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Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Umsetzung der Neuregelungen des Vormundschaftsrechts

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1 Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Umsetzung der Neuregelungen des Vormundschaftsrechts1

Zusammenfassung

Mit dem Gesetz zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 29. Juni 2011 ist die langjährige Reformdiskussion mit Blick auf die rechtliche und fachliche Entwicklung des Vormundschaftswesens in Deutschland an einen entscheidenden Punkt gebracht worden. Die vorliegenden Empfehlungen des Deutschen Vereins greifen die relevanten Änderungen praxisorientiert auf.

Die Aufgaben des Vormunds bzw. des Pflegers/der Pflegerin, insbesondere in den Bereichen Pflege und Erziehung des Mündels, persönlicher Kontakt, Anhörung des Mündels zur Auswahl des Vormunds sowie die Dokumentation der Tätigkeit des Vormunds werden näher erläutert.

Ein weiterer zentraler Teil der Empfehlungen widmet sich der Aufgabenabgrenzung und Klärung der Rollen im Verhältnis zu anderen Akteuren, wie etwa den Sozialen Diensten, den Pflegekinderdiensten, dem Familiengericht und Erziehungspersonen (insbesondere Heimerzieher/innen und Pflegeeltern). In diesem Zusammenhang wird auch darauf eingegangen, was auf Leitungsebene zu tun ist, um die Fachkräfte bei der Rollenklärung zu unterstützen und den Vormund als unabhängigen Interessenvertreter des Kindes innerhalb des Helfersystems zu stärken.

Empfehlungen zur organisatorischen und konzeptionellen Umsetzung beziehen sich zum einen auf die im Juli dieses Jahres in Kraft getretene Fallzahlbeschränkung in § 55 Abs. 2 Satz 4 SGB VIII. Weiter gehen die Empfehlungen auf die Einbeziehung der verschiedenen Formen von Vormundschaften ein – sei es als Amts- oder Vereinsvormundschaft oder vom Einzelvormund geführt, beruflich oder ehrenamtlich – und geben Impulse für eine Fortentwicklung.

Darüber hinaus zeigt der Deutsche Verein – über die aktuelle Reform hinausblickend – auf, wie die Konzeption und rechtliche Ausgestaltung der Vormundschaft und die Tätigkeit des Vormundes weiterentwickelt werden sollten, um eine bestmögliche Förderung der Entwicklung des Kindes bzw. Jugendlichen zu einer eigenständigen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu erreichen.

1 Verantwortliche Referentin im Deutschen Verein: Dorette Nickel. Die Empfehlungen wurden am 30. August 2012 im Fachausschuss „Jugend und Familie“ beraten und am 25. September 2012 vom Präsidium des Deutschen Vereins verabschiedet.

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