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Kurzbericht und Bewertung der Federführung Energie der baden-württembergischen IHKs c/o IHK Karlsruhe

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Academic year: 2022

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Kurzbericht und Bewertung der Federführung Energie der baden-württembergischen IHKs

c/o IHK Karlsruhe Stand 19.11.2013

zum Bericht „Monitoring der Energiewende in Baden-Württemberg“ vom

28.10.2013, erstellt vom ZSW im Auftrag des Umweltministeriums

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Inhaltsverzeichnis

1. Veranlassung ... 3

2. Zusammenfassung ... 3

2.1 Indikator 1: Entwicklung konventioneller Kraftwerkspark ... 3

2.2 Indikator 2: Ausbau erneuerbarer Energien ... 3

2.3 Indikator 3: Verbrauchsentwicklung einschließlich Importbedarf ... 4

2.4 Indikator 4: Netzausbau ... 4

2.5 Indikator 5: Preise ... 4

3. Einzelbewertungen der Indikatoren ... 5

3.1 Indikator 1: Entwicklung konventioneller Kraftwerkspark (Sterbelinie) ... 5

3.2 Indikator 2: Ausbau erneuerbarer Energien ... 7

3.3 Indikator 3: Verbrauchsentwicklung einschließlich Importbedarf ... 8

3.4 Indikator 4: Netzausbau ... 10

3.5 Indikator 5: Preise ... 12

Quellen und Bezug:

 Vollständiger Monitoringbericht des ZSW 28.10.2013 auf der Homepage des Umweltministeri- ums unter www.um.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/111877

 Ergebnisse der bundesweiten Unternehmensbefragung im DIHK-Energiewendebarometer von August 2013 auf den Seiten der IHK Karlsruhe unter www.karlsruhe.ihk.de unter Dok.-Nr.:

97297

 Energiepolitische Positionen der baden-württembergischen IHKs von Mai 2012 auf den Seiten der IHK Karlsruhe unter www.karlsruhe.ihk.de unter Dok.-Nr.: 76302

 „Gutachten“ des KIT „zur Weiterentwicklung der Energiewirtschaft in Baden-Württemberg bis 2025 unter Berücksichtigung der Liefer- und Preissicherheit“ von Mai 2012 auf den Seiten der IHK Karlsruhe unter www.karlsruhe.ihk.de unter Dok.-Nr.: 76302

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1. Veranlassung

Die Auswirkungen der Energiewende auf die Wettbewerbsfähigkeit ihres Unternehmens beurteilen die Unternehmen in Baden-Württemberg im aktuellen IHK-Energiewendebarometer eher skeptisch.

Mit der Note -6 auf einer Skala von -100 bis +100 sehen sie mehr Risiken als Chancen, insbeson- dere in der Industrie mit der Bewertung -21. Die hiesigen Betriebe sorgen sich um die Versorgungs- sicherheit und Bezahlbarkeit beim Strom im Lande.

Zielsetzung eines quantitativen Monitoring aus Sicht der Wirtschaft ist es, die Risiken der Energie- wende in Baden-Württemberg im weiteren Umsetzungsverlauf zu erkennen und Handlungserfor- dernisse zeitig herauszuarbeiten.

Daraus folgte die Bildung der Monitoringgruppe unter Leitung von Minister Untersteller mit dem BWIHK, anderen Verbänden und Fachvertretern, die zweimal jährlich tagt. Ergänzend wurde auf Anregung des BWIHK eine operative Arbeitsgruppe eingerichtet, an der neben BWIHK-

Vizepräsident Thost auch die IHK Karlsruhe als Federführer Energie beteiligt war. Aufgabe der Ar- beitsgruppe war die Festlegung der konkreten Inhalte des Monitorings und der Methodik. Wir haben uns dafür eingesetzt, dass die aus Wirtschaftssicht relevanten Indikatoren wie Stromerzeugungska- pazitäten (insbesondere bzgl. der gesicherten Leistung) und Stromimporte sowie der Speicheraus- bau, der Netzausbau, der Stromverbrauch, das Strommarktdesign und die Preisentwicklung in die Berichterstattung einfließen. Der erste Monitoring-Bericht wurde am 28.10.2013 vorgelegt und soll mit gleichem Aufbau und Inhalten jährlich aktualisiert und halbjährlich fortgeschrieben werden. Die Wirtschaft im Land muss klar über Status und Risiken informiert werden, um mit dem Gewicht der Wirtschaft auf politische Weichenstellungen Einfluss nehmen zu können.

2. Zusammenfassung

2.1 Indikator 1: Entwicklung konventioneller Kraftwerkspark

Die Versorgungssicherheit wird nur durch massive regulatorische Eingriffe in Form von bis Ende 2017 befristeten Stilllegungsverboten aufrecht erhalten. Ab 2018 bestehen daher erhebliche Unsi- cherheiten in Bezug auf den konventionellen Kraftwerkspark. Die Strommarktordnung ist schnellst- möglich so weiterzuentwickeln, dass Investitionen in Erzeugungskapazitäten und Infrastruktur auf marktwirtschaftlicher Grundlage gesichert sind.

Vor dem Hintergrund langer Planungszeiten ist ein Marktdesign für den wirtschaftlichen Bau und Betrieb konventioneller Kraftwerke bis spätestens 2015 für einen Betrachtungszeitraum bis nach 2022 – dem Jahr der Abschaltung des letzten Kernkraftwerkes - zu entwickeln. Dass sich der ba- den-württembergische Umweltminister schon früh auf Bundesebene für die Behandlung dieser Thematik stark gemacht hat, wird von den baden-württembergischen IHKs begrüßt. Nun müssen Bund und Länder gemeinsam und zügig eine marktnahe Lösung erarbeiten.

2.2 Indikator 2: Ausbau erneuerbarer Energien

Der Beitrag der Erneuerbaren Energien in Baden-Württemberg zur Versorgungssicherheit bleibt auch bei einer angenommenen Zunahme der gesicherten Leistung auf 1.800 MW bis 2020 gering.

Bei einer ungefähren Jahreshöchstlast von 12 GW beträgt in 2020 der Anteil der Erneuerbaren an der gesicherten Leistung rund 15 %.

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2.3 Indikator 3: Verbrauchsentwicklung einschließlich Importbedarf

Offen und nicht belegt ist, ob das durch die Landesregierung für 2020 gesetzte Ziel eines ggü. 2010 um 5 % sinkenden Bruttostromverbrauchs auf 77 TWh/a erreicht werden kann. Gleichzeitig ist un- gewiss, ob die prognostizierte Steigerung der Bruttostromerzeugung (erneuerbar und konventionell) bis 2020 realisiert werden kann. Zielabweichungen müssen ggf. durch Stromimporte kompensiert werden. Diese setzen die Absicherung der Verfügbarkeit voraus. Die Landesregierung sollte sich für eine zwischen den Bundesländern abgestimmte Energiewendepolitik und die Vollendung des EU- Strombinnenmarktes einsetzen.

2.4 Indikator 4: Netzausbau

Für die benötigten Stromimporte (national und international) ist der zügige Ausbau der Übertra- gungsnetze und der Kuppelstellen erforderlich. Hier bestehen teilweise erhebliche Verzögerungen.

Bei den Verteilnetzen ist der intelligente Ausbau im Sinne von Smart Grids notwendig. Dieser ist von Seiten des Landes nach Kräften zu unterstützen und z. B. durch einen Verteilnetzentwicklungs- plan strategisch voranzubringen.

2.5 Indikator 5: Preise

Die Hälfte des durchschnittlichen Strompreises für die Industrie ist durch Steuern, Abgaben und Umlagen staatlich verursacht, weitere Preissteigerungen sind zu erwarten. Allein die EEG-Umlage steigt von 5, 277 Cent/kWh in 2013 auf 6,24 Cent/kWh in 2014. Auch die Netzentgelte werden sich durch den notwendigen Netzausbau sowie zusätzliche Energiewendekosten, die über die Netzent- gelte erhoben werden, erhöhen.

Jeder vierte Industriebetrieb in Deutschland befasst sich laut DIHK-Energiewendebarometer ange- sichts der Veränderungen in Energiewirtschaft und –politik mit der Möglichkeit von Produktionsver- lagerungen ins Ausland. Die Politik hat unmittelbaren Einfluss auf den Staatsanteil am Strompreis und kann/muss dafür sorgen, dass Strom im internationalen Maßstab zu wettbewerbsfähigen Kos- ten verfügbar bleibt. Die Kosten des Erneuerbare-Energien-Ausbaus sind durch eine marktnahe Gestaltung zu begrenzen. Ausnahmeregelungen für die energieintensive Industrie im internationa- len Wettbewerb bleiben notwendig, um den Industriestandort Deutschland zu sichern.

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3. Einzelbewertungen der Indikatoren

3.1 Indikator 1: Entwicklung konventioneller Kraftwerkspark (Sterbelinie)

BWIHK-Position (Mai 2012):

Es besteht zur Sicherung der Grundlast in Baden-Württemberg auch nach Fertigstellung der Stein- kohlekraftwerke in Mannheim und Karlsruhe (RDK 8 und GKM 9) in 2013 bzw. 2014 akuter Hand- lungsbedarf, insbesondere für die Planung und den Bau weiterer Kraftwerkskapazitäten. Diese wer- den mit der Abschaltung der verbliebenen zwei Kernkraftwerksblöcke 2019 und 2022 dringend be- nötigt. Insgesamt erscheint eine Inbetriebnahme von mindestens 4 neuen Gas-und-Dampfkraftwer- ken à 400 MW bis zur Abschaltung im Jahr 2019 erforderlich, die, um dieses Ziel zu erreichen, bis spätestens 2015 konkret geplant und genehmigt sein müssen.

Aussage im Monitoring-Bericht (Oktober 2013, Seite 9):

„Kurzfristig ist die Versorgungssicherheit nicht gefährdet. Mögliche Risiken für die Versorgungssi- cherheit, die durch die unerwartete Stilllegung von Bestandskraftwerken entstehen könnten, wurden durch die Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes vom 21.12.2012 und die zugehörige Reserve- kraftwerksverordnung vom 27.06.2013 auf Bundesebene auf ein Minimum reduziert.“

Abb. 1 im Monitoring-Bericht, Seite 8: Entwicklung des konventionellen Kraftwerksparks in Baden- Württemberg bis 2018

Einschätzung:

Die Versorgungssicherheit wird nur durch massive regulatorische Eingriffe in Form von Still- legungsverboten aufrecht erhalten. Diese „Notstandsgesetze“ sind bis Ende 2017 befristet.

Ab 2018 bestehen daher erhebliche Unsicherheiten in Bezug auf den konventionellen Kraft- werkspark, auch weil in 2019 und 2022 die verbliebenen Kernkraftwerke Philippsburg 2 und Neckarwestheim 2 abgeschaltet werden. Bereits für den Winter 2015/1016 hat die Bundes- netzagentur einen Bedarf an Reservekraftwerksleistung auf 4,8 GW erhöht, gegenüber 2,54 GW für den Winter 2013/2014.

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Handlungserfordernisse:

 Der Zubau von Kraftwerken sowie die Überführung von Kraftwerken in die Netzreserve müssen ständig beobachtet werden. Es ist erforderlich den Betrachtungszeitraum der Versorgungssi- cherheit bis nach 2022 auszudehnen, möglichen Handlungsbedarf sehr zügig zu untersuchen und bis spätestens 2015 ein dementsprechendes Marktdesign für den wirtschaftlichen Bau und Betrieb konventioneller Kraftwerke zu entwickeln.

 Ohne neues Marktdesign auf Bundesebene wird es keine neuen konventionellen grundlastfähi- gen Kraftwerke geben und auch der Bestand ist mangels Rentabilität von Stilllegung bedroht.

Wir begrüßen die Initiative des Umweltministers das Thema Marktdesign/Kapazitätsmärkte im Bund voranzutreiben. Allerdings nimmt die Dringlichkeit zu.

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3.2 Indikator 2: Ausbau erneuerbarer Energien

BWIHK-Position (Mai 2012):

Der von der Landesregierung vorgesehene Ausbau der erneuerbaren Energien von 17 % Anteil an der Bruttostromerzeugung in Baden-Württemberg in 2010 auf rund 38 % in 2020 ist aus technischer Sicht erreichbar, allerdings ist offen, ob die Ziele auch wirtschaftlich zu realisieren sind. Zudem be- steht eine Wettbewerbssituation für Investitionen mit Standorten außerhalb Baden-Württembergs.

Insbesondere erscheint der starke Ausbau der Windkraft sehr ambitioniert.

Aussage im Monitoring-Bericht (Oktober 2013, Seite 14):

„Trotz der Neugestaltung der planungsrechtlichen Grundlagen für den zukünftigen Ausbau der Windenergie in Baden-Württemberg sind aufgrund der erforderlichen Planungs-, Genehmigungs- und Bauzeiten gegenwärtig noch keine großen Kapazitätszuwächse im Bereich der Windenergie zu beobachten. Die Landesregierung engagiert sich, um die ökonomische Basis für den Ausbau der Windenergie in Baden-Württemberg im Rahmen des bundesweiten Förderregimes zu sichern.“

Abb. 3 im Monitoring-Bericht, Seite 15: Entwicklung der Erzeugungsleistung erneuerbarer Energien bis 2012 und Ausblick auf 2020

Einschätzung:

Die Frage des Ausbaus der Erneuerbaren Energien und auch der Wettbewerbssituation mit anderen Standorten ist generell von der anstehenden Novelle des EEG abhängig und ggf.

auch von einem neuen Marktdesign. Ob der Ausbau der Windkraft wie geplant erfolgen wird, ist wohl erst ab ca. 2014/2015 einigermaßen verlässlich abschätzbar. Der Beitrag zur Ver- sorgungssicherheit der Erneuerbaren Energien in Baden-Württemberg bleibt auch bei einer Zunahme der gesicherten Leistung bis 2020 auf ca. 1.800 MW und einer konstanten Jahres- höchstlast von rund 12.000 MW (vgl. Abb. 4 im Monitoring-Bericht) mit einem Anteil von 15 % eher gering.

Handlungserfordernisse:

 Handlungserfordernisse entstehen in Abhängigkeit der Reform des EEG auf Bundesebene.

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3.3 Indikator 3: Verbrauchsentwicklung einschließlich Importbedarf

BWIHK-Position (Mai 2012):

Die Wirtschaft in Baden-Württemberg hat durch Energieeinspar- und -effizienzmaßnahmen bereits erhebliche Vorleistungen erbracht. Auch im internationalen Vergleich ist Baden-Württemberg vor- bildlich. Das KIT erwartet, dass aufgrund von Energieeffizienzmaßnahmen der gesamte Brut- tostromverbrauch Baden-Württembergs von 2010 bis 2020 konstant bleibt und erst danach der Bruttostromverbrauch moderat um 5 % bis 2025 sinkt. Baden-Württemberg ist seit vielen Jahren Stromimporteur aus anderen Bundesländern bzw. Frankreich und das mit steigender Tendenz. Al- lerdings ist die Verfügbarkeit von Stromlieferungen aus Deutschland und anderen Ländern nicht selbstverständlich und daher ständig kritisch zu prüfen.

Aussage im Monitoring-Bericht (Oktober 2013, Seite 18):

In Abb. 5 ist ein Bruttostromverbrauch dargestellt, der bis 2020 auf rund 77 TWh/a sinkt. Insgesamt

„hat die Bruttostromerzeugung im Land in den letzten Jahren kontinuierlich abgenommen. Erst in 2012 konnte der Zuwachs der Erneuerbaren Energien den im gleichen Jahr erfolgten Rückgang der konventionellen Stromerzeugung weitestgehend kompensieren.“ Bis 2020 weist die Abb. 5 einen Zuwachs der Bruttostromerzeugung auf ca. 64 TWh/a aus.

Abb. 5 im Monitoring-Bericht, Seite 18: Entwicklung des Bruttostromverbrauchs sowie der Brut- tostromerzeugung und der dazugehörigen Erzeugungskapazitäten bis 2012 und Ausblick auf 2020

Zubau- bzw.

Import- bedarf

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Einschätzung:

Für 2020 ist das politische Ziel der Landesregierung für den Bruttostromverbrauch darge- stellt, dieses ist nicht belegt. Offen ist, inwieweit technologische, wirtschaftliche und gesell- schaftliche Entwicklungen, die zu mehr Stromverbrauch führen, wie bspw. die Ausweitung von IKT-Anwendungen (Industrie 4.0), Elektromobilität, Wirtschaftswachstum, demografische Entwicklung usw., berücksichtigt wurden. Das KIT geht in seinem Gutachten von einem kon-

stanten Stromverbrauch bis 2020 von ca. 81 TWh/a aus. Ob die Steigerung der Bruttostromerzeugung bis 2020 erreicht werden kann, ist angesichts der EEG-Novelle und des Marktdesigns (siehe vorn) ungewiss. Der Rückgang gesicherter Kraftwerksleistung in Baden-Württemberg muss andernfalls in stärkerem Maße durch Stromimporte kompensiert werden. Der Monitoringbericht enthält keine Aus- sage zur Verfügbarkeit von Stromlieferungen in der notwendigen Höhe.

Handlungserfordernisse:

 Für die notwendigen Stromimporte muss die Verfügbarkeit der Stromlieferungen abgesichert werden.

 Darüber hinaus setzen hohe Importe den bedarfsgerechten Netz- und Kuppelstellenausbau vo- raus.

 Die Landesregierung sollte sich für eine zwischen den Bundesländern abgestimmte Energie- wendepolitik und die Vollendung des EU-Binnenmarktes einsetzen.

 Es bestehen bereits zahlreiche politische Instrumente, die Energieeinspar- und –effizienz- maßnahmen vorgeben. Gesetzliche Zwänge, weitergehende Regulierungsdichte und dirigisti- sche Eingriffe in die Autonomie der Verbraucher – vor allem als wettbewerbsverzerrende Allein- gänge – werden abgelehnt.

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3.4 Indikator 4: Netzausbau

BWIHK-Position (Mai 2012):

Für die Verteilnetze in Baden-Württemberg muss das Land eine gemeinsame Netzausbauplanung einschließlich Finanzierungsplanung initiieren, die quantitative und qualitative Ausbauziele (Sys- temintelligenz) berücksichtigt. Land und Kommunen können hierzu als Miteigentümer von Netzbe- treibergesellschaften unmittelbar tätig werden. Die Landesregierung muss sich für einen zügigen Ausbau der deutschen und europäischen Übertragungsnetze einschließlich der Kuppelstellen ein- setzen.

Aussage im Monitoring-Bericht (Oktober 2013, Seite 28f.):

„Neben dem laufenden Ausbau des Übertragungsnetzes kommt dem Ausbau und der Weiterent- wicklung des Verteilnetzes zu einem intelligenten Netz eine wichtige Rolle für die Versorgungssi- cherheit in Baden-Württemberg zu. … Aktuell ist … nicht mit dem Einsatz von Einspeisemanage- ment zu rechnen. Für Baden-Württemberg kann daraus gefolgert werden, dass aktuell keine Dis- krepanz zwischen dem Verteilnetzausbau und dem Ausbau der dezentralen Stromerzeugung … vorliegt. Die Umsetzung des geplanten Zubaus von Windenergieanlagen wird in Baden-

Württemberg jedoch erhöhte Anforderungen an die Verteilnetzebene stellen.“

Abb. 10 im Monitoring-Bericht, Seite 28: Vorhaben im Rahmen des Bundesbedarfsplangesetzes im Verantwortungsbereich der Transnet BW ebenso wie durch andere Übertragungsnetzbetreiber durchzuführende Maßnahmen in Baden-Württemberg

Einschätzung:

Zum Ausbau der Übertragungsnetze sind die notwendigen Voraussetzungen geschaffen, nun müssen diese realisiert werden. Allerdings bestehen teilweise Verzögerungen u. a. aufgrund von Bürgerprotesten. Die Bundesnetzagentur stellt aktuell zum Stand des Ausbaus von Energieleitungen nach dem Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) fest, dass in vielen Fällen wegen Verzögerungen die ursprünglich im EnLAG genannten Zieldaten für den Bau der Vor- haben nicht gehalten werden können. Bei den Verteilnetzen ist der intelligente Ausbau im Sinne von Smart Grids notwendig. Ob dies zeitgerecht gelingt, ist fraglich.

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Handlungserfordernisse:

 Der Übertragungsnetzausbau ist zügig fortzusetzen und mit konkreten Fristen zu versehen. Bei Verzögerungen durch Bürgerproteste ist die Politik gefordert, für eine Verfahrensbeschleuni- gung zu sorgen.

 Die Weiterentwicklung der Verteilnetze zu Smart Grids ist von Seiten des Landes nach Kräften zu unterstützen und z. B. durch einen Verteilnetzentwicklungsplan strategisch voranzubringen.

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3.5 Indikator 5: Preise

BWIHK-Position (Mai 2012):

Bereits heute liegen die Strompreise in Deutschland für Industriekunden um rund 10 % höher als im europäischen Durchschnitt und sind seit der Jahrtausendwende deutlich gestiegen. In Frankreich liegen sie rund 40 % unter dem deutschen Niveau. Zu steigenden Strompreisen tragen auch in zu- nehmendem Maße Abgaben und Steuern bei. Die EEG-Umlage wird weiter zumindest bis zur Mitte des Jahrzehnts ansteigen, ebenso ist mit höheren Netznutzungsentgelten zu rechnen. Die finanziel- len Belastungen werden sich somit insgesamt für alle Stromkunden in den nächsten Jahren weiter deutlich erhöhen. Insbesondere für die Industrie sind international wettbewerbsfähige Preise von essenzieller Bedeutung, aber auch alle anderen Verbraucher sind auf angemessene Energiepreise angewiesen.

Aussage im Monitoring-Bericht (Oktober 2013, Seite 35):

„Studien gehen jedoch künftig eher von moderaten Steigerungsraten von 1 - 2 % pro Jahr aus.“

Abb. 13 im Monitoring-Bericht, Seite 36: Entwicklung der durchschnittlichen Strompreise/-bestand- teile für die Industrie in ct/kWh (Jahresverbrauch 160 bis 20.000 MWh, mittelspannungsseitige Ver- sorgung, Abnahme 100kW/1.6000h bis 4.000kW/5.000h)

Einschätzung:

Die Hälfte des durchschnittlichen Strompreises für die Industrie ist staatlich verursacht, weite- re Preissteigerungen sind zu erwarten. Allein die EEG-Umlage steigt von 5, 277 Cent/kWh in 2013 auf 6,24 Cent/kWh in 2014. Auch die Netzentgelte werden durch den notwendigen Netzausbau sowie weiterer Energiewendekosten, die über die Netzentgelte erhoben werden, weiter steigen. Jeder vierte Industriebetrieb in Deutschland befasst sich laut DIHK-Energie- wendebarometer angesichts der Veränderungen in Energiewirtschaft und –politik mit der

Möglichkeit von Produktionsverlagerungen ins Ausland. Die USA erleben einen aufgrund niedriger Energiepreise einen Industrie-Investitionsboom. Das vom Umweltministerium vorgestellte Gutachten zur Weiterentwicklung des EEG unter dem Titel „EEG 2.0“ enthält eine Kombination von einem „Bür- germodell“ und einem „Integrationsmodell“. Diese stellt aus unserer Sicht in Summe eher eine modifi- zierte Fortschreibung des derzeitigen EEG dar, mit dem die notwendige grundsätzliche Neuausrich- tung der Förderung der Erneuerbaren Energien nicht erreicht wird.

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Handlungserfordernisse:

 Die Politik hat unmittelbaren Einfluss auf den Staatsanteil am Strompreis und kann/muss dafür sorgen, dass Strom im internationalen Maßstab bezahlbar bleibt. Auch eine Senkung der Stromsteuer kann dazu beitragen. Die Ausnahmeregelungen für die Industrie im internationalen Wettbewerb sind notwendig, um deren Wettbewerbsfähigkeit zu sichern.

 Dafür sind konkret eine EEG-Novelle voranzutreiben, die die Kosten des EE-Ausbaus durch eine marktnahe Gestaltung begrenzt, und ein neues Energiemarktdesign zu entwickeln.

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