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Schritte zur Anmeldung einer Masterarbeit im Studiengang Lehramt Gymnasium

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Academic year: 2022

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Schritte zur Anmeldung einer Masterarbeit im Studiengang Lehramt Gymnasium

 Die Masterarbeit wird in einem der Fächer, den entsprechenden Fachdidaktiken oder aus den Erziehungswissenschaften mit wissenschaftlichen Methoden bearbeitet. Die Masterarbeit kann in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Masterstudium im Rahmen des lehramtsbezogenen Masterstudiengangs oder in Verbindung mit einer beruflichen Tätigkeit außerhalb der Universität erstellt werden. Im Falle einer fachdidaktischen oder erziehungswissenschaftlichen Arbeit kann sie in Kopplung mit dem Vorbereitungsdienst erstellt werden. In jedem Fall wird die Masterarbeit von Seiten der Universität betreut. Ein Thema für eine Masterarbeit kann erst ausgegeben werden, wenn im Studiengang mindestens 60 Leistungspunkte erreicht sind.

Themenfindung: Ein Thema kann per Aushang oder Ankündigung von Dozierenden gestellt werden. Bei Interesse sollten Sie ein Gespräch mit dem Dozierenden führen (Thema schon vergeben? Genauere Vorstellungen etc.). Sie können aber auch selbst ein Thema entwickeln (z.B. aus einer Lehrveranstaltung oder einem Praktikum) und mit dem Themenvorschlag zu einem Dozierenden Ihres Vertrauens gehen, um abzuklären, ob das Thema in Frage kommt, betreut wird etc. Die Betreuerin, den Betreuer können Sie selbst auswählen und

ansprechen.

 Die Anmeldung der Arbeit erfolgt in CampusOnline (cmlife) durch die betreuende Professur.

 Die Bearbeitungszeit von der Themenstellung bis zur Ablieferung der

Bachelorarbeit darf 6 Monate nicht überschreiten. In Fällen, in denen Sie eine Fristüberschreitung nicht zu vertreten haben oder aus besonderen Gründen, die auf die Themenstellung zurückzuführen sind (z. B. bei empirischen Arbeiten), kann auf Antrag der Vorsitzende des Prüfungsausschusses nach Anhörung des Betreuenden die Abgabefrist um zwei Monate verlängert werden.

Krankheit: Die Bearbeitungszeit verlängert sich entsprechend der ärztlich festgestellten Krankheitszeit.

Sprache: Die Bachelorarbeit kann in deutscher und englischer Sprache vorgelegt werden. Eine deutsche Zusammenfassung ist erforderlich.

 Wird die Arbeit nicht fristgerecht abgegeben, so wird sie mit „nicht ausreichend“

bewertet. Sie haben max. einen Zweitversuch. Dies gilt ebenso, wenn eine fristgemäß abgegebene Arbeit mit „nicht ausreichend“ bewertet wird.

 Drei Exemplare sind in Maschinenschrift, paginiert und gebunden beim Prüfungsamt einzureichen.

 Die Masterarbeit wird von der Prüferin oder dem Prüfer, die bzw. der das Thema gestellt und die Betreuung übernommen hat, schriftlich beurteilt. Wird die Arbeit mit „nicht ausreichend“ bewertet, so ist sie von einer zweiten Prüferin oder einem zweiten Prüfer zu bewerten. Bei einer nicht übereinstimmenden

Bewertung entscheidet der Prüfungsausschuss über die endgültige Bewertung.

Die Bewertungen sollen spätestens zwei Monate nach Eingang der Arbeit vorliegen. Alles Weitere regeln § 15 (Masterarbeit) sowie weitere Paragraphen der Prüfungs‐ und Studienordnung.

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