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Besteuerung als Grundlage für Demokratie und Rechtsstaat

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Academic year: 2022

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Besteuerung als Grundlage für Demokratie und Rechtsstaat

Univ.-Ass. Mag.iur. Martin Sumper martin.sumper@uni-graz.at

Institut für Finanzrecht

I. Steuern, Staat und Bürger

Besteuerung auf Basis von Verhandlung

zwischen Volk und Staat

Entwicklung moderner Staatlichkeit (Joseph Schumpeter)

Anreiz für Bildung von Steuerverwaltung und effektiver Bürokratie Verbindung von Bürger und Staat („Tax bargaining“)

Impuls für Entstehung repräsentativ-demokratischer Institutionen

Steuern als Mittel der Entwicklungshilfe, Demokratisierung und „state-building“ in

Entwicklungsländern

UNO, OECD, Oxfam, taxjustice.net,…

Sustainable Development Goals

Goal 17: „Strengthen domestic resource mobilization, including through international

support to developing countries, to improve domestic capacity for tax and

other revenue collection”

Rechtliche

Grundprinzipien einer fairen und effektiven

Besteuerung?

II. Grundprinzipien der Besteuerung

OECD-Besteuerungsprinzipien

gh

th

Verlässlichkeit und Verständlichkeit:

Besteuerung als demokratisch legitimierter Wille des Volkes

Problematische steuerliche Situation in Entwicklungsländern: Korruption, schwache Administration, Abhängigkeit

von „Ressource Rents“ und Zöllen, geringe Steuermoral

Individuelles Entfalten eigener Kapazitäten, Fähigkeiten und Potentialen unter Berücksichtigung der Wertvorstellungen des einzelnen

Landes

„Steuerliche Entwicklungshilfe“

gh

th

Besteuerungsprinzipien in Österreich Forschungsschwerpunkte

gh

th

Neutralität

Effizienz

Wirksamkeit und Fairness

Flexibilität

Gerechtigkeit

 Hermeneutische Interpretation notwendig

Steuernormen inhaltlich klar und deutlich

 Ableitbare Rechte und Pflichten für Normadressaten verständlich

 „Einfaches“ und verständliches „Steuersystem“ als Ziel

„Steuersystem“ iSd OECD = Zusammenhang von

Normen miteinander und das Geflecht bzw. Verhältnis verschiedener Abgabengesetze und Steuerreglungen zueinander. Nicht bloß die Grundstruktur einer

einzelnen Steuer.

 Komplexes Steuersystem ist abzulehnen

 Normativ-ethischer, rechts- und

steuerpolitischer Inhalt der OECD- Besteuerungsgrundsätze

Österreich als demokratischer Rechtsstaat:

 Rechtliche Verwirklichung der OECD- Besteuerungsprinzipien in Österreich

 Ermittlung allgemeiner Steuerrechtsprinzipien einer rechtsstaatlichen Demokratie

Entwicklungsländer:

 Steuerrechtlicher status quo

 Ermittelte Steuerrechtsprinzipien auf

Steuersysteme in „developing countries“

übertragbar?

 Möglicher Einfluss auf Demokratisierung und

„state-building“

Verständlichkeit von Normen:

I. Gemäß Rechtsstaatsprinzip keine „subtilen

verfassungsrechtlichen Kenntnisse“ und „kein archivarischer Fleiß“ bei „Sinnermittlung“ der Norm zu erwarten (VfSlg. 3130)

II. Keine „subtile Sachkenntnis, außerordentlichen methodischen Fähigkeiten und Lust zum Lösen von Denksportaufgaben“ zu erwarten. Sonst Aufhebung mangels rechtsstaatlich gefordertem

„Mindestmaß an Verständlichkeit“ (VfSlg. 12420/1990;13740/1994)

„Denksportjudikatur“:

Verortung im Rechtsstaatsprinzip des B-VG

Anhaltspunkte für konkrete Ausdifferenzierung aus Lit. und Jud.:

I. Verbot übermäßiger Kompliziertheit

II. Norm muss „in sich selbst“ verständlich sein III. Erkennbares Bemühen von Gesetzgeber

IV. Primär extreme legistische Fehlleistungen verhindern V. Vordergründiges Wissen über getroffene Anordnungen

Fraglich, ob Korrelat des OECD-Prinzips:

I. Mindestmaß für Verständlichkeit einzelner Normen gegeben

II. Vorgaben für Einfachheit/Verständlichkeit des Steuersystems?

„Einfaches Steuersystem“ iSd OECD gegeben?

I. Verständnishorizont des Normadressaten entscheidend II. Zweifelhaft, ob erfüllt

III. VfGH Jud. ausreichend in legistischen RL von Bund/Ländern berücksichtigt?

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