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Anlage 1 zum Protokoll Nr. 10 Fachausschuss Verkehr Schwachhausen 27.09.16

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Amt für Straßen und Verkehr - 4 -

Bremen, den 09.08.2016

Schwachhhauser Ring

Aktueller Sachstand in Bezug auf die Befragung

Ende März 2016 wurde das mit der senatorischen Behörde abgestimmte Schreiben per Hand in die Briefkästen des Schwachhauser Rings eingeworfen.

In den Schreiben sind die Anliegerinnen und Anlieger gebeten worden, bis zum 30.04. eine Rückmeldung zu ihrer Überfahrt abzugeben.

Es gab etwa aus etwa 50 % der Häuser Rückmeldungen per Brief, E-Mail, Fax oder Telefon.

Alle diese Rückmeldungen hatten in etwa den gleichen Tenor. Die Rückmeldungen waren von der Tendenz so angelegt, dass die Verbreiterung der Überfahrten in keinem Fall von den Rückmeldenden zu verantworten ist. In vielen Fällen seien die Überfahrten in dem aktuellen Status von den Vorbesitzern übernommen worden. Andere Überfahrten seien so vor längerer Zeit von Dritten (UBB (ehemals Stadtgrün), ASV etc.) in den aktuellen Zustand gebracht worden.

Daraus abgeleitet hat keine Anliegerin und kein Anlieger in der Rückmeldung konstatiert, den Rückbau der Überfahrten Auf die vorgegebene Breite in eigener Regie durchführen zu wollen.

Bei den 50% der Häuser, von denen dem ASV keine Rückmeldung gegeben wurde, gibt es keine Erkenntnisse für das ASV.

Als Ergebnis der Abfrage kann festgestellt werden, dass keine Anliegerinnen und Anlieger signalisiert haben, sich in der Pflicht zu sehen, einen Rückbau der Überfahrt in eigener Regie durchzuführen.

Das hat zur Folge, dass ein potentieller Rückbau aller Überfahrten, die breiter sind als die definierte Vorgabe, durch die Stadt zu finanzieren wäre. Die insgesamt bzw. im Einzelfall hierfür anfallenden Kosten sind uns nicht bekannt, da wir entsprechend des

Beiratsbeschlusses zunächst die Abfrage gestartet haben.

Um den erforderlichen Kostenumfang bestimmen zu können, wäre nun in jedem einzelnen Fall ein genaues Aufmaß mit den jeweiligen Erfordernissen und Details an die einzelne Überfahrt zu erstellen. Daraus abgeleitet wären dann jeweils im Einzelfall die Kosten zu kalkulieren.

Hierzu sehen wir uns seitens ASV absehbar vor dem Hintergrund des dafür nicht

vorhandenen Personals nicht in der Lage. Das vorhandene Personal wird für die originären Aufgaben der Straßenerhaltung, der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit, benötigt.

Zudem stehen dem ASV bei den ohnehin sehr knappen Straßenerhaltungsmitteletat zur Zeit des gegenwärtigen Doppelhaushalts 2016/2017 keine Haushaltsmittel zum Rückbau von Überfahrten zur Verfügung.

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