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An den Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Minden-Lübbecke Postfach 2580 32382 Minden

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... ...

Name, Vorname des/der Antragstellers/in Telefon

... ...

Straße, Haus-Nr. Telefax

... ...

PLZ, Ort Mail

An den

Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Minden-Lübbecke Postfach 2580

32382 Minden

Antrag auf Erstattung eines Gutachtens

gem. § 193 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 45 der Grundstückswertermittlungsverordnung NRW (GrundWertVO NRW)

Lage des Wertermittlungsobjekts

...

Straße und Haus-Nr.

...

Ort/Ortsteil

...

Gemarkung

...

Flur Flurstück(e)

Eigentümer/in  wie Antragsteller

...

Name, Vorname des/der Eigentümers/in

...

Anschrift

weitere Miteigentümer

 ja  nein Ich bin antragsberechtigt als

 Eigentümer/in

 Pflichtteilberechtigte/r

 Vorkaufsberechtigte/r

 Behörde (bitte erläutern)

 Miteigentümer/in

 Nießbraucher/in

 Inhaber/in anderer Rechte am Grundstück(bitte erläutern)

 Erbbauberechtigte/r

 Wohnungsberechtigte/r

 Bevollmächtigte/r

(Vollmacht liegt bei/wird nachgereicht)

Gegenstand der Wertermittlung

 Grundstück

 Grundstück und Gebäude

 Wohnungs-/Teileigentum (Eigentumswohnung)

 andere Rechte

 Erbbaurecht Zweck des Gutachtens

 beabsichtigter Verkauf

 Zugewinnausgleich

 Pflichtteilsanspruch

 Erbschaftssteuer

 Erbregelung

 Sonstiges ...

Wertermittlungsstichtag

 Aktueller Wert  zurückliegendes Datum ... ...

Bewertungsstichtag Bewertungsstichtag

Ausfertigungen des Gutachtens

Das Gutachten wird in ...facher Ausfertigung benötigt.

Eine Abschrift des Gutachtens wird gemäß § 193 Abs. 5 BauGB an den/die Grundstückseigentümer /Miteigentümer übersandt.

Die Kosten* für die Erstattung des Gutachtens werden von mir übernommen.

... ...

Ort, Datum Unterschrift des/der Antragstellers/in

*Kosten werden gemäß Tarifstelle 5.1 der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung (VermWertKostO NRW) berechnet. Im Falle einer Rücknahme des Antrages entstehen Kosten gemäß § 8 VermWertKostO NRW, sofern mit der sachlichen Bearbeitung schon begonnen wurde. In den Kosten sind alle Auslagen enthalten, die zur Durchführung der Amtshandlungen erforderlich sind (§ 2 VermWertKostO NRW).

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