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Die Umstände des Abbruchs der ehemaligen Synagoge Altenstadt

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Die Umstände des Abbruchs der ehemaligen Synagoge Altenstadt

Viele der während der Reichspogromnacht 1938 geschändeten jüdischen Gotteshäuser über- standen sowohl die Zeit des Nationalsozialismus als auch den Krieg. Dennoch wurden gerade manche nicht oder nur unerheblich beschädigte Gebäude in den Folgejahren Opfer einer radikalen Abrisspolitik, welche nicht zuletzt einem Verdrängen und schnellen Vergessen der unsäglichen Ereignisse geschuldet war.

So gelangte in den ersten Nachkriegsjahren auch die Synagoge in Altenstadt im Rahmen der Rückführung des im Dritten Reich beschlagnahmten jüdischen Eigentums an die israelitische Kultusgemeinde in Besitz der Jewish Restitution Successor Organization (IRSO). Allerdings bestand seitens dieses Verbandes zu jenem Zeitpunkt kein Verwendungszweck, zumal die Judengemeinde in Altenstadt, wie auch alle anderen ehemaligen jüdischen Ansiedlungen in der Umgebung nicht mehr existierten. Auch das Bewahren im Charakter einer Gedenkstätte schien seitens der Kultusgemeinde nicht gewünscht gewesen zu sein, wie aus einem späteren amtlichen Schreiben hervorging.1 In den ersten Aufbaujahren nach dem Weltkrieg spielte die ehemalige Synagoge keine entscheidende Rolle, wurde bestenfalls als „Störfaktor“2 wahrgenommen. Lediglich unmittelbar nach der Befreiung durch amerikanische Truppen diente das Bauwerk kurzzeitig als Lager für erbeutetes Wehrmachtsgut.3 Begründet mit der zentralen Lage inmitten des Ortes an der Hauptstraße, bemühte sich alsbald der Altenstadter Kaufmann und Unternehmer Georg Ritter um einen Erwerb des Grundstücks mitsamt dem darauf befindlichen Gebäude zum Zwecke geschäftlicher Nutzung. Mit einer notariellen Niederschrift vom 27.10.1950 beurkundeten Hr. Georg Ritter und Direktor Saul Kagan, in Vollmacht der IRSO Nürnberg handelnd, den Verkauf des Objekts.4 Der Kaufpreis betrug 9000 Mark und war sofort zu begleichen. Eine im Vertrag vermerkte Bedingung lautete dahingehend, das Grundstück dürfe „nicht entehrt und entheiligt werden“5. Eine Nutzung zu Industrie- oder Handelszwecken sei aber durchaus erlaubt.6 Offenbar bemühte sich der Käufer nach Erwerb der Liegenschaft um eine moderne Verwendung als Geschäftsgebäude, was jedoch erhebliche Umbaumaßnahmen und architektonische Veränderungen mit sich gezogen hätte. So erklärt mit dem Schreiben vom 23.01.1951 das zuständige Landbauamt Memmingen auf Anordnung des Landesamts für Denkmalpflege, dass „ein Umbau einer Zerstörung gleichkommen“ würde „und daher abzulehnen ist“7 Auch sei beim Landesentschädigungsamt noch zu prüfen, ob eventuell noch etwaige Ansprüche geltend gemacht werden könnten.8 Offensichtlich ging hier ein Schriftverkehr zwischen dem Architekten des beabsichtigten Umbaus, Max Moser und den jeweiligen Bau- und Denkmalbehörden voraus, dessen Dokumentation jedoch nicht mehr recherchierbar ist. So fehlen auch die Belege für den sicherlich eingelegten Widerspruch, denn wenige Monate später, am 25.6.1951 versendet das

1 Schreiben des BLD an LRA Illertissen

2 Interview Müller, Alwin. Herr Müller sammelt verschiedenste Dokumente zur ehemaligen Judensiedlung Altenstadt und führt thematisch auch Gruppen durch die Gemeinde

3 Schreiben des Bgm. v. Altenstadt an das LRA Illertissen

4 Urkunde 2524 des Notariats Fürth I

5 Ebd.

6 Ebd.

7 Schreiben des LBA Memmingen an Moser, Max,

8 Ebd.

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Landesamt für Denkmalpflege abermals einen Bescheid an das hiesige Landratsamt: Nach einer erneuten Prüfung erscheine die „Verwendung des Gebäudes in diesem Zustand unmöglich“9. Da weder die Gemeinde an einem Kauf interessiert sei, als auch der israelitische Landesverband „ein Denkmal nur ungern sähe“10, dürften nun Veränderungen vorgenommen werden. Vorrang habe zwar die Erhaltung der Bausubstanz; fände sich jedoch kein Käufer um dies sicherzustellen, entfalle diese Priorisierung.11 Bereits wenige Wochen später erreicht ein weiteres Schreiben des Landbauamtes den mit der Angelegenheit befassten Rechtsanwalt Ferdinand Voigt aus Memmingen, in welchem erneut ein Beschluss des Landesamtes für Denkmalpflege weitergeleitet wurde. Demnach stimme dieses nunmehr „dem völligen Abbruch der Synagoge und Errichtung eines Geschäftshauses“ zu.12 Die diesbezüglichen Dokumentationen der folgenden Jahre gelten bedauerlicherweise als verschollen, so dass hier auf tradiertes Wissen älterer Einwohner zurückgegriffen werden muss: Die ursprünglich 1951vom Landesamt für Denkmalpflege erteilte Abbruchgenehmigung wurde offenbar kurz darauf von der selben Behörde widerrufen. Ob neue Erkenntnisse zu diesem Entschluss beitrugen oder ein Einspruch Dritter geltend gemacht wurde, entzieht sich somit leider der Kenntnis.13 Verständlicherweise erweckte das große, leerstehende Gebäude der ehemaligen Synagoge Neugier bei den Kindern der Nachbarschaft. Zudem grenzte die ehemalige Judenschule, seit 1938 von der Gemeinde als reguläre Ortsschule übernommen, unmittelbar an das Grundstück des früheren Gotteshauses. Nicht selten waren daher besonders mutige Schüler anzutreffen, die sich verbotenerweise Zugang zum Synagogengebäude verschafften.

Die hohen leeren Räume hatten etwas Geheimnisvolles an sich, das die Heranwachsenden tief beeindruckte14. Bemerkte eine Lehrkraft, dass Schüler in den Innenraum eingestiegen waren, wurde umgehend ein strenges Verbot ausgesprochen. Das sei eine Ruine und der Zugang gefährlich. Weiteres Nachfragen nach Grund und Ursache blieb unbeantwortet. Auch über den früheren Verwendungszweck des Gebäudes herrschte eisiges Schweigen.15 Eine besondere Strenge bei der Erteilung der Verbote ließ der Lehrer Karl Fuchs walten. Später erfuhren die Schüler, dass Fuchs während des Dritten Reiches aktiv in der Hitlerjugend mitarbeitete. Aber auch die anderen Lehrkräfte Eichner, Grambihler und Schuster verhielten sich abweisend, sobald das beschädigte Nachbargebäude zur Sprache kam.16 Hierzu passt die Aussage, die Lehrerin Elfriede Magel bei einem späteren Klassentreffen mit ehemaligen Schülern traf. In jenen Nachkriegsjahren als junge Lehrkraft neu an die Schule gekommen, gab sie an, von einer ehemaligen Synagoge gar nichts gewusst zu haben. Nach Ansicht von Zeitzeugen war diese Aussage durchaus glaubwürdig, zumal jeder selbst die Erfahrung des demonstrativen Schweigens machen konnte.17 Karin Sommer, die 1982 eine Magisterarbeit über die Juden von Altenstadt verfasste, beschrieb darin, dass selbst zu ihrer Schulzeit in den 60er Jahren die jüdische Ortsgeschichte im Unterrichts nicht behandelt wurde.18 Ein anderes

9 Schreiben des BLD an LRA Illertissen

10 Ebd.

11 Ebd.

12 Schreiben des BLD an Voigt, Ferdinand

13 Interview Müller, Alwin

14 Ebd.

15 Interview Müller, Alwin

16 Ebd.

17 Ebd.

18 Vgl. Sommer, Karin: Die Juden von Altenstadt, S. 1. Frau Sommer legte 1982 eine ausführliche

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Erlebnis ist aus der benachbarten Gemeinde Osterberg überliefert. Auf die jüdische Vergangenheit und die Greueltaten der Nationalsozialisten angesprochen, erhielt die junge Ingeborg Magel die Antwort, sie solle nicht so vorlaut sein.19 Die beiden hier genannten Zeitzeugen Alwin Müller und Ingeborg Magel erfuhren erst im Jahr 1954 bzw. 1956 Näheres zu den Ereignissen während des Dritten Reiches. Im Fall von Alwin Müller führte ein – auswärtiger – Geistlicher die Schulkinder auf den jüdischen Friedhof von Altenstadt.

Ingeborg Magel wurde bei einem Aufenthalt in der Schweiz die jüngste deutsche Vergangenheit informiert. Dennoch war zu Beginn der 50er Jahre vor Ort diesbezüglich größtenteils Schweigen zu vernehmen, interessierte Anfragen an die Erwachsenen wurden teils schroff abgewiesen.20 Es ist davon auszugehen, dass mittlerweile eine Art „agreement“ in Altenstadt darüber herrschte, das leerstehende Synagogengebäude so schnell wie möglich loszuwerden. Dennoch dauerte es aus oben genannten Gründen noch bis zum Jahre 1955, bis das ehemalige Gotteshaus an die Firma Schiedel zum Abbruch veräußert wurde.21

Die Synagoge während den Abbruchtätigkeiten (privates Foto)

19 Interview Magel, Ingeborg

20 Interview Müller, Alwin

21 Ebd.

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Die Wahl des Zeitraums für den Abriss vom 11. bis zum 19. November 1955 zeugte erschreckend wieder von verdrängtem oder nicht vorhandenem Geschichtsbewusstsein.

Nahezu exakt siebzehn Jahre nach der Schändung durch die Nationalsozialisten erfuhr die Synagoge ihre endgültige Beseitigung. Keine einzige Zeitung berichtete im Tagesgeschehen über dieses Vorhaben. Heldengedenken, Vereinsversammlungen und landwirtschaftliche Nachrichten dominierten stattdessen die Schlagzeilen der regionalen Presse. Das unwiderrufliche Zunichtemachen der eigenen jüdischen Vergangenheit war den damaligen Zeitungsmachern keine Erwähnung wert. Die Gegenwart wurde gelebt, der Blick ging strikt nach vorne und die eigene - zumal die unrühmliche - Vergangenheit erfuhr bestenfalls eine Verdrängung. In die Verleugnungsphase der Nachkriegszeit fällt anderseits aber auch die Wiederansiedlung des jüdischen Mitbürgers Leo Heymann, welcher bereits 1946 nach einer regelrechten Odyssee, die ihn über Paris, Südfrankreich und Argentinien führte, sich wieder in Altenstadt niederließ. Während den folgenden fünf Jahren arbeitete er als Vertriebsleiter in einer örtlichen Handschuhfabrik. Jedoch blieben derlei Rückansiedlungen, zumal in ländlichen Gegenden, auf wenige Ausnahmen beschränkt und waren nur vorübergehend.

Exkurs: Die juristische Aufarbeitung der Zerstörungen in und um die Synagoge Altenstadt

Vor dem Landgericht Memmingen fand in den Jahren 1948 bis -49 der Prozess gegen die Verantwortlichen der Ereignisse rund um die Schändung der Altenstadter Synagoge statt.

Angeklagt waren acht Personen, darunter der örtliche Sturmführer SA, Kurt Ziegler, sowie der Vöhringer SS-Unterscharführer Josef Strahl. Ohne hier auf die Details der Verhandlungsverlaufs einzugehen, sei vermerkt, dass der Prozess von gegenseitigen Schuldzuweisungen und der Berufung auf Befehlsnotstand gekennzeichnet war. Drei der Angeklagten wurden wegen Land- und Hausfriedensbruchs sowie Sachbeschädigung zu Gefängnisstrafen bis zu zehn Monaten verurteilt.

Wegen Diebstahls erhielt ein Teilnehmer der Ausschreitungen eine Geldstrafe, während die vier restlichen Angeklagten mangels Beweisen bzw. aufgrund erwiesener Unschuld freigesprochen wurden. Es war zu bemerken, dass sich manche Denunziation auf persönliche Missgunst unter der Einwohnerschaft und ein bereits lange bestehendes Konkurrenzverhalten zurückführen ließ.22

Die weitere Entwicklung in Bezug auf die Behandlung der ehemaligen Synagoge lässt sich wie folgt skizzieren: Nach dessen Abbruch errichtete der

Grundstückseigentümer Georg Ritter im Jahr 1956 auf dortigem Gelände ein Geschäftshaus.

An einer Kenntlichmachung als Standort des früheren jüdischen Gotteshauses hatte in jener Zeit niemand Interesse. Überhaupt fanden erste Fragen nach der Zeit des Nationalsozialismus und deren damit verbundenen Verbrechen erst Ende der 50er Jahre sukzessive vorsichtigen Anklang.23. Obwohl die Umstände der Vertreibung und Vernichtung des jüdischen Bevölkerungsteils zu jenem Zeitpunkt bei weitem noch nicht thematisiert wurden, begann die ältere Generation allmählich, von der vormaligen Koexistenz zu erzählen. So berichtete der Inhaber eines Malergeschäftes, Johann Hauber, seinem Lehrling Alwin Müller im Zeitraum

22 Gerichtsurteil des Landgerichts Memmingen

23

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1958-60 mehrmals von der einstigen jüdischen Nachbarschaft. Allerdings erfolgten diese Erzählungen aus dezidiert passiver Perspektive, welche wahrscheinlich einem späten Scham- und Schuldgefühl geschuldet war. Zudem widerspiegeln diese Berichte auch die typische dreigeteilte Nachkriegsdifferenzierung „Nazi-Jude-Wir“ wieder, was in Sätzen wie „Den Bürgern wurde verboten, mit den Juden Geschäfte zu machen“ oder „Juden durften nicht mehr besucht werden“ verdeutlicht wurde.24. Charakteristisch hierfür auch die Aussage, „die Juden wurden „nach München in den Zug gesetzt und dann in den Osten transportiert“25, wobei aber die pauschale Unterstellung einer Verharmlosung zu kurz greift. Hier darf die Nachkriegserfahrung mit ihrem „Auschwitz-Vokabular“ nicht der Wahrnehmung in der Phase des späten Nationalsozialismus als Maßstab dienen. Etwas ausführlicher über die erfolgten Deportationen berichtete am Ende der 60er Jahre der Altenstadter Postbote Schmid, welcher sich aus historischem Interesse erstmals für die Errichtung einer Gedenktafel an der Stelle der ehemaligen Synagoge engagierte. Obwohl sich zwischenzeitlich allmählich ein Bewusstsein für die jüdische Vergangenheit des Ortes herausgebildet hatte, bewirkte der Gemeinderat die Umsetzung dieses Vorhabens jedoch erst im Jahr 1984. Zwischenzeitlich begann Schmid, Gruppen durch die ehemalige Judensiedlung und den Friedhof zu führen. Diese Exkursionen trafen im Allgemeinen auf große Resonanz vor allem in der jüngeren und hinzugezogenen Bevölkerung. Ab Ende der 70er Jahre konnte durch den Lokalhistoriker Günther Backhaus jährlich eine Führung angeboten werden, wobei sich das Besucherinteresse nunmehr auch auf die nähere Umgebung auszudehnen begann. Die Kriegsgeneration, welche die Zeit des Nationalsozialismus noch aus eigener Anschauung kennengelernt hatte, beteiligte sich in aller Regel an solchen Exkursionen nicht. Wie für viele Orte mit ehemals jüdischer Bevölkerung war es auch für Altenstadt bezeichnend, dass sich erst die Folgegeneration und Neubürger für deren Existenz zu interessieren begannen und bereit waren, offenere Diskussionen zu führen.

Trotz einer zuvor noch nie so detailliert erfolgten Darlegung der jüdischen Vergangenheit des Ortes Altenstadt weckte die Magisterarbeit von Frau Karin Sommer auch nach ihrer Druckauflage im Jahr 2001 zunächst nur begrenzte lokale Resonanz. Interessenten hierfür fanden sich nur bei kleinen, zumeist historisch interessierten Kreisen, obwohl in dieser Arbeit erstmals Einzelschicksale beschrieben wurden, was dem bisherigen eher abstrakt strukturiertem Gedenken nun plötzlich Namen und Gesicht verlieh. Das gedruckte Werk konnte fortan im Buchhandel oder im Rathaus erworben werden.

Zu Beginn der 90er Jahre erschienen mehrere Publikationen zur jüdischen Vergangenheit des bayerischen Regierungsbezirks Schwaben. Hierzu zählten insbesondere die Werke Gernot Römers, welcher nicht nur die ehemaligen Judengemeinden beschrieb, sondern im Band „Der Leidensweg der Juden in Schwaben“ auch anhand zahlreicher Einzelschicksale den Weg der Deportationen beschrieb. Durch eine rührige Werbekampagne der regionalen Presse erfuhren die Bücher einen hohen Bekanntheitsgrad. In Altenstadt beschloss der Gemeinderat im Jahr 1998 ergänzend zur bereits vorhandenen Erinnerungstafel die Errichtung von steinernen Gedenkstelen auf dem Platz der ehemaligen Synagoge. Alwin Müller gestaltete im Jahr 2015 eine umfangreiche Ausstellung zur jüdischen Vergangenheit des Ortes. Nach eigenen Angaben war der Initiator positiv überrascht, wie viele Bewohner hierzu Ergänzungen in

24 Ebd.

25 Ebd.

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Form von Erzählungen liefern konnten.26

Unerfreulich wirken hingegen die Zusammenhänge, in welchen die Erinnerungs-stelen kürzlich erneut in die Presse gelangten: Wahrscheinlich geschichts-vergessenem Eigennutz war es zuzuschreiben, dass den Stelen durch den betreffenden Grundstücksbesitzer - die Erinnerungsstätte befand sich auf Privatgrund - der Abriss drohte. Nach dessen Aussage sollten anstelle des Mahnmals Parkplätze entstehen. Nach letztem Stand versucht die Gemeinde Altenstadt dies mit allen Mitteln zu verhindern und bemüht sich um einen Erwerb des betroffenen Grundes. Nahezu alle Gebäude der ehemaligen Judensiedlung stehen unter Denkmalschutz, ebenso der Friedhof außerhalb der Gemeinde.27

26 Interview Müller, Alwin

27 Illertisser Zeitung vom 16.05.2019

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Literatur- und Quellenverzeichnis

Literatur:

Sommer, Karin: Die Juden von Altenstadt, Magisterarbeit in Altertumskunde und

Kulturwissenschaften, Ludwig-Maximilian-Universität München 1982, in: Altenstadt und Osterberg, Geschichte jüdischer Gemeinden im Landkreis Neu-Ulm, Neu-Ulm, 2001

Wolfinger Franziska: Müssen die sechs Gedenkstelen in Altenstadt nun doch weichen, in:

Illertisser Zeitung vom 16.05.2019

Quellen:

Interviews Alwin Müller, Altenstadt am 28.06.2019, 19.07.2019 und 14.08.2019 Interviews Ingeborg Magel, Osterberg am 09.07.2019, 14.08.2019 und 16.08.2019

Landgericht Memmingen, Gerichtsurteil – verifiziert am 19.06.1948, 22.09.1948, 14.03.1949 und 28.03.1949

Schreiben des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege an das Landratsamt Illertissen vom 25.06.1951

Schreiben des Bürgermeisters des Marktes Altenstadt an das Landratsamt Illertissen vom 25.04.1946

Schreiben des Landbauamtes Memmingen an Architekt Max Moser, Illereichen vom 23.01.1951

Schreiben des Landbauamtes Memmingen am Rechtsanwalt Ferdinand Voigt, Memmingen vom 10.08.1951

Urkunde 2524 des Notariats Fürth I vom 27.10.1950

Referenzen

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Autoren: Fenyves Attila, Finsinger Jörg, Frotz Stephan WEITERE INFORMATIONEN UND BESTELLUNG.

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