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Academic year: 2022

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s Sparkasse Schwaben-Bodensee

Stand: 15. März 2022

Erklärung über nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen 1. Hauseigenes Vermögensmandat

Nachhaltigkeitsfaktoren umschreiben Umwelt- und Sozialbelange, Unternehmensführung (Environment, Social, Government = ESG), die Achtung der Menschenrechte und die Be- kämpfung von Korruption und Bestechung. Das Investment in ein Finanzprodukt kann je nach zugrundeliegendem Basiswert (beispielsweise der Investition in ein Unternehmen über Aktien, Anleihen oder Investmentfonds) zu negativen Nachhaltigkeitsauswirkungen führen, etwa wenn dieses Unternehmen Umweltstandards oder Menschenrechte auf schwer- wiegende Weise verletzt.

Die Berücksichtigung von nachteiligen Auswirkungen auf die genannten Nachhaltigkeits- faktoren im Investmentprozess unseres hauseigenen Vermögensmandats erfolgt derzeit wie folgt:

Unser hauseigenes Vermögensmandat ist so strukturiert, dass unsere Kundinnen und Kun- den je nach ihrer individuellen Anlagestrategie Anteile am SMARAGD-Aktienfonds erwerben.

Des Weiteren kann die Anlage der übrigen Vermögenswerte in Renten- und Liquiditätsanla- gen, einschließlich Renten- und Geldmarktfonds, sonstigen rentennahen Papieren sowie of- fenen Immobilienfonds einschließlich Immobilienaktiengesellschaften, in sonstigen Invest- mentfonds, Zertifikaten oder anderen Wertpapieren erfolgen.

In diesem Rahmen bieten wir Anlagestrategien im Vermögensmandat ohne explizite Aus- richtung auf Nachhaltigkeit an.

Der SMARAGD-Aktienfonds wird von der Deka Vermögensmanagement GmbH NL Lux. ver- waltet. Die Deka Investment GmbH als Fondsmanager wird durch uns zu ihren Anlageent- scheidungen beraten.

Bei der Entscheidung, mit der Deka Vermögensmanagement GmbH NL Lux. als bevorzugte Partnerin für unser hauseigenes Vermögensmandat zusammenzuarbeiten, berücksichtigen wir, dass die Deka Vermögensmanagement GmbH NL Lux. als Kapitalverwaltungsgesell- schaft des SMARAGD-Aktienfonds verpflichtet ist, die wichtigsten nachteiligen Auswirkun- gen auf Nachhaltigkeitsfaktoren im Rahmen ihrer Investitionsentscheidungen zu berück- sichtigen.

So hat die Deka Vermögensmanagement GmbH NL Lux. die Berücksichtigung der nachteili- gen Nachhaltigkeitsauswirkungen im Investitionsentscheidungsprozess erklärt und die nach der Transparenz-Verordnung verpflichtenden ESG-Faktoren bzgl. negativer Nachhal- tigkeitswirkungen in den Investitionsentscheidungsprozessen der von ihr verwalteten In- vestmentfonds verankert. Insoweit sind deren Strategien bezogen auf die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken und der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltig- keitsfaktoren bei Investitionsentscheidungen maßgeblich.

Beim Management aller Produkte der Deka Vermögensmanagement GmbH NL Lux. kommen zudem folgende Ausschlusskriterien zum Einsatz:

• Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen sind ausgeschlossen.

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• In Unternehmen aus dem Bereich Kohleförderung und -verstromung wird nicht in- vestiert, sobald eine festgesetzte Umsatzgrenze überschritten wird.

• Zudem investiert die Deka Vermögensmanagement GmbH NL Lux. nicht in Produkte, die die Preisentwicklung von Grundnahrungsmitteln abbilden.

Nähere Einzelheiten sind unter folgendem Link veröffentlicht:

https://www.deka.de/deka-gruppe/unsere-verantwortung/wie-wir-nachhaltigkeit-le- ben/nachhaltigkeitsbezogene-offenlegung

Wird ein Teil des verwalteten Vermögens in andere als den oben genannten Investment- fonds investiert, achten wir darauf, dass die externe Kapitalverwaltungsgesellschaft die Be- rücksichtigung der nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen im Investitionsentschei- dungsprozess erklärt und die nach der Transparenz-Verordnung verpflichtenden ESG-Fakto- ren in ihren Investitionsentscheidungsprozessen für Investmentfonds verankert.

Wir sind bestrebt, die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren durch die Anwendung von Ausschlusskriterien zu vermeiden. Dies erfolgt in der Art, dass derzeit Wertpapiere von Unternehmen, die offensichtlich geächtete oder kontroverse Waf- fen sowie Tabak herstellen oder pornografische Darstellungen verbreiten, keine Berücksich- tigung in unseren Portfolien finden. Zudem investieren wir nicht in Produkte, die offensicht- lich die Preisentwicklung von Grundnahrungsmitteln abbilden.

Eine darüberhinausgehende systematische und damit umfassende Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren können wir derzeit in unserem hauseigenen Vermögensmandat noch nicht durchführen. Hierfür wäre erforderlich, dass die investierten Unternehmen Daten über ihren ökologischen oder sozialen Fußab- druck und zu ihrer guten Unternehmensführung in einer standardisierten Form veröffentli- chen, damit wir diese von den Unternehmen beziehen und als Vermögensverwalter als Ent- scheidungsgrundlage im Investmentprozess nutzen können. Wir beobachten insofern das voraussichtlich wachsende Angebot der Anbieter von ESG-Daten. Wir werden über den Auf- bau eines entsprechenden Prozesses entscheiden, sobald das Angebot an verlässlichen ESG-Daten es zulässt.

In ihrer Rolle als Vermögensverwalterin verfolgt die Sparkasse Schwaben-Bodensee keine aktive Mitwirkungspolitik. Sie tritt nicht in Dialoge mit Gesellschaften, in die sie investiert hat, deren Interessenträgern oder mit anderen Aktionären ein. Sie übt keine Stimmrechte aus Aktien aus oder nimmt sonst im eigenen oder fremden Interesse auf die emittierenden Gesellschaften Einfluss. Sie unterbreitet keine Vorschläge zur Ausübung von Stimmrechten.

Die Sparkasse Schwaben-Bodensee verpflichtet sich zur Erfüllung der Transparenzstandards für die Berichterstattung unternehmerischer Nachhaltigkeitsleistungen des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (www.deutscher-nachhaltigkeitskodex.de).

Die Sparkasse Schwaben-Bodensee hat die „Selbstverpflichtung für klimafreundliches und nachhaltiges Wirtschaften“ unterzeichnet. Darin streben wir zum Beispiel an, unseren Ge- schäftsbetrieb bis zum Jahr 2035 CO2-neutral zu gestalten, Finanzierungen und Eigenanla- gen auf Klimaziele auszurichten und gewerbliche wie private Kunden bei der Transforma- tion zu einer klimafreundlichen Wirtschaft zu unterstützen.

Die Informationen sind zutreffend und wurden am 15.03.2022 veröffentlicht.

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2. An die Weberbank delegierte Vermögensverwaltung

Der Wunsch eines Kunden nach einer Vermögensverwaltung auf Einzeltitelbasis wird in Ko- operation mit der Weberbank erfüllt. Durch einen entsprechenden Vertrag zwischen dem Kunden und der Sparkasse wird die Vermögensverwaltung begründet und auf die Weber- bank delegiert. Die Spezialisten der Weberbank übernehmen die Verwaltung des Vermö- gens basierend auf einer umfänglichen Einzeltitelauswahl.

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen für die Vermögensverwaltung

Im nachhaltigen Segment ihrer Vermögensverwaltung bewirbt die Sparkasse in Kooperation mit der von ihr beauftragten Weberbank ökologische und soziale Merkmale. Sie erreicht dies, indem sie eine Reihe von Nachhaltigkeitsindikatoren formuliert, bei deren Anwendung sie sich neben eigener Recherchen auch des Informationshaushalts von MSCI ESG bedient.

Die nachhaltige Anlagerichtlichtlinie der Vermögensverwaltung verfolgt anerkannte ökolo- gische und soziale Kriterien und berücksichtigt Anforderungen an eine gute Unternehmens- führung (ESG-Kriterien). Die Portfolios im nachhaltigen Segment der Vermögensverwaltung sind aktiv gemanagt. Die verwendeten Benchmark Indizes dienen lediglich Vergleichszwe- cken.

Die nach der nachhaltigen Anlagerichtlichtlinie der Vermögensverwaltung erfolgenden In- vestitionen können aufsichtsrechtlich klassifiziert werden in nachhaltige Investitionen ge- mäß Art. 2 Nr. 17 und Art. 9 der Verordnung (EU) 2019/2088 und in Investitionen mit ESG- Merkmalen, die zur Erreichung anerkannter ökologischer und sozialer Kriterien sowie den Anforderungen an eine gute Unternehmensführung beitragen. Die investierten nachhalti- gen Kundenportfolios der Vermögensverwaltung beinhalten einen geplanten strategischen Zielanteil von 6% Anlagen in nachhaltige Investitionen und von 94% Investitionen mit ESG- Merkmalen. Sie beinhalten direkte Anlagen in Wertpapiere von Unternehmen und Staaten sowie indirekte Anlagen über die Investition in entsprechende Investmentfonds. Im Rahmen des aktiven Managements können diese Quoten merklich schwanken.

Die Anlage erfolgt aktienseitig zu planmäßig ca. 80% in Einzeltitel und zu ca. 20% in Invest- mentfonds sowie rentenseitig zu planmäßig ca. 60% in Einzeltitel und zu ca. 40% in Invest- mentfonds. Im Rahmen des aktiven Managements können diese Quoten aktien- und renten- seitig deutlich schwanken. Nicht in eine der beiden Kategorien einer nachhaltigen Investi- tion oder einer Investition mit ESG-Merkmalen fällt allenfalls eine verbleibende Kasse Posi- tion ohne strategisches Zielgewicht, deren Umfang durch laufende Erträge sowie Anforde- rungen des aktiven Managements bestimmt ist.

Die Aufteilung der Investments nach Wirtschaftssektoren und Branchen unterliegt einer ak- tiven Steuerung und folgt keiner feststehenden Zielallokation. Es wird im Rahmen des akti- ven Managements in schwankenden Anteilen in Emittenten vor allem aus folgenden Sekto- ren investiert: Finanzen, Gesundheitswesen, Industrie, Konsum, Kommunikation, Versorger, Grundstoffe und Technologie. In den Sektor fossiler Brennstoffe wird nicht direkt investiert.

Es werden zudem nur Einzelinvestments zugelassen, deren Gesamtumsatzanteil zu max.

10% aus Abbau und Verkauf von Kohle, Öl und Gas, der Stromerzeugung mittels dieser Energieträger sowie weiteren öl- und gasbezogenen Aktivitäten und Dienstleistungen wie z.B. Handel, Ausrüstung und Pipelines besteht.

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Aufgrund von Kunden gewünschter Besonderheiten kann es in Einzelfällen zu strukturellen – über die Schwankungen im Rahmen des aktiven Managements hinausgehenden – Abwei- chungen von den oben genannten Quoten kommen.

Bevor die Weberbank in eine nachhaltige Anlage investiert, fordert sie von den jeweiligen Produzenten Informationen über deren Vorkehrungen zum Ausschluss erheblicher Beein- trächtigungen für Nachhaltigkeitsziele ab. Die Bank plant nicht, innerhalb des Zielanteils nachhaltiger Investitionen in Finanzinstrumente zu investieren, deren Produzenten nicht an die Anforderungen aus der Verordnung (EU) 2019/2088 gebunden sind. Kann der Produzent nicht darstellen, wie er mit dieser Anforderung umgeht, verzichtet die Weberbank auf eine Anlage.

Die Weberbank verfolgt in der Vermögensverwaltung eine aktive Investmentstrategie auf Basis fundamentaler Analyse. Bei der Umsetzung der nachhaltigen Anlagerichtlichtlinie der Vermögensverwaltung erfolgt die Auswahl der Anlagevehikel grundsätzlich auf Basis eines Katalogs von Ausschlusskriterien (Negativscreening).

Dazu werden bestimmte Ausschlusskriterien mit 0% Toleranz bezogen auf den Gesamtum- satz des Unternehmens (Verstöße gegen UN Global Compact Prinzipien, kontroverse Ge- schäftspraktiken inkl. kontroversen Umweltverhaltens und Verstößen gegen Arbeits- und Menschenrechte, kontroverse Waffen, nicht gesetzlich vorgeschriebene Tierversuche), sol- che mit 5% Toleranz (Tabak) und solche mit 10% Toleranz (hochprozentiger Alkohol, Atom- energie, Biozide/Pestizide, fossile Brennstoffe, Gentechnik, Glücksspiel, Pornografie, Rüs- tung, zivile Schusswaffen) definiert und umgesetzt. So finden Wertpapiere von Unterneh- men, die in gewissen Geschäftsfeldern tätig oder in kontroversen Geschäftspraktiken invol- viert sind, keine Berücksichtigung.

Des Weiteren werden Unternehmen aus dem Anlageuniversum ausgeschlossen, die von MSCI ESG als ESG-Nachzügler („Laggard“) und damit im Branchenvergleich als unterdurch- schnittlich klassifiziert sind. Die Einstufung der Unternehmen durch MSCI ESG erfolgt primär hinsichtlich ihrer ESG-Risiken und der Handhabung dieser Risiken im Vergleich zu anderen Wettbewerbern. Hierzu wird eine Vielzahl von Leistungskennzahlen (sogenannte Key Perfor- mance Indicators) in einem mehrstufigen Verfahren ausgewertet. Insgesamt gibt es fol- gende verschiedene Klassifizierungen: „Leader“ (AAA-AA), „Average“ (A-BB), „Laggard“ (B- CCC).

Ebenso werden für Staatsanleihen und öffentliche Anleihen gesonderte Kriterien für das Wohlverhalten von Staaten definiert (Arbeitsrechte, autoritäre Regimes, Kinderarbeit, Kli- maschutz, Korruption, Menschenrechte, Todesstrafe). In besonders schweren Fällen des Verstoßes gegen Nachhaltigkeitsvorgaben werden demnach Emittenten aus dem Anla- geuniversum ausgeschlossen.

Wird ein Teil des verwalteten Vermögens in Investmentfonds investiert, achtet die We- berbank darauf, dass sich die vereinbarte nachhaltige Anlagerichtlinie grundsätzlich mit der Strategie des externen Managers deckt. Abweichungen werden überwacht und im direkten Gespräch zur Sprache gebracht und können unmittelbar zu einem Ende der Zusammenar- beit führen.

Zur Sicherstellung der fortlaufenden Einhaltung der vorgenannten Kriterien bedient sich die Weberbank des Informationshaushalts von MSCI-ESG. MSCI-ESG identifiziert diejenigen Emittenten von Aktien und Renten, die sich durch ein verantwortungsvolles Wirtschaften

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gegenüber Gesellschaft und Umwelt auszeichnen. Im Rahmen der Zusammenarbeit von We- berbank und MSCI-ESG wird das Anlageuniversum durch den Katalog an fixen Ausschlusskri- terien eingegrenzt und regelmäßig überprüft.

Im Falle von Investitionen in Investmentfonds strengt die Bank zusätzlich eigene Recher- chen im Rahmen ihres Primär Research und fortlaufenden Controllings von Investment- fonds an, welches sie durch persönlichen Kontakt, eigene Datenerhebungen und den Daten- haushalt der Fondsdatenbank von Morningstar umsetzt. Um die Erfüllung der Merkmale zu messen, benutzt die Weberbank das MSCI-ESG-Rating, das in den Einzelausprägungen „E“,

„S“ und „G“ vorliegt. Die Weberbank setzt im Rahmen ihrer Vermögensverwaltung keine De- rivate i. S. v. Art. 2 Abs. 1Nr. 29 der Verordnung (EU) 600/2014 (MiFIR) ein.

Die Weberbank hält die implementierten Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsri- siken für geeignet, die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren effektiv zu begrenzen und die verfolgten ökologischen und sozialen Kriterien zu erreichen.

Die genannten Vorkehrungen – insbesondere die Anwendung der genannten Ausschluss- und Auswahlkriterien – werden fortlaufend durchgeführt und eingehalten.

Die im Rahmen der Vermögensverwaltung angebotenen Anlagerichtlinien tragen insoweit zur Erreichung der in Artikel 9 der Taxonomie-VO genannten Umweltziele des Klimaschut- zes und der Anpassung an den Klimawandel bei, als sie kontroverse Geschäftspraktiken aus- schließen. Auf Basis der allgemein noch nicht hinreichend vorliegenden Daten ist derzeit keine der im Rahmen der Vermögensverwaltung getätigten Investitionen für sich betrachtet als ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeit gemäß Art. 3 Taxonomie-VO einzustufen.

Konkretere Angaben auf Basis ab voraussichtlich 2023 vorliegender Klassifizierungsanga- ben sind zukünftig vorgesehen.

Der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ findet nur bei denjenigen dem Finanzprodukt zugrundeliegenden Investitionen Anwendung, die die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen. Die dem verbleibenden Teil dieses Finanzprodukts zugrundeliegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Krite- rien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

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