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Bewohnerparken Mainz Gebiet Oberstadt - Hölderlinstraße O7

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Bewohnerparken Mainz

Gebiet Oberstadt - Hölderlinstraße O7

Stadtverwaltung Mainz 61-Stadtplanungsamt Straßenverkehrsbehörde Besucherregelung:

Auf Antrag können Anwohner, die einen Bewohnerparkausweis haben auch für länger andauernde Besucherfahrzeuge einen Tages- oder Wochen- besucherausweis erhalten. Dieser ist gebührenpflichtig gemäß Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Allgemeine Informationen

Einen Bewohnerparkausweis für sein Kraftfahrzeug oder ein Fahrzeug, das über- wiegend von ihm genutzt wird, erhält der Bewohner, der in dem Gebiet tatsächlich wohnt und dort mit 1.Wohnsitz oder 2.Wohnsitz gemeldet ist.

Der Parkausweis wird ab Ausstellungsdatum für 2 Jahre ausgestellt. Die Gebühr beträgt 60 Euro. Es darf lediglich bevorzugt geparkt werden. Ein Anspruch auf einen Parkplatz besteht nicht.

Beantragung

Sie haben 2 Möglichkeiten, um einen Bewohnerparkausweis zu erhalten:

1. Formloser oder formeller Antrag (Antragsformulare liegen in der Behörde vor und können dort direkt ausgefüllt werden). Dabei sind vorzulegen:

- Personalausweis oder Reisepass (evtl. Meldebestätigung) - Kraftfahrzeugschein

- Führerschein

- Nutzungsbestätigung des/der Kfz-Halters/Halterin, sofern das Kfz nicht auf Sie als Anwohner/in zugelassen ist.

2. Online:

Sie können uns 24 Stunden lang auch von Ihrem PC aus per Internet erreichen. Wir nehmen Erstanträge, Verlängerungen und Änderungen auch auf elektronischem Wege an.

https://www.mainz.de/vv/produkte/stadtplanungsamt/bewohnerparkausweis-beantragen.php Jeder Bewohner kann allerdings nur einen Parkausweis erhalten.

Verlängerung

Der Antrag auf Verlängerung kann 4 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit des Be- wohnerparkausweises telefonisch, per Email oder Internetformular gestellt werden.

Freiligrathstraße

Behindertenplätze

Bewohnerparken von 7:00 - 20:00 Uhr, Besucher mit Parkscheibe 1,5h frei Montag bis Sonntag

Legende

zuständig : Frau

Jutta Lauer-Goethe tel 0 61 31/12-3657 fax 0 61 31/12-3407

jutta.lauer-goethe@stadt.mainz.de

Mai 2015 as

Ladezone, werktags 7 bis 17 Uhr

PariserStraße

AmFort E lisabeth

Hölde rlinstraße A. d.

Goldgrube

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Bewohnerparken Mainz

Stadtverwaltung Mainz 61-Stadtplanungsamt Straßenverkehrsbehörde

Gebiet Oberstadt - Hölderlinstraße O7

zuständig : Frau

Jutta Lauer-Goethe tel 0 61 31/12-3657 fax 0 61 31/12-3407

jutta.lauer-goethe@stadt.mainz.de

Mai 2015 as

Bewohnerparken Mainz

Plangebiet Oberstadt - O7 Verzeichnis der integrierten Straßen Straße

ungerade gerade

Am Fort Elisabeth 5 - 35 -

An der Goldgrube 1,1a-e - 5 2a-b - 4

Freiligrathstraße 1 - 25 -

Hölderlinstraße 1 - 5 2 - 8

Pariser Straße - 4 - 20

Hausnummer

Freiligrathstraße An de

r Goldgrube Hölde

rlinstraße

PariserStraße

AmFort E lisabeth

Referenzen

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