsamt@lvr.de, www.soziales.lvr.de

D at en u nd F ak te n zu r Te ilh ab e sc hw er be hi nd er te r M en sc he n am A rb ei ts le be n JA

Daten und Fakten

zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben

Jahresbericht 2009

(2)

Jahresbericht 2009

(3)

1. Vorwort 5

2. Das LVR – Integrationsamt 6

3. Arbeitsschwerpunkte in 2009 8

3.1. ErhaltundSicherungvonArbeitsplätzen

schwerbehinderterMenschen 8

3.2. Landesprogramm

„Integrationunternehmen!“ 9

3.3. ÜbergangSchule–Beruf 10

4. Ausblick auf das Jahr 2010 13

5. Der Personenkreis der

schwerbehinderten Menschen 16

5.1. Deutschland 17

5.2. Nordrhein-Westfalen 18

5.3. Rheinland 19

6. Die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen 22 6.1. DieEntwicklungderBeschäftigungspflicht

inDeutschland 24

6.2. DieEntwicklungderBeschäftigungspflicht

inNordrhein-Westfalen 27

6.3. DieEntwicklungderBeschäftigungspflicht

imRheinland 29

6.4. DieEntwicklungderBeschäftigungspflicht beidenkommunalenArbeitgebern

imRheinland 30

7. Die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen32

8. Die Erhebung und Verwendung

der Ausgleichsabgabe 34

9. Die Leistungen des LVR – Integrationsamtes und der örtlichen Fürsorgestellen 41 9.1. FinanzielleHilfenanschwerbehinderte

MenschenundArbeitgeber 42

9.2. Integrationsprojekte 46

9.3. BeratungundBetreuung 46

9.3.1.BetriebswirtschaftlicheBeratung

inIntegrationsprojekten 48

9.3.2.FachberaterbeimLVR-Integrationsamt 49 9.3.3.FachberaterbeidenHandwerks-

kammernimRheinland 49

9.3.4.Integrationsfachdienste 50 9.4. ÜbergängevonderFörderschule/

WerkstattfürbehinderteMenschen 53 9.5. RegionalesArbeitsmarktprogramm„aktion5“ 54

9.5.1.PrämienanArbeitgeber 54

9.5.2.BudgetfürschwerbehinderteMenschen56

9.5.3.FreieFörderung 57

9.6. InstitutionelleFörderung 57

10. Der besondere Kündigungsschutz nach dem

Sozialgesetzbuch IX 58

10.1.EntwicklungbeidenKündigungsschutz-

verfahren 60

10.2.WidersprücheundKlageverfahren 63

11. Prävention 64

11.1.PräventionfürschwerbehinderteMenschen

imArbeitsleben 64

11.2.BetrieblichesEingliederungsmanagement 66

12. Aktionen, Seminare und Öffentlichkeitsarbeit 69 12.1.SeminareundFortbildungsmaßnahmen 69

12.2.Öffentlichkeitsarbeit 70

12.3.„LVR-Prädikatbehindertenfreundlich“ 73

13. Anhang

13.1.EinrichtungendesLVR,Fachdienste

undIntegrationsprojekte 74

13.2.VerzeichnisderTabellenundGrafiken 84

13.3.VerzeichnisderBilder 86

13.4.HerkunftderDaten 86

(4)

Region Rheinland: LVR-Einrichtungen, Fachdienste und Integrationsprojekte

Kreis Kleve

Kreis V ierse n

Kreis Heinsberg

StädteRegion Aachen

Rheinisch- Bergischer Kreis

Kreis Düren

Kreis Euskirchen Rhein-Erft-Kreis

Rhein-Sieg-Kreis

Oberbergischer Kreis Kreis W ese l

Rhein-Kreis Neuss

Kreis Mettmann

Mönchengladbach

Köln

Bonn

Leverkusen Solingen Kranen-

burg Kleve

Emmerich

Rees

Xanten

Sonsbeck Alpen

Rheinberg

Moers

Kempen

Tönisvorst

W illic h

Meerbusch

Kaarst

Dormagen Neuss Kor-

schen- broich Nettetal

Brüggen

Niederkrüchten

W egber g

Erkelenz

T it z Linnich

Jülich

Alsdorf

Würselen Eschweiler

Stolberg

Roetgen Simmerath

Schleiden

Hellenthal

Dahlem Blankenheim Nettersheim Kall

Mechernich

Euskirchen Swisttal

Bornheim Brühl Erftstadt Kerpen

Elsdorf Bedburg

Bergheim Pulheim

Frechen

Hürth Jüchen

Greven- broich Rommer-

kirchen

W esse - ling

Alfter

W achtber g

Bad Honnef Königswinter Sankt- Augustin Nieder-

kas- sel

Hennef Eitdorf W indec k Ruppichteroth T roisdor f

Lohmar Much

W aldbrö l Mors- bach Reichshof W ieh l

Engelskirchen

Lindlar Gummersbach Marienheide W ipperführ t

Hilden Haan Erkrath

Mettmann Ratingen

Wülfrath V elber t Heiligen- haus

Leichlingen Langen- feld Mon- heim

Hückes- wagen

Rade- vorwald

Bergneu- stadt

Overath Kürten Odenthal Bur- scheid

Rösrath Bergisch Gladbach

W ermels - kirchen

Nümbrecht Neun-

kirchen- Seel- scheid

Meken-

heim Rhein- bach W eilerswis t

Zülpich

Bad Münstereifel Monschau

Inden

Langer- wehe

Hürtgenwald Nideggen

Keuzau

V ettwei ß Nörvenich Merzenich Düren

Heimbach Niederzier Alden-

hoven Geilenkirchen Selfkant

Gangelt

Heinsberg Hückel- hoven W assen - berg

Baes- weiler Her- gen- zo- rath Übach- Palen- berg W ald - feucht

V ierse n Schwalm- tal

Gref- rath

Kamp- Lintfort

Neukir- chen Vluyn

Hamminkeln

Schermbeck

Hünxe

Dinslaken V oerd e W ese l Kalkar

Bedburg- Hau Goch

W eez e

Kevelaer

Geldern

Straelen Kerken

W achten - donk Uedem

W upperta l

Remscheid

Essen

Mülheim a.d.Ruhr Ober- hausen Duisburg

Krefeld

Düsseldorf

Integrationsunternehmen/-abteilungen Integrationsfachdienste

örtliche Fürsorgestellen LVR-Integrationsamt Handwerkskammern LVR (Förder-)Schulen

Kontaktdaten:sieheAnhangSeite74

(5)

LiebeLeserin,lieberLeser,

inderWirtschafts-undFinanzkrisestehtderdeutsche Arbeitsmarkt im Vergleich mit anderen Nationen gut da.DieallgemeineArbeitslosigkeitistsogarzurückge- gangen.ImGegensatzdazusindbeidenschwerbehin- dertenMenschenEnde2009rundneunProzentmehr arbeitslosgemeldetalszuJahresbeginn.

DieKrisezeigtsichauchinderArbeitdesLVR–In- tegrationsamtes:dieZahlderAnträgeaufordentliche Kündigungsteigtumüber40Prozent.Dreiviertelder Kündigungsanträge werden aus betriebsbedingten Gründengestellt.WennschwerbehinderteMenschen heute ihren Arbeitsplatz verlieren, dann sind sie von derArbeitslosigkeithäufignochstärkerbetroffenals nicht behinderte Menschen, da sie in vielen Fällen wesentlich länger arbeitslos bleiben. Die Langzeitar- beitslosigkeitunterdenschwerbehindertenMenschen liegtimBundesschnittbei38,5Prozent–inNordrhein- Westfalensogarbei45Prozent.

ImVordergrundstehtin2009fürdasLVR–Integrati- onsamtdieSicherungvonbestehendenArbeitsverhält- nissenschwerbehinderterFrauenundMänner–hier sindeineReihevonMaßnahmenimInvestitionsbereich fürdenZeitraumvonzweiJahreninitiiertworden,die Arbeitgeberdabeiunterstützen,dieArbeitsplätzevon schwerbehindertenMenschenzuerhalten.Insgesamt sind dafür Zuschüsse, Prämien und Darlehen in Hö- hevon21,6Mio.EuroandierheinischenArbeitgeber geflossen.MitfastfünfMillionenEurosindschwerbe- hinderte Menschen direkt gefördert worden, z.B. mit technischenArbeitshilfenoderZuschüssenzuQualifi- zierungsmaßnahmen.

Positiv zu beurteilen ist die steigende Akzeptanz undderEinsatzvonpräventivenMaßnahmenzurBe- schäftigungssicherungunddemBetrieblichenEinglie- derungsmanagement durch die Arbeitgeber. Hierbei

unterstütztdasLVR–IntegrationsamtdieBetriebeund Verwaltungen mit einer Reihe von unterschiedlichen Angeboten und prämiert regelmäßig Best-Practise- Beispiele.

Erfreulich ist, dass 764 neue zusätzliche Arbeits- plätze in der privaten Wirtschaft, dem öffentlichen DienstundinsbesondereinIntegrationsunternehmen geschaffenwordensind.ZwarkanndieseEntwicklung nicht die Arbeitsplatzverluste in den stark exportab- hängigen Gewerben in Nordrhein-Westfalen ausglei- chen.Eszeigtaberdennoch,dassneueArbeitsplätze fürschwerbehinderteMenschenaufdemallgemeinen Arbeitsmarkt geschaffen werden können – zum Bei- spielinBranchendieKonjunkturunabhängigersind.

Dazu gehören ganz besonders die Geschäftsfelder, in denen Integrationsunternehmen am Markt agie- ren:Schul-undKrankenhausverpflegung,Wäscherei, HaushaltsserviceoderGarten-undLandschaftspflege.

Ein besonderes Anliegen ist dem Landschaftsver- band Rheinland, dass Jugendlichen und jungen Er- wachsenen mit einer Behinderung eine Tätigkeit auf demerstenArbeitsmarktermöglichtwird.Hierzusind eineReihevonneuenFörderansätzenentwickeltwor- denundregionaleProjektewerdenaktivunterstützt.

Mit diesem Jahresbericht 2009 möchten wir Sie überdieArbeitdesLVR-Integrationsamtesinformieren, IhnendieDatenundFaktenrundumdieBeschäftigung schwerbehinderter Menschen vorstellen und einen AusblickaufdieEntwicklungimlaufendenJahrwagen.

EsgrüßtSie

MartinaHoffmann-Badache LVR-Dezernentin

LeiterindesDezernatesSoziales,Integration Köln,imJuli2010

(6)

NachdemSozialgesetzbuch–NeuntesBuch(SGBIX) istdasIntegrationsamtzuständigfüreinenGroßteilder AufgabenderberuflichenTeilhabeschwerbehinderter und gleichgestellter Frauen und Männer. Der Land- schaftsverbandRheinland(LVR)istTrägerdesIntegra- tionsamtes für das Rheinland. Zum Landschaftsver- bandRheinlandgehören12Kreise,13kreisfreieStädte und die Städteregion Aachen in deren Einzugsgebiet 9,6 Millionen Menschen leben. Rund 8,8 Prozent der EinwohnerderRegionsindschwerbehindert.Diealle zweiJahredurchgeführteErhebungzudieserPerso- nengruppezeigtab2005wiedereineansteigendeZahl deranerkanntschwerbehindertenMenschen(vgl.Ka- pitel5).

Private und öffentlich-rechtliche Arbeitgeber, die übermindestens20Arbeitsplätzeverfügen,sindver- pflichtet,aufwenigstens5ProzentihrerArbeitsplätze schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen zu beschäftigen. Dokumentiert wird der Erfüllungsgrad derBeschäftigungspflichtmitderjährlichenAnzeige andieAgenturfürArbeit(vgl.Kapitel6).

Die Aufgaben nach dem SGB IX werden grund- sätzlichvomLVR-Integrationsamtwahrgenommen.In Nordrhein-WestfalenwirddiegesetzlicheMöglichkeit in Anspruch genommen, Aufgaben auf örtliche Für- sorgestellenzuübertragen.In2009gibtesimRhein- land38örtlicheFürsorgestellen,diebeidenKreisen, kreisfreien Städten und größeren kreisangehörigen Gemeindenangesiedeltsind.DieAufgabennachdem SGBIXwerdenvomLVR-Integrationsamtunddenört- lichenFürsorgestelleninengerZusammenarbeitund geregelterAufgabenteilungdurchgeführt.Diebeglei- tende Hilfe im Arbeitsleben ist neben dem besonde- renKündigungsschutzdiezentraleAufgabedesLVR- Integrationsamtes. Sie umfasst alle erforderlichen Maßnahmen,diedieTeilhabevonschwerbehinderten Menschen am Arbeitsleben sichern. Schwerpunkte sindhierdieBeratungvonArbeitgebernundschwer-

behindertenMenschenbeiderrichtigenArbeitsplatz- auswahl, die behinderungsgerechte Gestaltung von bestehendenArbeitsplätzenunddieSchaffungneuer Arbeitsplätze sowie deren finanzielle Förderung. Fi- nanzielle Förderungen des LVR-Integrationsamtes undderörtlichenFürsorgestellenkönnenvonArbeit- gebern und schwerbehinderten und gleichgestellten Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in Anspruch ge- nommenwerden.ArbeitgeberkönnenLeistungenfür dieSchaffungundSicherungvonArbeits-undAusbil- dungsplätzen, die behinderungsgerechte Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen und Zuschüsse beiaußergewöhnlichenBelastungenwährendderBe- schäftigung erhalten. Schwerbehinderte Menschen erhaltenpersönlicheundfinanzielleHilfen,diesiein die Lage versetzen, ihrer Erwerbstätigkeit möglichst uneingeschränktnachzugehen(vgl.Kapitel9.1).

Neben konkreten Förderungen am Arbeitsplatz führtdasLVR-IntegrationsamtauchregionaleArbeits- marktprogramme durch wie das nordrhein-westfä- lischeSonderprogramm„aktion5“,dasspeziellaufdie Förderung von besonders betroffenen Personen wie z.B.Abgänger/innenvonFörderschulenoderseelisch behinderteMenschenausgerichtetist(vgl.Kapitel9.4).

Werkstätten für behinderte Menschen können vom LVR-IntegrationsamtZuschüsseerhaltenfürdenBau unddieAusstattung(vgl.Kapitel9.6).

Nicht alle Probleme lassen sich mit finanziellen Leistungenbeseitigen,deshalbbietetdasLVR-Integra- tionsamtBeratungundUnterstützunginallenFragen des Arbeitslebens. Das LVR-Integrationsamt und die örtlichen Fürsorgestellen stehen als Ansprechpart- nerauchzuFragenderrechtlichenGrundlagen,tech- nischen oder auch psychosozialen Fragen zur Verfü- gung.FachberaterdesLVR-Integrationsamtesberaten inbehinderungsgerechtenundergonomischenFragen.

SieinformierenüberdieMöglichkeitenderBeschäf- tigung schwerbehinderter Menschen und helfen bei

2. Das LVR - Integrationsamt

(7)

Behördenkontakten und Antragstellung (vgl. Kapitel 9.3.2).

SpeziellzurBeratungvonArbeitgeberndesHand- werks hat das LVR–Integrationsamt bei den Hand- werkskammerbezirken Aachen, Düsseldorf und Köln jeweilsdieStelleeinesFachberaterseingerichtet(vgl.

Kapitel9.3.3).

Das LVR-Integrationsamt hat die Strukturverant- wortung für die in jedem Arbeitsagenturbezirk vor- gehaltene Integrationsfachdienste (IFD). Diese Bera- tungsstellen sind bei 42 freien Trägern angesiedelt.

Mehrals200FachkräftesindvorOrttätig.DieFach- kräfteberatenbeiderVermittlungschwerbehinderter MenscheninsArbeitslebenwieauchbeibestehenden Arbeitsverhältnissen. Bei Schwierigkeiten und Kon- flikten am Arbeitsplatz, die das Beschäftigungsver- hältnis gefährden könnten, bietet der IFD Beratung undpsychosozialeBegleitungan.Dasichdieverschie- denenBehinderungenimArbeitslebenunterschiedlich auswirken,sinddieIntegrationsfachdienstebehinde- rungsspezifisch ausgerichtet. Im Rheinland gibt es IntegrationsfachdienstefürseelischbehinderteMen- schen, für gehörlose und hörgeschädigte Menschen, fürblindeundsehbehinderteMenschenundfürgei- stig- und körperbehinderte Menschen (vgl. Kapitel 9.3.4).

Die Beschäftigungsverhältnisse der gleichgestell- ten und schwerbehinderten Menschen unterliegen einem besonderen Kündigungsschutz. Bevor ein Ar- beitgebergegenüberdiesemPersonenkreiseineKün- digung aussprechen kann, muss er die Zustimmung des LVR-Integrationsamtes einholen. Ohne Zustim- mungistdieKündigungunwirksam.DasLVR-Integra- tionsamtbemühtsichimKündigungsschutzverfahren um eine gütliche Einigung, z.B. können Maßnahmen derBegleitendenHilfebestehendeProblemebeseiti- genhelfen(vgl.Kapitel10).

ZudenAufgabendesLVR-Integrationsamtesgehört ein breites Angebot an Bildungsmaßnahmen für die betrieblichen Funktionsträger wie die Schwerbehin- dertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte und BeauftragtedesArbeitgebersfürdieBelangeschwer- behinderter Menschen. Mit Aufklärungsmaßnahmen wiez.B.InformationsschriftenundMessebeteiligungen soll eine breitere Öffentlichkeit über die Unterstüt- zungsmöglichkeitendesSozialgesetzbuchesIXaufge- klärtwerden(vgl.Kapitel12).

Aufgaben des Arbeitgebers wie die Durchführung vonPräventionundBetrieblichemEingliederungsma- nagementsowiedieVerhandlungenübereineIntegra- tionsvereinbarungzurVerbesserungderbetrieblichen/

dienstlichen Situation der schwerbehinderten Be- schäftigtenunterstütztdasLVR-Integrationsamtdurch einSchulungs-,Beratungs-undModerationsangebot sowiemitderVergabevonPrämien(vgl.Kapitel11).

Alle Leistungen, die das LVR-Integrationsamt er- bringt, werden finanziert aus den Mitteln der Aus- gleichsabgabe. Das LVR-Integrationsamt erhebt die AusgleichsabgabevondenArbeitgebern,dieihrerBe- schäftigungspflichtnichtodernichtvollständignach- kommen.DieEinnahmensindzweckgebundenfürdie beruflicheEingliederungvonschwerbehindertenund gleichgestelltenbehindertenMenschen.EinenTeilder EinnahmenführtdasLVR-IntegrationsamtandasBun- desministeriumfürArbeitundSozialesfürbundeswei- teMaßnahmenderberuflichenBehindertenhilfesowie einen Finanzausgleich zwischen den Integrations- ämternab.DerüberwiegendeTeilaberstehtdemLVR- IntegrationsamtunddenörtlichenFürsorgestellenfür die Finanzierung der Leistungen zur Teilhabe behin- derterMenschenamArbeitslebenzurVerfügung(vgl.

Kapitel8).

(8)

3.1. Erhalt und Sicherung von Arbeitsplätzen schwer- behinderter Menschen

Die Beschäftigungssituation schwerbehinderter und gleichgestellter behinderter Menschen wird in 2009 bestimmtdurchdieweiterhinanhaltendeFinanz-und Wirtschaftskrise. Während die allgemeine Arbeitslo- sigkeitinDeutschlandsogarumsechsProzentzurück- gegangenist,istdieZahlderarbeitslosenschwerbe- hindertenFrauenundMännerbisJahresendeumfast zehnProzentgestiegen.SchwerbehinderteMenschen sind auch besonders häufig von Langzeitarbeitslo- sigkeitbetroffen.DiesistganzbesondersinNRWder Fall,wo45Prozentderarbeitslosenschwerbehinder- tenMenschenlängeralseinJahrarbeitslosgemeldet sind;imBundesschnittsindesnur38,5Prozent.

Dieser Trend spiegelt sich auch wieder bei den ordentlichen Kündigungsanträgen: ihre Zahl ist in- nerhalb eines Jahres um 41 Prozent gestiegen und Kündigungsgrund ist in fast dreiviertel der Fälle ein betrieblicherwiez.B.WegfalldesArbeitsplatzes,Be- triebseinschränkungoderBetriebsstilllegung(vgl.Ka- pitel10).

DamithatsichderSchwerpunktderArbeitdesLVR - Integrationsamtes zur Zeit verlagert auf den Kün- digungsschutz und die Sicherung von Arbeitsplätzen schwerbehinderterMenschen.DieFörderungvonNeu- einstellungenist–außerbeiIntegrationsunternehmen -starkindenHintergrundgetreten,dadieprivateWirt- schaftderzeitkaumNeueinstellungentätigt.

UmBetrieben,dievonderWirtschafts-undFinanz- krisebetroffensind,zuhelfen,dieArbeitsplätzeihrer schwerbehindertenBeschäftigtenzusichern,hatdas LVR–IntegrationsamtseineFörderpraxiszunächstfür dieJahre2009und2010geändert.Arbeitgeberkönnen zusätzlichgefördertwerden

• wenn der Arbeitsplatz eines schwerbehinderten Beschäftigtendadurcherhaltenwerdenkann,dass eraufeinenneuenArbeitsplatzimBetriebversetzt wird. Der Zuschuss zu den Investitionskosten ist ebensohochwiebeieinerNeueinstellung,

• durch einen vorübergehend erhöhten finanziellen Ausgleich bei behinderungsbedingter Minderlei- stung,wenndadurchderArbeitsplatzdesschwer- behindertenMenschennachweislichgesichertwird,

• durchdieGewährungeineszinslosendenZuschuss ergänzendenDarlehens,wenneinBetriebstabili- sierendeInvestitionentätigtunddiesderSicherung derArbeitsplätzeschwerbehinderterBeschäftigter dient,

• dadurch,dassdasLVR–IntegrationsamtbeiKurz- arbeitbereitslaufendeLeistungeninFormvonMin- derleistungsausgleichohneKürzungweitergewährt understbeiKurzarbeitNulldieZahlungderLei- stungeinstellt.

DasAngebotdesLVR–Integrationsamteswirdvon denArbeitgebernpositivaufgenommen:dieNachfrage nachBeratungsteigt.ZuschüsseundzinsloseDarle- henfürInvestitionen,dieauchdemErhaltderArbeits- verhältnisse schwerbehinderter Menschen dienen, sindbewilligtworden.BeidenlaufendenLeistungen, diebeiaußergewöhnlichenBelastungendesArbeitge- bersalsMinderleistungsausgleichgezahltwerden,ist bereitsineinerganzenReihevonFällenderZuschuss- betrag gegenüber der bisherigen Förderpraxis um 20%erhöhtworden,wennglaubhaftundnachvollzieh- bardargestelltwurde,dassderArbeitsplatzaufgrund derkonkretenSituationinderWirtschafts-undFinanz- krisegefährdetist.

Mit26Mio.Eurosindin2009mehrals3,1Mio.Euro mehrfinanzielleLeistungen–überwiegendinForm

3. Die Schwerpunkte der Arbeit in 2009

(9)

von Zuschüssen – an Arbeitgeber und erwerbstätige schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen ge- flossen.DiefürMinderleistungundpersonelleUnter- stützung verausgabten Beträge steigen von 6,6 Mio.

Euroauf7,4Mio.Euro.Sokonntenauchbeiprivaten undöffentlichenArbeitgebernundinIntegrationsun- ternehmenfür764schwerbehinderteMenschenneue zusätzlicheArbeitsplätzemitUnterstützungdesLVR–

Integrationsamtesgeschaffenwerden.

3.2. Landesprogramm „Integration unternehmen!“

DieNachfragenachBeratungundFörderungneuerAr- beitsplätzeinIntegrationsprojektenbefindetsichseit Jahren im Rheinland auf einem hohen Niveau. Hier- zuträgtverstärktdieInitiative„Integrationunterneh- men!“desNRW-MinisteriumsfürArbeit,Integration undSoziales,derbeidenLandschaftsverbändeRhein- landundWestfalen-Lippe,derRegionaldirektionNRW und des Arbeitskreises der Optionskommunen beim LandkreistagNRWbei.

Seit2001fördertdasLVR–IntegrationsamtausMit- telnderAusgleichsabgabedieGründungundErweite- rungvonIntegrationsunternehmenund–abteilungen alsWirtschaftsbetriebe,diesichamallgemeinenMarkt behauptenmüssen,durchdieGewährungvonInvesti- tionskostenzuschüssenundlaufendenLeistungen.

DasLandNRWunterstütztmitderaufdreiJahrean- gelegtenLandesinitiative„Integrationunternehmen!“

(2008–2010)dieseFördermöglichkeitmit10Mio.Euro.

Die Landesmittel werden eingesetzt zur Bezuschus- sung von Investitionen. So sollen 1.000 neue zusätz- licheArbeitsplätzeinIntegrationsunternehmen/-abtei- lungengeschaffenwerden.DieLandschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe beteiligen sich mit Ausgleichsabgabemittel in gleicher Höhe an den In- vestitionskosten.Besondersbetroffeneschwerbehin-

derteMenschenwie

• langzeitarbeitslose, schwerbehinderte Personen mitbesonderenVermittlungshemmnissen,dienach

§ 16 e SGB II (JobPerspektive) gefördert werden können,

• Personen, die aus einer Werkstatt für behinderte Menschen auf Arbeitsplätze des allgemeinen Ar- beitsmarktesinIntegrationsprojektewechselnkön- nen,

• AbgängerinnenundAbgängerderrheinischenFör- derschulen,sowieschwerbehinderteSchulabgän- gerausintegrativerBeschulung

sollenso(wieder)eineberuflichePerspektiveaufdem allgemeinenArbeitsmarktfinden.

DieUmsetzungderInitiative„Integrationunterneh- men!“ erfolgt über die beiden Integrationsämter der LandschaftsverbändeRheinlandundWestfalen-Lippe.

DabeiwerdenderbisherigebewährteBeratungs-und Antragsweg,dieBegutachtungskriterienderIntegrati- onsämterundderFachberatungfürArbeits-undFir- menprojekte–FAFgGmbH,dieEntscheidungsfindung sowiedieBewilligungundAbwicklungderMittelflüsse inderZuständigkeitderIntegrationsämterbeibehalten (vgl.Kapitel9.2).

Im Rahmen von „Integration unternehmen!“ sind seit 2008 durch das LVR – Integrationsamt in 27 In- tegrationsprojekten 243 neue Arbeitsplätze für Men- schenmiteinerSchwerbehinderungderbesonderen Personengruppedes§132Abs.2SGBIXbewilligtwor- den. 17 der Projekte, sind neu gegründete Integrati- onsunternehmen.10bestehendeIntegrationsprojekte haben im Rahmen von Erweiterungen neue Arbeits- plätzegeschaffen.DasLVR-Integrationsamthatdarü- berhinausweitere40ArbeitsplätzefürMenschenmit einerSchwerbehinderungderbesonderenZielgruppe

(10)

gem.§132Abs.2SGBIXausschließlichausMittelnder Ausgleichsabgabegefördert.

DieWirtschafts-undFinanzkrisehataufdieAkti- vitätenderrheinischenIntegrationsunternehmennur geringe Auswirkungen gehabt. Viele Integrationsun- ternehmen sind auf mehreren Geschäftsfeldern ak- tiv, so dass Umsatzrückgänge kompensiert werden konnten. Darüber hinaus ist eine Vielzahl der Inte- grationsunternehmen im Konjunktur unabhängigen Dienstleistungssektor(u.a.Schulverpflegung,Garten- und Landschaftsbau oder Wäscherei) aktiv, wo sich die Auswirkungen in Grenzen gehalten haben. Ende 2009hatnureinIntegrationsunternehmenKurzarbeit angemeldet.ZuKündigungenvonschwerbehinderten Menschen aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten istesnichtgekommen.

Im Dezember 2009 sind vier Integrationsprojekte ausNordrhein-WestfalenvomMinisterfürArbeit,In- tegrationundSozialesdesLandesNRWmitdemLan- despreis „Integration unternehmen!“ ausgezeichnet worden.DierheinischenPreisträgersind:

BQG Hephata gGmbH, Mönchengladbach

DasUnternehmenbestehtseit25Jahrenundhatsich auseinerSelbsthilfefirmazueinemdererstenIntegra-

tionsunternehmenimRheinlandentwickelt.Eswerden 27schwerbehinderteMenschenderbesonderenZiel- gruppedes§132Abs.2SGBIXindenGeschäftsbe- reichenSecond-Hand-Läden(HEP–Shops),Fahrdienst, Malerwerkstatt, Gebäudereinigung und Tagungshaus mitCafébeschäftigt.AusgezeichnetwordenistdieHe- phataauchfürihrEngagementbeiderGründungund Erweiterung weiterer Integrationsunternehmen wie dem JL Autohaus gGmbH in Mönchengladbach, der Übernahme eines in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratenesIntegrationsunternehmen–eskonntenalle 50 sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen er- haltenwerden-sowiederUnterstützungweitererIn- tegrationsunternehmenbeiGründungundimBetrieb.

Sanitätshaus Lang GmbH, Dinslaken

Die Lang GmbH ist ein mittelständiges, inhaberge- führtes Unternehmen mit 136 Beschäftigten. Die Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen beträgt15Prozent.In2005isteineIntegrationsabtei- lungmitneunArbeitsplätzenfürbesondersbetroffene schwerbehinderte Menschen gegründet worden. Das Unternehmen bildet in erheblichem Umfange aus – auchbehinderteJugendliche-undbietetüberdieIn- tegrationsabteilung hinaus schwerbehinderten Men- schenPraktika,Arbeitserprobungen,Arbeitstrainings undUnterstützungbeiderVorbereitungundVermitt- lungaufdenallgemeinenArbeitsmarktan.

3.3. Übergang Schule – Beruf, Übergang von der Werkstatt in den ersten Arbeitsmarkt

AuchundgeradefürjungeMenschenmitBehinderung istesbesonderswichtig,aufDauereinerqualifizierten beruflichenBeschäftigungnachzugehen.Denndiesist nachwievordieentscheidendeVoraussetzungfürso- zialeAnerkennungundeinselbstbestimmtesLeben.

Einem Teil der behinderten Jugendlichen ist es

Verleihung des Landespreises an die BQG Hephata gGmbH

(11)

möglich,eineBerufsausbildungineinemanerkannten Ausbildungsberufzuabsolvieren.SieundihreArbeit- gebererhaltendieklassischenFörderungenwieInve- stitionskostenzuschüsseundgegebenenfallswirdder Arbeitsplatzbehinderungsgerechtgestaltet.Füreinen anderenTeilsinddieAnforderungeneinerRegelaus- bildung zwar zu hoch, die Möglichkeiten einer theo- riereduzierten Ausbildung oder einer unmittelbaren BeschäftigungaufdemerstenArbeitsmarktmitent- sprechenderUnterstützungabersehrwohlmöglich.

Ohne frühzeitiges Aktiv-Werden bereits vor der Abschluss-StufederSchuleführtderWegvielerbe- hinderter Jugendlicher vielfach automatisch in die Werkstatt für behinderte Menschen, auch wenn ein TeilderSchülerinnenundSchülersichdurchausauf dem allgemeinen Arbeitsmarkt behaupten könnte.

DiesenAutomatismuszudurchbrechen,isterklärtes Ziel des Landschaftsverbandes Rheinland und vieler weitererAkteureimRheinland.DafürwerdenseitJah- ren Anstrengungen unternommen und verschiedene MaßnahmenundProgramme–zumTeilregionalisiert -angeboten.

3.3.1. Projekt „STAR – Schule trifft Arbeitswelt zur Integration schwerbehinderter Jugendlicher“ –ein gemeinsames Projekt des LVR – Integrationsamtes, des LWL - Integrationsamtes und des nordrheinwestfälischen Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales

DasModellprojekthatdasZiel,denÜbergangvonder (Förder-)Schule in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu verbessern. Schülerinnen und Schüler mit Förder- bedarf hinsichtlich geistiger Entwicklung, Hören und Kommunikation, körperlicher und motorischer Ent- wicklung, Sehen und Sprache sollen bereits ab der achtenKlasseaufderBasiseinesberuflichenOrientie- rungsverfahrensindividuellgefördertwerden,umih- neneinebetriebsnaheBeschäftigungoderAusbildung

auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen.

Dazu wird eine enge Vernetzung der verschiedenen AkteureaufunterschiedlichenEbenenangestrebt:auf derLandesebenekooperiertdasLVR-Integrationsamt mitdemNRW-MinisteriumfürArbeit,Integrationund Soziales(MAIS),demNRW-Schulministeriumundder RegionaldirektionNRWderBundesagenturfürArbeit, imLandschaftsverbandRheinlandselbermitdemLVR -FachbereichSozialhilfeunddemLVR-Fachbereich Schulen.

In zwei Pilotregionen im Rheinland (Bonn/Rhein- Sieg-KreisundMönchengladbach/Rhein-Kreis-Neuss) werden drei zusätzliche Stellen bei den regional zu- ständigen Integrationsfachdiensten eingerichtet. Die MitarbeiterinnenundMitarbeiterunterstützenimRah- men des Projektes ausschließlich Schülerinnen und Schüler auf dem Weg ins Arbeitsleben. Die Jugend- lichenerfahreneinerseitsdirekteUnterstützungdurch eine individuelle Berufswegeplanung und ein an den AnforderungendesArbeitslebensausgerichtetesCoa- ching, andererseits werden sie durch Praktika sowie Berufs-undNetzwerkkonferenzenaufdasArbeitsle- benvorbereitet.

DieKostenfürdaszunächstaufdreiJahreange- legteModellprojektinHöhevon1.872.000Eurowerden zurHälftevomMAISNRWausLandesmittelnundvon denbeidenIntegrationsämterninNRWausMittelnder Ausgleichsabgabegetragen.

3.3.2. Fortführung erfolgreicher Konzepte

Fachberater/innen der Integrationsfachdienste aus dem „Vermittlung“-Bereich beraten, betreuen und begleitenindividuelldenÜbergangvonPersonenaus einerWerkstattfürbehinderteMenschenbzw.denvon FörderschülernundFörderschülerinnenindenallge- meinenArbeitsmarkt.

(12)

Dieseit2006angeboteneFortbildungsreihefürLeh- rerinnen und Lehrern der Abschluss-Stufen an För- derschulenwirdfortgeführt.DerAbschlussberichtdes vominfas-InstitutfürangewandteSozialwissenschaft wissenschaftlichbegleitetenModellvorhabens,belegt, dassdurchdieMobilisierungvonRessourceninnerhalb derSchulenundvorallemdieIntensivierungundVer- besserungderKontaktezuaußerschulischenPartnern eszuerstenErfolgeninderRealisierungberuflicher ChancenschwerbehinderterSchülerinnenundSchüler aufdemallgemeinenArbeitsmarktgekommenist.

UmimRahmendesLandesprogramms„Integrati- onunternehmen!“(vgl.3.2.)dieIntegrationvonWerk- stattbeschäftigten und Förderschulabgängern in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis zu fördern, setzt derLandschaftsverbandRheinlandauchaufdasKom- bi-LohnModell(vgl.Kapitel9.4).

DasArbeitsmarkt-Projekt„TeilqualifizierteAusbil- dung“ für behinderte und von Behinderung bedrohte Jugendliche in Wuppertal wird weitergeführt und im Rahmenvon„aktion5“finanziellunterstützt.DasLVR – Integrationsamt unterstützt weiterhin das Projekt

„VAmB“ (Verzahnte Ausbildung mit Berufsbildungs- werken)derMETROGroupdurchdenVorsitzimwis- senschaftlichenBeiratundistalsVertreterinderSteu- erungsgruppe.

3.3.3. Neue regionale Projekte in 2009

VerschiedeneimBerichtsjahrneuinsLebengerufene ProjektewerdenimRahmenderfreienFörderungaus MittelndesregionalenArbeitsmarktprogramms„akti- on5“gefördert:

Filmprojekt „Zukunftsperspektiven“ der Paul- Kraemer-Schule, Frechen: in einer filmischen Do- kumentation, die fachlich von einem professionellen

FilmemacherundeinerMedienwissenschaftlerinbe- gleitet wird, berichten 14 schwerbehinderte Schüler/

innenderAbschlussklasseüberihreLebensumfelder und–bereiche,denWechselvonderSchuleindasAr- beitslebenundihrenTräumenundÄngsten.

Akquise von Praktikumsplätzen bei Arbeitgebern desallgemeinenArbeitsmarktesimRhein-Erft-Kreis:

derRundeTisch„Schule – Beruf im Rhein-Erft-Kreis“

hat einen Flyer und ein Anschreiben entwickelt, mit denen regionale Arbeitgeber auf die Probleme beim Wechsel von einer Förderschule in den allgemeinen Arbeitsmarkt aufmerksam gemacht werden soll.

GleichzeitigwerdenPartnerbetriebeinderRegionge- sucht, die sich bereit erklären, Praktikumsplätze für dieFörderschüler/innenvorzuhalten.

Projekt „Mach mit“ derKettee.V.inBergischGlad- bach: 15 Jugendliche mit einer seelischen Behinde- rungwerdenüberdenZeitraumvonzweiJahrenüber eineindividuelleOrientierungsphaseundeinemodu- lare Qualifizierung in arbeitsmarktrelevanten Fähig- keitenandenallgemeinenArbeitsmarktherangeführt mitdemZielderVermittlungineineAusbildungbzw.

ineineBeschäftigungineinIntegrationsunternehmen bzw.ininteressierteregionaleArbeitgeber,zudenen bereitsguteKontaktedesProjektträgersbestehen.

Projekt„MiBoCap – Migration und Berufsorien- tierung mit Handicap“desNetzwerkesISSgGmbHin Köln:indemaufdreiJahreangelegtenModellsollen schwerbehinderte Jugendliche mit Migrationshinter- grundundinsbesonderederenfamiliäresUmfeldüber dieOptionenundFördermöglichkeiteninformiertwer- den, die Jugendlichen auf den Übergang in das Ar- beitslebenvorbereitetwerden,Kompetenzenvermittelt bekommenundvorhandeneStärkengefördertwerden.

FürPraktikums-,Ausbildungs-undArbeitsplätzebei Kölner Unternehmen mit Migrationshintergrund soll geworbenwerden.

(13)

4.1. Umsetzung der UN-Konvention

DieKonventionüberdieRechtederMenschenmitBe- hinderung der Vereinten Nationen ist seit März 2009 geltendesRechtinDeutschland.DerenUmsetzungist ein wichtiges Ziel für 2010 und die folgenden Jahre.

Dabeigehtesdarum,diekünftigeAusgestaltungder HilfenundAngebotefürbehinderteMenschenimAr- beitslebenauszurichtenandenLeitgedankenderBe- hindertenkonvention,sozumBeispieldemLeitgedan- kenderInklusion.

4.2. Vernetzung – Netzwerkbildung

ZurErreichungderZiele–unddiesistalsProzesszu sehen – wird es in noch stärkerem Maße als bisher aufdieVernetzungmitdenPartnernankommen.Denn nichtnurdieHilfenmüssendenAnforderungenderbe- hindertenMenschenundderenArbeitgeberngerecht werden,sondernauchdieErbringungalssolche.

Die Arbeit der unterschiedlichen Akteure vernetzen, den Betroffenen einen Ansprechpartner anzubieten, der als „Lotse“ durch die unterschiedlichen Zustän- digkeitenführt.Dafüristeserforderlich,Netzwerkezu bildenundAbsprachenuntereinanderzutreffen.

ErforderlichistdieVernetzungabervorallemauch deshalb,weilderhoheAnspruchderinklusivenSozial- raumgestaltungnurgemeinsamvondeninderRegion tätigenAkteurengeleistetwerdenkann.Hierwirdsich dasLVR-IntegrationsamtindasbeimLVRin2010ein- gerichteteKompetenzteamInklusionundindasKom- petenzteam Sozialraumentwicklung des Dezernates Soziales, Integration wie auch in die vor Ort tätigen Gremieneinbringen.

4.3. Weiterentwicklung des Übergangs von der WfbM in das Arbeitsleben

UmfürmehrBeschäftigteeinerWerkstattfürbehin- derteMenschendenÜbergangindenerstenArbeits- marktzuermöglichen,hatderLVRzusätzlichzuden Hilfen des LVR-Integrationsamtes aus Mitteln des überörtlichen Sozialhilfeträgers den LVR-KombiLohn angeboten.DiegutenErfahrungenmitdieserzusätz- lichen Leistung an Arbeitgeber, die WfbM-Beschäf- tigteneinstellen,bestätigen,wiegutdiesedenSprung indenerstenArbeitsmarktschaffenkönnen.Vordie- semHintergrundsolldiesesModellprojektin2010wei- terentwickeltwerden.

4.4. Unterstützte Beschäftigung

Die neue Leistung der Unterstützten Beschäftigung fürbehinderteMenschenmitbesonderemUnterstüt- zungsbedarfistin2008inKraftgetreten.Fürdieerste, inderRegelnzweijährigePhasedersogenannten„in- dividuellen betrieblichen Qualifizierung“ ist größten- teilsdieBundesagenturfürArbeitzuständig;wennda- nacheinArbeitsverhältniszustandekommtundfürden Beschäftigten/dieBeschäftigteeineBerufsbegleitung erforderlichist,übernimmtdieseLeistungdasIntegra- tionsamt.In2010werdendieVorbereitungengetroffen, umdieLeistungderBerufsbegleitungzuerbringen.

4.5. Beschäftigung von Fachberatern bei der IHK Ruhr, Essen und Mittlerer-Niederrhein, Mönchengladbach Seit2003finanziertdasLVR-IntegrationsamtFach- beraterstellenbeidenHandwerkskammernKöln,Aa- chenundDüsseldorf.DurchdieNähederHandwerks- kammernzudenbeiihnenorganisiertenArbeitgebern können die Fachberater effizienter und nachhaltiger für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen werbenundganzheitlichzumThemabehinderteMen- schenundBerufinformieren.DieunmittelbareNähe

(14)

der Fachberater zu den Arbeitgebern ermöglicht die zeitnahe Prüfung von Beschäftigungsmöglichkeiten, dieindividuelleEntwicklungvonpassgenauenArbeits- plätzensowiedieBegleitungderUmsetzungderMaß- nahmen(vgl.Kapitel9.3.3).

In 2010 wird nun dieses erfolgreiche Konzept er- weitert;dasLVR–Integrationsamtrichtetundfinan- ziertjeeineFachberaterstellebeiderIHKRuhrundder IHKMittlerer-Niederrhein.BeideKammernverfolgen gemeinsam mit dem LVR – Integrationsamt das Ziel vermehrtschwerbehinderterArbeitnehmerinnenund Arbeitnehmer in klein- und mittelständische Unter- nehmenzuintegrierenbzw.langjährigeBeschäftigte mitBehinderungimUnternehmenzuhalten.

4.6. Landesinitative „Integration unternehmen!“

WieschonimKapitel3.2(sieheauch9.2)dargestellt, istdieNachfragezuGründungenundErweiterungen von Integrationsunternehmen – und Abteilungen un- gebrochenhoch.DieWirtschafts-undFinanzkrisehat diesenTrendauchin2010nichtbeeinflussenkönnen.

VonNovember2009bisMai2010besuchenderNRW Arbeits-undSozialministerunddieLandesbehinder-

tenbeauftragtegemeinsammitderLVR–Dezernen- tinSozialesundIntegration,FrauHoffmann-Badache, dreizehn Integrationsprojekte im Rheinland, um sich einenEindruckvonderArbeitundderLeistungsfähig- keitderUnternehmenzuverschaffen.

ImRahmenderBesuchsreiheistzumBeispielbei der„ArbeitfürBehinderte(AfB)NRWgGmbHderneue Standort mit angeschlossenem Verkaufsladen in Es- sen eröffnet, bei Holzteam Esser e.K. in Niederzier eineMaschinenstraßeinBetriebgenommen,beiMIC gGmbHinZülpichgeförderteFahrzeugeoffiziellüber- gebenundbeiderCaritasBetriebegGmbHinGelder derGrundsteinfürdenNeubaueinesGästehausesge- legtworden.

ZumRedaktionsschlusssindimRheinland72Inte- grationsprojekteamMarkttätig-mitinsgesamt1.839 Arbeitsplätzen, davon 914 für Menschen mit einer Schwerbehinderung.

4.7. Modellprojekt STAR - „Schule trifft Arbeitswelt“

ZurUmsetzungdesimVorjahraufdenWeggebrachten Modellprojekts (vgl. Kapitel 3.3.1) wird beim LVR-In- tegrationsamteineKoordinierungsstelleeingerichtet, dieauseinerLeitungunddreiKoordinatoren/innenbe- steht.DieerstenSchrittewerdenaufderstrukturellen EbenedieVorbereitungeinerBestandsanalysesowie auf der regionalen Ebene der Aufbau der konkreten Einzelfallarbeitsein.

Am 05.02.2010 ist der NRW-weite „Projektbeirat“

eingerichtet worden, an dessen Sitzung neben den HauptakteurenLVRmitdenFachbereichenIntegrati- onsamt,SozialhilfeundSchulen,NRW-Ministeriumfür Arbeit,IntegrationundSoziales,NRW-Schulministeri- umundderRegionaldirektionNRWderBundesagen- turfürArbeitauchdieLandesvereinigungderArbeitge-

Frau Hoffmann-Badache, LVR-Dezernentin für Soziales und Integration bei der offiziellen Inbetriebnahme einer Fertigungsstraße bei der HolzTeam Esser e.K, Niederzier

(15)

berverbändeNRW,derDeutscheGewerkschaftsbund NRWsowiederLandkreis-undderStädtetagNRWteil- nehmen. Zu den beiden regionalenAuftaktveranstal- tungeninBonnundMönchengladbachsind130bzw.

170TeilnehmerinnenundTeilnehmerzuverzeichnen gewesen.

4.8 Tagungsreihe „Praxisdialog“

Das LVR – Integrationsamt versteht sich als Partner der Arbeitgeber, der schwerbehinderten Menschen undihrergewähltenInteressenvertretungen.Ausdie- semAnlassfindeninunregelmäßigenAbständen„Pra- xisdialoge“zubetriebsnahenThemenderberuflichen Behindertenhilfestatt.DieVeranstaltungsreiheistfort- gesetztwordenimJanuar2010mitderLVR-Fachta- gung„BetrieblichesEingliederungsmanagement-von derVorschriftindiebetrieblichePraxis“.

Rund 200 Teilnehmende aus Betrieben und Ver- waltungen haben sich mit dem Nutzen des Betrieb- lichen Eingliederungsmanagements (BEM) im Alltag auseinandergesetzt. Einen inhaltlichen Schwerpunkt derVorträgebildendieGrundvoraussetzungenfürei- neerfolgreicheUmsetzungdesBEM:Vertrauens-und DatenschutzsowiedieinterneKommunikationimBe- trieb.

4.9 Wahlen zur Schwerbehindertenvertretung Vom1.Oktoberbis30.November2010findeninden BetriebenundVerwaltungen/DienststellendieWahl- en zur Schwerbehindertenvertretung statt. Bis Ende März2011laufendieWahlenderStufenvertretungen zurBezirks,Haupt-oderGesamt-Schwerbehinder- tenvertretung.AlleineimRheinlandwerdenfast2.500 Vertrauenspersonen zuzüglich Stellvertretern/innen imAmtbestätigtbzw.neugewählt.

Das LVR – Integrationsamt unterstützt die Ver- tretungen dabei mit halbtägigen Seminaren zur Vor- bereitung und Durchführung der Wahlen und dem aktualisiertenArbeitsheft„WahlderSchwerbehinder- tenvertretung“,dasimFrühjahr2010indenVersand gegangenist.

(16)

Menschengeltenalsbehindert,wennihrekörperliche Funktion,geistigeFähigkeitoderseelischeGesundheit nichtnurvorübergehend(d.h.längerals6Monate)von demfürdasLebensaltertypischenZustandabweicht unddadurchdieTeilhabeamLebeninderGesellschaft beeinträchtigtist.

Dabei ist es unerheblich, ob die Behinderung auf einerKrankheitodereinemUnfallberuhtoderobsie angeborenist.EskommtalleineaufdieTatsacheder Behinderungan.ObeineBehinderungvorliegt,kann nurindividuellundunterBerücksichtigungallerUm- ständedesEinzelfallesbeurteiltwerden.DerGradder Behinderung(GdB)gibtdasAusmaßderFunktionsein- schränkungwieder–gestuftnachZehnergradenvon 20bis100.

AlsschwerbehinderteMenschengeltenPersonen, denenvomzuständigenVersorgungsamteinGradder Behinderungvon50odermehrzuerkanntwordenist, unddieinderBundesrepublikwohnen,ihrengewöhn- lichenAufenthalthabenoderbeschäftigtsind.

Tabelle 1: Schwerbehinderte Menschen nach Bundesländern und ihr Anteil an der Bevölkerung (Stand 2007)

Bundesland

Anzahl der Schwerbehinder-

ten Menschen

Ihr Anteil an der Bevölkerung in dem

Bundesland in %

Baden-Württemberg 780.177 7,3

Bayern 1.095.115 8,7

Berlin 333.733 9,8

Brandenburg 219.434 8,7

Bremen 59.043 8,9

Hamburg 132.895 7,5

Hessen 566.266 9,3

Mecklenburg-

Vorpommern 148.755 8,9

Niedersachsen 641.092 8,0

Nordrhein-Westfalen*

-davon Rheinland -davon Westfalen-Lippe

1.656.455 845.869 810.616

9,3

Rheinland-Pfalz 318.690 7,9

Saarland 88.707 8,6

Sachsen 296.485 7,0

Sachsen-Anhalt 171.654 7,1

Schleswig-Holstein 243.934 8,6

Thüringen 181.980 7,9

»Kurz & Knapp«

• In Deutschland* leben 6.918.172 schwerbehinderte Menschen, ihr Bevölkerungsanteil beträgt 8,4 %.

• In NRW leben 1.656.455 schwerbehinderte Frauen und Männer. Dies entspricht 9,3 % der Bevölkerung.

48,2 % der anerkannten schwerbehinderten Menschen sind Frauen.

• Im Rheinland leben 51 % der schwerbehinderten Menschen in NRW: 845.839 Personen. Der Anteil der Frauen liegt bei 49 %.

• Der Anteil der schwerbehinderten Menschen an der Bevölkerung im Rheinland beträgt 8,8 %. Ihr Anteil schwankt regional – zwischen 7,3 % in Bonn und fast 11,8 % in Remscheid.

• Bei den Behinderungsarten bestimmen mit fast 22 % die Funktionseinschränkungen von inneren Organen bzw. Organsystemen den Hauptanteil.

• Der größte Teil der Behinderungen (92,5 %) ist zurückzuführen auf eine im Laufe des Lebens eingetretene Erkrankung.

• 345.000 schwerbehinderte Frauen und Männer sind im erwerbsfähigen Alter von 18 bis 65 Jahren.

Dies entspricht 41 % (2007: 34 %) der anerkannten schwerbehinderten Menschen im Rheinland.

5. Der Personenkreis der

schwerbehinderten Menschen

* Stand 31.12.2009

*Bei Redaktionsschluss stehen die bundesweiten Zahlen2009 noch nicht zur Verfügung

(17)

DieletzteErhebungzumPersonenkreiserfolgtzum 31.12.2009. Veröffentlicht worden sind bisher nur die ZahlenfürNRW.DiebundesweitenZahlenstehenvo- raussichtlichEnde2010zurVerfügung.

5.1. Deutschland*

ZumStichtag31.12.2007lebeninderBundesrepublik Deutschland 6.918.172 schwerbehinderte Menschen, waseinemAnteilvonrund8,4%andergesamtenBe- völkerungentspricht.DieZahlderschwerbehinderten Menschen ist damit im Vergleich zur Erhebung 2005 um2,3%bzw.mehrals190.000Personengestiegen.

ÜberdieHälfte(51,9%)warenMänner.

Vondenmehrals6,9Mio.schwerbehindertenMen- schenleidetrundeinVierteluntersehrschwerenBe- einträchtigungen.Bei1,7Mio.PersonenhatdieVer- sorgungsverwaltung einen GdB von 100 festgestellt.

DergeringsteGradistfast2,1Mio.Menschen(30%) zuerkanntworden.

DasLandBerlinhatmit9,8%denhöchstenAnteil schwerbehinderter Menschen an der Wohnbevölke- rung,gefolgtvonHessenundNordrhein-Westfalenmit 9,3 Prozent. Den geringsten Anteil schwerbehinder- terMenschenanderBevölkerunghabenSachenund Sachsen-Anhaltmit7bzw.7,1Prozent.

AmhäufigstenleidenschwerbehinderteMenschen unter körperlichen Behinderungen (64,3 %): bei 25,3 Prozent der Personen sind die inneren Organe oder Organsystemebetroffen.DieFunktionenderArmeund Beine sind bei 13,8 Prozent eingeschränkt, bei wei- teren12,6ProzentdieWirbelsäuleundderRumpf.In 5ProzentderFälleliegtBlindheitodereineSehbehin- derungvor.AufgeistigeoderseelischeBehinderungen entfallenzusammen9,9ProzentderFälle.Zerebrale Störungensindmit9Prozentvertreten.Bei16,8Pro-

Schwerbehinderte Menschen NRW Anteil der schwerbehinderten

Menschen an der Bevölkerung

1989 1991 1993 1995 1997 1999 2001 2003 2005 2007 2009

1.899.797 1.896.140 1.923.789 1.835.305 1.810.962 1.736.513 1.709.186 1.617.939 1.637.650 1.640.212 1.656.455

12 %

10 %

8 %

6 %

4 %

2 %

0 % 10,95 %

10,83% 10,83% 10,26% 10,08%

9,65% 9,47%

8,95% 9,07%

9,10%

Grafik 1: Entwicklung der Anzahl der schwerbehinderten Menschen in NRW und ihr Anteil an der Bevölkerung

2.000.000 2.500.000

1.500.000

1.000.000

500.000

9,30%

*Bei Redaktionsschluss stehen die bundesweiten Zahlen 2009 noch nicht zur Verfügung

(18)

zent der Anerkennungen ist die Art der schwersten Behinderungnichtkonkretausgewiesenworden.

BehinderungensindzumganzüberwiegendenTeil auf Erkrankungen zurückzuführen; bei 82,3 Prozent deranerkanntenSchwerbehinderungenliegtdieUr- sacheineinerErkrankung.4,4ProzentderBehinde- rungensindangeboren;UnfälleallerArt–wieArbeits- undWegeunfall,VerkehrsunfalloderhäuslicherUnfall spielenmitzusammen2,2%eineuntergeordneteRol- le bei den Behinderungsursachen, ebenso wie dau- erndeSchädendurchKrieg,Wehr-oderZivildienstmit 1,1Prozent.

Die Schwerbehindertenquote – also die Wahr- scheinlichkeitschwerbehindertzuwerden,steigtmit zunehmendemAlteran.DerAnteilderschwerbehin- dertenMenschenandenunter25-jährigenliegtbei4,0 Prozent.Beiden25bis45jährigenliegtderAnteilbei 6,5Prozent,abdem45.Lebensjahrsteigteraufüber 10ProzentderAltersgruppe.VondeninDeutschland lebenden22Mio.Menschenzwischen45und65Jah-

rensind2,24Mio.anerkanntschwerbehindert.Rund 41ProzentderschwerbehindertenMenschensind65 Jahreoderälter;sienehmenalsoinderRegelnicht mehramArbeitslebenteil.

5.2. Nordrhein-Westfalen

Zum 31.12.2009 sind in Nordrhein-Westfalen 1.656.455FrauenundMännervondenzuständigen ÄmternbeidenKreisenundkreisfreienStädtenals schwerbehindertanerkannt.Diessindrund24Pro- zentallerschwerbehindertenMenscheninDeutsch- land. Der Anteil der schwerbehinderten Menschen anderWohnbevölkerungliegtbei9,3%.DieZahlder schwerbehindertenMenschenistumeinProzentge- genüberderletztenErhebungEnde2007gestiegen.

Dennoch sind es 4,6 Prozent weniger als noch vor zehn Jahren (1999: 1,74 Mio., vgl. Grafik 1). Etwas mehralsdieHälfte(8.485.998)warenMänner.

VerlustoderTeilverlustvonGliedmaßen

VerlusteineroderbeiderBrüste,Entstellungenu.a.

Sprach-oderSprechstörungen,Taubheit, Schwerhörigkeit,Gleichgewichtsstörungen BlindheitundSehbehinderung

FunktionseinschränkungderWirbelsäuleund desRumpfes,DefomierungdesBruskorbes FunktionseinschränkungvonGliedmaßen Querschnittslähmung,zerebraleStörung, geistig-seelischeBehinderung

BeeinträchtigungvoninnerenOrganen

SonstigeundungenügendbezeichneteBehinderungen 0,6%

2,4%

3,7%

4,3%

11,1%

12,2%

15,1%

22,1%

28,5%

0% 5% 10% 15% 20% 25%

Grafik 2: Verteilung der Behinderungsarten im Rheinland (Stand 2009)

(19)

erkannten Behinderung, Funktionseinschränkungen der Wirbelsäule oder des Rumpfes sind in 2009 bei rund11ProzentderFälleausschlaggebendgewesen.

Vier Prozent der schwerbehinderten Menschen sind blindodersehbehindertoderleidenaneinerSprach- undSprechstörungen,SchwerhörigkeitoderTaubheit.

Auch in Nordrhein-Westfalen nimmt die Zahl der anerkannten Behinderungen mit steigendem Alter starkzu:währendwenigeralsvierProzentderunter 25-jährigenschwerbehindertsind,steigtihrAnteilab dem45.Lebensjahrdeutlichan.ZwölfProzentderAl- tersgruppe45bis55(2007:7%)sindschwerbehindert.

Beiden55bis65-jährigensteigtersogaraufmehrals 19Prozent(2007:15%)an.

5.3. Rheinland

Zum 31.12.2009 leben im Rheinland 9.586.500 Men- schen.845.839bzw.8,8Prozentvonihnensindschwer- behindert.Diessindrund14.000Personenmehrals DieVerteilungderGradederBehinderunginNord-

rhein-WestfalenentsprichtdenenimBundesgebiet:25 ProzentisteinGdBvon100zuerkanntworden.Bei29 Prozent der schwerbehinderten Frauen und Männer liegteinGradderBehinderungvon50vor.

DergrößteTeilderBehinderungen(92,5%)istzu- rückzuführenaufeineErkrankung.Nurin3,9Prozent derFälleistdieBehinderungangeboren.EineBehinde- rungdurchKrieg,Wehr-oderZivildiensthaben0,7Pro- zent.Beiweiteren1,0ProzentliegtdieUrsachefürdie BehinderungineinemUnfallbzw.einerBerufserkran- kung.BeieinemProzentführenmehrereUrsachenzu derAnerkennungderBehinderung.

Funktionseinschränkungen von inneren Organen undOrgansystemenehmenmit21Prozentdengröß- tenTeilderBehinderungsartenein;gefolgtvonQuer- schnittslähmungen, zerebralen Störungen, geistig- seelischen Behinderungen und Suchterkrankungen mitknapp16Prozent.Funktionseinschränkungender Gliedmaßenführenin12ProzentderFällezueineran-

Grafik 3: Verteilung der Altersgruppen der schwerbehindeten Menschen im Rheinland (Stand 2009)

65Jahreundälter 56,9%

25-35Jahre 2,53%

4-6Jahre 0,22%

6-15Jahre 1,35%

15-18Jahre 0,51%

18-25Jahre 1,53%

35-45Jahre 5,52%

45-55Jahre 11,78%

60-62Jahre 4,45%

62-65Jahre 6,03%

unter4Jahre 0,22%

55–60Jahre 8,96%

(20)

Remscheid,Stadt Essen,Stadt Solingen,Stadt Oberhausen,Stadt Wuppertal,Stadt MülheimanderRuhr,Stadt Duisburg,Stadt Aachen,Städteregion Wesel,Kreis Düren,Kreis Mönchengladbach,Stadt

Leverkusen,Kreis OberbergischerKreis Heinsberg,Kreis Euskirchen,Kreis KreisKleve Krefeld,Stadt Rhein.Berg.Kreis

Köln,Stadt Mettmann,Kreis Düsseldorf,Stadt

Rhein-Erft-Kreis Viersen,Kreis Rhein-KreisNeuss Rhein-Sieg-Kreis Bonn,Stadt

13207 65095 17477 23045 37686 17288 50168 56716 46522 25541 24032 14638 21463 23795 16036 25555 22739 19223 80663 39510 46299 35643 22967 32842 44396 23293

Grafik 4: Anteil der schwerbehinderten Menschen an der Bevölkerung bei den Kreisen und Städten im Rheinland (Stand 2009)

0,00% 2,00% 4,00% 6,00% 8,00% 10,00% 12,00% 14,00%

Gebietskörperschaft Zahl der SbM Anteil der SbM an der Bevölkerung (in %)

11.78 11,26 10,83 10,69 10,67 10,31 10,21 9,96 9,87 9,48 9,29 9.08 8,37 8,37 8,32 8,25 8,19 8,19 8,03 7,92 7,89 7,66 7,60 7,41 7,39 7,30

(21)

beiderletztenErhebungin2007.ImRheinlandleben 51%derschwerbehindertenMenscheninNordrhein- Westfalen.51,4ProzentderBevölkerungimRheinland sindweiblich.BeiderGruppederschwerbehinderten Menschen sind sie mit einem Anteil von 49 Prozent (415.647Frauen)vertreten.

DerAnteilderschwerbehindertenMenschenander Gesamtbevölkerunginden26Kreisenundkreisfreien StädtenundderStädteregionimRheinlandschwankt;

besonders hoch ist die Zahl der schwerbehinderten Einwohner und Einwohnerinnen weiterhin in Rem- scheidmitfast12Prozent,Essenmit11,3Prozentund Solingenmit11%.DeutlichwenigerEinwohner,knapp über7Prozent,sindimRhein-Sieg-Kreis,KreisViersen undderStadtBonnschwerbehindert(vgl.Grafik4).

Im Rheinland ergibt sich eine Dreiteilung bei den Arten der Behinderungen (vgl. Grafik 2). Verhältnis- mäßig wenige Personen sind von den folgenden Be- hinderungsarten betroffen: 0,6 Prozent (Teil-)Verlust vonGliedmaßen,2,4ProzentVerlusteineroderbeider Brüste, 3,7 Prozent Sprach- und Sprechstörungen, Schwerhörigkeit, Taubheit und Gleichgewichtsstö- rungensowie4,3ProzentBlindheitundSehbehinde- rung.

EingrößererTeilderbehindertenMenschenleidet aneinerderfolgendenEinschränkungen:15,1Prozent Querschnittslähmung, zerebrale Störungen, geistig- seelischeBehinderungen,Suchtkrankheiten,12,2Pro- zentFunktionseinschränkungenvonGliedmaßen,11,1 Prozent Funktionseinschränkungen der Wirbelsäule unddesRumpfes.

Mit22,1ProzentnehmendieFunktionseinschrän- kungenvoninnerenOrganenbzw.Organsystemendie größteEinzelgruppeein.In28,5ProzentderFällelie- gensonstigeoderungenügendbezeichneteBehinde- rungenvor.

DieVerteilungderGdBentsprichtdemBundes-und Landesdurchschnitt;einViertelderschwerbehinder- ten Menschen haben einen GdB von 100 und fast 30 ProzentisteinGdBvon50zuerkanntworden.

EinBlickaufdieAltersstrukturzeigt,dassderAnteil der Behinderungen ab dem 45. Lebensjahr deutlich zunimmt.88ProzentallerschwerbehindertenFrauen undMännersindälterals45Jahre.DenhöchstenAn- teilderschwerbehindertenMenschenandererwerbs- tätigen Bevölkerung hat die Altersgruppe der 45 bis 55-jährigenmitfast12Prozent(vgl.Grafik3).

Der Anteil der schwerbehinderten Menschen, die ihrem Alter nach dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen,istindenletztenJahrenerheblichgestiegen.

Sind2005noch29,5Prozentderanerkanntschwerbe- hindertenMenschenimRheinlandimerwerbsfähigen Altergewesen,soistihrAnteilbisEnde2007auffast 34 Prozent gestiegen und 2009 beträgt er schon 41 Prozent(345.000Personen,2007:288.408).

(22)

DieMeldungderArbeitgeberzurErmittlungderBe- schäftigungsquoteschwerbehinderterMenschen(§80 SGBIX)erfolgtimmerzum31.MärzdesFolgejahres.

DiehierdargestelltenBeschäftigungsquotenbeziehen sichaufdasErhebungsjahr2008.

Allgemeine Beschäftigungssituation

Bis Ende 2008 ist die Zahl der Erwerbstätigen in Deutschland auf fast 40,9 Mio. Menschen gestiegen.

DerpositiveTrendbeidensozialversicherungspflichti- genArbeitsplätzensetztsichfort.ImBerichtzeitraum steigtihreZahlaufmehrals28Mio.Beschäftigte,ein ZuwachsvonmehralseinerhalbenMillion.

Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen

AlleprivatenundöffentlichenArbeitgebermitminde- stens 20 Arbeitsplätzen im Jahresdurchschnitt sind verpflichtet, auf wenigstens 5% dieser Arbeitsplätze schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen zu beschäftigen. Alle nachfolgenden Angaben beziehen sichaufdiebeschäftigungspflichtigenArbeitgeber.

Tabelle 2: Beschäftigungsquoten in den Bezirken der Regionaldirektionen der Bundesagentur für Arbeit 2008

Quote in %

Regionaldirektion insgesamt Privat-

wirtschaft Öffentlicher Dienst

Nordrhein-Westfalen 4,7 4,2 6,5

Schleswig-Holstein 3,9 3,4 5,4

Hamburg 3,8 3,1 6,3

Niedersachsen 4,0 3,6 5,1

Bremen 4,1 3,6 6,0

Hessen 4,8 4,1 7,7

Rheinland-Pfalz 3,8 3,4 5,1

Baden-Württemberg 4,2 3,8 5,6

Bayern 4,1 3,5 6,0

Saarland 3,9 3,4 5,9

Berlin 5,1 3,7 7,0

Brandenburg 4,0 3,3 5,7

Mecklenburg-Vorpommern 4,5 3,6 6,7

Sachsen 3,8 3,1 5,6

Sachsen-Anhalt 3,5 2,8 5,1

Thüringen 4,2 3,6 5,9

»Kurz & Knapp«

• 40,9 Millionen Menschen sind Ende 2008 in Deutschland erwerbstätig. 28 Millionen Menschen sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt.

• Die Zahl der beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber steigt auf 135.525; plus 3.606 gegenüber dem Vorjahr.

• Die Beschäftigungsquote der schwerbehinderten Menschen in Deutschland steigt auf 4,3 %.

• Jeder 31. Arbeitsplatz in der Wirtschaft und jeder 18. Arbeitsplatz im Öffentlichen Dienst ist mit einem schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen besetzt.

• Die Zahl der schwerbehinderten und gleichgestellten Jugendlichen in einer betrieblichen Ausbildung steigt auf 5.994 Personen.

• Die Beschäftigungsquote in NRW liegt 2008 bei 4,7 % – und ist die höchste in Deutschland.

• 20,5 % der Arbeitgeber mit Sitz im Rheinland erfüllen die Beschäftigungsquote. 27,6 % der Arbeitgeber beschäftigen keine schwerbehinderten Menschen.

• Die durchschnittliche Beschäftigungsquote bei den kommunalen Verwaltungen im Rheinland und dem LVR liegt bei 6,8 %.

6. Die Beschäftigung von

schwerbehinderten Menschen

(23)

In2008unterliegen135.525ArbeitgeberinDeutsch- landderBeschäftigungspflichtnachdemSGBIX.Dies sind3.606mehralsimVorjahr.Damitsteigtimzweiten Jahr in Folge die Zahl der beschäftigungspflichtigen ArbeitgeberebensowiedieZahlderArbeitsplätze,die beiderErmittlungderBeschäftigungspflichtberück- sichtigt werden an auf Werte, die zuletzt in 2003 er- reichtwordensind.

DieZahlderbeiderErmittlungderBeschäftigungs- pflicht zu berücksichtigen Arbeitsplätze ist von 19,9 Mio.in2007auf20,4Mio.in2008gestiegen;einPlus von 546.725 Arbeitsplätzen. Damit einher geht auch dieSteigerungvonmitschwerbehindertenMenschen zu besetzenden Pflichtarbeitsplätzen: rund 987.100 müssen–reinrechnerisch–besetztwerden,umdie gesetzlicheBeschäftigungsquotevon5%zuerfüllen.

Diessindfast26.000mehrArbeitsplätzealsimVorjahr.

Die Zahl der tatsächlich mit schwerbehinderten und gleichgestellten behinderten Menschen besetz- ten Arbeitsplätze bei den beschäftigungspflichtigen Arbeitgebernistin2008weitergestiegen.2008waren 875.811 Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Men- schenbesetzt,eineSteigerunggegenüberdemVorjahr

von rd. 32.200. Damit sind 88 % der vom Gesetzge- bergefordertenArbeitsplätzemitschwerbehinderten Menschenbesetzt.UmaberdiegesetzlicheBeschäf- tigungsquote zu erfüllen, müssten bundesweit rund 272.000weitereArbeitsplätzemitschwerbehinderten oder gleichgestellten behinderten Menschen besetzt werden(vgl.Tabelle3).

DieBeschäftigungsquoteinDeutschlandsteigtins- gesamtauf4,3Prozent.DieSteigerungum0,1Prozent resultiert aus einer Steigerung der Beschäftigungs- quote im Öffentlichen Dienst auf 6,1 Prozent. In der privatenWirtschaftstagniertdieBeschäftigungsquote bei3,7Prozent.

Fast15ProzentderbesetztenPflichtplätzesindmit einerbehindertenPersonbesetzt,dievonderAgen- turfürArbeitaufAntraggleichgestelltwurde.DieZahl derbeschäftigtengleichgestelltenPersonenistaber- malsum6.000gestiegenaufinsgesamtüber126.655 im Berichtszeitraum. 5.994 schwerbehinderte und gleichgestellte Auszubildende zählen per Gesetz auf zweiPflichtplätzebeiderErmittlungderQuote.16.500 schwerbehinderteundgleichgestellteBeschäftigeha- beneineMehrfachanrechnung.

Tabelle 3: Entwicklung der Arbeitsplätze und der Beschäftigungsquote in Deutschland 2004-2008 (bundesweit)

2008 2007 2006 2005 2004

Erwerbstätige 40.893.000 40.368.000 39.616.000 39.118.000 38.860.000

Sozialpflichtversicherte Beschäftigte 28.024.000 27.484.600 26.854.566 26.657.700 26.523.882

Beschäftigungspflichtige Arbeitgeber 135.525 131.919 113.485 119.162 123.972

Für die Ermittlung der Ausgleichsabgabe berücksichtige Arbeitplätze gemäß der

gesetzlichen Vorgaben 20.434.734 19.888.009 18.921.061 19.035.748 19.268.707

Pflichtarbeitsplätze 987.077 961.222 918.524 922.197 932.755

Besetzte Arbeitsplätze 875.811 841.609 811.931 800.429 794.833

Unbesetzte Pflichtarbeitsplätze 271.983 270.514 247.834 255.029 264.871

Beschäftigungsquote insgesamt in % 4,3 4,2 4,3 4,2 4,1

– davon Privatwirschaft in % 3,7 3,7 3,8 3,7 3,6

– davon Öffentlicher Dienst in % 6,1 6,0 5,9 5,7 5,6

Referenzen

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