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Standortbestimmung für eine funktionsfähige Fischaufstiegsanlage im Mündungsbereich der Havel

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Academic year: 2022

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Standortbestimmung für eine funktionsfähige Fischaufstiegsanlage im Mündungsbereich

der Havel

WRRL ÖD Neuwerben Havelmündung

Auftraggeber: Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen Anhalt

Flussbereich Genthin Heinigtenweg 14 39307 Genthin

Fachliche Betreuung: Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen Anhalt

Gewässerkundlicher Landesdienst – Sachgebiet Ökologie Otto-von-Guericke-Straße 5

39104 Magdeburg

Auftragnehmer: Ingenieurbüro Ellmann / Schulze GbR Hauptstraße 31

16845 Sieversdorf Tel.: 033970 / 13954 Fax: 033970 / 13955

eMail: info@ellmann-schulze.de

Institut für Binnenfischerei Potsdam Sacrow e. V.

Im Königswald 2 14469 Potsdam-Sacrow Tel.: 033201 / 40618 Fax: 033201 / 40640

email: steffen.zahn@ifb-potsdam.de Bearbeiter: Dipl. Ing. H. Ellmann

Dipl.-Hydr. Ch. Bernstein

Diplomfischereiingenieur S. Zahn

Sieversdorf, den 20.12.2013

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2 Inhaltverzeichnis

1 Aufgabenstellung ... 4

2 Zielstellung ... 5

3 Historische Entwicklung ... 6

3.1 Wasserwirtschaft ... 6

3.2 Fischerei ... 8

3.3 Historische Lage der Havel-Mündung und Abflussverhältnisse ... 9

4. Wasserwirtschaftliche Rahmenbedingungen ... 10

4.1 Hochwasserschutz ... 10

4.2 Landnutzung ... 11

4.3 Hydrologie / Hydraulik ... 11

4.4 Naturschutz und Gewässerökologie... 14

4.5 Schifffahrt ... 17

5 Gewässerökologische Anforderungen ... 18

5.1 Fischökologische Anforderungen an die Durchgängigkeit vorhandener Wanderbarrieren im Mündungsbereich der Havel ... 18

5.2 Referenzfischzönose der unteren Havel ... 20

5.3 Bemessungsempfehlungen für Fischwanderhilfen in der unteren Havel ... 25

5.4 Hauptwanderungszeiten der Fischfauna der Havel ... 25

6 Beeinträchtigungen der Wanderungen der Fischfauna im Mündungsbereich der Havel ... 27

6.1 Abflussbedingte Beeinträchtigungen ... 27

6.2 Konstruktive Beeinträchtigungen der ökologischen Durchgängigkeit ... 28

6.2.1 Wehr Neuwerben ... 28

6.2.2 Wehr Quitzöbel – Durchstichwehr ... 29

6.2.3 Alte Havelmündung (Stromkilometer 431,2) ... 30

6.2.4 Wehr Gnevsdorf ... 31

7 Analyse der Vorflutverhältnisse / Standortanalyse ... 35

7.1 Hydrologische Angaben ... 35

7.2 Methodik ... 35

7.3 Fließverhältnisse im Mündungsbereich der Havel ... 36

7.4 Ergebnis Bewertung hinsichtlich der Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit ... 38

8. Konstruktive Hinweise zur Ausführung ... 41

9. Bewertung hinsichtlich der Auswirkungen auf die Nutzung ... 43

9.1 Hochwasserschutz ... 43

9.2 Landwirtschaft ... 43

9.3 Fischerei ... 43

9.4 Schifffahrt ... 44

9.5 Naturschutz und Gewässerökologie... 44

10. Zusammenfassung ... 44

11. Literaturverzeichnis ... 46

12 Abkürzungsverzeichnis ... 50

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3 Anlagenverzeichnis

Anlage 1 Übersichtskarte Anlage 2 Lagepläne

Anlage 3 Bestandsdokumente zu den Anlagen Anlage 4 Zuständigkeiten der Wehrbewirtschaftung Anlage 5 Wanderungsaktivitäten der Fischarten Anlage 6 Ergebnisse der hydrologischen Bewertung Anlage 7 Fotodokumentation

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Historische Havel-Mündung im 18. Jahrhundert nach SCHMETTAU (1767 – 1787) ... 9

Abbildung 2: Aktuelle Havel-Mündung mit anschließendem Gnevsdorfer Vorfluter, Quelle: Jährling, LHW/SG Ökologie, interne Fachstellungnahmen ... 10

Abbildung 3: Lage der Zuständigkeiten im Bereich der Wehrgruppe (Quelle: WSA Brandenburg) . 17 Abbildung 4: Lage der Standorte an der Havel-Mündung (ohne Wehr Gnevsdorf) ... 29

Abbildung 5: Ehemalige Mündung der Havel ... 30

Abbildung 6: Mündung des Gnevsdorfer Vorfluters und Wehr Gnevsdorf mit rechtsseitiger Fischwanderhilfe ... 31

Abbildung 7: Wehranlage Gnevsdorf (Unterhavel) mit neugebauter Fischwanderhilfe (links im Bild) ... 32

Abbildung 8: Lage des Fischpasses Gnevsdorf mit Anordnung der einzelnen Becken ... 33

Abbildung 9: Längsschnitt des Fischpasses Gnevsdorf ... 34

Abbildung 10: Prinzipskizze der Pegellage ... 35

Abbildung 11: Standort Gnevsdorf OP/Gnevsdorf UP Mittlere Fließrichtung (Zeitraum: 1991 - 2012) ... 36

Abbildung 12: Standort Alte Havelmündung Havelkilometer 158,3/Alte Havelmündung Elbe- kilometer 431,3 Mittlere Fließrichtung (Zeitraum: 1991 - 2012)... 37

Abbildung 13: Standort Quitzöbel OP/Neuwerben EP Mittlere Fließrichtung (Zeitraum: 1991 - 2012) ... 37

Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Hauptzahlen der Abflüsse (Quelle: WSA Brandenburg) ... 12

Tabelle 2: Wiederkehrswahrscheinlichkeiten der Abflüsse (Quelle: WSA Brandenburg) ... 12

Tabelle 3: Wiederkehrswahrscheinlichkeiten der Wasserstände (Quelle: WSA Brandenburg) ... 12

Tabelle 4: Bemessungswasserstände (Quelle: WSA Brandenburg ... 13

Tabelle 5: Hauptzahlen der Wasserstände (Quelle: WSA Brandenburg) ... 13

Tabelle 6: Stauzielfestlegung für den Pegel Havelberg 2013/2014 (Quelle: WSA Brandenburg), PNP Havelberg: 21,57m ü NHN ... 13

Tabelle 8: Referenzfischzönose für die untere Havel und den Mündungsbereich zur Elbe ... 22

Tabelle 9: Quellen zur Erstellung der Referenzzönose der unteren Havel nahe der Mündung in die Elbe ... 23

Tabelle 10: Hauptwanderungszeiten der Referenzfischarten im Mündungsbereich der Havel (Aufstieg) ... 26

Tabelle 11: Berechnete hydraulische Kennzahlen der FWH „Gnevsdorf“ (PIE & CO 2007) ... 34

Tabelle 12: Lage der Pegel (DWBK Stationierung) ... 35

Tabelle 13: Hauptwanderungszeiten der Referenzfischarten im Mündungsbereich der Havel (Aufstieg) für Standort A ... 38

Tabelle 14: Hauptwanderungszeiten der Referenzfischarten im Mündungsbereich der Havel (Aufstieg) für Standort B ... 39

Tabelle 15: Hauptwanderungszeiten der Referenzfischarten im Mündungsbereich der Havel (Aufstieg) für Standort C ... 40

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4

1 Aufgabenstellung

Im Rahmen der Sanierung des Wehres Neuwerben ist die Wirksamkeit für eine weitere Not- wendigkeit des bestehenden Fischpasses bzw. eine Neugestaltung eines Fischaufstiegs am Wehrstandort oder an geeigneterer Stelle parallel zu untersuchen. Die fachliche Notwendig- keit ergibt sich aus der erforderlichen „Versorgung“ des Haveleinzugsgebietes mit einer ein- zugsgebietsspezifischen Biomasse bezüglich der biologischen Qualitätskomponenten vor dem Hintergrund der Umsetzung der EU-WRRL. Die fachliche Zielstellung besteht in der Realisierung der ökologischen Durchgängigkeit für das Haveleinzugsgebiet in Form der An- bindung an die Elbe an einem geeigneten Standort auf Grundlage der Fischreferenzzöno- sen.

Allgemeine Grundsätze

Folgende grundlegenden Rahmenbedingungen und Einflussfaktoren sind zu berücksichti- gen:

- Realisierung der ökologischen Durchgängigkeit für die entsprechende Fischreferenz- zönose mit der Bemessungsfischart Europäischer Stör bei einer grundlegenden Beach- tung der Funktion der Fischwechselanlage als „Transporteur“ einer ausreichender Bi- omasse für das gesamte Haveleinzugsgebiet;

- Grundsätzlich ist die Untersuchung hinsichtlich sinnvoller Standorte für die Errichtung einer Fischaufstiegshilfe vorzunehmen;

- Grundlegender Ansatz der durch die DWA — Richtlinie Fischaufstiegsanlagen (DWA - M 509) vorgegebenen Bemessungsansätze, wobei die Ansätze (hier Q30 bzw. Q330) betreffs einer möglichen zeitlichen Unterschreitung bei zutreffenden Wanderzeiten im Jahr zu berücksichtigen und betreffs der möglichen Hinnehmbarkeit abzuwägen sind;

- Beachtung der am Standort Neuwerben vorhandenen Wasserstandsdifferenzen zwi- schen der Havel und der Elbe im Hinblick auf die Erzeugung einer effektiven Lockströ- mung (betrachtete Zeitreihe beträgt mindestens die letzten 20 Jahre);

- die Abwägung der verschiedenen Rahmenbedingungen zwischen den Standorten Neuwerben und Gnevsdorf soll vor dem Hintergrund der Auffindbarkeit des jeweiligen Standortes unter Einbeziehung von Möglichkeiten einer hydraulischen Beeinflussbar- keit mittels Dotierung von Zuschusswasser für den Standort Neuwerben erfolgen; d. h.

Berücksichtigung von Möglichkeiten der Erzeugung einer künstlichen Lockströmung bei ungünstigen, nicht vorhandenen oder gegenläufigen Wasserstandsdifferenzen am Standort Neuwerben;

- vergleichende Betrachtung der Auffindbarkeit der Lockströmung an den verschiedenen Standorten bei Berücksichtigung erweiterter Möglichkeiten bei Dotierung von Zu- schusswasser;

- Beachtung der jahreszeitlichen Wanderzeiten und Wanderdauer für Bemessungsfisch- art sowie für maßgebende Arten der Referenzzönose (Langdistanzwanderer, Schwarmfische);

- die fachlichen Grundsätze für die ökologischen Rahmenbedingungen stellen die ent- sprechenden Konzeptionen der Länder Sachsen Anhalt und Brandenburg betreffs ei- ner Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit bzw. der Vorranggewässer- systeme dar.

Gebietsspezifische Bedingungen und Nutzungsverhältnisse

Neben den genannten Untersuchungskriterien sind die über Jahrzehnte eingestellten, län- derübergreifenden Bedingungen der Wasserhaltung in Form der wasserwirtschaftlichen, naturschutzfachlichen und nutzungsbedingen Rahmenbedingungen in der Unteren Havel (Mündung bei Gnevsdorf bis Rathenow mit den Querbauwerken Gnevsdorf, Quitzöbel‚ Garz, Grütz, Rathenow sowie Nebenflüsse) zu berücksichtigen. Dazu gehören u. a.:

- die Schiffbarkeit entsprechend den Vorgaben der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes für den Bereich der Bundeswasserstraße bzw. bezüglich der Wirkungen

(5)

5 der stauspiegelstützenden Wirkungen der Wehrgruppe Quitzöbel und der kommunalen Forderungen;

- die Stauhaltung über die vorgenannten Querbauwerke im Interesse der Anlieger o Wasserhaushalt in den beeinflussten Teileinzugsgebieten;

o Interessen des Naturschutzes (z. B. Vogelschutz, Erhalt von Feuchtgebieten, Naturschutzgroßprojekt zur Havelrenaturierung);

o Interessen der Fischerei;

o Interessen der Agrarwirtschaft;

- Erhalt eines begründeten Mindestabflusses im Gnevsdorfer Vorfluter als künstlich ver- legter Mündungsabschnitt der Havel in die Elbe;

- Bedingungen des Wehres als o Hochwasserschutzanlage;

o Flutungsbauwerk;

o Zuschusswasserabgabe zur Elbe.

Standorte und Vorzugsvariante

Aufbauend auf der Grundlagenermittlung mit einer Wirksamkeitsanalyse der bestehenden Anlage sind im Rahmen der Untersuchung hinsichtlich der Örtlichkeit mindestens die Varian- ten einer Fischaufstiegsanlage

- als Bestandteil des Wehres Neuwerben, - im Bereich des Wehres Neuwerben,

- im Bereich der ehemaligen Havelmündung am Elbekilometer 431‚2,

- im Gnevsdorfer Vorfluter über das Gnevsdorfer Wehr mit dem Weiteraufstieg über das Durchstichwehr Quitzöbel

nachvollziehbar zu begründen bzw. entsprechend auszuschließen.

2 Zielstellung

Aus vorgenannten Gründen wird daher seitens der Bundesländer Sachsen-Anhalt, Branden- burg und Berlin der Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit im Mündungsbe- reich der Havel in die Elbe eine herausragende Bedeutung zugewiesen. Denn durch diese ist eine nachhaltige Nutzung und Entwicklung der oberhalb befindlichen Gewässer in einer Form möglich, die der Bedeutung der Havel und ihrer Zuflüsse mit einer Gesamteinzugsge- bietsgröße von über 24.500 km² entspricht. Wichtig sind daher nicht nur artspezifische Be- trachtungen, sondern auch um die Berücksichtigung der Wanderungsmöglichkeiten für ge- wässertypisch große Fischschwärme (Biomassen).

Unter der Zielstellung, im Bereich der Havel-Mündung eine weitestgehend ungehinderte und effektive Fischmigration zu erreichen sowie das Haveleinzugsgebiet mit einer einzugsge- bietsspezifischen „Biomasse“ versorgen zu können, wurden für die hier zu erarbeitende Stu- die folgende fischökologischen Frage- bzw. Aufgabestellungen formuliert:

- Darstellung der gewässerbezogenen Referenzfischzönose als Basis künftiger Planun- gen von Fischwanderhilfen im Bereich der Havel-Mündung und Festlegung der rele- vanten Bemessungsfischarten,

- Fachliche Sicherung der Referenzfischzönose anhand verfügbarer Quellen bzw. Litera- tur,

- Erarbeitung einer Bemessungsempfehlung für Fischwanderhilfen im Mündungsbereich der Havel auf Grundlage der Referenzfischzönose, aktueller Fachvorgaben sowie hyd- raulischer Grundbedingungen am Standort (Zeitraum: 1990-2012),

- Prüfung der vorhandenen Anlagen und fachliche Einschätzung der aktuellen Funkti- onstüchtigkeit auf Grundlage aktueller Fachvorgaben (v.a. DWA 2010; DUMONT et al.

2005; DUMONT 2006) sowie vorliegender Ergebnisse zu fischökologischen Funktions- prüfungen,

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6 - Darstellung der relevanten Wanderungszeiten für die Bemessungsfischarten sowie die maßgebenden Arten der Referenzfischzönose (Langdistanzwanderer, Schwarmfische), - Darstellung der Interessen / Anforderungen seitens der Fischerei und

- Einschätzung der Hinnehmbarkeit von möglichen Einschränkungen der vorgegebenen Bemessungsansätze (v.a. Q30 / Q330 – Regelung).

Zu berücksichtigen sind dabei auch die wasserwirtschaftlichen, naturschutzfachlichen sowie nutzungsbedingten Rahmenbedingungen.

Mit dem Bau des Gnevsdorfer Vorfluters im Zeitraum 1937-56 wurde die ursprüngliche Ha- vel-Mündung beim Elbe-Kilometer 428 um ca. 8 km stromab verlegt (FLADUNG & ZAHN 2006). Auf diese Weise wurde das Gefälle der Havel in diesem Fließabschnitt erhöht und ein schnellerer Abfluss sowie durch Verlegung des Rückstaupunktes der Elbe ein verbesserter Schutz vor Überflutungen durch Elbe-Hochwasser sichergestellt. Das Gefälle der Elbe be- trägt im Bereich der natürlichen Havelmündung ca. 15 cm / km und das der Havel ca. 4 cm / km. Die Elbe weist somit ein drei- bis viermal so hohes Gefälle auf. Der Bau einer zweiten Mündung bei Gnevsdorf brachte einen Gefällegewinn zu Gunsten der Havel-Vorflut, womit zugleich die Rückstauhöhe der Havelniederung abgesenkt wurde.

Im Ergebnis wird der Standort herausgearbeitet, der die günstigsten Bedingungen für eine Migration von wassergebundenen Individuen besitzt. Nur so kann eine Funktionalität einer Fischwanderhilfe entsprechenden dem aktuellen Stand der Technik gewährleistet werden.

3 Historische Entwicklung

3.1 Wasserwirtschaft

Die Havelniederung folgt im Wesentlichen pleistozänen Schmelzwasserabflussbahnen. Die daraus resultierenden geo- und flussmorphologischen Gegebenheiten (z. B. Talgefälle, Ge- wässerdichte, Bodensubstrat) bestimmen viele hydraulische Parameter. Auch die aktuelle Landnutzung ergibt sich zum überwiegenden Teil aus den naturräumlichen Gegebenheiten.

Die natürlichen Abflussverhältnisse werden weitgehend von der Niederschlag-Abfluss- Beziehung geprägt, die von den klimatischen, hydrogeologischen und geomorphologischen Voraussetzungen bestimmt werden.

Erste Deichbauten erfolgten im 12. Jahrhundert. Die Baumeister der Deiche waren Hollän- der, die traditionell Einzelpolder errichteten. Durch die Verbindung der Einzelpolder entstan- den dann allmählich Deichsysteme. Das erste größere Deichgefüge entstand 1160 zwischen Altenzaun und Großbeuster zum Schutz der Wische. Mit Hilfe der Errichtung des „Alten Je- richower Elbedeiches“, ebenfalls im 12. Jahrhundert gebaut, wurde die Bettführung der Elbe im Bereich des Elbe-Havelwinkels festgelegt. Damit wurden die periglazialen Flutrinnen der Elbe zwischen dem „Ländlichen Genthin“ und dem „Ländchen Schollene“ verschlossen und die Niederungen oberhalb Rathenows wirksam gegen Hochwasser geschützt. Da der ge- samte Elbe-Havelwinkel zur Havel entwässert und der Deichzug nur eine künstliche Wasser- scheide darstellt, machte sich der Einfluss des Elbewassers bei Hochwasserereignissen trotzdem bemerkbar. Bei höherem Wasser trat viel Drängewasser zutage, das nur durch das Gebiet der alten Elbarme zum Haveltal strömen konnte. Die Entwässerungsgräben des Trü- benbruches (Horst-, See-, Haupt- und Klinkgraben) sammelten sich beispielsweise im Kliet- zer See, um von dort als Trübengraben der unteren Havelniederung zuzufließen. Die Höhen- lage der unteren Havelniederung bedingte trotz der Deichbauten auch weiterhin infolge des Einfließens von Elbewasser bei erhöhten Wasserständen katastrophale Hochwasser.

Wegen dieser ständigen wiederkehrenden Hochwasser wurde der Elbedeichbau permanent vorangetrieben, um die mittleren Wasserstände weiter zu senken. Nur so war die Kultivie- rung von landwirtschaftlicher Nutzfläche in den Niederungen möglich. Die bereits genannten Einflüsse der Elbe und Havel wirkten sich auf das Gebiet so massiv aus, dass jahrhunderte- lang die land- und forstwirtschaftliche Nutzung der Flächen nur unwesentlich Veränderungen unterlag. Die kontinuierlich fortgeführte Trennung der Wassereinzugsgebiete von Elbe und

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7 Havel durch die Verlängerung des Deiches stromab erwirkte zwar eine Entlastung der Hochwasserverhältnisse im Bereich der Havelniederung, sie führte aber gleichzeitig zu einer erhöhten Beanspruchung des Dammkörpers. Immer wieder kam es deshalb zu Deichbrü- chen mit verheerenden Auswirkungen. Das dem Wasser angeblich abgerungene Land, in- zwischen bebaut oder landwirtschaftlich genutzt, wurde bei solchen Ereignissen binnen kur- zer Zeit überschwemmt und verwüstet.

Mittels Deichrecht und Deichgericht wurden Schutz, Pflege und Unterhaltung der Deiche geregelt und gesetzlich die Hochwasserabwehr organisiert. Ein weitere entscheidender Schritt zur Verminderung der Hochwassergefahr in dieser Zeit war 1771-1772 die Verlegung der Havelmündung durch den Bau eines Trennungsdeiches zwischen Elbe und Havel im Anschluss an den alten Jerichower Elbedeich. Dadurch wurde der Rückstaupunkt der Elbe um 8 km elbabwärts verlegt und die Rückstauhöhe entsprechend dem Gefälle der Elbe um 1,3 m verringert. In der Folge wurden große Bruchwälder gerodet und in Grünland umge- wandelt. Außerdem konnten Teile der Ackerwirtschaft aus den bisher u. a. zum Buchwei- zenanbau genutzten Sanderflächen und Weiden in die Niederungen verlagert werden. Die Havelwiesen wurden bis zum Ende des 19. Jahrhunderts vorrangig zur Heugewinnung ge- nutzt.

Die für die Bewohner der Niederungsgebiete existenzbedrohende Hochwassergefahr war jedoch längst nicht gebannt. 1855 suchte nach Deichbrüchen eine gewaltige Flut die untere Havelniederung heim. Die Forderung der Betroffenen nach einer Verlegung der Havelmün- dung durch den Bau eines Vorfluters parallel zur Elbe bis nach Wittenberge wurde erneut erhoben. Damit hätte man die Rückstauhöhe in der Havelniederung derart gesenkt, dass Hochwasser in dieser Region beherrschbar geworden wären. Doch der Widerstand der El- beanlieger, die den Verlust des großen Retentionsraumes befürchteten, und ständig knappe Staatskassen ließen diese Pläne nicht zur Verwirklichung gelangen.

Ein wirtschaftlicher Aspekt war schließlich der Anlass, einen Havelausbau in Angriff zu neh- men. Die damalige Flussmorphologie der unteren Havel behinderte einen nachhaltigen Auf- schwung des Schiffsverkehrs auf dieser Wasserstraße. Die Versorgung Berlins, der schnell wachsenden Großstadt, war jedoch in immer stärkerem Maße auf die Havel als Handels- und Transportweg angewiesen. Um die Jahrhundertwende entstand deshalb eine Reihe von Durchstichen und Trassenkorrekturen, die zur Abtrennung einzelner Havelabschnitte führte.

Von 1906-1912 erfolgte deshalb der Ausbau der Staustufe Bahnitz, Rathenow, Grütz und Garz. Parallel dazu wurde die untere Havel fast durchgehend verbreitert. Die Staustufen und die Querprofilaufweitung sollten nach Meinung des zuständigen Wasserwirtschaftsamtes auch einen positiven Effekt auf die Minderung von Hochwassern bewirken.

Aus heutiger Sicht stellen sich diese Maßnahmen so dar, dass eine Verlegung der Havel- mündung wahrscheinlich aus finanziellen Gründen nicht in Betracht kam. Doch das für die Havelanwohner verheerende Hochwasser von 1926/27 zeigte deutlich, dass die 1906-1912 vorgenommenen Maßnahmen zum Havelausbau nichts an der eigentlichen Ursache für die Überschwemmungskatastrophen geändert hatten. Der Rückstau der Elbe ins Haveltal wirkte nach wie vor. Aufgrund der gewaltigen Schäden des genannten Hochwassers, bei dem landwirtschaftliche Nutzflächen zum Teil zwei Jahre lang ständig überschwemmt blieb, wur- de nun endgültig der Beschluss zur Verlegung der Havelmündung gefasst, da alle bisher durchgeführten Maßnahmen zu keiner grundlegenden Veränderung der hydrologischen Si- tuation geführt hatten. Im Frühjahr 1927 wurden die Vorarbeiten zu „Sicherung der Unteren Havel gegen Hochwasserschäden“ seitens der zuständigen Ortsbehörden, der Reichswas- serstraßenverwaltung und der preußischen Kulturbauverwaltung in Angriff genommen. Ab dem Jahre 1931 begannen die Arbeiten zur Verlegung der Havelmündung in 4 Ausbaustufen mit dem Bau der Schleuse Havelberg. Ziel der Arbeiten war der vollständige Abschluss der Havelniederung gegen das Einfließen von Elbewasser, was mit der Inbetriebnahme des Durchstichwehres Quitzöbel im Jahr 1937 erreicht wurde. Mit dem Bau des rund 7 km langen Gnevsdorfer Vorfluters sollte eine weitere Verlegung des Rückstaupunktes abwärts erreicht werden. Die kriegsvorbereitenden Aktivitäten des Deutschen Reiches unterbrachen die Ar- beiten an der Verlegung der Havelmündung erst einmal. Nach dem 2. Weltkrieg nahm man diese wieder auf und führte sie 1954 mit der Fertigstellung der Wehrgruppe Quitzöbel und des Wehres Gnevsdorf zu Ende.

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8 Das Wehr Gnevsdorf an der Mündung des gleichnamigen Vorfluters in die Elbe dient zur Haltung des Sommerstaus, während das Wehr Neuwerben entsprechend einer Hochwas- serschutzkonzeption bei Extremhochwasser die Hochwasserspitze der Elbe in die Havelnie- derung einleiten soll. Beim Hochwasser von 1954 stand man kurz vor einer Flutung der Pol- der. Dies erfolgte bisher erstmalig beim Elbhochwasser im Sommer 2002 durch die Öffnung des Wehres Neuwerben. Eine bundesländerübergreifende Vereinbarung wurde jedoch erst Jahre später abgeschlossen. Details sind dem gemeinsames Gutachten der Länder Bran- denburg und Sachsen-Anhalt zur Flutung der Havelniederung bei Hochwasserereignis- sen(größer HQ100) (WASY et al. 2007) zu entnehmen. Im Jahr 2013 erfolgte im Juni ein weiteres Mal die Öffnung des Wehres Neuwerben, da die extremen Elbwasserstände eine Entlastung der Elbe erforderten.

In der Praxis wurden in den letzten Jahren die Schütze des Altarmwehres und des Wehres Neuwerben nur sehr selten bedient. Die wasserwirtschaftliche Steuerung des Havelabflusses außerhalb von Sondersituationen und Extremereignissen finden mit dem Durchstichwehr und dem Wehr Gnevsdorf statt. Da in solchen Situationen der Fischaufstieg nicht die primäre Bedeutung besitzt wird im weiteren auf die Erläuterungen der Wehrbedienung der Wehr- gruppe verzichtet.

3.2 Fischerei

Die historische Besiedlungsgeschichte des Havel-Einzugsgebietes ergibt sich maßgeblich aus der Ansiedlung von Fischern. Zahlreiche archäologische Funde bezeugen, dass die Menschen hier schon vor etwa 12.000 Jahren gezielt Fische fingen und die Fischerei einer der wichtigsten Nahrungserwerbszweige war. Bereits im frühen Mittelalter wurde die Fische- rei perfektioniert und die Bevölkerung betrieb lebhaften Handel mit Fischen (SCHARF et al.

2011 a).

Lange Zeit sorgte die Fischerei Brandenburgs für die Versorgung der Siedlungszentren von Hamburg, Berlin und Dresden mit Fisch bzw. Fischwaren. Noch heute ist Brandenburg daher fast das einzige Bundesland, das nahezu flächendeckend über eine alt eingesessene, tradi- tionelle hauptberufliche Fluss- und Seenfischerei verfügt.

Mit mehr als 56.350 ha ist die von insgesamt 138 Haupt- und 111 Nebenerwerbsfischereien bewirtschaftete Gewässerfläche und die daraus erzielte Fangmenge von derzeit ca. 1.200 t pro Jahr höher als in jedem anderen Bundesland (SCHARF et al. 2011 a). Der sich daraus ergebende Jahreserlös lässt sich auf ca. 3,8U4,2 Mio. € schätzen (s. a. BRÄMICK 2011).

Trotz dieser Ausnahmestellung im bundesweiten Vergleich ist die wirtschaftliche Situation der meisten gewerbsmäßigen Seen- und Flussfischerei-Betriebe Brandenburgs durch den Rückgang der Fänge der aktuell wichtigsten Wirtschaftsfischarten (v.a. Aal und Zander) sehr angespannt.

Von den 57 in Brandenburg heimischen Fisch- und Rundmaularten gelten aktuell noch 4 als ausgestorben bzw. verschollen, 2 sind vom Aussterben bedroht, 3 stark gefährdet, 5 gefähr- det, 1 in unbekanntem Ausmaß gefährdet, 8 auf der Vorwarnliste, 3 extrem selten und 5 Ar- ten konnten wegen unzureichender Daten nicht bewertet werden. Lediglich 26 Arten (45,6%) gelten gegenwärtig als nicht gefährdet (SCHARF et al. 2011 b). Unter den gefährdeten Arten sind dabei hauptsächlich Fließgewässerarten, die besonders hohe Ansprüche an die ökolo- gische Durchgängigkeit sowie fließgewässertypische Lebensräume stellen.

Bedingt durch den Ausbau der Elbe für die Schifffahrt sowie ihre starke Verschmutzung im Zuge der Industrialisierung und landwirtschaftlichen Intensivierung seit Ende des 19. Jahr- hunderts gingen gerade für diese Arten viele Laichplätze, Lebensräume und Nahrungsgrün- de auf lange Zeit, z.T. auch dauerhaft verloren. Damit die aquatischen Bewohner weiterhin ihre Lebenszyklen realisieren, neue Lebensräume und Laichareale aufsuchen oder Nah- rungsgründe erschließen können, kommt einer adäquaten ökologischen Anbindung der Ne- bengewässer eine umso größere Bedeutung zu – nicht nur aus fischereiwirtschaftlicher son- dern insbesondere auch aus fischökologischer Sicht.

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9 3.3 Historische Lage der Havel-Mündung und Abflussverhältnisse

Um die aktuelle Mündungssituation der Havel in die Elbe möglichst objektiv bewerten zu können, ist es wichtig, sich zugleich auch mit der historischen Situation (vor den flussbauli- chen bzw. anthropogenen Veränderungen) auseinanderzusetzen. Grundlage dazu bildete das SCHMETTAU’sche Kartenwerk, das in der Zeit von 1767 bis 1787 entstand. Danach befand sich die Mündung der Havel ursprünglich südöstlich von Quitzöbel und wies drei Mündungsarme auf (vgl. Abb. 1).

Das Leben der Bevölkerung in den Niederungen von Havel und Elbe war schon immer ge- prägt vom Hochwasser. Auf Grund des niedrigen und flachen Havellandes gab es an der unteren Havel große Überschwemmungsflächen. Zwischen Bahnitz und Havelberg über- schwemmten dabei die Hochwässer häufig tausende Hektar Äcker, Weiden und Wiesen.

Während das Hochwasser der Elbe oft sehr schnell wieder zurückging, blieb im Havelgebiet das Wasser häufig bis in den Sommer auf den Feldern und Weiden stehen. Das bedeutete für die Landwirte regelmäßig erhebliche Ernteverluste. Riesige Mückenschwärme belästigten Mensch und Tier. Insbesondere in den 80er und 90er Jahren des 19. Jahrhunderts gab es einige katastrophale Überschwemmungen in der Havelniederung, durch die es zu Be- schwerden der Bevölkerung kam. Im Jahr 1904 wurde auf Grund dieser Beschwerden das Gesetz zur „Verbesserung der Vorflut- und Schifffahrtsverhältnisse“ erarbeitet. Ziel war eine beschleunigte Hochwasserabführung, die Verbesserung der Schifffahrtsbedingungen, Sen- kung der Wasserstände bei Hochwasser und die Trockenlegung der Flächen bis spätestens 1. Juli jeden Jahres. Weiterhin wurden Staustufen und Wehre geplant.

Nicht die Havel brachte dabei die lang anhaltenden Überschwemmungen, sondern die Elbe.

Das Mittelwasser beider Flüsse ist zwar annähernd gleich. Die Havel hat aber eine Wasser- standsänderung zwischen Niedrig- und Hochwasser von ca. 2 m, die Elbe hingegen ca. 6 m.

Der Wasserspiegel der Elbe kann also 4 m höher liegen als der Wasserspiegel der Havel.

Der Havelabfluss ist dann nicht mehr gewährleistet und das Wasser staut sich. Vor dem Bau der Wehrgruppe Quitzöbel (1938) und dem Wehr Neuwerben (1954) floss das Wasser in die Havelniederung oftmals bis Rathenow zurück.

Abbildung 1: Historische Havel-Mündung im 18. Jahrhundert nach SCHMETTAU (1767 – 1787)

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10 Abbildung 2: Aktuelle Havel-Mündung mit anschließendem Gnevsdorfer Vorfluter, Quelle: Jährling,

LHW/SG Ökologie, interne Fachstellungnahmen

4. Wasserwirtschaftliche Rahmenbedingungen

4.1 Hochwasserschutz

Wegen der Funktion der Unteren Havelniederung als Retentionsraum für die Untere Elbe besitzt der Aspekt „Hochwasserschutz“ eine Bedeutung über die Grenzen der betroffenen Bundesländer hinaus. Die rezente Überflutungsaue der Havel ist außerhalb von durchflosse- nen Siedlungsgebieten ausreichend dimensioniert, um im eigenen Einzugsgebiet entstande- nes Hochwasser wasserstandsbezogen schadlos abzuführen, wenn keine Abflussbehinde- rung durch Elbwasserstände an der Mündung in Gnevsdorf besteht. Wegen der enormen Wasserstandsdynamik der Elbe am Zusammenfluss, ist jedoch mehr oder minder permanent ein Einfluss auf die Wasserstände in der Havelniederung bei Hochwassersituationen zu re- gistrieren. Selbst kleinere Elbhochwässer veranlassen durch einen Rückstau großflächige Havelausuferungen bis nach Rathenow. Der Effekt dieses Rückstaus und der theoretischen Nutzung der Havelniederung als Flutungsraum durch eine gezielte Einleitung ist der Hinter- grund einer Flutungskonzeption der Polder der Unteren Havel zur Entlastung der Elbe vom 31.08.1985. Diese basiert auf den Untersuchungen, die im Rahmen der Dissertation von KRANEWETTREISER (1983) durchgeführt wurden.

2008 erfolgte die Unterzeichnung einer Ländervereinbarung zwischen den Ländern Sach- sen-Anhalt und Brandenburg über die Wehrbedienung der Wehrgruppe Quitzöbel zur Ab- wehr von Hochwasser. Diese Ausführung ist nicht primär die Grundlage des Planungszieles, muss aber wegen der konkurrierenden Ansprüche (hier EU-WRRL und EU Hochwasserma- nagementrichtlinie) zwingend beachtet werden.

Die Untere Havelniederung ist in der Hochwasserschutzkonzeption für die Untere Havel als Flutungsgebiet benannt und muss somit als Hochwasserschutzgebiet angesehen werden, das bei entsprechenden Hochwasserereignissen als Retentionsraum zu nutzen ist. Entspre- chende Regelungen enthält auch der Staatsvertrag vom 06.03.2008 über die Flutung der

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11 Havelpolder zwischen den Bundesländern Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern. Zu diesem Hochwasserschutzsystem gehören außerdem die Wehre in der alten Havel-Mündung bei Quitzöbel (Altarm- und Durchstichwehr, Wehr Neuwerben), das Wehr Gnevsdorf sowie die Schleuse Havelberg. Da Havel und Elbe selten gleichzeitig Hochwasser führen, kann durch die Steuerung dieses Wehr-Systems der Hoch- wasserscheitel der Elbe durch „Zwischenlagerung der Wassermassen“ in der Havelniede- rung gekappt werden.

Baut sich ein Hochwasser in der Elbe auf, wird die Mündung der Havel am Wehr Quitzöbel geschlossen und die Havel beginnt sich hinter der Wehrgruppe Quitzöbel und dem Durch- stichwehr Quitzöbel aufzustauen. Bis zu einem festgelegten maximalen Wasserstand am Pegel Havelberg-Stadt kann die Havel bis zu 140 Mio. Kubikmeter Wasser zurückhalten. Bei einer extremen Elbeflut, wie sie 2002 oder 2013 zu beobachten war, wird dieser Stauraum der Havel genutzt, um die unterhalb liegenden Elbanreiner durch Entlastung der immer wei- ter aufweichenden Elbdeiche vor größeren Überflutungen zu schützen.

Kurz bevor der Elbscheitel die Havelmündung passiert, wird dazu das Wehr Neuwerben ge- öffnet, so dass Elbwasser in die Havel strömt und sich der vorgesehene Stauraum füllt. Da aber gleichzeitig auch weiterhin Wasser aus der anderen Richtung, also aus dem Berliner und Potsdamer Raum in diesen Stauraum fließt, ist dessen Kapazität früher oder später er- schöpft. Dann muss das Wehr Neuwerben geschlossen und der Elbzufluss gestoppt werden.

Nach Ablauf der Hochwasserwelle der Elbe kann die Havel ihr Wasser am Durchstichwehr Quitzöbel über den Gnevsdorfer Vorfluter wieder in die Elbe ableiten.

Im Jahr 1955 rechtlich zusätzlich festgelegte Flutungspolder (gesteuerte und ungesteuerte Flutungen) rechts und links der Havel bieten an der unteren Havel im Hochwasserfall weite- ren Pufferraum für nochmals ca. 110 Mio. Kubikmeter Wasser (Quelle:

www.geocaching.com).

Deshalb sind alle Sachverhalte in den im weiteren dargelegten Planungsansätzen auf ihre Vereinbarkeit mit den Anforderungen der Hochwasserschutzkonzeption, der Wehrbedie- nungsvorschrift für die Wehrgruppe und des genannten Staatsvertrages zu prüfen und eine Neutralität der Beeinflussung von Bemessungshochwassern nachzuweisen.

4.2 Landnutzung

Für diesen Punkt sind nicht die bei Extremereignissen auftretenden Wasserstände und Staubeeinflussungen relevant. Sondersituationen, wie z. B. Bauwerkssperrungen oder Ext- remhochwasser spielen für die Einschätzung der Rahmenbedingungen für die ökologische Durchgängigkeit keine wichtige Bedeutung. Bei Berücksichtigung der zulässigen zeitlichen Einschränkungen der Funktionstüchtigkeit der FAA ist die alleinige Betrachtung der Nut- zungsverhältnisse „normaler“ Stauhaltung an den vorhandenen Anlagen

4.3 Hydrologie / Hydraulik

Die hydrologischen Rahmenbedingungen werden in Form der Wasserstände täglich an den Bauwerken für den Unter- und Oberpegel erfasst. Somit liegen sehr detaillierte Angaben zu den wasserwirtschaftlichen Hauptzahlen vor. Die Abflüsse werden ebenfalls täglich in Havel- berg gemessen. Da die Einzugsgebietsgrößen zwischen dem Wehrgruppenstandort und dem Standort der Q-Messung nur um ca. 240 km² differieren, können die Abflussangaben am Pegel Havelberg auch für die Beurteilung der Verhältnisse im Gnevsdorfer Vorfluter die- nen. Die im Folgenden aufgeführten hydrologischen Werte wurden durch das Wasser- und Schifffahrtsamt Brandenburg übergeben.

(12)

12 Abflüsse

Tabelle 1: Hauptzahlen der Abflüsse (Quelle: WSA Brandenburg)

Tabelle 2: Wiederkehrswahrscheinlichkeiten der Abflüsse (Quelle: WSA Brandenburg)

Wasserstände

Tabelle 3: Wiederkehrswahrscheinlichkeiten der Wasserstände (Quelle: WSA Brandenburg)

(13)

13 Tabelle 4: Bemessungswasserstände (Quelle: WSA Brandenburg

Tabelle 5: Hauptzahlen der Wasserstände (Quelle: WSA Brandenburg)

Tabelle 6: Stauzielfestlegung für den Pegel Havelberg 2013/2014 (Quelle: WSA Brandenburg), PNP Havelberg: 21,57m ü NHN

Die Regulierung des Wasserstandes am Wehr Gnevsdorf erfolgt in jedem Jahr ab dem 20.05. mit dem Einstau eines Niveaus von 3,20 m am OP (22,34m ü NHN) und endet am

(14)

14 20.10. Die Stauziele an den Anlagen in der Unteren Havel werden im Rahmen von Staubei- räten besprochen und weitestgehend einvernehmlich abgestimmt. Die Steuerung der Wehr- anlage Gnevsdorf obliegt dem LUGV des Landes Brandenburg. Der Wasserstand des Pe- gels Havelberg wird durch das WSA Brandenburg eingerichtet und letztlich festgelegt.

4.4 Naturschutz und Gewässerökologie

Mit der Fertigstellung des Pflege- und Entwicklungsplans Gewässerrandstreifenprojekt „Un- tere Havelniederung zwischen Pritzerbe und Gnevsdorf“1 liegt ein umfangreiches Planwerk zur naturschutzorientierten Entwicklung der Unteren Havel vor. Auch nach Beginn der Phase II (Umsetzung der geplanten Maßnahmen) gilt der PEP als verbindliche Handlungs- und Pla- nungsgrundlage für den Vorhabensträger. Der NABU e. V. ist zusammen mit den Ländern Brandenburg und Sachsen-Anhalt für die Umsetzung der in Phase I vorgeschlagenen Maß- nahmen verantwortlich. Im PEP wurde auf der Grundlage des Bauwerksbestandes eine Er- hebung der aktuellen Situation durchgeführt und daraus die möglichen Modifikationen an den Staupunkten für die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit hergeleitet.

Die folgenden (kursiven) Ausführungen sind dem PEP für die betroffenen Anlagen entnom- men:

Wehranlage Gnevsdorf (im Gnevsdorfer Vorfluter)

- Wasserstandsdifferenzen OP-UP: Ø Jahr 0,39 m Ø Winter 0,14 m Ø Sommer 0,64 m

- Wasserstandsdifferenzen OP Winter-Sommer: 0,67 m - Wasserstandsdifferenzen UP Winter-Sommer: 1,17 m

Übersicht Gesamtansicht vom UW rechts, mit

FAA

Detail FAA, oberer Anlagenteil

Kurzbeschreibung:

Das Wehr Gnevsdorf ist als zweifeldriges Grundschützwehr mit aufgesetzter Klappe ausge- bildet (Sommerstauwehr mit Regulierung). Beidseitig existieren befestigte Flutrinnen. Es wurde 2004 rekonstruiert und ist überfahrbar. In diesem Zusammenhang wurde rechtsseitig eine FAA als konventioneller Beckenpass (Vertikal-Schlitz-Pass) in Betonbauweise errichtet.

Eine in den Jahren 2005/2006 durch das IfB Potsdam durchgeführte Funktionskontrolle ergab eine beschränkte Durchgängigkeit.

Problemlage bezüglich Fischaufstieg:

- eingeschränkte Funktionsfähigkeit der FAA - Optimierungsbedarf

- Prüfung der Durchgängigkeit im Sohlbereich des Wehres (bedeutsam für Grundfische und Evertebraten)

1 PEP Gewässerrandstreifenprojekt „Untere Havelniederung zwischen Pritzerbe und Gnevsdorf“; be- arbeitet im Auftrag des NABU e.V.; Berlin 2009

(15)

15 Lösungsvorschlag:

Beschreibung Vorteile Nachteile

1 . 1

Optimie-

rung FAA - Verbesserung der Lockströmung durch Optimierung des Auslaufes - Prüfung Ruheräume und

Sohlsubstrate

- Optimierung der Funktionszeiten im Bereich des Hauptaufstieges

- Kosten - Anteil aufstei-

gender Fische und Arten wird sich nur im be- grenzten Maße erhöhen lassen 1

. 2

Schaffung der Durch- gängigkeit im Sohlbe- reich (Haupt- strom)

- Prüfung der Betonelemente im Sohlbereich

- Schaffung einer technischen Va- riante der Durchgängigkeit für Grundfische

- gute Lockströ- mung (da Haupt- lauf)

- größerer Anteil aufsteigender Ar- ten wird migrieren

- Kosten - technische

Durchführbar- keit

Wehrgruppe Quitzöbel

- Wasserstandsdifferenzen OP-UP: Ø Jahr 0,95 m Ø Winter 0,80 m Ø Sommer 1,08 m

- Wasserstandsdifferenzen OP Winter-Sommer: 0,53 m - Wasserstandsdifferenzen UP Winter-Sommer: 0,81 m

Altarmwehr (Übersicht Nr. 2), Ansicht vom linken UW

Durchstichwehr mit FAA (Übersicht Nr. 1)

Ansicht vom linken UW

Wehr Neuwerben (Übersicht Nr. 3) Gesamtansicht vom linken UW

Übersicht Detailansicht FAA

Kurzbeschreibung:

Das Altarmwehr wurde als Einfeld-Wehr mit linksseitiger Kahnschleuse errichtet. Das Durchstichwehr existiert als zweifeldriges Wehr. Linksseitig wurde eine FAA als konventio- neller Beckenpass (Schlitzpass) in Stahlbetonbauweise mit Holzbohlen nachgerüstet. Das Wehr Neuwerben ist ein dreifeldriges Schützenwehr. Die Wehrgruppe wurde zwischen 1935 und 1937 gebaut. Alle drei Wehre sind überfahrbar.

1

2 3

(16)

16 Problemlage bezüglich Fischaufstieg:

- vorhandene FAA: Einstieg der im unmittelbaren Tosbeckenbereich (starke Turbulen- zen, schwierige Auffindbarkeit, unzureichende Lockströmung), starke Strömungen im Gerinne, fehlende Ruheräume

- Effizienz prüfen

- Fließsystem insgesamt schwierig Lösungsvorschlag:

Beschreibung Vorteile Nachteile

1.1 Durchstichwehr:

Rückbau der vorhandenen FAA

- kompletter Rückbau des konventionellen Beckenpas- ses

- keine Kosten für nicht erfolgversprechende Nachrüstung

- Kosten für Rückbau

1.2 Durchstichwehr:

Errichtung einer neuen FAA als rechtsseitiger Bypass und Altarmwehr:

Bau einer Rauen Rampe (Prü- fung!)

- Gestaltung in ausreichender Dimension mit entsprechen- der Sohl- und Beckengestal- tung (durchgehendes Sub- strat, entsprechend den Leistungsmerkmalen der anstehenden Arten) - flussparallele Einmündung

im Ober- und Unterwasser, Einstieg außerhalb des Tosbeckenbereiches

- Verbesserung der Lockströmung - größerer Anteil anste-

hender Arten wird auf- steigen

- Verbesserung des Fischabstieges und Er- höhung der Dynamik im Gewässer

- Kosten - verringerte

Regulierbarkeit

Prioritätenkonzept Fischaufstiegsanlangen

Tabelle 7: Zusammenfassende Punktaufrechnung für das Prioritätenkonzept zur ökologi- schen Durchgängigkeit an der Unteren Havel (Legende: 1. Grad der Beeinträchtigung der Wanderung, a) Bauweise, b) zeitlich, 2. Bedeutung des Fischweges im Fließgewässer, a) im Längsverlauf, b) im Verzweigungssystem, 3. Größe des entstehenden Fließgewässerseg- mentes, 4. Zusatzparameter: Existenz einer FAA)

Parameter Wehr

1 a 1 b 2 a 2 b 3 4 Punkt-

zahl

Gnevsdorf 3 3 5 5 5 -3 18

Quitzöbel 5 5 5 5 4 -2 22

Mittels der Bewertungsmatrix konnte herausgestellt werden, dass zwei Querbauwerke von gleichrangiger Wichtigkeit für die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit sind.

Das ist zum einen die Wehrgruppe in Quitzöbel. Diese steht im unteren Abschnitt des Ge- wässers, behindert die Durchgängigkeit vollständig (Wirkung der bestehenden FAA unbe- kannt, aber wahrscheinlich sehr gering) und versperrt ein großes Segment.

Bei Integration einer oder mehrerer leistungsfähiger Fischaufstiegsanlagen wäre es bei die- ser Lösung möglich, das aufwandernde Tierpotential der Elbe für die Wiederbesiedlung bio- logisch verarmter Havelabschnitte zu nutzen. Zudem ist dann die relativ ungehinderte Migra- tion vieler Arten in Richtung Mittel- und Oberlauf gewährleistet, so auch Verbesserungen der Leistungsfähigkeit an der FAA im Gnevsdorfer Vorfluter vorgenommen werden. Zudem wird ein größeres Segment der Biozönose des Wasserkörpers aus der genetischen Isolation ge- nommen. Dabei sollte geprüft werden, am Durchstichwehr einen effizient wirksamen Vertical- Slotpass zu installieren, dessen Auslauf parallel zum Tosbecken des Wehres ausmündet, aber deutlich vorgezogen ist (Lockströmung). Am Altarmwehr könnte eine Raue Rampe ge- baut werden, die bei deutlich höherer Beaufschlagung des Wasserlaufes sehr wirksam für den Auf- und Abstieg sein könnte (JÄHRLING 2008).

Die im Rahmen des PEP erarbeiteten Vorschläge werden in der weiteren Bearbeitung be- rücksichtigt.

(17)

17 4.5 Schifffahrt

Die Untere Havel ist bis unterhalb der Wehrgruppe Quitzöbel als Bundeswasserstraße Klas- se 3 in der Binnenschifffahrtsstraßenordnung ausgewiesen. Es existiert jedoch die Ein- schränkung, dass unterhalb Havelbergs keine Ansprüche auf eine Gewährleistung der Leich- tigkeit und Sicherheit des Verkehrs durch die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung bestehen.

Abbildung 3: Lage der Zuständigkeiten im Bereich der Wehrgruppe (Quelle: WSA Brandenburg)

Der Gnevsdorfer Vorfluter ist von der Mündung in die Elbe bis zur Landesgrenze Lan- deswasserstraße Klasse B nach der Landesschifffahrtsverordnung Brandenburg. Eine Zu- ordnung der etwa 900 m langen Strecke des Gnevsdorfer Vorfluters zwischen der Landes- grenze nach Brandenburg und dem Havel-km 156,75 als Landeswasserstraße des Landes ST konnte nicht ermittelt werden.

Ein weiterer verkehrsrelevanter Aspekt ist Sicherung der Passierbarkeit des Gnevsdorfer Vorfluters für Eisbrecher der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung zur Gewährleistung des Eisaufbruchs bei Bedarf. Die Beseitigung von Eisversatz mittels Eisbrecher hat grundsätzlich vom Unterwasser aus zu erfolgen. Dies bedeutet, dass die Eisbrecher von der Elbe aus über den Vorfluter zur Havel einfahren müssen.

Es existieren somit Anforderungen an die Planungen von Anlagen zur Herstellung der ökolo- gischen Durchgängigkeit, die sich aus schifffahrtstechnischen Erfordernissen sowie im Rah- men der Zielstellung der EG-WRRL und den in den gesetzlichen Regelungen verankerten Zuständigkeiten ergeben. Insgesamt stellen diese Randbedingungen keine problematischen Restriktionen dar.

(18)

18

5 Gewässerökologische Anforderungen

5.1 Fischökologische Anforderungen an die Durchgängigkeit vorhandener Wan- derbarrieren im Mündungsbereich der Havel

Die nachfolgenden Aussagen erfolgen als fachliche Hinweise des Sachgebietes Ökologie auf der Grundlage einer am 10. Mai 2011 im Institut für Binnenfischerei in Potsdam-Sacrow statt gefundenen Besprechung zwischen institutionellen und Landesvertretern. Der inhaltliche Hintergrund stellte dabei die Umsetzung des überregionalen Konzeptes der Flussgebietsge- meinschaft Elbe sowie der regionalen Landeskonzepte zur Wiederherstellung der Fisch- durchgängigkeit im Einzugsgebiet der Elbe, hier speziell im Havelgebiet dar. Demzufolge setzten sich die Teilnehmer der Besprechung - neben institutionellen Teilnehmern aus dem Institut für Binnenfischerei Potsdam-Sacrow, dem Institut für Gewässerökologie und Binnen- fischerei Berlin bzw. der Gesellschaft zur Rettung des Störs - aus Landesvertretern der Bun- desländer Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt zusammen.

Grundsätzlich ist hierzu festzustellen, dass neben den räumlichen und hydraulisch- hydrologischen Rahmenbedingungen die ökologischen Zielstellungen die wichtigste Basis für eine erfolgreiche Wiederherstellung der Fischdurchgängigkeit darstellen.

Einen wesentlichen Baustein der ökologischen Zielstellungen bilden dabei die so genannten Referenz- oder Zielarten, d.h. die Taxa, deren Ansprüche bei den zu planenden Maßnahmen am Gewässer zu Grunde zu legen sind. In Abhängigkeit vom Einzelfall - in der Regel sind dies regionalen Landeskonzepte zur Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit - handelt es sich dabei nicht nur um aktuell im System vorhandene Fischarten sondern auch um ehemals im betreffenden Gewässersystem anzutreffende, heute als ausgestorben gel- tende, d.h. potentiell natürliche Arten und auch um solche Fischarten, die mit einem realen Hintergrund in diesem Gewässersystem prognostisch wieder erfolgreich angesiedelt werden können.

An mitteleuropäischen Flüssen ist bis auf sehr wenige Ausnahmen - etwa bei einer erfolgrei- chen Wiederbesiedlung der Oder mit dem Ostsee- oder Baltischen Stör (Acipenser oxy- rinchus) - bisher immer vom Atlantischen Lachs (Salmo salar) als der größten Referenzart unter den anadromen Langdistanzwanderfischen ausgegangen worden. Nach Kenntnis des Verfassers spielte diese Art auch im Elbegebiet bisher die entscheidende Rolle für den Grö- ßenbezug bei der Anlagenbemessung, so etwa beim Bau der Fischwanderhilfe am Wehr Gnevsdorf in Brandenburg oder bei Vorgesprächen zur Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit im Rahmen des vorgesehenen Baus einer Wasserkraftanlage in der Mulde am Stadtwehr Dessau.

Der Bearbeiter vertritt jedoch die Auffassung, dass bei einer Wiederherstellung der ökologi- schen Durchgängigkeit in der Verbindung zwischen der Elbe und den Unterläufen der gro- ßen Nebenflüsse der ehemals im Elbegebiet beheimatete Europäische Stör (Acipenser stu- rio) als Referenzart die prioritäre Bemessungsgröße für die Dimensionierung der örtlich zu errichtenden Fischauf- und Fischabstiegsanlagen darstellen muss. Diese generelle fachliche Forderung ergibt sich aus nachfolgenden Gründen, wobei sich diese Aussagen im vorliegen- den Fall explizit auf die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit zwischen Elbe und Havel beziehen:

- Der Europäische Stör ist vor dem Hintergrund der Umsetzung der Europäischen Was- serrahmenrichtlinie als anadromer Wanderfisch eine der zentralen Zielarten des Lan- deskonzeptes „Konzeption zur Umsetzung der ökologischen Durchgängigkeit in den Fließgewässern in Sachsen-Anhalt“.

- In diesem Fachkonzept wurden als logische Schlussfolgerung auf das überregionale Konzept der Flussgebietsgemeinschaft Elbe „Ermittlung überregionaler Vorranggewäs- ser im Hinblick auf die Herstellung der Durchgängigkeit für Fische und Rundmäuler im Bereich der FGG Elbe sowie Erarbeitung einer Entscheidungshilfe für die Priorisierung von Maßnahmen“ die Zielarten und die historischen Verbreitungen regional weiter un- tersetzt. Hier wird auch historische Verbreitung des Europäischen Störs in der Elbe und

(19)

19 in allen großen Unter- und Mittelläufen einschließlich der Havel nachgewiesen, wobei sich hier auch die historischen Reproduktionsbereiche befanden.

- Gleichbedeutend wurden durch andere Elbanliegerländer ebenfalls entsprechende Konzepte unter dem „länderübergreifenden Hut“ des Durchgängigkeitskonzeptes der Flussgebietsgemeinschaft Elbe bearbeitet und verabschiedet. In diesem Zusammen- hang soll im Hinblick auf die Havel insbesondere aufs das brandenburgische Konzept

„Landeskonzept zur ökologischen Durchgängigkeit Brandenburgs“ hingewiesen wer- den.

- Auch hier spielt der Europäische Stör als Referenzart eine entscheidende Rolle, wobei als historische Verbreitungs- und Laichgebiete - neben der in diesem Zusammenhang nicht weiter zu behandelnden Schwarzen Elster - die Havel und der obere Mittellauf der Spree angegeben werden, so dass sich schlussfolgernd ein direktes Interesse der Länder Berlin und Brandenburg an der Öffnung der Havel für den Europäischen Stör ergibt.

- Darüber hinaus ist der Europäische Stör auch als „species of special concern“ der Eu- ropäischen Union in der Flora-Fauna-Habitat - Richtlinie im Anhang II und im Anhang IV gelistet und erfordert vor diesem rechtlichen Hintergrund somit alle Anstrengungen um eine Verschlechterung seiner Lebensbedingungen zu verhindern.

- Neben diesem grundlegenden Verschlechterungsverbot, welches bei ausgestorbenen Arten sicherlich nur begrenzt in Anwendung zu bringen ist, besteht ein grundsätzliches Verbesserungsgebot, gerade wenn reale Chancen auf Wiedereinbürgerung der ent- sprechenden Art wie am Beispiel des Europäischen Störs bestehen.

- Bedenklich ist dabei insbesondere die Tatsache, dass sich die einzig noch verbliebene Restpopulation des Europäischen Störs in Mittel- und Westeuropa auf das Gironde- Garonne-Dordogne - System im Westen von Frankreich beschränkt. Neben dieser Re- liktpopulation verfügt aktuell allein das Elbesystem - unter dutzenden anderen, ur- sprünglich von dieser Art besiedelten Flüssen in Mittel- und Westeuropa - über ein rea- litätsnahes und erfolgversprechendes Wiederbesiedlungspotential.

- Daher wurden die Elbe und ihre Nebenflüsse bilateral von Frankreich und Deutschland als prioritäres Gewässersystem für die Wiedereinbürgerung des Europäischen Störs ausgewählt, um eine Sicherungspopulation zu begründen, die helfen soll das Ausster- ben der Art zu verhindern. Voraussetzung für den Erfolg des Wiederansiedlungspro- gramms für den Europäischen Stör ist und bleibt dann allerdings die Wiederherstellung der ungehinderten Zugänglichkeit ehemaliger, geeigneter Reproduktionsgewässer.

- Vor diesem Hintergrund erfolgte im Jahre 2008 in der Elbe bei Lenzen ein erster, pro- beweiser Besatz mit Tieren aus der Gironde als Gemeinschaftsprojekt von Bund, Län- dern, NGO und Forschungseinrichtungen. Diese Arbeiten wurden in den Folgejahren kontinuierlich fortgesetzt. Ein erster größerer Besatz ist für die Jahre 2012/ 2013 in den historischen Laichgebieten der mittleren Elbe in Sachsen-Anhalt vorgesehen.

- Dieser Tatsache wurde mit dem Bau einer zweiten Fischaufstiegsanlage an der Un- terelbe am Nordufer des Wehres Geesthacht Rechnung getragen, welche am 07. April 2011 eingeweiht wurde. Die seit August 2010 vorgenommen Kontrollbefischungen zei- gen deutlich, dass mit Hilfe dieser Anlage sowohl Bedürfnisse großer und schwimm- schwacher Fische - ein größerer Störhybride wurde bereits nachgewiesen - als auch der im Schwarm bzw. in großen Mengen wandernden Arten abgedeckt werden (so z.B.

der Nachweis von 9 886 Flussneunaugen Lampetri fluviatilis am 23. November 2010 und von 6 819 Binnenstinten Osmerus erperlanus am 19. März 2011).

- Die neugebaute Fischwanderhilfe garantiert damit neben den unterschiedlichen An- sprüchen der einzelnen Arten auch die „Versorgung“ des oberhalb liegenden Einzugs- gebietes und der Nebengewässer mit einer ausreichenden Menge an Biomasse, wie dies in den vergangenen Jahrzehnten seit dem Bau des Wehres Geesthacht so nicht mehr passiert ist. Dies stellt im Binnenland neben der erfolgreichen und dauerhaften Etablierung ehemals fast ausgestorbener Arten - das Flussneunauge wurde mittlerwei- le selbst in kleinen Bächen des Fläming wie dem Olbitzbach nachgewiesen (mündl.

(20)

20 Mitt. HOHMANN) - die entscheidende Grundlage für die erfolgreiche Reproduktion die- ser Arten dar.

- Des Weiteren ist das Land Sachsen-Anhalt am „Nationalen Aktionsplan zur Rettung des Störs“ beteiligt. Dieser wurde durch die „Gesellschaft zur Rettung des Störs e.V.“

im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz im Rahmen eines Forschungs- und Ent- wicklungsvorhabens - finanziert aus Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Na- turschutz und Reaktorsicherheit - erstellt und umreißt den Rahmen für die Arbeiten zur Wiedereinbürgerung dieser Art, insbesondere im Elbesystem.

- Hierbei wird ein besonderer Schwerpunkt auf die Rolle der Verbesserung der Lebens- räume für eine nachhaltige Reproduktion und Arterhaltung gelegt. Dieser nationale Ak- tionsplan dient künftig als Grundlage für die Erarbeitung von Managementplänen zur Wiedereinbürgerung in den entsprechenden Einzugsgebieten.

- Es sollte bei der zukünftigen Planung auch berücksichtigt werden, dass nur bei einer entsprechenden Anpassung der Fischwanderhilfen an die größten Zielart und an die zugleich schlechtesten Schwimmer - dies ist im Elbegebiet nun mal der Europäische Stör - sicherzustellen ist, dass die Wanderhilfen auch von kleinen und weniger leis- tungsstarken Arten sowie von Schwarmfischen genutzt werden können. Garantiert wird dieses Ziel nur durch eine störgerechte Dimensionierung, z.B. explizit - so bei techni- schen Anlagen - durch die entsprechenden Beckengrößen und Schlitzbreiten.

- Diese Rahmenbedingungen haben eine sehr hohe Bedeutung für die laufenden Bemü- hungen um die Etablierung des Schnäpels (hier der Nordseeschnäpel Coregonus oxyrhynchus) und die Verbesserung der Lebensbedingungen für den Maifisch /Alosa alosa) zur Sicherung von zukünftigen Populationen. Dies zeigt aber auch, dass die Nutzung des Europäischen Störs als „Schirmart“ nicht einem überzogenen Umweltver- ständnis entspringt sondern faktische Grundlage für die nachhaltige Verbesserung der ökologischen Gesamtqualität des Gewässersystems ist.

- Neben der Elbe selbst - deren grundsätzliche Eignung als Reproduktionsgewässer für den Europäischen Stör auf Grund des Ausbau- und Unterhaltungszustandes für die Schifffahrt noch zu prüfen bleibt - stellen aktuell einzig und allein die untere Mulde und die Havel - bei Berücksichtigung der in Brandenburg gelegenen Teile der mittleren Ha- vel und der unteren Spree - morphologisch geeignete Gewässerräume für eine prog- nostisch mögliche, erfolgreiche Reproduktion des Europäischen Störs dar.

- Im Rahmen der zurzeit laufenden grundhaften Sanierung der WSV-Wehre ca. 15 km unterhalb der ursprünglichen Havelmündung in die Elbe und verfügt an dieser Stelle lediglich über einen lachstauglichen, d.h. über einen deutlich zu klein dimensionierten Schlitzpass.

5.2 Referenzfischzönose der unteren Havel

In Verbindung mit der ökologischen Zustandsbewertung von Oberflächenwasserkörpern an- hand der biologischen Qualitätskomponente „Fisch“ gemäß EU-Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) wird die aktuelle Fischbestandszusammensetzung mit einer Referenzfisch- zönose verglichen.

Die Erstellung von Referenzfischzönosen erfolgt allgemein in Anlehnung an DUßLING et al.

(2004) bzw. DUßLING (2009), WOLTER et al. (2004), DIEKMANN et al. (2005) sowie SCHAARSCHMIDT et al. (2005). Sie ergibt sich i.d.R. aus historischen Quellen, aktuellen Daten sowie einer fischökologischen Expertise, welche wiederum Aspekte der Fischregions- zuordnung, Informationen zu vergleichbaren naturnahen Gewässern o. a. weitergehende praktische Erfahrungen berücksichtigt. Hierarchisch haben dabei historische Angaben (H) gegenüber aktuellen Vorkommen (AV) oder Experteneinschätzungen (E) den höchsten

„Wert“. Diese Referenzfischzönose beschreibt zugleich das Spektrum der potentiell wan- dernden Fischfauna im betrachteten Gewässerabschnitt und bildet so die fischökologische

(21)

21 Fachgrundlage bei der Planung und Funktionsbewertung von Fischwanderhilfen im jeweili- gen Gewässer.

Für die Havel wurden durch DUßLING et al. (2004) erste Referenzfischzönosen erstellt, die in den Jahren 2006 und 2010 im Auftrag des Landesumweltamtes Brandenburg (vgl. ZAHN et al. 2006 und 2011) und außerdem auch im Auftrag des Landesbetriebes für Hochwasser- schutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt weiter angepasst bzw. ergänzt worden sind (s.

a. ZAHN 2008). Die Havel befindet sich in der Ökoregion 14 und ist dem gewässerökologi- schen Referenztyp „20“ (sandgeprägter Strom) zugeordnet (LUA 2004a; vgl. POTTGIESSER

& SOMMERHÄUSER 2004 und 2008). Sie gehört zur Gewässerregion des Metapotamals und fischökologisch zur Bleiregion. In Tabelle 8 sind alle bislang historisch belegten bzw.

potenziell oder aktuell in der unteren Havel vorkommenden 43 Fischarten in ihren theoretisch angenommenen Häufigkeiten aufgeführt. Die in der Spalte „Referenz-Quellen“ aufgeführten Zahlen verweisen dabei auf die in Tabelle 9 aufgeführten Literatur- bzw. Datenquellen. Da- nach ist der Europäische Stör (Acipenser sturio), der nach BORNE (1882) früher im Havel- System häufig bei Rathenow gefangen wurde und noch im 19. Jahrhundert bis in den Unter- lauf der Spree aufstieg, die größte potentiell wandernde Art. Der Stör gilt als ausgeprägter Wanderfisch, der zum Laichen in die großen Flüsse bis in die Barbenregion aufsteigt und dort in der Strömung über schottrig - kiesigem Grund seine Eier ablegt (GESSNER et al.

2013). Barben sowie weitere typische Fließgewässerarten (u.a. Döbel, Hasel, Zährte) kamen in der Havel v.a. im Unterlauf (unterhalb Pritzerbe), im Raum Berlin-Potsdam und Zehdenick- Liebenwalde vor (BORNE 1882, ECKSTEIN 1908). Die Spree galt ursprünglich bis Berlin als Barbenregion, heute findet man die Barbe v.a. oberhalb des Spreewaldes, was sich i. Ü.

auch mit den historischen Angaben zur Verbreitung / Wanderung des Störes bis in den sächsischen Mittellauf deckt (vgl. WOLTER et al. 2002).

Hervorzuheben ist außerdem, dass das Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfi- scherei Berlin (IGB) im Jahr 2008 mit der Wiederansiedlung des Störes im Einzugsgebiet der Elbe begonnen hat. Im Rahmen des seit 2010 laufenden „Nationalen Aktionsplans zum Schutz und zur Erhaltung des Europäischen Störs“ des Bundesministeriums für Umwelt, Na- turschutz und Reaktorsicherheit (BMU) werden seit 2011 auch im Havel-System jährlich Stö- re ausgesetzt (Quelle: www.sturgeon.de).

Gemäß den aktuellen Fachvorgaben (u.a. DWA 2010; DUMONT et al. 2005; DUMONT 2006) sind zur Mindest-Dimensionierung von Fischwanderhilfen im Mündungsbereich der Havel somit die artspezifischen Ansprüche der größten potenziell wandernden Fischart - des Störes - zu berücksichtigen. Durch die relativ große Zahl potenzieller, sohlgebunden wan- dernder Fischarten (u.a. Bach-, Fluss- und Meerneunauge, Flunder, Schlammpeitzger, Schmerle, Steinbeißer) muss darüber hinaus besonders auf eine ökologisch durchgehende Sohlstruktur mit entsprechender Rauigkeit geachtet werden, die an das Mutterbett im Unter- und Oberwasser angebunden sein muss. Des Weiteren muss in diesem Bereich besonders auf die Wanderungsmöglichkeiten für schwimmschwächere bzw. Turbulenz meidende Fischarten geachtet werden (u.a. div. Kleinfischarten – vgl. JENS et al. 1997, Maifisch, Nord- seeschnäpel, Zander, Quappe), was im Hinblick auf die regionsspezifischen Grenzwerte hier etwas verminderte Strömungsgeschwindigkeiten sowie möglichst geringe Turbulenzen erfor- dert.

(22)

22 Tabelle 8: Referenzfischzönose für die untere Havel und den Mündungsbereich zur Elbe

Fischart Häufigkeit

[%] Art-Status Referenz-Quellen Q Bemerkungen zu Vorkommen

Aal 6,0 Leitart 5, 6, 7, 8, 10, 11, 12, 13, 24, 26, 29, 30 H

Aland 3,5 typspezifische Art 5, 6, 7, 10, 12, 13, 16, 20, 24, 29, 30 H

Atlantischer Lachs 0,1 Begleitart 4, 5, 7, 8, 13, 14, 15, 26, 29, 30 H aktuell bis Zernsee, historisch häufig in Rathenow und bis Berlin in Spree

Europäischer Stör 0,1 Begleitart 7, 10, 12, 14, 18, 31 H historisch Fänge bis Berlin und untere Spree

Bachforelle 0,1 Begleitart 26, 27, 30 E historisch / aktuell im EZG

Bachneunauge 0,1 Begleitart 10, 13 H historisch im Bereich

Barbe 0,1 Begleitart 6, 10, 11, 12, 13, 24, 26, 29, 30 H aktuell vorkommend, historisch häufiger im

Westhavelland, bei Potsdam und Spandau

Barsch 8,0 Leitart 5, 6, 7, 10, 11, 12, 13, 19, 20, 24, 26, 29, 30 H

Bitterling 2,0 typspezifische Art 7, 10, 12, 13, 16, 26, 29, 30 H historisch im näheren Einzugsbereich

Blei 10,0 Leitart 1, 5, 6, 7, 10, 12, 13, 20, 26, 29, 30 H

Döbel 0,5 Begleitart 7, 11, 12, 13, 14, 23, 24, 26, 29, 30 H

Dreist. Stichling (Bf) 0,5 Begleitart 5, 7, 10, 13, 16, 23, 24, 26, 29, 30 H

Flunder 0,1 Begleitart 10, 12, 13, 14, 24, 25, 26, 27, 29, 30 AV aktuell in Elbe / Havel

Flussneunauge 0,5 Begleitart 4, 8, 13, 17, 24, 26, 27, 29, 30 H historisch im Bereich, aktuell bis Premnitz

Giebel 0,1 Begleitart 6, 26, 27, 29, 30 E im näheren EZG vorkommend

Gründling 1,0 typspezifische Art 1, 6, 7, 10, 12, 13, 14, 24, 26, 27, 29, 30 H

Güster 10,0 Leitart 6, 7, 10, 12, 13, 16, 19, 24, 26, 27, 29, 30 H historisch im näheren Einzugsbereich

Hasel 0,5 Begleitart 13, 15, 16, 25, 26, 27, 29, 30 H historisch im Bereich

Hecht 6,0 Leitart 4, 5, 6, 7, 10, 12, 13, 16, 19, 20, 24, 26, 27, 29, 30 H

Karausche 0,1 Begleitart 6, 10, 12, 13, 16, 19, 26, 27, 29, 30 H

Karpfen 0,1 Begleitart 5, 6, 7, 10, 12, 13, 16, 24, 26, 27, 29, 30 H

Kaulbarsch 1,0 typspezifische Art 7, 10, 12, 13, 16, 24, 26, 27, 29, 30 H

Maifisch 0,1 Begleitart 28, 29, 30 AV aktueller Nachweis bei Quitzöbel

Meerforelle 0,1 Begleitart 7, 8, 26, 27, 29, 30 AV siehe Lachs, aktuell präsent

Meerneunauge 0,1 Begleitart 7, 12, 13, 14, 24, 26, 29, 30 H aktuell bis Brandenburg, historisch bei Berlin

Moderlieschen 0,1 Begleitart 10, 12, 25, 26, 27, 29, 30 H historisch bei Pichelswerder

Nordseeschnäpel 0,1 Begleitart 13, 22, 24, 26, 27 H historisch in Unterhavel / Elbe

Quappe 4,0 typspezifische Art 6, 8, 10, 11, 12, 13, 16, 20, 24, 26, 27, 29, 30 H

Rapfen 3,0 typspezifische Art 6, 7, 10, 12, 13, 24, 26, 27, 29, 30 H historisch im näheren Einzugsbereich Rotauge, Plötze 18,2 Leitart 5, 6, 7, 10, 12, 13, 16, 20, 24, 26, 27, 29, 30 H

Rotfeder 2,0 typspezifische Art 7, 10, 16, 23, 24, 26, 27, 29, 30 H historisch im näheren Einzugsbereich

Schlammpeitzger 1,0 typspezifische Art 7, 10, 13, 23, 26, 27, 29, 30 H

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