• Keine Ergebnisse gefunden

(Art. 34 Ziff. 1 Abs. 1, Ziff. 2 Satz 1)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "(Art. 34 Ziff. 1 Abs. 1, Ziff. 2 Satz 1)"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Prof. Dr. Wolfgang Wohlers

Karsten Gaede, Mario Giannini, Christian Holtermann, Tilo Mühlbauer

Tutorat zur Vorlesung „Strafrecht I“ (Verbrechenslehre), Gruppe L-Z

Rechtfertigender Notstand

(Art. 34 Ziff. 1 Abs. 1, Ziff. 2 Satz 1)

1. Notstandslage = Unmittelbare Gefahr für ein Rechtsgut

ð Güterkollision: "um sein Gut" = Individualrechtsgüter (des Täters)

ð Unmittelbarkeit => Abwehrhandlung statthaft erst "im letzten Zeitpunkt, bevor es zu spät sein könnte"

2. Notstandshandlung

a. Erforderlichkeit („nicht anders abwendbar“)

ð Subsidiarität gegenüber jeder anderen Möglichkeit einer Erfolgsabwendung (Flucht, obrigkeitliche Hilfe, Schutzwehr).

b. Unzumutbarkeit der Preisgabe des gefährdeten Gutes

ð Durch die Abwehr geschützte Interessen müssen die durch die Abwehr beein- trächtigten Interessen überwiegen:

ð Objektives Verhältnisses der betroffenen Rechtsgüter (Rangfolge, Schwere des Eingriffes und der drohenden Gefahr) Achtung: bei höchstpersönlichen Rechtsgütern keine Quantifizierung!

c. Angemessenheit

ð Eingriffe in Individualrechtsgüter Unbeteiligter nur, wenn das geschützte In- teresse wesentlich überwiegt.

d. Keine selbstverschuldete Gefahr

ð Kritik: Wenn bereits Güterabwägung zu treffen und ein (ggf. wesentliches) Überwiegen festzustellen ist, kann Verschulden keine Rolle spielen.

Lösung: Verschuldensregel wird z.T. nicht auf die Gefahr, sondern auf die ge- samte Notstandslage bezogen. Teilweise auch über die Zumutbarkeit der Rechtsgutspreisgabe gelöst.

ð Beachtliche Fälle: Duldungspflicht des Bedrohten, z.B. aufgrund besonderer Gefahrtragungspflichten (Polizisten, Feuerwehrleute); (vorsätzliche oder fahr- lässige) Herbeiführung der Notstandslage.

3. Rettungswille

Notstandshilfe (Art. 34 Ziff. 2)

ð Achtung: Trotz abweichendem Gesetzeswortlaut keine andere Beurteilung der Problemfelder.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE