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86. Schreibfehlerberichtigung im Curriculum für das Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften veröffentlicht am 11. 05. 2009, 22.Stück, Nr.165

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MITTEILUNGSBLATT

Studienjahr 2009/2010 – Ausgegeben am 27.04.2010 – 17. Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

C U R R I C U L A

86. Schreibfehlerberichtigung im Curriculum für das Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften veröffentlicht am 11. 05. 2009, 22.Stück, Nr.165

In § 7 Abs 4 ist irrtümlich die Studienprogrammleiterin bzw der Studienprogrammleiter als zuständiges Organ genannt. Richtigerweise sollte es im Hinblick auf die Satzung (§ 16 Abs 12 - studienrechtlicher Teil) lauten: die oder der Studienpräses.

§ 7 Abs. 4 1. Satz lautet demgemäß:

Bei Vorliegen einer negativen und einer positiven Beurteilung hat der oder die Studienpräses eine dritte Beurteilerin oder einen dritten Beurteiler heranzuziehen.

Im Namen des Senates:

Der Vorsitzende der Curricularkommission H r a c h o v e c

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