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TOP 15 - Perspektiven der Schienenfahrzeug-Reparatur im Land Bremen

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In der Senatssitzung am 26. Januar 2021 beschlossene Fassung

Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau

Datum 25.01.2021

L 9

Neufassung der Vorlage für die Sitzung des Senats am 26.01.2021

„Perspektiven der Schienenfahrzeug-Reparatur im Land Bremen“

Anfrage für die Fragestunde der Bremischen Bürgerschaft (Landtag)

A. Problem

Die Fraktion DIE LINKE hat für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) folgende Anfrage an den Senat gestellt:

Wir fragen den Senat:

1. Welche Anstrengungen unternimmt der Senat, beim zu erwartenden Ausbau der Kapazitäten in der Schienenfahrzeug-Reparatur Standorte im Land Bremen zu profilieren?

2. Inwieweit werden im Zuge der laufenden LNVG-Ausschreibung für Triebzüge und damit verbundene Reparaturkapazitäten Vorentscheidungen getroffen, wo Standorte für Bahnwerkstätten im Land Bremen sich künftig befinden werden und welche Größenordnung sie haben können?

3. Welche Zusagen seitens der Stadt, der Ressorts oder öffentlicher Gesellschaften sind an Fahrzeughersteller erfolgt, die für die LNVG-Ausschreibung auf der Suche nach möglichen Standorten für eine Bahnwerkstatt sind?

B. Lösung

Auf die vorgenannte Anfrage wird dem Senat folgende Antwort vorgeschlagen:

Zu Frage 1:

Die Dachstrategie „Starke Schiene“ der Deutschen Bahn geht von einem zukünftig steigenden Instandhaltungsbedarf im Bereich Schienenfahrzeuge aus. Geeignete Themen dieser Dachstrategie sollen deshalb im Rahmen der Kooperation der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa mit der DB Fahrzeuginstandhaltung bearbeitet werden. Deren aktueller Standort in Bremen-Sebaldsbrück verfügt jedoch nicht mehr über einen Schienenanschluss. Mögliche neue Standorte für die Reparatur von Schienenfahrzeugen können daher nach Einschätzung der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa vor allem auf bestehenden Flächen der Deutschen Bahn entstehen. Der Senat bringt dieses Thema deshalb in den Dialog mit der Deutschen Bahn ein.

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Zu Frage 2:

Die Bieter haben am 21.12.2020 ihre finalen Angebote für Fahrzeuge und Wartung bei der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) eingereicht. Diese werden jetzt ausgewertet. Ein wesentlicher Bestandteil der Angebote ist der Bau einer Werkstatt, die der Fahrzeughersteller erstellen muss. Dazu müssen von den Bietern mit Angebotsabgabe geeignete Flächen für diese Werkstatt im Bedienungsgebiet des Expresskreuzes Bremen/Niedersachsen ermittelt worden sein. Damit steht fest, an welchem Standort der jeweilige Bieter die Instandhaltung der Fahrzeuge plant. Voraussetzung für den Bau einer entsprechenden Werkstatt ist der erfolgreiche Abschluss des dafür erforderlichen Genehmigungsverfahrens. Die Errichtung der Bahnwerkstatt ist grundsätzlich auch auf einer anderen Fläche als der von den Bietern vorgesehenen möglich, wenn eine alternative Fläche zur Verfügung steht, die die Kriterien der Ausschreibung erfüllt, der Bieter dieses Grundstück für seine Investition nutzen will,eine öffentlich-rechtliche Genehmigung nicht versagt wird und es keine vergaberechtlichen Hindernisse gibt.

Zu Frage 3:

Für das Sonstige Sondervermögen Hafen der Stadtgemeinde Bremen ist die bremenports GmbH & Co. KG fachlich zuständig. Sie hat an der Ausschreibung der LNVG beteiligten Bietern nach fachlicher Abstimmung mit der Senatorin für Wissenschaft und Häfen sowie der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau in Aussicht gestellt, ihnen für eine Bahnwerkstatt und die zugehörigen Abstellgleise ein Erbbaurecht für stadteigene Grundstücke mit einer Größe von rund 7 Hektar in Bremen-Oslebshausen zu marktüblichen Konditionen einzuräumen. Eine feste vertragliche Zusicherung ist nicht erfolgt, sondern lediglich eine Reservierung ausgesprochen worden, wie dies bei Grundstückgeschäften zu Beginn einer Planung üblich ist

C. Alternativen Keine.

D. Finanzielle/ Personalwirtschaftliche Auswirkungen/Genderprüfung

Keine finanziellen, personalwirtschaftlichen oder genderrelevanten Auswirkungen.

E. Beteiligung / Abstimmung

Die Senatsvorlage ist abgestimmt mit der Senatorin für Wissenschaft und Häfen sowie der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa.

F. Öffentlichkeitsarbeit/Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsgesetz

Geeignet nach Beschlussfassung im Senat. Einer Veröffentlichung über das zentrale elektronische Informationsregister steht nichts entgegen.

G. Beschluss

Der Senat stimmt entsprechend der Vorlage der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau vom 25.01.2021 einer mündlichen Antwort auf die Anfrage der Fraktion DIE LINKE in der Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) zu.

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