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TOP 52 - Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen in Bremerhaven

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In der Senatssitzung am 15. Dezember 2020 beschlossene Fassung

Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Bremen, 15.12.2020 L 19

Neufassung

Tischvorlage

für die Sitzung des Senats am 15.12.2020

„Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen in Bremerhaven“

(Anfrage für die Fragestunde der Bremischen Bürgerschaft (Landtag))

A. Problem

Die Fraktion der Bündnis 90/ Die Grünen hat für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) folgende Anfrage an den Senat gestellt:

Wir fragen den Senat:

1. Trifft es zu, dass im Dezember der letzte praktizierende Gynäkologe in Bremerhaven, der Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt hat, in Ruhestand geht?

2. Ist mittlerweile sichergestellt, dass Schwangere, die am Klinikum Reinkenheide einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen wollen, nicht mehr wochenlang auf einen Ter- min warten müssen?

3. Was unternimmt der Senat, um in Bremerhaven einen wohnortnahen Zugang zu Schwan- gerschaftsabbrüchen zu gewährleisten?

B. Lösung

Auf die vorgenannte Anfrage wird dem Senat folgende Antwort vorgeschlagen:

Zu Frage 1:

Ja, diese Information ist richtig.

Zu Frage 2:

Die aktuellen Wartezeiten am Klinikum Bremerhaven-Reinkenheide für einen Schwanger- schaftsabbruch betragen zwei Wochen. Der Eingriff wird im ambulanten Zentrum im Klinikum durchgeführt und muss entsprechend geplant werden, in diesem Jahr gibt es allerdings keine freien Termine mehr.

(2)

- 2 - Zu Frage 3:

Die Situation in Bremerhaven ist nicht zufriedenstellend. Auch in Bremen gibt es derzeit nur vier Praxen, in denen Abbrüche vorgenommen werden. Aus diesem Grund wird versucht, das Angebot auf unterschiedliche Arten zu verbessern. Neben Gesprächen mit Ärzten und Institu- tionen könnten unter anderem auch Fortbildungen zum medikamentösen Schwangerschafts- abbruch hilfreich sein. Es wird derzeit geprüft, wie die senatorische Behörde die Organisation solcher Fortbildungen unterstützen kann.

C. Alternativen Keine.

D.

Finanzielle, personalwirtschaftliche und genderbezogene Auswirkungen

Keine. Es sind nur Frauen direkt betroffen.

E. Beteiligung und Abstimmung

Die Vorlage ist mit dem Magistrat Bremerhaven abgestimmt.

F. Öffentlichkeitsarbeit und Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsgesetz Geeignet für Öffentlichkeitsarbeit und eine Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsge- setz.

G. Beschluss

Der Senat stimmt entsprechend der Vorlage der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Ver- braucherschutz vom 15.12.2020 der mündlichen Antwort auf die Anfrage der Fraktion der Bündnis 90/ Die Grünen für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) zu.

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