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Bekanntmachungen des Wahlausschusses zur Nachfrist für Wahlbewerbungen § 12 Abs. 5 Wahlordnung

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Bekanntmachungen des Wahlausschusses zur Nachfrist für Wahlbewerbungen § 12 Abs. 5 Wahlordnung

Für den Fall, dass für eine Wahlgruppe bzw. eine Betriebsgrößenklasse kein gültiger Wahlvorschlag eingeht oder die Zahl der gültigen Wahlvorschläge nicht ausreicht, um gemäß § 12 Abs. 5 S. 1 Wahlordnung sicherzustellen, dass mindestens ein Kandidat mehr in jeder Kandidatenliste enthalten ist als in der Wahlgruppe zu wählen ist, wird eine angemessene Nachfrist von 2 Wochen bis zum 28.6.2021 gesetzt.

Der Wahlausschuss fordert die Wahlberechtigten auf nach § 11 Absatz 2 Wahlordnung in dieser Nachfrist Wahlvorschläge nur für die dann benannten Wahlgruppen und Betriebsgrößenklassen einzureichen. Bei fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist findet eine auf die gültigen Wahlvorschläge beschränkte Wahl statt.

Die in der Wahlordnung vorgesehenen Bekanntmachungen erfolgen im Internet auf der Website der IHK Bonn/Rhein-Sieg www.ihk-bonn.de unter Angabe des Tags der Einstellung.

Der Beschluss wurde in der Sitzung des Wahlausschusses am 23.2.2021 gefasst. Die Bekanntmachung erfolgt am 10.06.2021

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