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FAQ Junges Wohnen (Häufig gestellte Fragen)

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Academic year: 2022

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FAQ Junges Wohnen

(Häufig gestellte Fragen) A Allgemeine Fragen

1. Wofür steht das Konzept „Junges Wohnen“?

Unser Ziel ist es, jungen Menschen und Junggebliebenen zeitgemäßen Wohnraum in optimaler Lage mit einem ansprechenden Verhältnis von Preis und Leistung anzubieten.

Mit dem Wandel der Industriegesellschaft zur heutigen Wissensgesellschaft ist Flexibilität und berufli- che Qualifikation notwendiger denn je; hierzu ist ein akademischer Abschluss in vielen Berufszweigen unerlässlich geworden. Folglich ist die Anzahl von Studierenden und somit entsprechend der Bedarf an kleinen und kompakten Wohneinheiten enorm gestiegen. Hinzu kommen eine wachsende Anzahl von Singlehaushalten, sowie eine steigende Nachfrage nach Mikroapartments als Zweitwohnstätte für Pendler und temporär Beschäftigte. Genau dieser Entwicklung wird durch unkomplizierte Mietangebo- te Rechnung getragen. Die Lifestyle-Apartments nach dem Konzept „Junges Wohnen“ stehen für mo- derne Architektur und viel Wohnkomfort auf kleinen Raumgrößen. Die Apartments stellen in sich abge- schlossene Wohneinheiten mit funktionellen Raumkonzepten dar. Schick und modern gestaltet, mit hochwertigen, belastbaren Materialien und modernster Kommunikationstechnik ausgestattet. Jedes Apartment hat ein eigenes Bad und eine eigene Küchenzeile. Diese voll möblierten Wohneinheiten entsprechen den heutigen Anforderungen und Bedürfnissen von jungen Menschen. Die Bewohner können ohne größeren Aufwand mit ihren Koffern einziehen – das bietet Komfort und Privatsphäre gleichermaßen.

2. Wer ist die i Live-Gruppe?

Die i Live-Gruppe entwickelt, plant, vertreibt und betreibt innovative Immobilienprojekte für spezielle Zielgruppen; maßgeschneidert, nachhaltig, renditestark.

Amos Engelhardt, Thorsten Beer und Kai Bodamer haben gemeinsam die i Live-Gruppe gegründet und darin ihre langjährige unternehmerische Erfahrung und ihr Know-how gebündelt. Über 12 Jahre Erfah- rung in der Entwicklung, Planung und Realisierung von anspruchsvollen Bauvorhaben mit einem Vo- lumen von mehr als 100 Mio. € bringen die Unternehmer in die i Live-Gruppe ein.

3. Nach welchen Kriterien wird ein Standort ausgewählt?

Die Nähe zu den Hochschulen ist einer der wichtigsten Faktoren, welche aus einer gezielte Bedarfsana- lyse durch Befragung einzelner Studenten resultiert. Aus diesem Grund befinden sich die Hochschulen an jedem Standort in nächster Nähe. Sie sind bequem in wenigen Minuten zu Fuß oder mit öffentli- chen Verkehrsmitteln zu erreichen. Das Selbe gilt auch für die Innenstadt, diverse Einkaufsmöglichkei- ten, Fitnesscenter und Freizeitaktivitäten.

4. Welche Vorteile habe ich als Anleger bei dieser Immobilienklasse?

Durch den Erwerb eines unserer Lifestyle-Apartments tätigen Sie eine zukunftsorientierte Sachwertin- vestition. Ein erfahrener Verwalter nimmt Ihnen alle Aufgaben rund um die Immobilie ab. Die Nachhal- tigkeit als zentrales Anforderungskriterium einer Immobilie, ist durch mehrere Faktoren gegeben. Zum einen investieren Sie in eine zukunftsträchtige Nutzungsart. Zum anderen gewährleistet der Niedrig- energiestandard dieser Anlage die wirtschaftlich erforderlichen Rahmenbedingungen für Ihre Investiti- on. Ihre Immobilie wird durch permanente Präsenz vor Ort gepflegt und in Stand gehalten.

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2 5. Welche Referenzprojekte gibt es?

Unter der Prämisse des vorgenannten Konzeptes wurden bereits mehrere Apartmentanlagen für "Jun- ges und studentisches Wohnen" an verschiedenen Hochschulstandorten erfolgreich realisiert: In Aalen, Heidenheim, Schwäbisch Gmünd und Heilbronn. Weitere Informationen zu den Referenzobjekten er- halten sie unter „www.i-live.de“

B Vermietung

1. Wie funktioniert die Vermietung?

Die Mietverwaltung erfolgt durch die i Live-Gruppe. Dies geschieht u.a. durch eine Internetpräsenz sowie durch Bekanntmachungen an den Hochschulstandorten. Für ein Apartment gibt es nur einen Mietpreis inkl. Nebenkostenpauschale, welche dem Eigentümer nicht abgerechnet wird. Bei der Ver- mietung wird von potentiellen Mietern ein Nachweis der Haftpflichtversicherung, die Kaution und bei Studenten die Bürgschaft durch die Eltern angefordert.

2. Wie berechnet sich die erwartete Miete?

Die Mietpreise ergeben sich aus dem lokalen Marktumfeld und variieren je nach Etage und Ausrich- tung. Ein Aufschlag zu den ortsüblichen Nettomieten pro Quadratmeter ergibt sich aus dem zielgrup- penorientierten Konzept; kleine Wohneinheiten, modern und voll möbliert, in sehr guter Lage.

3. Welche Nebenkosten entstehen für Mieter?

Bestandteile der Nebenkostenpauschale bzw. der umlagefähigen Nebenkosten:

- Versicherungen

- Wasser/Abwasser/Niederschlag - Strom

- Hausmeister und Hausreinigung - Betriebskosten und Wartung Aufzug - Betriebskosten und Wartung Tiefgarage - Kabel/Internet/Telefon

- Heizung und Warmwasser

Die Nebenkosten für ein Comfortapartment betragen monatlich ca. 75 €. Bei Objekten die aufgrund ihres Charakters als Wohnanlage für temporäres Wohnen ausgewiesen sind, können die Nebenkosten pauschaliert und somit Abrechnungskosten eingespart werden. Nach Auszug des Mieters und Abrech- nung der Kaution besteht keine weitere Abrechnungspflicht (§ 11 HeizkostenV). Das Apartment wird warm inkl. Strom und Heizung sowie voll möbliert vermietet. Vermieter und Mieter haben somit eine faire und schnelle Abrechnungsform gefunden.

C Mietpool

1. Was ist Zweck und Ziel des Mietpools?

Mit der Übergabe des Vertragsgegenstandes wird der Erwerber gleichzeitig Gesellschafter eines Miet- pools mit dem Zweck der gemeinschaftlichen Vermietung der Apartments. Ziel der gemeinschaftlichen Vermietung ist die möglichst gleichmäßige Auslastung und die Erzielung gleichmäßig hoher Mietein- nahmen für alle Eigentümer, und damit die Reduzierung des Vermietungs- bzw. Mietausfallrisikos für den einzelnen Eigentümer. Der Mietpool bietet allerdings keine Gewähr für eine durchgehende Voll- auslastung.

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3 2. Welche Aufgaben hat der Mietpoolverwalter?

Dieser sorgt für die Abwicklung der Vermietung, die Verwaltung der Mietverhältnisse, den Zahlungs- verkehr zwischen Mietern, Gesellschaft und Eigentümern sowie für die Zahlung des Hausgeldes an die Eigentumsverwaltung.

3. Gibt es eine Mietgarantie?

Eine Mietgarantie besteht ausdrücklich nicht. Die Systematik des Mietpoolkonzeptes beinhaltet, dass im Falle von Leerständen sämtliche Mitglieder des Mietpools anteilig diesen Mietausfall tragen. Mietausfäl- le, Verwaltungsaufwendungen und Instandhaltungsaufwendungen des Mietpools wirken mietertrags- wertmindernd. Deshalb ist ein Abschlag bei der Renditeerwartung zu berücksichtigen.

4. Ist eine Veräußerung des Eigentums trotz Mietpool möglich?

Im Falle einer Veräußerung des Vertragsgegenstandes ist dafür Sorge zu tragen, dass der Erwerber auch Gesellschafter des Mietpools wird. Der Veräußerer verpflichtet sich daher, seine Beteiligung am Miet- pool zusammen mit dem Vertragsgegenstand zu veräußern und auf den Nachfolge-Eigentümer zu übertragen, sowie diesen ebenfalls zur Weitergabe an einen Sonderrechtsnachfolger zu verpflichten.

5. Wie funktioniert die Verteilung der Einnahmen des Mietpools?

Sämtliche verteilungsfähigen Einnahmen werden monatlich abgerechnet und im Verhältnis der jewei- ligen Beteiligung ausbezahlt. Um möglichst gleichmäßige Auszahlungen zu erreichen ist der geschäfts- führende Gesellschafter berechtigt, nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer kaufmännischer Ge- schäftsführung einen Einbehalt vorzunehmen.

6. Ist eine Kündigung der Mietpoolbeteiligung möglich?

Die Gesellschaft kann von jedem Gesellschafter auch ohne wichtigen Grund unter Einhaltung einer Frist von einem Jahr auf das Ende eines Geschäftsjahres gekündigt werden. Eine Kündigung ist jedoch frühestens zehn Jahre nach Beginn der Gesellschaft bzw. nach dem Beitritt des kündigungswilligen Gesellschafters zulässig.

7. Ist Eigennutz möglich?

Jeder Eigentümer hat das Recht der alleinigen Nutzung seiner Raumeinheit und der Mitbenutzung des gemeinschaftlichen Eigentums, solange die Rechte der übrigen Eigentümer nicht beeinträchtigt wer- den. Des Weiteren hat jeder Eigentümer das Recht für sein Sondereigentum einen Mieter vorzuschla- gen. Der Mietpoolverwalter ist an diesen Vorschlag gebunden, soweit nicht zwingende Gesellschaftsin- teressen dagegen sprechen. Er ist jedoch nicht verpflichtet, ein bestehendes Mietverhältnis zu kündi- gen, um dem Vorschlag des Gesellschafters nachzukommen; in diesem Falle kann dem Vorgeschlage- nen ggf. vorübergehend ein Ersatzapartment/Ersatzstellplatz zugewiesen werden. Bei frühzeitiger An- kündigung durch den Eigentümer kann die Verwaltung entsprechend reagieren und den Belegungs- wunsch rechtzeitig berücksichtigen. Für einen durch den Eigentümer vorgeschlagenen Mieter gelten die üblichen Mietpreise sowie der übliche Prüfprozess, den jeder Mietinteressent durchlaufen muss.

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4 D Bau und Ausstattung

1. Welche bautechnischen Bedingungen führen zum KfW 70-Standard?

Der Bau wird entsprechend den Vorgaben der Energieverordnung errichtet, so dass der Standard KfW- Effizienzhaus 70 erreicht wird. Auch hier steht die Nachhaltigkeit im Mittelpunkt. Durch die Auswahl langlebiger und beständiger Baumaterialien lässt sich eine dauerhaft günstige Bewirtschaftung des Objektes darstellen. Insbesondere die Wärmedämmung, kontrollierte Be- und Entlüftung sowie eine energieeffiziente Heizungsanlage sorgen für die Erreichung der KfW-Fördervorgaben.

2. Wie ist das Apartment möbliert?

Die Apartments sind komplett ausgestattet mit praktischen und modernen Möbeln. Die Möblierung der Comfortapartments umfasst eine Pantry-Küche (Kühlschrank, Backofen, Glaskeramikkochfeld, Um- luft-Dunstabzug, Spüle), alle erforderlichen Möbel (Bett inkl. Lattenrahmen und Matratze, Kleider- schrank, Esstisch, 2 Stühle, Schreibtisch, Regale, TV-Bank, Garderobe). Die Penthouseapartments verfü- gen zusätzlich noch über ein Sofa sowie weitere Regal- bzw. Ablagemöbel. Die detaillierte Ausstattung ist der Teilungserklärung beiliegenden Inventarliste zu entnehmen. Bei der Möblierung wurde das Hauptaugenmerk auf die Funktionalität, Belastbarkeit und Langlebigkeit gelegt. Der Ein- und Auszug von Mietern ist durch die Komplettmöblierung unkompliziert darstellbar. Ferner werden dadurch Um- zugsschäden im Objekt minimiert.

3. Welche Rechte bestehen für den Käufer wegen Mängeln mitverkaufter beweglicher Sachen?

Hinsichtlich der mitverkauften beweglichen Sachen (z.B. Möblierung) stehen dem Erwerber die Män- gelrechte des Verbrauchsgüterkaufrechts zu.

4. Gibt es Gemeinschaftsflächen/-räume?

Im Objekt sind verschiedene Gemeinschaftsflächen im Innen- und Außenbereich enthalten. Besonders gefördert wird das Gemeinschaftsgefühl durch den vorhandenen Gemeinschaftsraum inkl. Küche und Toiletten und einem Fitnessraum. Die Nutzung ist kostenlos. Wasch- und Trockenräume runden das Angebot ab.

E Anlegerinformationen

1. Welche Nebenkosten hat der Anleger?

Bestandteile der nicht umlagefähigen Nebenkosten:

- Hausverwaltung

- Miet- und Mietpoolverwaltung - Kontoführungsgebühren - Instandhaltungsrücklage

2. In welcher Höhe wird die Instandhaltungsrücklage gebildet?

Zur Abwicklung künftiger Reparatur, Instandhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen am Gemein- schaftseigentum und am Eigentum des jeweiligen Anlegers wird eine sog. Instandhaltungsrücklage angespart. Die Mindestrücklage liegt bei 1,50 €/m² im Jahr. Eine abweichende Regelung kann im Zuge der Eigentümergemeinschaft getroffen werden.

3. Wie setzt sich der Kaufpreis zusammen?

Alle Kaufpreise sind Festpreise. Der Kaufpreis der Apartments variiert je nach Typ, Größe, Lage, Etage und Ausrichtung. Der gesamte Kaufpreis setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:

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5 - Kaufpreis Apartment

- Anteil für Möblierung

- Anteil an den Gemeinflächen - Evtl. Kaufpreis Stellplatz 4. Welche Förderung gibt es?

Das Gebäude wird im Standard KfW-Effizienzhaus 70 errichtet. Die KfW gewährt hierfür unter der Pro- grammnummer 153, zinsgünstige Förderdarlehen mit einem Höchstbetrag von 50.000 € je Apartment.

Eine entsprechende Bestätigung des Sachverständigen als Grundlage für die Beantragung eines För- derdarlehens erhalten Sie vom Bauträger. Das KfW-Förderdarlehen kann bequem über die Hausbank beantragt werden. Die Förderbeträge beziehen sich jeweils auf ein Apartment. Beim Erwerb mehrerer Apartments erhalten Sie die Förderung für jedes einzelne Apartment.

5. Wo und wann findet der Notartermin statt?

Wir arbeiten mit einem lokalen Notar aus Ravensburg zusammen. Auf Wunsch kann der Termin auch bei einem Notar Ihrer Wahl stattfinden. Die Beurkundung kann frühestens zwei Wochen nach Erhalt der Kaufvertragsunterlagen vom Notar erfolgen.

F Sonstiges

1. Wie funktioniert die Komplettbetreuung für Vermieter?

Über ein „Rundum-Sorglos-Paket“ sind alle wichtigen Aufgaben rund um die Immobilie abgedeckt. Die Dienstleistung beinhaltet neben der Eigentümerverwaltung auch die Mietverwaltung inkl. Vermietung der Apartments, Erstellung der Mietverträge, Übergaben und Abnahmen, Koordination von Reparatu- ren, Kautionsverwaltung, Mieteinzug etc.

2. Wie erfolgt die Bewirtschaftung vor Ort?

Der Kernbestandteil für eine reibungslose und ordentliche Verwaltung des Objektes liegt in der Tätig- keit des Hausmeisters. Die Aufgaben des Hausmeisters sind u.a. Objektbetreuung, Grünanlagenpflege, Winterdienst, kleine Reparaturen und Ähnliches. Zudem ist auch der Hausverwalter in regelmäßigen Abständen vor Ort. Die Reinigung des Gebäudes ist im Service inbegriffen.

3. Können Sonderwünsche geäußert werden?

Alle Apartments werden nach einem bewährten und fest beschriebenen Standard ausgeführt. Aus organisatorischen Gründen sind Sonderwünsche leider nicht möglich.

4. Worin unterscheiden sich diese Wohneinheiten von üblichen Wohnungen? (DIN und LBO) Bei den "Lifestyle-Apartments" handelt es sich nicht um eine klassische Wohnanlage mit Wohnungen im Sinne der LBO, sondern um Nutzungseinheiten. Diese weichen teilweise bei LBO- und DIN- Vorgaben für übliche Wohnungen ab. Insbesondere haben die Trennwände zwischen den Einheiten sowie die Eingangstüren evtl. einen geringeren Schallschutzwert, es gibt keine externen Abstellräume wie z.B. einen Keller und nicht für jede Einheit ist ein Kfz-Stellplatz verfügbar.

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6 G Vertrieb und Marketing

1. Online-Vertriebsportal

Auf dem Online-Vertriebsportal www.i-live-ravensburg.de stehen neben der Preisliste auch alle wichti- gen Dokumente zum Download bereit. Zudem ermöglich das Portal die unverbindliche Vormerkungen von Apartments und Stellplätzen für einen Zeitraum von 72 Stunden.

2. Vertriebspartner Kreissparkasse Ravensburg Immobiliencenter

Meersburger Str. 1 88217 Ravensburg Tel. 07 51 84 0 info@ksk-rv.de

www.kreissparkasse-ravensburg.de

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