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Stand September 2021

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2022–2023

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PREISE & LEISTUNGEN programmübergreifend

Stand September 2021

ZUSÄT ZL ICH BUCHBA R

5-tägiger Ostersprachkurs für Austauschschüler/innen in Berlin (360 € mit Unterkunft, ohne 200 €); ggfs. digital Interkulturelles Training in Berlin (250 € mit Unterkunft, ohne 170 €); ggfs. digital

Versicherungspaket (Haftpflicht-, Auslandskranken-, Unfall- und Gepäckversicherung, je nach Destination zwischen 0,97 € und 1,93 €/Tag)

Reiserücktrittskostenversicherung (bis 10.000 € Reisepreis 3,0%, bis 20.000 € 3,6%, bis 30.000 € 5,2%)

NICHT EN THALT EN

Programmverlängerungen (möglich nach Absprache)

Evtl. Kosten für Schulbücher, Schuluniform, Schulbus bzw. öffentliche Verkehrsmittel, Aktivitäten außerhalb des Unterrichts und in den Ferien

Taschengeld (je nach Gastland zwischen 150 € und 300 € pro Monat)

Mögliche Zusatzkosten je nach Schulwahl, Details siehe Schulprofile auf www.gls-sprachenzentrum.de individuelles Auswahlgespräch und ausführliche Beratung zu den einzelnen Programmen (digital oder in Präsenz) Get Ready Treffen für Schüler/innen und Eltern vor Abreise (in Deutschland, Österreich und der Schweiz), ggfs. digital

Visumsservice für alle außereuropäischen Länder (Visumsgebühren nicht inkl.)

Hin- und Rückflug (bei Buchung mit Flug) von allen großen Flughäfen in Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg; je nach Programm begleiteter Gruppenflug

Transfer Flughafen/Bahnhof zur Gastfamilie/zum Internat Schulaufenthalt im Gastland wie gebucht

Unterkunft (Gastfamilie bzw. Internat) und Verpflegung Betreuung vor und während des Schulaufenthalts im Gastland Nachweis über den Schulbesuch im Gastland

Welcome Back Wochenende – Treffen für Rückkehrer/innen in Berlin, ggfs. digital Vertrag nach deutschem Reiserecht

Insolvenzabsicherung mit Sicherungsschein

Passwort zur GLS Community für Austauschschüler/innen

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AUSTRALIEN

Schulbeginn im JUL. Preise inkl. Flug; bei Buchung ohne Flug abzgl. 2.200 €.

2.5 Monate Halbjahr Schuljahr

Staatliche Schulen (ab 14 Jahre)

Select (auch IB Schulen)* ab 8.480 € ab 12.180 € ab 20.680 €

Privatschulen (ab 13 Jahre)

Tagesschulen* ab 10.780 € ab 16.880 € ab 28.180 €

Internate* ab 13.380 € ab 20.880 € ab 35.780 €

*mit Wahl einer Schule anhand von Schulprofilen auf www.gls-sprachenzentrum.de

Extrakosten:

Kaution im Privatschulprogramm, Rückzahlung nach Schulende Highlights

Begleiteter Gruppenflug bei Abreise im JAN und JUL; 3-tägiger Stopover in Sydney im JAN und JUL (sofern trotz Auflagen durch COVID-19 realisierbar) bei Buchung mit Flug; neues Programm: Classic ohne Schulwahl: Schuljahr ab 9.980 €/Halbjahr ab 8.180 €, Term ab 5.880 € – Details online.

Visa Infos:

ARGENTINIEN

Schulbeginn FEB und JUL, bzw. jederzeit bei kurzen Schulaufenthalten bis zu 3 Monaten. Preise inkl. Flug; bei Buchung ohne Flug abzgl. 1.600 €.

2 Monate 3 Monate Halbjahr Schuljahr Staatliche Schulen (ab 15 Jahre)

Classic (ohne Wahl)* 6.090 € 6.990 € 7.990 € 8.990 €

Privatschulen (ab 14 Jahre)

Spanischsprachige Schulen* – 7.590 € 8.990 € 10.790 €

Bilinguale Schulen (Spanisch-Englisch)* – 10.490 € 12.990 € 17.990 €

*600 € Aufpreis bei Wahl von Stadt oder Region, 1000 € Cordoba oder Buenos Aires (bis 60 km vom Stadtzentrum entfernt)

Extrakosten:

Ggf. Mittagessen in der Schule, ca. 30 €/Monat Highlights:

Bei Beginn im März/Juli: 5-tägige Orientierung in Rosario inkl. 25 Stunden Spanischunterricht (nicht enthalten im Programm „2 Monate“); Reisen für Austauschschüler/innen in Argentinien, buchbar vor Ort (ab 300 €) Visa Infos:

Infos zu Pass-, Visa- und Gesundheitserfordernissen siehe S. 14/15.

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BELGIEN

Schulbeginn im JAN, APR, SEP. Ab 14 Jahre. Preise exkl. Flug;

bei Buchung mit Flug zzgl. 500 €.

3 Monate SEP – DEZ JAN – JUN Schuljahr Staatliche Tagesschulen

Classic (ohne Wahl) 4.690 € 5.290 € 5.690 € 5.990 €

Highlights

2-tägige Orientierung in Brüssel oder Namur bei Programmbeginn im JAN und SEP.

3-tägige Language & Culture Days in Brüssel vor Programmbeginn im SEP inkl. Sprachkurs und Language & Culture Days in Brüssel vor Programmbeginn im SEP inkl. Sprachkurs und Language & Culture Days Sightseeing (390 €) Visa Infos:

Infos zu Pass-, und Gesundheitserfordernissen siehe S. 14.

BRASILIEN

Schulbeginn im FEB und AUG. Ab 15 Jahre. Preise inkl. Flug; bei Buchung ohne Flug abzgl. 1.550 €.

3 Monate 5 Monate 11 Monate

Privatschulen mit Gastfamilie

Classic (ohne Wahl) 4.940 € 5.590 € 6.440 €

Highlights

10 Einzelstunden Portugiesischunterricht in Belo Horizonte bei Programmbeginn im FEB und AUG Reisen für Austauschschüler/innen in Brasilien (buchbar vor Ort)

Visa Infos:

Infos zu Pass-, Visa- und Gesundheitserfordernissen siehe S. 14/15.

zur Zeit nicht angeboten!

zur Zeit nicht angeboten!

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CHINA

Schulbeginn im FEB und SEP. Ab 14 Jahre. Preise inkl. Flug; bei Buchung ohne Flug abzgl. 1.300 €

Halbjahr Schuljahr

Internat mit Wochenendgastfamilie (Shanghai)*

9.790 € 14.990 €

*mit Wahl einer Schule anhand von Schulprofi len auf www.gls-sprachenzentrum.de

Highlights

Übernahme der Prüfungsgebühren für des HSK Chinesich-Sprachzertifi kat, Reisen für Austauschschüler/innen in China (teilweise inkl.)

Visa Infos:

Infos zu Pass-, Visa- und Gesundheitserfordernissen siehe S. 14/15.

COSTA RICA

Schulbeginn jederzeit möglich. Ab 14 Jahre. Preise inkl. Flug; bei Buchung ohne Flug abzgl. 1.500 €.

1 Monat 2 Monate 3 Monate Halbjahr Schuljahr Staatliche Schulen

Classic (ohne Schulwahl)* 5.890 € 6.290 € 6.890 € 7.990 € 10.790 €*

Privatschulen**

Spanischsprachig – – ab 7.890 € ab 9.690 € ab 14.690 €

Bilingual (Spanisch-Englisch/

Spanisch-Französisch)

– – ab 8.990 € ab 10.490 € ab 16.190 €

*500 € Aufpreis bei Wahl einer Region anhand der Karte auf www.gls-sprachenzentrum.de

**mit Wahl einer Schule anhand von Schulprofi len auf www.gls-sprachenzentrum.de

Highlights

3-tägige Orientierung nahe San Jose bei Schulbeginn im FEB und JUL (inkl.); Reisen für Austauschschüler/innen in Costa Rica bzw. nach Panama sowie einwöchiges Volontariat in einem Naturreservat (Buchung vor Ort).

Visa Infos:

Infos zu Pass-, Visa- und Gesundheitserfordernissen siehe S. 14/15.

zur Zeit nicht angeboten!

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FRANKREICH

Schulbeginn JAN, MÄR, SEP bzw. jederzeit;

Preise exkl. Flug; bei Buchung mit Flug zzgl. 600 €.

2 Monate 3 Monate Halbjahr Schuljahr

Staatliche Schulen*

Classic (ab 14 Jahre) 4.390 € 4.890 € 5.790 € 7.590 €

Classic plus (ab 13 Jahre) 5.190 € 5.990 € 8.190 € 11.590 €

Region Paris (ab 13 Jahre) n.a. 6.690 € 9.190 € 12.890 €

Privatschulen

Classic plus privat – ab 6.690 € 9.190 € 12.890 €

Select Tagesschulen** – ab 7.590 € ab 9.890 € ab 13.890 €

Select Internate – – ab 11.690 € ab 18.390 €

*Classic: ohne Wahl der Region. Classic plus: mit Wahl der Region anhand der Karte auf www.gls-sprachenzentrum.de

**mit Wahl einer Schule anhand von Schulprofilen auf www.gls-sprachenzentrum.de

Highlights

Je nach Schulort 2-tägige Orientierung in Montpellier bei Programmbeginn im SEP (inkl.) Visa Infos:

Infos zu Pass-, Visa- und Gesundheitserfordernissen siehe S. 14/15.

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GROSSBRITANNIEN

Schulbeginn JAN, APR, SEP. Preise exkl. Flug; bei Buchung mit Flug zzgl. 600 €.

Term Halbjahr Schuljahr

Staatliche Schulen

Select ** (ab 15 Jahren) ab 5.990 € ab 10.590 € –

Internate (ab 16 Jahren)** ab 5.990 € ab 10.390 € –

Derzeit können wir leider keine Aufenthalte von mehr als 6 Monaten an einer staatlichen Schule anbieten.

Privatschulen***

Tagesschulen & Internate ab 10.550 € ab 21.100 € ab 31.650 €

IB Schulen ab 11.350 € ab 22.640 € ab 33.960 €

* Classic: Schulen in England, ohne Wahl von Schule und Region

** mit Wahl einer Schule anhand von Schulprofilen auf www.gls-sprachenzentrum.de

*** GLS vertritt diese Schulen, d. h. wir beraten kostenlos, der Originalpreis ist in GBP direkt an die Schule zu zahlen.

Die genannten Preise in Euro dienen nur der Orientierung.

Extrakosten (je nach Programm)

Mittagessen in der Schulwoche; Unterkunft während der Weihnachtsferien;

weitere Zusatzkosten siehe S. 2 Highlights

Preisgünstiges staatliches Internat, abwechslungsreiches Fächerangebot, zusätzlicher Englischunterricht Visa Infos:

Infos zu Pass-, Visa- und Gesundheitserfordernissen siehe S. 14/15 bzw. aktuelle Informationen unter

www.gls-sprachenzentrum.de

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IRLAND

Schulbeginn JAN, AUG/SEP. Ab 12 Jahren. Preise exkl. Flug; bei Buchung mit Flug zzgl. 700 €.

Term Halbjahr Schuljahr

Staatliche Schulen

Classic* 7.190 € 8.390 € 10.390 €

Select** ab 8.990 € ab 10.490 € ab 12.690 €

*Classic: ohne Wahl von Schule oder Region; gegen Aufpreis können Regions- oder andere Wünsche berücksichtigt werden

**Select: mit Wahl einer Schule anhand von Schulprofilen auf www.gls-sprachenzentrum.de

Extrakosten

Evtl. Transport zur Schule, bei Classic Schulbücher und Uniform, Schulkantine etc.

Highlights

Ausflüge und Wochenendtripps; Soft Landing Camp in Dublin Ende August buchbar.

Visa Infos:

Infos zu Pass-, Visa- und Gesundheitserfordernissen siehe S. 14/15.

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JAPAN

Schulbeginn im FEB, MÄR, APR, SEP, OKT; 14 – 20 Jahre (Japan Special), 15 – 18 Jahre (Japan Classic); Preise inkl. Flug; bei Buchung ohne Flug abzgl. 1.250 €; Preise für Japan Special ohne Flug

2 Monate 3 Monate 4 Monate Halbjahr Schuljahr StaatlischeTagesschulen mit Gastfamilie* 8.140 € 8.540 € 9.440 € 9.940 € 10.640 €

Japan Special** – 6.690 € 8.290 € 9.890 € 15.090 €

*ohne Wahl von Schule oder Region

**Besuch einer Sprachschule in Fukuoka, mit Stippvisiten in einer japanischen High School

Highlights

3-tägige Orientierung in Tokio zu Programmbeginn außer bei Japan Special (inkl.) Visa Infos:

Infos zu Pass-, Visa- und Gesundheitserfordernissen siehe S. 14/15.

KANADA

Schulbeginn FEB, APR, SEP, NOV. Preise inkl. Flug; bei Buchung ohne Flug abzgl. 1.250 € (Montreal, Toronto, Ottawa, Neufundland) bzw. 1.500 € (Westküste und New Brunswick)

3 Monate* Halbjahr Schuljahr

Staatliche Schulen (ab 13 Jahre)

Select (auch IB Schulen)** ab 7.440 € ab 9.940 € ab 16.240 €

Privatschulen (ab 13 Jahre)

Tagesschulen** ab 8.540 € ab 12.840 € ab 23.640 €

*Kurzprogramme zwischen 4 und 7 Wochen auf www.gls-sprachenzentrum.de

**mit Wahl einer Schule anhand von Schulprofilen auf www.gls-sprachenzentrum.de

Extrakosten:

ggf. Kaution, Rückzahlung nach Schulende Highlights

3-tägiger Stopover in New York im AUG (optional buchbar), sofern realisierbar Visa Infos:

Infos zu Pass-, Visa- und Gesundheitserfordernissen siehe S. 14/15.

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MEXIKO

Schulbeginn ganzjährig jederzeit möglich. Preise inkl. Flug;

bei Buchung ohne Flug abzgl. 1.550 € (Mérida), 1.400 € (Cancún).

2 Monate 3 Monate Halbjahr Schuljahr

Privatschulen (ab 15 Jahre)

Classic* 5.740 € 6.240 € 7.740 € 10.740 €

Select (auch bilingual)** ab 6.240 € ab 6.940 € ab 8.940 € ab 12.540 €

*Tagesschulen mit Gastfamilie in Mérida, ohne Wahl einer konkreten Schule

**Wahl einer Tagesschule in Mérida oder Cancún anhand von Schulprofilen auf www.gls-sprachenzentrum.de

Highlights

Volontariat, buchbar vor Ort

Reisen für Austauschschüler/innen in Mexiko (buchbar vor Ort) Visa Infos:

Infos zu Pass-, Visa- und Gesundheitserfordernissen siehe S. 14/15.

NEUSEELAND

Schulbeginn im JUL. Preise inkl. Flug und Versicherung;

bei Buchung ohne Flug abzgl. 2.200 €.

2.5 Monate 5 Monate 8.5 Monate Schuljahr Staatliche Schulen (ab 14 Jahre)

Tagesschulen mit Gastfamilie** ab 7.380 € ab 11.180 € ab 14.880 € ab 17.580 €

Internate** ab 7.180 € ab 11.460 € ab 17.680 € ab 20.860 €

IB Schulen** ab 9.080 € ab 14.180 € ab 18.880 € ab 23.080 €

*Kurzprogramme von 6 Wochen auf www.gls-sprachenzentrum.de

**Select: mit Wahl einer Schule anhand von Schulprofilen auf www.gls-sprachenzentrum.de

Highlights

Begleiter Gruppenflug bei Abreise JAN und JUL; 3-tägiger Stopover in Sydney im JAN und JUL (sofern trotz Auflagen durch COVID-19 realisierbar) bei Buchung mit Flug

Visa Infos:

Infos zu Pass-, Visa- und Gesundheitserfordernissen siehe S. 14/15.

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SPANIEN

Schulbeginn FEB, APR, SEP. Preise exkl. Flug; bei Buchung mit Flug zzgl. 500 € bzw. bei Abfl ug im SEP. 600 €.

3 Monate Halbjahr Schuljahr

Staatliche Tagesschulen (ab 14 Jahre)

Classic* 6.590 € 7.890 € 9.990 €

Classic plus** 7.190 € 8.190 € 10.590 €

Privatschulen (ab 15 Jahre)

Tagesschulen*** ab 7.390 € ab 9.290 € ab 13.290 €

Internate*** ab 9.490 € ab 11.890 € ab 17.290 €

Bilingual*** ab 9.790 € ab 12.490 € ab 18.690 €

*Classic: ohne Wahl der Region.

**Classic plus: mit Wahl der Region: Cádiz, Granada, Córdoba, Málaga, Sevilla, Valencia, Kanaren, Galizien, Madrid

***mit Wahl einer Schule anhand von Schulprofi len auf www.gls-sprachenzentrum.de

Highlights

inkl. 2-tägige Orientierung in Barcelona bei Programmbeginn im SEP (wieder ab 2022 möglich) Visa Infos:

Infos zu Pass-, Visa- und Gesundheitserfordernissen siehe S. 14/15.

SÜDAFRIKA

Schulbeginn JAN, JUL. Preise inkl. Flug, bei Buchung ohne Flug abzgl. 1.300 €.

3 Monate Halbjahr Schuljahr

Staatliche Tagesschulen (ab 15 Jahre)

Classic* 6.190 € 7.890 € 10.990 €

Classic plus** 6.690 € 8.290 € 11.490 €

Classic premium 7.190 € 8.890 € 12.490 €

Privatschulen (ab 14 Jahre)

Tagesschulen*** ab 7.790 € ab 9.590 € ab 11.890 €

*Classic: Schulen in Kapstadt mit durchschnittlichem Standard

**Classic plus: Schulen in Kapstadt mit höherem Standard

***mit Wahl einer Schule anhand von Schulprofi len auf www.gls-sprachenzentrum.de

Highlights

2-tägige Orientierung in Kapstadt; monatliche Gemeinschaftsaktivität oder Ausfl ug mit anderen Austauschschüler/in- nen; 2-tägige Exkursion nach Overberg (südlichste Spitze Afrikas); auf Wunsch Schülerpraktikum im Bereich Soziales oder Umweltschutz; monatlich Tagesausfl üge

Visa Infos:

zur Zeit nicht angeboten!

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USA

Schulbeginn AUG und JAN; Preise inkl. Flug; bei Buchung ohne Flug abzgl. 1.500 €;

3 Monate Halbjahr Schuljahr

Staatliche High Schools

Classic (ohne Wahl) – 9.290 € 10.490 €

Classic (mit Regionenwahl)* – 10.580 € 11.780 €

Select (mit Wahl des Schulbezirks)** – ab 14.390 € ab 21.190 €

Privatschulen

Tagesschulen*** ab 9.990 € ab 14.190 € ab 20.990 €

IB Schulen*** – – ab 47.390 €

Internate*** – ab 22.290 € ab 47.890 €

Colleges (ab 16 Jahre)** ab 3.890 € ab 6.990 € ab 10.290 €

* wählbar: a) eine urbane Region oder b) 3 Staaten mit Platzierungsgarantie

** z.B. in Los Angeles, Boston, San Francisco Bay Area (Schulprofile auf www.gls-sprachenzentrum.de)

*** mit Wahl einer Schule bzw. eines College anhand von Schulprofilen auf www.gls-sprachenzentrum.de

Highlights

Optionale 3-tägige Orientierung in New York inkl. Flugbegleitung, Unterkunft, Halbpension und Sightseeing (695 €); Reisen für Austauschschüler/innen in den USA (buchbar vor Ort ab 700 USD)

Visa Infos:

Infos zu Pass-, Visa- und Gesundheitserfordernissen siehe S. 14/15.

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Für ARGENTINIEN ist ein Reisepass erforderlich. Die Gültigkeit über die Dauer des geplanten Aufenthalts hinaus wird empfohlen.

Für Aufenthalte ab 3 Monaten ist zudem ein Visum notwendig.

Dieses beantragen Sie in einem persönlichen Termin bei dem für Sie zuständigen Konsulat. Anwesend sein müssen der Teilnehmer sowie beide sorgeberechtigten Elternteile. Weiterhin erforderlich sind eine überbeglaubigte Geburtsurkunde und – für Teilnehmer ab 16 Jahren – ein polizeiliches Führungszeugnis. Wir erläutern Ihre notwendige Zuarbeit zu gegebener Zeit ausführlicher. Die Ausstellung des Visums kann bis zu acht Wochen dauern. Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten für deutsche Staats- angehörige. Teilnehmer mit anderer Staatsangehörigkeit informie- ren sich bitte entweder direkt beim zuständigen Konsulat oder wenden sich an GLS.

Für AUSTRALIEN ist ein Reisepass erforderlich, der mindestens noch bis 6 Monate nach Programmende gültig ist. Zusätzlich ist ein Visum erforderlich, das GLS online für den Teilnehmer bean- tragt. In der Regel wird es innerhalb von 4 Wochen ausgestellt.

Unterschriften sind von allen Sorgeberechtigen erforderlich und Ausweiskopien beizubringen (Reisepass oder Personalausweis).

Wir erläutern Ihnen das genaue Verfahren zu gegebener Zeit ausführlicher. Bei Aufenthalten bis zu drei Monaten (Term) ist im Bundesstaat South Australia eine visumsfreie Einreise (als Tou- rist) möglich. Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten für deutsche Staatsangehörige. Teilnehmer mit anderer Staatsange- hörigkeit informieren sich bitte entweder direkt beim zuständigen Konsulat oder wenden sich an GLS.

Für BRASILIEN ist ein Reisepass erforderlich, der bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist. Zudem muss für Aufenthal- te, die länger als 3 Monate dauern, ein Visum beantragt werden, und zwar in der Botschaft in Berlin oder im Konsulat in Frankfurt/

Main. Die Beantragung ist nur in der für den Wohnort des Teilneh- mers zuständigen Vertretung möglich und erfolgt zuerst online.

Originalunterlagen können anschließend entweder persönlich vom Antragsteller abgegeben oder postalisch gesandt werden.

Der Reisepass des Antragstellers muss über mindestens 2 leere Seiten verfügen. Notwendig sind zudem eine Geburtsurkunde, eine beglaubigte Einverständnis- und Verpflichtungserklärung der Eltern sowie – für Teilnehmer über 16 Jahre – ein polizeiliches Führungszeugnis. Nach Erhalt der vollständigen Unterlagen er- folgt die Ausstellung des Visums nach mind. 10 Arbeitstagen. Das Visum kann dann abgeholt oder mit frankiertem Rückumschlag zugesandt werden. Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten für deutsche Staatsangehörige. Teilnehmer mit anderer Staatsangehörigkeit informieren sich bitte entweder direkt beim zuständigen Konsulat oder wenden sich an GLS.

Für CHINA ist ein Reisepass erforderlich, der mindestens noch bis 6 Monate nach Programmende gültig ist. Zusätzlich ist für Auf- enthalte, die länger als 3 Monate dauern, ein Visum erforderlich.

Sofern gewünscht, beantragt GLS oder ein Dienstleister dies in Berlin ca. 4 Wochen vor Programmstart. Die selbstständige Bean-

eine internationale Geburtsurkunde, bei Teilnehmern, die jünger als 16 Jahre sind, zudem eine notariell beglaubigte Übertragung der Vormundschaft auf einen Mitarbeiter der Partnerorganisation.

Wir erläutern Ihnen das genaue Verfahren zu gegebener Zeit ausführlicher. Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten für deutsche Staatsangehörige. Teilnehmer mit anderer Staatsange- hörigkeit informieren sich bitte entweder direkt beim zuständigen Konsulat oder wenden sich an GLS.

Für COSTA RICA ist ein Reisepass erforderlich. Die Gültigkeit über die Dauer des geplanten Aufenthalts hinaus wird empfohlen.

Für Aufenthalte, die länger als 3 Monate dauern, ist ein Visum erforderlich. Dafür muss der Reisepass des Teilnehmers bis 6 Monate nach Programmende gültig sein. Dieses beantragen Sie in einem persönlichen Termin beim Generalkonsulat in Berlin.

Anwesend sein müssen beide sorgeberechtigten Elternteile (nicht jedoch der Teilnehmer). Dazu benötigen auch die Eltern einen gültigen Reisepass; ein Personalausweis genügt nicht. Notwen- dig sind zudem Solvenzbelege der Eltern und eine internationale Geburtsurkunde des Teilnehmers inklusive einer sog. Überbeglau- bigung. Schüler ab 18 Jahren benötigen zudem ein polizeiliches Führungszeugnis. Die Ausstellung des Visums kann bis zu acht Wochen dauern. Wir erläutern Ihnen das genaue Verfahren zu gegebener Zeit ausführlicher. Die aufgeführten Einreisebestim- mungen gelten für deutsche Staatsangehörige. Teilnehmer mit anderer Staatsangehörigkeit informieren sich bitte entweder direkt beim zuständigen Konsulat oder wenden sich an GLS.

Für die EUROPÄISCHEN LÄNDER ist ein Reisepass oder Perso- nalausweis erforderlich, der mindestens noch bis 3 Monate nach Programmende gültig ist. Die aufgeführten Einreisebestimmun- gen gelten für deutsche Staatsangehörige. Teilnehmer mit an- derer Staatsangehörigkeit informieren sich bitte entweder direkt beim zuständigen Konsulat oder wenden sich an GLS.

Für GROSSBRITANNIEN ist ein Reisepass erforderlich, der mindestens noch 6 Monate gültig ist. Für Aufenthalte bis zu 6 Monaten ist kein Visum erforderlich. Bei längeren Aufenthalten berät die aufnehmende Privatschule.

Für JAPAN ist ein Reisepass erforderlich, der mindestens noch bis 6 Monate nach Programmende gültig ist. Zusätzlich ist für Aufent- halte, die länger als 3 Monate dauern, ein Visum erforderlich.

Dieses beantragen Sie beim für Sie zuständigen Konsulat in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt/Main, Hamburg oder München selbstständig, nachdem Sie von GLS das notwendige Dokument COE (Certificate of Eligibility) erhalten haben. In der Regel wird das Visum innerhalb von 3 Arbeitstagen ausgestellt. Die aufgeführten Einreisebestim- mungen gelten für deutsche Staatsangehörige. Teilnehmer mit anderer Staatsangehörigkeit informieren sich bitte entweder direkt beim zuständigen Konsulat oder wenden sich an GLS.

Für KANADA ist ein Reisepass erforderlich, der mindestens bis Programmende gültig ist. Für Aufenthalte bis zu sechs Monaten

PASS-,VISA- UND GESUNDHEITSERFORDERNISSE

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die länger als sechs Monate nach Kanada gehen, benötigen ein Study Permit, das online zu beantragen ist. Die Study Permit-Be- antragung übernehmen Sie selbst, mit Unterstützung durch einen von GLS bestellten Visumsexperten. Die Bearbeitungszeit kann bis zu sechs Wochen dauern. Notwendig ist für Schüler unter 17 Jahren insbesondere eine notariell beglaubigte Übertragung der Vormundschaft auf einen Mitarbeiter der Partnerorganisation. Im Falle des alleinigen Sorgerechts ist zudem ein Negativbescheid oder ein Sorgerechtsurteil in englischer Übersetzung beizubrin- gen. Eine internationale Geburtsurkunde benötigen alle Antrag- steller. Für den Aufenthalt in der Provinz Quebec ist außerdem das CAQ, Schulbesuchsgenehmigung für Quebec, erforderlich (Beantragung übernimmt GLS, relevante Unterlagen gem. Study Permit). Neue zusätzliche Erfordernis für alle Teilnehmer ab 14 Jahren ist die Abgabe eines Fingerabdrucks und eines biometri- schen Fotos persönlich in einem VAC (Visa Application Center), z. B. in Düsseldorf, Berlin oder Wien. Die aufgeführten Einreise- bestimmungen gelten für deutsche Staatsangehörige. Teilnehmer mit anderer Staatsangehörigkeit informieren sich bitte entweder direkt beim zuständigen Konsulat oder wenden sich an GLS.

Für MEXIKO ist ein Reisepass erforderlich, der mindestens noch bis 6 Monate nach Programmende gültig ist. Zusätzlich ist für Auf- enthalte, die länger als 6 Monate dauern, ein Visum erforderlich.

Dieses beantragen Sie in einem persönlichen Termin beim zustän- digen Konsulat in Frankfurt oder Berlin. Anwesend sein müssen der Teilnehmer und beide sorgeberechtigten Elternteile. Notwen- dig für die Visumsbeantragung sind insbesondere eine Geburtsur- kunde des (minderjährigen) Teilnehmers, Solvenzbelege der Eltern und eine notariell beglaubigte Übertragung der Vormundschaft auf einen Mitarbeiter der Partnerorganisation inklusive einer sog.

Überbeglaubigung. Wir erläutern Ihnen das genaue Verfahren zu gegebener Zeit ausführlicher. Die Ausstellung des Visums kann bis zu acht Wochen dauern. Die aufgeführten Einreisebestimmun- gen gelten für deutsche Staatsangehörige. Teilnehmer mit ande- rer Staatsangehörigkeit, informieren sich bitte entweder direkt beim zuständigen Konsulat oder wenden sich an GLS.

Für NEUSEELAND ist ein Reisepass erforderlich, der mindestens noch bis 6 Monate nach Programmende gültig ist. Zusätzlich ist für Aufenthalte, die länger als 3 Monate dauern, ein Visum (study permit) erforderlich, das GLS online für den Teilnehmer beantragt.

In der Regel wird es innerhalb von 3 Wochen ausgestellt. Not- wendige Dokumente hierfür sind insbesondere eine Bankerklä- rung über finanzielle Mittel in Höhe von 15.000 NZ$ pro Jahr oder 1.250 NZ$ pro Monat sowie eine internationale Geburtsurkunde des Teilnehmers. Teilnehmer, die weniger als 3 Monate in Neu- seeland bleiben, benötigen eine elektronische Einreiseerlaubnis, die online beantragt werden muss. Teilnehmer am Gruppenflug benötigen zusätzlich ein Touristenvisum für Australien, um das sich GLS kümmert. Wir erläutern Ihnen das genaue Verfahren zu gegebener Zeit ausführlicher. Die aufgeführten Einreisebe- stimmungen gelten für deutsche Staatsangehörige. Teilnehmer mit anderer Staatsangehörigkeit informieren sich bitte entweder

Für SÜDAFRIKA ist ein Reisepass erforderlich, der mindestens noch bis 6 Monate nach Programmende gültig ist. Zusätzlich ist für Aufenthalte, die länger als 3 Monate dauern, ein Visum erfor- derlich. Die Ausstellung des Visums kann bis zu acht Wochen dau- ern. Der Antrag ist von einem Erziehungsberechtigten im zustän- digen südafrikanischen Konsulat zu stellen. Für Teilnehmer mit Wohnsitz in Bayern und Baden-Württemberg ist das Konsulat in München zuständig, für alle anderen das in Berlin. Für den Visum- santrag muss ein ärztliches Attest und ein Röntgenbild der Lunge (trotz eventuell vorliegenden TBC Hauttests) angefertigt werden.

Weiterhin sind eine internationale Geburtsurkunde erforderlich sowie eine notariell beglaubigte Reise- und Aufenthaltserlaubnis, weiterhin eine Bankerklärung über finanzielle Mittel in Höhe von 300 € pro Monat des Aufenthalts. Wir erläutern Ihnen das genaue Verfahren zu gegebener Zeit ausführlicher. Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten für deutsche Staatsangehörige.

Teilnehmer mit anderer Staatsangehörigkeit informieren sich bitte entweder direkt beim zuständigen Konsulat oder wenden sich an GLS.

Für alle USA-PROGRAMME ist ein Reisepass erforderlich, der mindestens noch bis 6 Monate nach Programmende gültig ist.

Zusätzlich ist für alle Aufenthalte ein Visum erforderlich. Dafür sind Originaldokumente aus den USA (DS2019 für J1, I-20 für F1) notwendig. Diese stellt Ihnen GLS ca. 6 Wochen vor Abreise zur Verfügung. Damit beantragen Sie das Visum selbstständig online.

Notwendig ist weiterhin das persönliche Erscheinen des Teilneh- mers bei einem Konsulat in Frankfurt, München oder Berlin, nach Terminvereinbarung. Schüler unter 16 Jahren dürfen von ihren Eltern begleitet werden, ab 16 Jahren müssen die Schüler den Termin allein wahrnehmen. Der Reisepass muss im Original ein- gereicht werden und wird Ihnen nach Visumsausstellung per Post zugeschickt. Bitte beachten Sie, dass während der Visumsbean- tragung der Pass bis zu sieben Tage bei der Botschaft verbleiben muss und deshalb nicht für private Reisen zur Verfügung steht.

In besonderen Ausnahmefällen, kann die Bearbeitungsdauer des Visums auch längere Zeit in Anspruch nehmen. Wir erläutern Ihnen das genaue Verfahren zu gegebener Zeit ausführlicher. Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten für deutsche Staats- angehörige. Teilnehmer mit anderer Staatsangehörigkeit informie- ren sich bitte entweder direkt beim zuständigen Konsulat oder wenden sich an GLS.

Zudem gelten für alle USA-PROGRAMME sehr strenge Impf- vorschriften. Bitte beachten Sie, dass jeder Schüler bei Ankunft in den USA folgenden Impfschutz nachzuweisen hat: 5-fach Polio, 5-fach DTP (Diphtherie, Tetanus, Pertussis), zusätzlich trotz 5-facher DTP Impfung eine Tdap-Auffrischimpfung (Boosterix), 3-fach Hepatitis B, 2-fach MMR (Mumps Masern Röteln), 2-fach Windpocken (nach dem ersten Lebensjahr), einen Tuberkulosetest (Schnelltest reicht aus) sowie ein aktueller Impfschutz gegen Meningokokken (Menveo oder Menactra). Sofern die Impfstof- fe im Heimatland nicht erhältlich sind, müssen Impfungen ggf.

kostenpflichtig in den USA nachgeholt werden. Beim Miami- und

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1. Abschluss des Reisevertrages

1.1 Die Anmeldung kann direkt bei GLS oder bei einem Reisebüro vorgenommen werden.

1.2 Nach Erhalt des Anmeldeformulars vereinbart GLS mit dem Teilnehmer einen Interviewtermin. Bei Programmen von 3 Mo- naten Dauer oder kürzer ist kein Interview notwendig. Nach dem Interview informiert GLS darüber, ob der Teilnehmer in das Pro- gramm aufgenommen werden kann.

1.3 GLS bietet durch Übersenden des Vertrags über den Gastschul- aufenthalt den Abschluss des Vertrags verbindlich an.

1.4 Der Vertrag kommt ausschließlich dadurch zu Stande, dass das Vertragsexemplar ohne die Vornahme von Änderungen, Ergänzun- gen oder Erweiterungen innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Erhalt unterzeichnet bei GLS eingeht, eine Fristverlängerung ist auf Wunsch möglich.

1.5 GLS weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreise- verträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kün- digungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB.

2. Anzahlung, Restzahlung

2.1 Voraussetzung für alle nachfolgenden Zahlungsfälligkeiten ist die Übergabe eines Sicherungsscheins gem. § 651 r Abs. 4 BGB und Artikel 252 EGBGB. Der Sicherungsschein wird zusammen mit dem Vertrag und der Rechnung versandt.

2.2 Nach Erhalt der Anzahlungsrechnung bzw. der Gesamtrech- nung sind die Zahlungen wie folgt fällig:

a) Nach Erhalt der Rechnung 20% des Programmpreises, bzw. der volle Betrag der Anzahlungsrechnung

b) 4 Monate vor Abreise 50% des Programmpreises

c) 2 Monate vor Abreise, spätestens aber bei Erhalt der Adresse der Gastfamilie und der Schulplatzierung 30% des Programmprei- ses

2.3 Soweit GLS zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leis- tungen bereit und in der Lage ist, insbesondere die Adresse der Gastfamilie benannt und die Schulplatzierung erfolgt ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Programmpreises kein Anspruch auf den Antritt des Gastschulaufenthalts, bzw. auf Inanspruchnah- me der vertraglichen Leistungen.

3. Rücktritt durch den Teilnehmer vor Reisebeginn /Stornokosten 3.1 Der Teilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber GLS unter der unten angegebenen Anschrift zu erklären.

3.2 Tritt der Teilnehmer vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert GLS den Anspruch auf den Reisepreis.

Stattdessen kann GLS, soweit es den Rücktritt nicht zu vertreten

hat oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis ver- langen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von GLS unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

3.3 Die Höhe der Entschädigung bemisst sich nach dem Reise- preis abzüglich des Werts der ersparten Kosten von GLS sowie abzüglich dessen, was GLS durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung erwirbt. Die Pauschalen sind unter der Berücksichti- gung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Be- ginn der Reise sowie der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistung festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs zur Rücktrittserklärung in einem prozentua- len Verhältnis zum Reisepreis wie folgt berechnet.

• Nach Vertragsschluss 10% des Programmpreises

• Ab 3 Monate vor Programmbeginn 20% des Programmpreises

• Ab 2 Monate vor Programmbeginn 30% des Programmpreises

• Ab 1 Monat vor Programmbeginn 40% des Programmpreises

3.4 Dem Teilnehmern bleibt es in jedem Fall unbenommen, GLS nachzuweisen, dass GLS überhaupt kein oder ein wesentlich niedri- gerer Schaden entstanden ist, als die geforderte Pauschale.

3.6 GLS ist verpflichtet infolge eines Rücktritts die Rückerstattung des Reisepreises unverzüglich aber auf jeden Fall innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.

3.7 § 651 e BGB bleibt durch die vorstehenden Bedingungen un- berührt.

4. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

4.1 Stört der Teilnehmer ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig die Durchführung eines Programms, verletzt er berechtigte Interes- sen der Gastfamilie / der Mitschüler im Internat oder beeinträchtigt er das Miteinander in der Gastfamilie / im Internat, der Schule oder der örtlichen Gemeinschaft unzumutbar oder verstößt er gegen die ihm mitgeteilten, dem Vertrag zu Grunde liegenden Programmre- geln oder gegen die Gesetze, die Schul- oder Internatsordnung, die Sitten oder Gebräuche des Gastlandes in grober Weise, so ist GLS berechtigt, den Vertrag zu kündigen.

4.2 Die Kündigung setzt eine Abmahnung voraus, es sei denn, der Verstoß oder das Fehlverhalten des Teilnehmers sind objektiv so schwerwiegend, so dass auch unter Berücksichtigung der berech- tigten Interessen des Reisenden eine sofortige Kündigung des Vertrages durch GLS gerechtfertigt ist. Dies ist insbesondere im Falle einer erheblichen Gefährdung des Teilnehmers selbst oder beteiligter Personen der Fall oder, wenn sich der Teilnehmer ohne

GLS HIGH SCHOOL – GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (STAND 01.09.2020)

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sachlich rechtfertigenden Grund weigert, seine Vertragspflichten zu erfüllen.

4.3 Die jeweilige GLS Partnerorganisation im Gastland ist von GLS bevollmächtigt, Abmahnungen vorzunehmen und gegebenenfalls die Kündigung auszusprechen.

4.4 Im Fall einer berechtigten Kündigung bleibt der Anspruch von GLS auf den Reisepreis in vollem Umfang erhalten. GLS erstattet jedoch ersparte Aufwendungen in dem Umfang, in dem diese bei GLS selbst eintreten oder von den örtlichen Partnern und Leis- tungsträgern tatsächlich an GLS erstattet werden. Hierzu erteilt GLS im Kündigungsfall eine nachprüfbare Abrechnung.

5. Obliegenheiten des Teilnehmers

5.1 Wird der Gastschulaufenthalt nicht frei von Mängeln erbracht, so kann der Teilnehmer Abhilfe verlangen. Soweit GLS infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaf- fen konnte, kann der Teilnehmer weder Minderungsansprüche nach

§ 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.

a) Der Teilnehmer ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Vertretung von GLS Berlin anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Über die Person und die Kommunikationsdaten der GLS Partnerorganisation im Gastland wird der Teilnehmer spätestens mit Übersendung der Reiseunterlagen informiert.

b) Unabhängig von der Anzeigepflicht des Teilnehmers sind auch die gesetzlichen Vertreter verpflichtet, ihnen bekannt gewordene Mängel gegenüber GLS anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.

5.2 Örtliche Leistungsträger und Partner von GLS und deren Mitar- beiter sind nicht befugt und von GLS nicht bevollmächtigt, Mängel zu bestätigen oder Ansprüche gegen GLS anzuerkennen.

5.3 Will der Teilnehmer den Gastschulaufenthaltsvertrag wegen eines Mangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er GLS zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von GLS verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.

6. Beschränkung der Haftung

6.1 Die vertragliche Haftung von GLS für Schäden, die nicht Körper- schäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, a) soweit ein Schaden des Teilnehmern weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder

b) soweit GLS für einen dem Teilnehmern entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verant- wortlich ist. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.

6.2 GLS haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sach- schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistun- gen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltun- gen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese

Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestäti- gung Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistun- gen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Teilneh- mern erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von GLS sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651 b, 651 c, 651 w und 651 y BGB bleiben hierdurch unberührt. GLS haftet jedoch insoweit für einen Schaden des Teilnehmers wenn die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von GLS ursächlich geworden ist.

7. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

7.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Teilnehmer gegenüber GLS geltend zu machen. Die Gel- tendmachung kann auch gegenüber dem Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen gebucht war. Eine Geltendma- chung auf einem dauerhaften Datenträger wird empfohlen.

7.2 Ansprüche verjähren gemäß § 651 j BGB nach zwei Jahren.

Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

8. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

8.1 GLS wird den Teilnehmern über allgemeine Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebe- nenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.

8.2 Der Teilnehmer ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, even- tuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn GLS schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

8.3 GLS haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Teilnehmer ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass GLS eigene Pflichten verletzt hat.

9. Informationen zur Identität ausführender Luftfahrtunter- nehmen

9.1 GLS informiert den Teilnehmern entsprechend der EU-Ver- ordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringen- den Flugbeförderungsleistungen.

9.2 Steht/stehen bei der Buchung die ausführende

Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist GLS verpflichtet, dem Teilnehmer die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nen- nen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden.

Sobald GLS weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird GLS den Teilnehmern informieren.

(18)

9.3 Wechselt die dem Teilnehmer als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird GLS den Teilnehmer unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren.

9.4 GLS sichert zu, keine jener Fluggesellschaften zu buchen, die auf der sog. „Schwarzen Liste“ aufgeführt sind. Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte „Black List“ (Fluggesellschaften, de- nen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten unter- sagt ist.), ist abrufbar über http://ec.europa.eu/transport/modes/

air/safety/air-ban/index_de.htm und in den Geschäftsräumen von GLS einzusehen.

10. Alternative Streitbeilegung

GLS weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeile- gung darauf hin, dass GLS nicht an einer freiwilligen Verbraucher- streitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für GLS verpflichtend würde, informiert GLS die Verbraucher hierüber in geeigneter Form.

GLS weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsver- kehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeile- gungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.

11. Hinweise zum Datenschutz

Ihre persönlichen Daten werden in unserer hausinternen Daten- bank gespeichert. Wir nutzen die Daten, um Ihre Anfrage bearbei-

ten zu können und Ihnen Angebote und Informationen zukommen zu lassen. Wir geben Ihre persönlichen Daten grundsätzlich nicht ohne Ihre Einwilligung an Dritte weiter, sofern dies nicht zur Ver- tragsdurchführung notwendig ist. Auch die Übermittlung an aus- kunftsberechtigte staatliche Institutionen und Behörden erfolgt nur im Rahmen der gesetzlichen Auskunftspflichten oder aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung zur Auskunftspflicht. Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft, Korrektur, Löschung oder Ano- nymisierung Ihrer Daten, bitte beachten Sie jedoch, dass dann möglicherweise die Vertragserfüllung nicht mehr gewährleistet ist.

Die einzige Ausnahme ist wie folgt: Im Zuge der Qualitätssicherung des DFH (Deutscher Fachverband High School) hat sich das GLS Sprachenzentrum als dessen Mitglied verpflichtet, jährlich 150 zu- fällig ausgewählte Datensätze von High School Teilnehmern vor Ab- reise an den DFH zu übermitteln. Dies geschieht mit dem Ziel der Qualitätsbeurteilung des Aufenthaltes nach Rückkehr (Zusendung von Fragebögen per E-Mail durch den DFH bzw. eine vom DFH beauftragte Firma); die Ergebnisse werden von einem unabhängi- gen Beirat geprüft und bewertet. Folgende Daten werden hierfür übermittelt: Name, Vorname, E-Mail-Adresse des Teilnehmers sowie postalische bzw. E-Mail-Adresse der Eltern. Sofern Sie keine Weitergabe der Daten an den DFH wünschen, informieren Sie bitte GLS mit Rücksendung des Vertrags.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzer- klärung.

(19)

TEILNEHMER/IN

Name: Vorname: m w d

Straße: Wohnort: PLZ:

Bundesland: Nationalität: Geburtsdatum:

Telefon tagsüber: Telefon privat: Handy:

E-Mail (Teilnehmer/in): E-Mail (Eltern): Land:

BEWERBUNG SCHULBESUCH IM AUSLAND

Programmbezeichnung/Katalogseite:

Schule: Staatliche Schule Private Schule

Eine bestimmte Schule oder Region?:

Unterkunft: Gastfamilie Internat

Land: Argentinien Australien China

Costa Rica Frankreich Großbritannien Irland Japan

Kanada Mexiko Neuseeland Spanien USA

Zeitraum: Term (ca. 3 Monate) ab: Halbjahr ab:

Schuljahr ab: anderer Zeitraum:

Reiserücktrittskostenversicherung: ja nein Reiseversicherungspaket: ja nein

Flug inklusive: ja nein ab Flughafen:

gewünschte Interviewstation (bitte einkreisen): Berlin, Bremen, Chur (CH), Dortmund, Dresden, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Freiburg, Hamburg, Hannover, Heidelberg, Kempten, Kiel, Köln, Leipzig, Lindau, Minden, München, Münster, Nürnberg, Saarbrücken, Stuttgart, Wien (A), Zürich (CH)

Bemerkungen:

EIGENE SCHULE

Name und Ort der Schule:

Durchschnittsnote des letzten Zeugnisses: derzeitige Klassenstufe:

letzte Note in Englisch: Spanisch: Französisch: Sonstige:

Unterricht seit (Klasse): Englisch: Spanisch: Französisch: Sonstige:

Nach Erhalt dieses Anmeldeformulars setzen wir uns mit dir und deiner Familie wegen eines Interviewtermins in Verbindung.

Diese Anmeldung ist unverbindlich und kostenlos. Rechtsverbindlich ist sie bei Erhalt der schriftlichen Teilnahmebestätigung und nach Unterzeichnung des Programmvertrages.

Ich habe die Hinweise zum Datenschutz zur Kenntnis genommen.

Hinweise zum Datenschutz: Ich habe zur Kenntnis genommen, dass ich das Recht auf Auskunft, Korrektur, Löschung oder Ano- nymisierung meiner Daten habe. Deine/Ihre persönlichen Daten werden in unserer hausinternen Datenbank gespeichert und dienen ausschließlich der Bearbeitung der Anfrage bzw. Buchung. Wir geben deine/Ihre persönlichen Daten grundsätzlich nicht ohne deine/Ihre Einwilligung an Dritte weiter, sofern dies nicht zur Vertragsdurchführung notwendig ist oder du/Sie uns dazu aufforderst/auffordern. Weitere Informationen sind bitte der Datenschutzerklärung zu entnehmen.

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