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Aus fachlichen und inhaltlichen Gründen können wir Ihre Ausführungen zum Einsatz des Influenza- Lebendimpfstoffes in Sachsen nicht akzeptieren

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Landesgeschäftsstelle Mitte Frau Marion Heinrich Geschäftsbereichsleiterin Leistung und Vertrag Postfach 500 235 04302 Leipzig

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ho/dr 10.09.2012

Stellungnahme des Landesverbandes Sachsen BVKJ

zu Ihrer Rückmeldung zum Influenza-Lebendimpfstoff vom 22.08.2012

Sehr geehrte Frau Heinrich,

auf der Jahrestagung am 01. Sept. 2012 in Dresden hat sich der Vorstand des Landesverbandes Sachsen nochmals dezidiert mit Ihrem Schreiben vom 22.08.2012 beschäftigt.

Aus fachlichen und inhaltlichen Gründen können wir Ihre Ausführungen zum Einsatz des Influenza- Lebendimpfstoffes in Sachsen nicht akzeptieren.

Der Beginn der jährlichen Grippewelle (Epidemie) ereignet sich häufig in einer nicht- bzw. teilimmunen Kindergruppe, z. B. in Kindergärten und Schulklassen und deren Betreuern (DGPI-Handbuch 2009).

Der sicherste Schutz ist durch jährlich vorzunehmende Impfung zu erwarten, die Chemoprophylaxe ist kein Ersatz, sondern nur eine Ergänzung der Impfung. Aus diesem Grunde erfolgt nach den

Empfehlungen der SIKO (Stand 01.01.2010) die Impfung gegen Influenza ab vollendeten 6. Lebensmonat. Demgegenüber stehen die Impfquoten für die Grippeschutzimpfung durch Pädiater

mit 3% der 0 – 18-Jährigen. Die Impfquoten für die Grippeschutzimpfung liegen für die 2- bis 10- Jährigen durchgehend unter 5% und nehmen bis zum 18. Lebensjahr kontinuierlich ab (IMS Vaccine Analyzer pro is 03/2012).

Auf der Basis dieser fachlichen und epidemiologischen Fakten müssen die Stellungnahmen des Landesverbandes Sachsen BVKJ zum Influenza-Lebendimpfstoff vom 15.03. und 23.07.2012 gesehen und interpretiert werden. Nach unserer Einschätzung können durch die bessere Immunogenität des neuen Influenza-Lebendimpfstoffes und die intranasale Applikationsform die notwendigen deutlichen Steigerungen der Durchimpfungsraten für Kinder von 2 Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr erreicht werden. Auf diesen essenziellen Aspekt gehen Sie in Ihrem Antwortschreiben vom 22.08.2012 mit keinem einzigen Wort ein.

Hier stellt sich für uns schon die prinzipielle Frage, warum von Ihnen SIKO und BVKJ-Landesverband Sachsen nicht primär mit in die Entscheidungsfindung einbezogen wurden?

Ihre Ausführungen zur STIKO und SIKO bedürfen in diesem Zusammenhang einer Präzisierung.

Für die Impfärzte des Freistaates Sachsen sind in erster Linie bisher die Empfehlungen der SIKO entscheidend gewesen, sie haben eine wissenschaftlich begründete Impfstrategie in unserem Land ermöglicht. Bei einzelnen Impfungen gibt es dabei durchaus abweichende Empfehlungen der SIKO für die Durchführung von Schutzimpfungen – beispielsweise seien hier die Impfungen gegen Rotaviren, Hepatitis A und Pertussis genannt. Es geht dabei nicht um den Vorrang eines Impfstoffes, sondern um die Auswahl von verschiedenen Impfstoffen für den verantwortlichen Impfarzt.

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Seite 2 / 2 Wenn Sie die „Verordnungen für dieses Impfgebiet“, gemeint ist wohl der Freistaat Sachsen, weiterhin vorrangig am Wirtschaftlichkeitsgebot ausrichten wollen, dann hätten wir bis heute noch keine Schutzimpfung gegen Rotaviren in Sachsen. Es ist für uns auch nicht erkennbar, wie sie moderne und wissenschaftlich begründete Impfstrategien zukünftig in Sachsen realisieren wollen.

Demgegenüber dürfen die sozioökonomischen Folgen der jährlich auftretenden Grippeepidemien nicht einfach ausgeblendet werden – bei jeder Grippewelle erkranken Kindergarten-, Schulkinder und Jugendliche zuerst.

Was die Kinder- und Jugendärzte in Sachsen nicht wollen!

Wir dürfen wohl davon ausgehen, dass die Privatkrankenkassen die Kosten für den nasalen Influenza- Impfstoff übernehmen. Für die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen in Sachsen wird diese Option nicht möglich sein wegen dem weiteren Festhalten am Wirtschaftlichkeitsgebot.

Wir werden die Eltern über diesen Sachverhalt informieren und zu ihren Krankenkassen schicken.

Wir gehen davon aus, dass Sie zeitnah bis Ende September 2012 den Kinder- und Jugendärzten in Sachsen die Entscheidung der gesetzlichen Krankenkassen über den Einsatz des nasalen Influenza- Impfstoffes durch die KV Sachsen mitteilen.

Unser Gesprächsangebot erhalten wir aufrecht.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. med. K. Hofmann

Landesvorsitzender Sachsen im BVKJ

nachrichtlich:

1. Sächsisches Staatsministerium für Soziales 2. Kassenärztliche Vereinigung Sachsen 3. Sächsische Impfkommission (SIKO)

4. Landesverbände der Krankenkassen in Sachsen 5. Vorstand des LV Sachsen

Referenzen

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