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M inisterium für Bildung, Jugend und Sport

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Academic year: 2022

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Ministerium für Bildung, Jugend und Sport I Heinrich-Mann-Allee 107 I 14473 Po tsdam

Potsdam, 28. September 2021 Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

zu den Anfragen des Landeslehrerrates zur LSB-Sitzung am 4. September 2021 übermittle ich Ihnen die folgenden schriftlichen Antworten des MBJS in Ergänzung der Beantwortung von Frau Ministerin Ernst in der Aktuellen Stunde:

1. Corona-Selbsttest

Kann davon ausgegangen werden, dass die Tests für Schüler/innen, Lehrkräfte und das technische Personal weiterhin kostenlos zur Verfügung gestellt werde n?

Antwort:

Ja, ist weiterhin vorgesehen.

2. Impfangebot

Wie ist mit dem Wunsch von Schüler/innen umzugehen, sich während der Unter- richtszeit impfen zu lassen?

Antwort:

Schülerinnen und Schüler, die ein Impfangebot während des Unterrichts nutzen, gelten als entschuldigt. Das wurde über die StSchÄ schriftlich kommuniziert.

3. Maskenpflicht

Welche Regelungen sind im weiteren Verlauf des Schuljahres für das Tragen von (medizinischen) Masken geplant?

Antwort:

Heinrich-Mann-Allee 107 14473 Potsdam

Bearb.: Michael Surma Gesch-Z.: 37.22 -

Hausruf: +49 331 866-3581 Fax: +49 331 27548-4873 Internet: mbjs.brandenburg.de Michael.Surma@mbjs.brandenburg.de Bus / Tram / Zug / S-Bahn

(Haltestelle Hauptbahnhof Eingang Friedrich-Engels-Straße)

Die Vorsitzende des Landesschulbeirates Ines Mühlens-Hackbarth

per E-mail

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Das hängt von der pandemischen Entwicklung und jeweiligen Lage ab und liegt in der Entscheidung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Ver- braucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV).

4. Quarantäne-Regeln

Für Kinder derselben Klasse gelten zum Teil unterschiedliche Regelungen, da die Schüler/innen aus verschiedenen Landkreisen kommen. Wie kann erreicht werden, dass für die Landkreise und damit in den Schulen identische Quarantäne -Regeln gelten?

Antwort:

Grundsätzlich wird eine pauschale Anordnung der Quarantäne für Klassen und Schulen vom MBJS z.Zt. als Problem gesehen. Hierzu laufen Abstimmungen mit dem MSGIV.

5. Lüftungsanlagen

Wie viele Schulen erhalten Unterstützung in der Beschaffung und Finanzierung not- wendiger Lüftungsanlagen?

Antwort:

Wie viele Schulen eine Förderung erhalten ist von der Antragstellung durch die Schulträger abhängig. Rechnerisch könnten folgende Ausstattungen erreicht wer- den:

Für den Schulbereich ca. 1.600 mobile Luftfilter (nur Bundesmittel m. Kofinanzie- rung ohne Berufliche Schulen), für den Kitabereich ca. 800 mobile Luftfilter.

Bezogen auf die Gesamtanzahl der Kitas (ohne Hort) und Kindertagespflegestellen - 2.500 – könnte jede dritte Einrichtung/Kindertagespflegestelle von der Förderung profitieren.

Die Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung Mobile Luftreiniger 2021 (VV) wurde am 25. August 2021 unterzeichnet. Brandenburg erhält ca. 6 Mio. Euro, um schlecht belüftbare Räume in Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren mit mobilen Luftrei- nigungsgeräten ausstatten zu können. Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport erarbeitet derzeit eine Förderrichtlinie zur Umsetzung dieser VV. Das Land Brandenburg prüft derzeit eine Förderung von Maßnahmen, die über die der VV hinausgehen (Maßnahmen an Fenster sowie Installation von Zu- und Abluftanlagen, Erweiterung Berufliche Schulen; aus Landesmitteln).

6. Aufholen nach Corona

Wie ist der Stand der Vorbereitung des Aktionsprogramms?

In welchem Umfang wurden seitens des MBJS externe Partner/innen, Nachhilfein- stitutionen etc. für das Aufholen von Lernrückständen gebunden?

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Wie kann der fachliche Bedarf einzelner Schüler/innen an den Schulen mit diesen Partner/innen kommuniziert werden – angesichts teilweise wenig aussagekräftiger Kurzfassungen der LAL? Wie wird die fachliche Umsetzung kontrolliert?

Wie viele Gelder sind bereits abgerufen worden?

Können Schulen in einem gemeinsamen Konzept mit schulischen Fördervereinen auf diese Mittel zurückgreifen?

Antwort:

Beim Aktionsprogramm muss zwischen den verschiedenen Maßnahmen differen- ziert werden, da einige der Maßnahmen bereits umgesetzt und derzeit ausgewertet werden (bspw. Ferienprogramm), andere Maßnahmen sich in der Vorbereitung be- finden bzw. die Träger ihre Anträge aktuell einreichen (bspw. FSJ).

Für die Beantwortung der weiteren Fragen wird auf die Veröffentlichung des Eck- punktepapiers zum Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona den Schuljahren 2021/2022 und 2022/2023“ verwiesen.

Für die schulergänzenden, außerschulischen Maßnahmen stehen in der ersten Phase allen Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft ein Budget in Höhe von bis zu 3.000 Euro zur Umsetzung von Projekten zur Stärkung des sozialen Klimas und des gemeinsamen Erlebens zur Verfügung. Gefördert werden soll das soziale Miteinander und das soziale Lernen der Schülerinnen und Schüler, um nach der langen Zeit der Distanz den Ort Schule wieder als Lern- und Begegnungsraum er- lebbar zu machen. Denkbar sind beispielsweise Projekttage bzw. Veranstaltungen für die gesamte Schule, Angebote am Nachmittag oder Angebote für bestimmte Schülergruppen. Diese Angebote können auch mit bereits vorhandenen Maßnah- men an den Schulen zum Beispiel im Rahmen des Ganztags gekoppelt oder durch die Möglichkeiten der Schulfördervereine ergänzt werden. Die Schulen wurden mit Schreiben vom 16. August 2021 über die wesentlichen Grundsätze informiert, ein weiteres Schreiben mit der Information zu den Regionalpartnern wurde am 26. Au- gust 2021 an die Schulen verschickt. Zu diesem Zeitpunkt kann noch keine Aussage getroffen werden, wie viele Mittel bereits abgeflossen sind. Es ist bekannt, dass die Schulen ihre Projekte planen und umsetzen sowie erste Rechnungen bei kobra.net und der Stiftung SPI einreichen.

In der zweiten Phase werden externe Partner an Schulen einbezogen, die Schüle- rinnen und Schüler in ihrer sozialen Kompetenzentwicklung stärken sowie Träger, die ergänzend zu dem schulischen Auftrag beim Abbau von Lernrückständen un- terstützen. Dazu zählen auch Nachhilfeorganisationen. Die Verteilung dieser Bud- gets erfolgt nach den besonderen Bedarfen der Schulen.

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Die Lernstandserhebungen sind im Zusammenhang mit dem Distanzunterricht im Schuljahr 2020/2021 eine notwendige Maßnahme, um auf der einen Seite zu er- kennen, welche Lernrückstände bei den Schülerinnen und Schülern gegeben sind und auf der anderen Seite, um curriculare Schwerpunkte für das aktuelle Schuljahr zu setzen. Die Materialien für die Lernstandserhebungen sind daher als Unterstüt- zung zu sehen, die Lehrkräfte haben die Möglichkeit, diese Lernstandserhebungen und die vorhandenen Lernrückstände aus ihren Beobachtungen und ihrer Erfahrung sowie mit selbstständig entwickelten Materialien durchzuführen. Man darf nicht er- warten, dass innerhalb kurzer Zeit die Lernrückstände behoben werden können und Erfolge sichtbar werden. Daher ist das Programm für zwei Jahre angelegt und wird durch das MBJS und die untere Schulaufsicht begleitet und durch ein entsprechen- des Monitoring ausgewertet.

7. Schulfahrten

Schulfahrten haben einen hohen sozialen Faktor für die gemeinsame Arbeit in der Schule. Wie sehen die Corona-bedingte Regelungen für dieses Schuljahr aus?

Im Jahr 2014 wurden die Kosten für die Rückerstattung der Reisekosten für Lehr- kräfte festgelegt. Wann werden diese Gelder im Rahmen des Schulfahrtenbudgets den gestiegenen Kosten für Schulfahrten angepasst?

Antwort:

Die Regelungen für die Schulfahrten im laufenden Schuljahr sind im Schulorgani- sationsschreiben vom 30.07.2021 unter Nr. 6 b auf Seite 11 sowie unter Nr. 3a (Ab- standsregelungen) veröffentlicht worden:

„Mehrtägige Schulfahrten sollen im Konsens mit den Eltern und Erziehungsberech- tigten sowie unter Berücksichtigung der Hygieneregelungen und der Unvorherseh- barkeit des Infektionsgeschehens im Schuljahr 2021/2022 geplant und durchgeführt werden“.

Derzeit können Schulfahrten zwar geplant werden, dabei sind jedoch die Unwäg- barkeiten zu würdigen, die aus der Volatilität und Unvorhersehbarkeit des Infekti- onsgeschehens und insofern aus dem im Schuljahr 2020/2021 mit der Entwicklung und den Konsequenzen für Vorhabenplanungen während der Corona-Pandemie gesammelten Erfahrungswissen resultieren. Das bedeutet konkret, dass von den Schulfahrtenplanenden nicht auszuschließenden Durchführungsrisiken selbst ab- gesichert bzw. getragen müssen. Dies wurde den Schulen mit Schreiben des MBJS vom 16. Juni 2021 betreffend die Organisation des Schuljahres 2021/2022 entspre- chend mitgeteilt. Eine Übernahme von Stornierungs-kosten durch das Land ist seit dem 1. Januar 2021 nicht mehr vorgesehen.

Zur Erstattung der Reisekosten für LK:

Eine Prüfung der Auskömmlichkeit der Pauschalen und des Ansatzes erfolgt im Vorfeld der Beratungen zum Haushalt 2023

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8. Freiwilliges Soziales Jahr

Wie viele junge Leute konnten im Rahmen des Programms eingestellt werden?

Antwort wird nachgereicht.

9. VV Leistungsbewertung

Die aktuelle Änderung der VV Leistungsbewertung wurde dem LSB nicht zur Ab- stimmung vorgelegt. Warum werden die Grundsätze der Gremienarbeit nicht be- achtet?

Antwort:

Die Veränderungen in der VV Leistungsbewertung umfassen eine Reduktion der Anzahl und des Umfangs der Klassenarbeiten in der Primarstufe und in der Sekun- darstufe I sowie eine teilweise Reduzierung der Klausuren in der gymnasialen Ober- stufe. Damit wird den Forderungen aus verschiedenen Gremien Rechnung getra- gen, dass die Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2021/2022 keinem extremen Leistungsdruck ausgesetzt sind. Damit sollen Schülerinnen und Schüler sowie die Schulen die Unterrichtszeit zum Aufholen von Lernrückständen nutzen können, um die durch die Corona-Pandemie entstandenen Benachteiligungen möglichst auszu- gleichen. Gleichzeitig soll eine gewisse Entlastung für die Lehrkräfte erreicht wer- den. Für das MBJS war es wichtig, diese Änderungen zum Beginn des Schuljahres umzusetzen, sodass eine Beteiligung leider nicht gegeben war.

10. Schulgesundheitsfachkräfte

Für viele Schule stellt dieses medizinische Personal eine große Entlastung im Schulalltag dar. Ist die Fortführung dieses Programms gesichert?

Antwort:

Die Schulgesundheitsfachkräfte werden derzeit als Modellprojekt unter Federfüh- rung des MSGIV bis zum 31.12.2021 erprobt und kontinuierlich wissenschaftlich begleitet. Nach Vorlage der Ergebnisse wird auf der Ebene gesundheits- und bil- dungspolitischer, aber auch haushalterischer Aspekte über eine Fortführung ent- schieden.

11. Individuelle Lernstandsanalyse – Lernausgangslage

Warum wurden die Hinweise der Lehrkräfte aus dem vergangenen Schuljahr nicht in die Aufgaben- und/oder Lösungsheft eingearbeitet. Es gab in mehreren Fachrich- tungen und Jahrgangsstufen die identischen fehlerhaften Vorlagen und Aufgaben waren nicht immer den Niveaustufen des Jahrganges angepasst. Weiterhin würde eine durchgängig digitale Bearbeitungsmöglichkeit erheblich Papier, Toner und um- fangreiche Korrekturzeit einsparen.

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Antwort:

Die Lehrkräfte wurden in die Überarbeitung der Aufgaben für die Lernstandsanaly- sen am LISUM eingebunden. Die Hinweise aus dem letzten Jahr, die das MBJS erreicht haben, bezogen sich im Wesentlichen auf den Druck und auf den Korrek- turaufwand der Lernstandserhebung. Hier sind entsprechende Veränderungen er- folgt.

Primarstufe: Die Lernstandserhebung erfolgt in der Primarstufe primär mit ILeA (plus).

Es handelt sich um ein für Brandenburg entwickeltes, wissenschaftlich fundiertes Diagnoseinstrument für Lehrkräfte. ILeA plus steht sowohl als analoge als auch als digitale Variante für die Fächer Deutsch und Mathematik allen Schulen der Primar- stufe zur Verfügung und kann flächendeckend genutzt werden. Die Schulen sind durch den verpflichtenden Einsatz in den Jgst, 1, 3 und 5 mit dem Instrument ver- traut. Für die Fächer Englisch in den Jgst. 3-6 und Naturwissenschaften in den Jgst.

5 und 6 wurden durch das LISUM ergänzende Unterlagen zur Unterstützung der Schulen im pädagogischen Prozess entwickelt, die digital zur Verfügung gestellt werden.

Sekundarstufe I: Die Erarbeitung einer digitalen Lernstandserhebung lässt sich nicht innerhalb von kurzer Zeit umsetzen, da diese mit einem erheblichen Arbeits- volumen verbunden ist und entsprechende Firmen damit beauftragt werden müs- sen. Im Fach Deutsch wurde eine digitale Lernausgangslage in der Jahrgangsstufe 7 eingeführt. Hier erreichten das MBJS zahlreiche kritische Hinweise, dass eine Umsetzung organisatorisch nicht möglich ist. Insofern überrascht die Kritik des LLR zu diesem Thema.

12. Personalnot

a) Wie viele Lehrkräfte sind für Tätigkeiten außerhalb des Unterrichts abgeordnet?

b) Welche Maßnahmen sind geplant, um diese Stunden/Stellen in den Schulen fachgerecht mit ausgebildeten Lehrkräften zu besetzen?

Antwort zu Frage a):

Daten für das aktuelle Schuljahr liegen noch nicht vor. Im vergangenen Schuljahr wurden Lehrkräfte außerhalb der Schulen im Gesamtumfang von 443 VZE wie nachfolgend aufgeschlüsselt eingesetzt. Die Angaben sind in Vollzeiteinheiten (VZE). In der Regel werden Lehrkräfte nur mit einem Teil ihrer Unterrichtsverpflich- tung außerhalb der Schulen eingesetzt, so dass die entsprechende Zahl der Lehr- kräfte (Personen) höher ist:

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• 174 VZE für die Mitarbeit in Unterstützungs- und Beratungssystemen

(Beratungs- und Unterstützungssystem BUSS, Sonderpädagogische Förder- und Beratungsstellen, Tätigkeit in der Qualifizierung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern)

• 91 VZE für Hinzuziehungen gemäß § 132 Abs. 3 BbgSchulG zum MBJS, dem LISUM (inkl. Schulvisitation) und den staatlichen Schulämtern, Wettbewerbe

• 147 VZE für die Mitwirkung in der 2. Phase der Lehrerausbildung und im berufs- begleitenden Vorbereitungsdienst

• 31 VZE für die Unterstützung bildungspolitischer Projekte i.d.R. bei Organisatio- nen außerhalb der Landesverwaltung (u.a. Gedenkstättenpädagogik, Umwe ltbil- dung, Gesundheitsförderung, RAA, Kooperation Schule - Jugendhilfe, Netzwerk Schule - Wirtschaft)

Antwort zu Frage b):

Die für die Unterrichtserteilung benötigten Lehrkräfte sind von den staatlichen Schulämtern eingestellt worden. Das betrifft auch den Ersatz für die Lehrkräfte, die langfristig geplant andere Aufgaben wahrnehmen. Dass dies trotz der sehr schwie- rigen Rahmenbedingungen (Arbeitsmarktlage, Corona-Einschränkungen und Corona-Mehrbelastungen) gelungen ist, verdient eine große Anerkennung.

Soweit kurzfristig die Notwendigkeit eines anderweitigen Einsatzes von Lehrkräften außerhalb von Schule/Unterricht oder Ersatzbedarfe aufgrund von Erkrankungen und Beschäftigungsverboten Schwangerer entstehen, wird zum einen die Vertre- tungsreserve genutzt. Zum anderen werden auch weiterhin zeitnah Ersatzeinstel- lungen unter Nutzung der Online-Bewerberdatenbank und der Lehrerlisten im Rah- men der schulischen Vertretungsbudgets realisiert. Das Bestreben ist stets, ausfal- lende Lehrkräfte 1:1 zu ersetzen. Umorganisationen im Unterrichtseinsatz, fach- fremder Unterrichtseinsatz und die Anordnung von Mehrarbeit werden dennoch nicht gänzlich vermeidbar sein und gehören auch zum Berufsbild der Lehrkräfte.

13. Digitalisierung

Wie ist der Stand der Digitalisierung in Bezug auf Brandenburger Schulen, die Land- kreise und die Ausstattung der Lehrkräfte?

Antwort:

DigitalPakt 4:

Der Bund stellt im Rahmen des DigitalPakts Schule weitere 500 Millionen Euro zur Verfügung, um Lehrkräfte mit mobilen Endgeräten auszustatten. Die Bund-Länder- vereinbarung trat am 28. Januar 2021 nach Unterzeichnung durch alle Länder und den Bund in Kraft. Brandenburg erhält aus dieser Zusatzvereinbarung weitere 15,1 Millionen Euro vom Bund.

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Die Förderrichtlinie zur Umsetzung der Bund-Länder-Vereinbarung wurde durch Min schlussgezeichnet. Die Veröffentlichung wird zeitnah vorgenommen. Das An- tragsverfahren wird im September starten. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn ist be- reits möglich. Die Umsetzung erfolgt durch das MBJS. Nach Veröffentlichung wer- den alle Träger über das Verfahren informiert.

Landeseigene Ausstattungsprogramm Endgeräte:

Mit der Umsetzung des landeseigenen Förderprogramms zur Ausstattung von Schulträgern mit schulgebundenen digitalen mobilen Endgeräten i. H. v. rund 23 Mio. Euro beantragten 295 Schulträger Zuwendungen i. H. v. rund 21,7 Mio. Euro.

Derzeit beschaffen die Schulträger die Endgeräte. Angemerkt sei, dass dies noch nicht mit dem Vorhandensein der Endgeräte in den Schulen gleichzusetzen ist (lange Lieferzeiten bis zu 6 Monate). Bisher wurden rund 3,7 Mio. Euro abgerufen.

Die Antragsfrist wurde verlängert, um Schulträgern, die die Antragstellung versäumt haben, eine Teilnahme am Programm zu ermöglichen (28 Schulträger, 5 davon ha- ben inzwischen beantragt).

DigitalPakt 3 –Administration:

Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und der bereits durch den Bund ange- stoßenen Investitionen im Rahmen des DigitalPakts Schule stellt der Bund weitere 500 Millionen Euro als Finanzhilfen für die Länder zur Verfügung. Um den gestie- genen Anforderungen an die digitale Bildungsinfrastruktur und deren Administration gerecht zu werden, unterstützt der Bund die Länder und Kommunen beim Aufbau professioneller Strukturen zur Administration. Konkret gefördert werden soll durch die Zusatz-Verwaltungsvereinbarung „Administration“ die Ausbildung und Finanzie- rung von IT-Administratorinnen und -Administratoren, die an Schulen eingesetzt werden. Brandenburg erhält aus dieser Zusatzvereinbarung rund 15,1 Millionen Euro vom Bund. Zur Umsetzung des Förderprogramms in Brandenburg ist eine För- derrichtlinie zu erarbeiten. Ein so genannter vorzeitiger Maßnahmebeginn ist ge- mäß der Regelungen der Zusatz-Verwaltungsvereinbarung bereits seit dem 3. Juni 2020 möglich. Ein zentrales Kriterium für die Förderfähigkeit einer Maßnahme ist, dass diese in unmittelbarer Verbindung mit Investitionen im Rahmen des DigitalPa- kts Schule (inklusive weiterer Zusatzvereinbarungen) stehen muss.

DigitalPakt 1:

Die Förderrichtlinie zur Umsetzung der Bund-Länder-Vereinbarung wurde durch Min schlussgezeichnet. Die Veröffentlichung wird zeitnah vorgenommen. Das An- tragsverfahren wird im Oktober starten. Die Umsetzung erfolgt über die ILB. Nach Veröffentlichung werden alle Träger über das Verfahren informiert.

Mit Stand 31.08.2021 wurden im Rahmen DigitalPakt Schule 2019-2024 für den Bereich Ausstattungsförderung insgesamt 794 Anträge mit einer beantragten Zu- wendung i. H. v. rund 134 Mio. Euro gestellt. Bislang wurden 438 Anträge mit einer

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Zuwendung i. H. v. rund 75,7 Mio. Euro bewilligt und Mittel i. H. v. etwa 2,1 Mio.

Euro durch die Antragsteller abgerufen. Somit konnten inzwischen mehr als die Hälfte der beantragten Mittel bewilligt werden.

Maßnahmenbereich „regionale und landesweite Maßnahmen“

Insgesamt werden vier landesweite Maßnahmen im Rahmen der Umsetzung des DigitalPakts Schule 2019-2024 im Land Brandenburg umgesetzt:

• die Pilotierung der „SchulCloud Brandenburg“ (bis 31.07.21)

• die Einführung des Untis-Messenger für die schulische Kommunikation zwischen Schülerinnen/Schülern und Lehrkräften

• der Erwerb von FWU Content-Lizenzen für den Unterricht (Einbindung in die SchulCloud)

• sowie die Erweiterung des zentralen IDM/IAM für die Verwaltung der Identitäten von Schülerinnen und Schülern zur Anbindung von schulischen Kommunikations - und Lernplattformen.

Für diese vier Maßnahmen sind Mittel i. H. v. rund 2.8 Mio. Euro aus den Mitteln für landesweite Vorhaben des DigitalPakts Schule bewilligt worden und bereits Mittel i.

H. v. rund 1,1 Mio. Euro durch die Antragsteller abgerufen.

14. Abstimmungstool für Gremien

In diesem Jahr stehen die Gremienwahlen bis in den Winter an. Welche digitalen Konferenz- und Abstimmungstool sind für die Gremien vorbereitet worden?

Antwort:

Nach § 80 Abs. 1 BbgSchulG sind für die Durchführung von Gremienwahlen im Land Brandenburg auf Schul- oder Kreisebene die Schulträger, bzw. Landkreise oder kreisfreien Städte zuständig und Kostenträger.

Die Gremiengeschäftsstelle im MBJS hat aber trotz dieser Zuständigkeiten vorge- schlagen, eine digitale Lösung für geheime Wahlen als Bestandteil der Schulcloud für alle Mitwirkungsgremien (auch auf Schul- und Kreisebene) zu entwickeln. Für die Übergangszeit wird von der Gremiengeschäftsstelle zusammen mit dem Referat 14 (Rechtsreferat), Referat 16 (IT-Fachverfahren / E-Government im Schulbereich) und dem für Datenschutz zuständigen Mitarbeiter im MBJS (Hr. Riehl, 1.1) eine da- tenschutzkonforme und – vor dem Hintergrund zertifizierter, aber sehr teurer Tools kommerzieller Anbieter - möglichst preiswerte oder kostenfreie Lösung gesucht.

Für die Abstimmungen und Wahlen der Landesgremien arbeitet die Gremienge- schäftsstelle bereits an der Nutzung eines kostenpflichtigen Angebots. Dazu wur- den die Landesgremien vor den Sommerferien zu einem Probelauf für zwei der möglicherweise vorläufig in Betracht kommenden Wahltools – VotesUP und OpenS- lides – vom MBJS eingeladen. Leider mit bisher nur sehr geringer Rückmeldung

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(nur LLR). Beide Tools können von der Gremiengeschäftsstelle zur Nutzung bereit- gestellt werden, sofern die Sitzungen nicht in Präsenz stattfinden.

Angesichts der aktuellen pandemischen Situation geht das MBJS allerdings davon aus, dass bei den derzeit laufenden turnusmäßigen Wahlen der Schul- und Kreis- gremien noch keine Notwendigkeit des Einsatzes eines digitalen Tools für geheime Wahlen besteht. Die Wahlen könnten z.Zt. ggf. wie gewohnt durchgeführt werden oder ggf. mittels „Wahllokalen“. Dennoch wird die Gremiengeschäftsstelle schnellst- möglich (nach Freigabe durch Ref. 16) den staatlichen Schulämtern und den Kreis- gremien das für bis zu 50 Personen kostenlose Tool VotesUP empfehlen.

Das MBJS hat in der Ergänzung zum Hygieneplan vom 04.08.2021 (Seite 10) bzgl.

der Gremienarbeit im Schulbereich erneut auf die Möglichkeiten zur Durchführung von Konferenzen hingewiesen. Auch Beschlussfassungen und Abstimmungen der Gremien sind gemäß § 13 BIGEV möglich („Soweit notwendig sind die Beratungen zeitlich und örtlich zu verschieben oder digital oder fernmündlich durchzuführen.“).

Die für die Rechtmäßigkeit der Gremienwahlen gemäß § 77 BbgSchulG voraus- gesetzte „Anwesenheit“ ist damit gegeben. Letztendlich gilt aber auch für die Aus- führung dieser rechtlichen Vorgaben im Rahmen der Eigenverantwortung (§ 75 Abs.

1 BbgSchulG) die gemeinsame Meinungsbildung innerhalb der jeweiligen Gremien.

Lediglich schriftliche Abstimmungen/Briefwahlen sind gemäß § 78 Absatz 8 BbgSchulG „nicht zulässig“. Die Gremiengeschäftsstelle wird das Rechtsreferat auf- grund der veränderten Voraussetzungen einer pandemischen Lage um Prüfung die- ser Regelung bei der nächsten Schulgesetzänderung bitten.

Mit freundlichen Grüßen i.A.

Michael Surma

(dieses Schreiben wurde digital erstellt und ist daher ohne Unterschrift gültig)

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