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EI 123.5 AMTSBLATT

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FÜR DEN LANDKREIS UND DIE STADT EICHSTÄTT

Gemeinsam herausgegeben vom Landkreis und der Stadt Eichstätt 85071 Eichstätt Druck: Hausdruck Landratsamt

Freitag, 10. Dezember Nr. 49 2010

Nachruf

Am 5. Dezember 2010 ist Herr

Alfons Rindfleisch-Hornung

Kreiskämmerer i. R.

im Alter von 87 Jahren verstorben.

Herr Alfons Rindfleisch-Hornung war von Januar 1946 bis zu seiner Ruhestandsversetzung zum 01.01.1987 als Beamter des Landkreises Eichstätt beschäftigt. Er leitete die Kämmerei und war dabei für das gesamte Finanzwesen des Landkreises verant- wortlich.

Der Landkreis Eichstätt dankt dem Verstorbenen für seine langjährige, treue und gewissenhafte Pflichterfüllung. Er wird ihm stets ein ehrendes Gedenken bewahren.

Eichstätt, 7. Dezember 2010 Anton Knapp

Landrat

I n h a l t :

238 Vollzug des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes;

Externer Notfallplan der Deutschen Transalpinen Oelleitung GmbH (TAL) Tanklager Lenting

239 Verlustanzeige für Fleischuntersuchungsstempel 240 Beteiligungsbericht 2010 des Landkreises Eichstätt

241 Haushaltssatzung des Zweckverbandes Gymnasium Gaimers- heim für das Haushaltsjahr 2011

Bekanntmachungen des Landratsamtes

238 Vollzug des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes;

Externer Notfallplan der Deutschen Transalpinen Oellei- tung GmbH (TAL) Tanklager Lenting

Gem. Art. 3 a BayKSG sind Alarm- und Einsatzpläne als Externe Notfallpläne für solche Betriebe zu erstellen, für die gem. Art. 9 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 und Satz 2 sowie Art. 4 der Richtlinie 96/82//EG des Rates vom 09.12.1996 zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen vom Betrei- ber ein Sicherheitsbericht zu erstellen ist.

Ein Externer Notfallplan ist demnach für die Deutsche Transalpine Oelleitung GmbH (TAL) Tanklager Lenting zu erstellen.

Der Entwurf des durch das Landratsamt Eichstätt erstellten Exter- nen Notfallplans ist gem. Art. 3 a Abs. 4 Satz 1 BayKSG zur Anhö- rung der Öffentlichkeit auf die Dauer eines Monats auszulegen.

Der Externe Notfallplan liegt in der Zeit vom 13.12.2010 bis ein- schließlich 12.01.2011 (Auslegungszeit) beim Landratsamt Eich- stätt, Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Residenz- platz 1, 85072 Eichstätt, Zimmer 212 während der Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme, mit der Möglichkeit Anregungen vorzubringen, aus.

gez. K e l l n b e r g e r , Regierungsrätin

239 Verlustanzeige für Fleischuntersuchungsstempel Folgender Stempel zur Kennzeichnung von genussuntauglichem Fleisch (Verordnung (EG) 854/2004 Anhang I Abschnitt I Kapitel V und Anlage I Nr. 6 zur Tierischen Lebensmittel-Überwachungsver- ordnung) ist in Verlust geraten:

Falls der Stempel aufgefunden wird, bitten wir um Abgabe beim Land-amt Eichstätt oder beim Veterinäramt Eichstätt.

240 Beteiligungsbericht 2010 des Landkreises Eichstätt Der Landkreis Eichstätt erstellt jährlich einen Bericht über seine Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts.

Der Beteiligungsbericht 2010 liegt gem. Art. 82 Abs. 3 Satz 5 LKrO im Landratsamt Eichstätt, Residenzplatz 1, Zimmer 108, während der allgemeinen Geschäftsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

Eichstätt, den 08.12.2010 gez. Anton K n a p p , Landrat

A M T S B L A T T

EI

123.5

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Amtsblatt für den Landkreis und die Stadt Eichstätt Nr. 49 vom 10 Dezember 2010 Seite: 2

Bekanntmachungen anderer Behörden

Zweckverbandes Gymnasium Gaimersheim

241 Haushaltssatzung des Zweckverbandes Gymnasium Gaimersheim für das Haushaltsjahr 2011

I.

Auf Grund des § 18 der Verbandssatzung und des Art. 26 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern erlässt der Zweckverband Gymnasium Gaimersheim folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben auf je 464.000 € und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben auf je 3.210.000 € festgesetzt.

§ 2

Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt werden nicht aufgenommen.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

im Vermögenshaushalt wird auf 90.000 € festgesetzt.

§ 4

(1) Die Höhe des durch sonstige Einnahmen im Verwaltungshaushalt nicht gedeckten Bedarfs, der nach den einschlägigen Bestimmungen auf die Mitglieder des Zweckverbandes umgelegt

werden soll (Betriebskostenumlage), wird auf 429.910 € (Umlagesoll) festgesetzt.

(2) Die Höhe des durch sonstige Einnahmen im Vermögenshaushalt nicht gedeckten Bedarfs, der nach den einschlägigen Bestimmungen auf die Mitglieder des Zweckverbandes umgelegt

werden soll (Investitionsumlage), wird auf 950.000 € (Umlagesoll) festgesetzt.

§ 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach

dem Haushaltsplan wird auf 4.000.000 € festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2011 in Kraft.

II.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen ab dem Tag der amtlichen Bekanntmachung eine Woche lang im Landratsamt Eichstätt, Geschäftsstelle des Zweckverbandes Gymnasium Gaimers- heim, Zimmer 108, Residenzplatz 1, 85072 Eichstätt, während der allgemeinen Geschäftsstunden zu Einsicht auf.

Eichstätt, den 06.12.2010

gez. Anton K n a p p , Verbandsvorsitzender

Referenzen

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