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SLIT in der Praxis 10 wichtige Fragen und Antworten zur sublingualen Desensibilisierung

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Academic year: 2022

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FORTBILDUNG

ARS MEDICI 22 | 2020

715

Frage 1: Wann ist eine SLIT für Kinder und Jugendliche indiziert?

Eine mittelschwere bis schwere allergische Rhinokonjunktivitis mit und ohne Asthma stellt sowohl für Erwachsene als auch für Kinder eine Indikation zur allergenspezifischen Immuntherapie (AIT) dar. Bei Kindern kommt zudem eine AIT auch bei einer nur leichten Rhinokonjunktivitis infrage, mit dem Ziel, den weiteren Verlauf der Allergie günstig zu beeinflussen.

Frage 2: Welche Allergene sind in der Schweiz als SLIT-Präparate verfügbar?

Wässrige Extrakte respektive Tabletten gibt es zur Behandlung von Allergien auf Gräser- und Baumpollen sowie auf Hausstaub- milben.

Frage 3: Wird eine spezifische Immuntherapie von den Kranken- kassen bezahlt, wenn sie von einem Pädiater oder Allgemeinprak- tiker verordnet wird, oder braucht es die Verordnung durch einen Allergologen?

Wichtig für den Erfolg einer Immuntherapie sind die Auswahl des dafür geeigneten Patienten, des richtigen Extraktes, welcher die krankheitsverursachenden relevanten Allergene in richtiger Do- sierung enthält, und die Dauer der AIT. Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die Krankenkassen ist in der Schweiz deshalb eine vorgängige, korrekt durchgeführte allergologische Abklärung. Diese soll beim Allergologen oder bei einem allergo- logisch erfahrenen Arzt erfolgen.

Frage 4: Wann ist der richtige Zeitpunkt für den Start einer Immuntherapie?

Immuntherapien können in der Regel ab dem vollendeten 5. Lebensjahr durchgeführt werden, idealerweise in einer Zeit mit geringer Allergenexposition. Das bedeutet für Gräser- und

SLIT in der Praxis

10 wichtige Fragen und Antworten zur sublingualen Desensibilisierung

Ob eine allergenspezifische Immuntherapie mit sub- kutan oder sublingual applizierten Allergenextrak- ten durchgeführt wird, hängt vom individuellen Fall ab sowie von der Verfügbarkeit und der Zulassung entsprechender Präparate für Kinder. Im Folgenden werden die wichtigsten Fragen zur sublingualen De- sensibilisierung beantwortet.

Peter A. Eng

Fragen bitte per E-Mail an auktion@rosenfluh.ch oder telefonisch an 052 675 50 60.

ARS MEDICI AUKTION 22/2020

Auktionsdaten

Auktionsbeginn: Freitag, 06. November 2020

Auktionsende: Montag, 23. November 2020 (12.00 Uhr) Steigerungsbedingungen

Die detaillierten Steigerungsbedingungen sowie der Stand der Auktion sind auf der Homepage des Verlags einsehbar:

www.rosenfluh.ch/arsmedici/auktion

Zum Künstler und zum Werk

Entstehungsjahr 2017

Angelika Bes (*1970), wohnhaft in den Niederlanden (Hilversum), studierte in Bulgarien Medizin, machte eine Ausbildung zur Zahnärztin und bildete sich später künstle- risch an der Kunstakademie Sofia. Anschliessend siedelte sie in die Niederlande über, wo sie ihre Malkarriere begann.

Sie ist vor allem bekannt für ihre detailgetreuen Porträts, daneben malt sie Tier- und Landschaftsbilder. Angelika Bes liebt es, Menschen zu beobachten und bezieht die amüsan- ten Teile unseres sozialen Lebens in ihre Werke ein. Sie kreiert in einem modernen, abstrakten und figurativen Stil.

Mehr über ihre Werke findet sich auf ihrer Homepage

Auktionsnummer: 1120057

Things he likes

Angelika Bes Öl auf Leinwand 90 x 70 cm Original, signiert ohne Rahmen

Rufpreis (Mindestpreis):

Fr. 1250.–

Versandkosten zulasten des Käufers, Auktionsgebühr (20 Prozent des Verkaufspreises) zulasten des Verkäufers

Fragen bitte per E-Mail an auktion@rosenfluh.ch oder telefonisch an 052 675 50 60.

www.paintangelika.com, bei SaatchiArt oder bei Singulart:

www.saatchiart.com/account/artworks/727224 www.singulart.com/de/künstler/angelika-bes-14039

Bieten für einen guten Zweck

Die Bilder auf den Titelseiten von ARS MEDICI sowie zusätzlich auf der Auktions- seite angebotene Werke können Sie ersteigern. Zur Steigerung sind alle zugelassen.

Bieter müssen beim ersten Interesse zwingend folgende Angaben hinterlassen:

• Name, Vorname

• Adresse, E-Mail

Bieter erkennen mit dem ersten Gebot automatisch die Steigerungsbedingungen (s.u.) an. Mindestpreis ist der Rufpreis. Höhergebote sind möglich in Schritten zu

• Fr. 5.– bis zu Geboten von Fr. 100.–

• Fr. 10.– ab Fr. 101.– bis 200.–

• Fr. 20.– ab Fr. 201.– bis 500.–

• Fr. 50.– ab Fr. 501.– bis 1000.–

• Fr. 100.– ab Fr. 1001.– bis 2000.–

• Fr. 200.– ab Fr. 2001.– bis 5000.–

Sie können auf folgenden Wegen bieten – immer unter Angabe der Auktionsnum- mer und wenn möglich des Werktitels:

• Per E-Mail an: auktion@rosenfluh.ch

• Per Fax an: 052 675 50 61

Als Bieter erhalten Sie – ausschliesslich zu Bürozeiten – per E-Mail oder Fax eine kurze Bestätigung über Ihr Gebot. Der aktuelle Stand der Auktion ist einsehbar auf unserer Homepage: www.rosenfluh.ch unter der Rubrik «ARS MEDICI Auktion».

Gebote ausserhalb der Bürozeiten (nach 17.00 Uhr und übers Wochenende) wer- den erst am Folgetag beziehungsweise am ersten Arbeitstag der Woche verarbeitet und eingestellt.

Als Bieter erhalten Sie bei einem Höhergebot eine Nachricht – ausschliesslich per E-Mail oder Fax und nur zu Bürozeiten! Bei einem Bieterwettbewerb vor Auktions- schluss kann die Verlagsleitung die Auktion um bis zu eine Stunde verlängern.

Sie können ein Maximalgebot angeben, das geheim bleibt. Bestehende Gebote werden damit nur um den jeweils nächsten minimalen Schritt erhöht. Maximalge- bote haben grundsätzlich Vorrang gegenüber Einzelgeboten.

Nach Abschluss der Auktion erhält der Käufer vom Verlag eine Rechnung in Höhe des gewinnenden Gebots plus MwSt. plus allenfalls Versandkosten. Der Versand (Post, auf Wunsch Kurier oder Selbstabholung) des Werks erfolgt nach Eingang der Zahlung. Die Versandkosten werden vom Käufer getragen.

Der Verkäufer eines Werks übernimmt die Auktionsgebühr in der Höhe von 20 Prozent des gewinnenden Gebots. Diese wird durch den Verlag vierteljährlich einer gemein- nützigen Organisation gespendet. Die Auszahlung (80 %) erfolgt innert drei Tagen nach Eingang der Zahlung durch

den Käufer.

Fragen bitte per E-Mail an auktion@rosenfluh.ch oder telefonisch an 052 675 50 60

Rückblick

Die Auktion «Paard in de stal von H.P. (Piet) Groen» (Auktions- nummer: 1020056, siehe

ARS MEDICI 21_2020) läuft noch bis 09. November 2020.

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FORTBILDUNG

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ARS MEDICI 22 | 2020

Baumpollenallergiker im Herbst und in den frühen Winter- monaten, für Patienten mit Hausstaubmilbenallergien im Spätsommer.

Frage 5: Darf die erste SLIT-Dosis in der Haus- oder Kinder- arztpraxis verabreicht werden, oder muss diese unter Auf- sicht eines Allergologen erfolgen?

Die erste Dosis kann unter Aufsicht und mit einer 30-minü- tigen Überwachung beim Haus- oder Kinderarzt verabreicht werden. Voraussetzung ist, dass der zuständige Arzt Kennt- nisse hat in der Behandlung einer zwar sehr seltenen, aber nicht ganz auszuschliessenden anaphylaktischen Reaktion und entsprechend ausgerüstet ist.

Frage 6: Mit welchen Nebenwirkungen ist bei einer SLIT zu rechnen?

Die SLIT hat ein gutes Sicherheitsprofil. Nebenwirkungen sind dosisabhängig, je nach Präparat kommt es in 40 bis 75 Prozent der Fälle, vor allem in den ersten 1 bis 3 Wochen der Behandlung, zu lokalen Nebenwirkungen wie enoralem Juckreiz, Schwellung der Mundschleimhaut oder Missemp- findungen in der Mund- und Halsregion. Eine diesbezüglich umfassende Aufklärung der Patienten und Eltern vor Beginn der SLIT ist wichtig. Gelegentlich kommt es auch zu gastro- intestinalen Beschwerden. Systemische allergische Neben- wirkungen sind zwar sehr selten, aber nicht vollständig aus- zuschliessen.

Frage 7: Wie kann man die notwendige Compliance für die tägliche Anwendung der SLIT unterstützen und kontrollie- ren?

Eine hohe Compliance und Adhärenz sind für den Erfolg einer SLIT essenziell. Patienten und Eltern sollen diesbezüg- lich vor Beginn einer SLIT genau informiert werden. Die Eltern müssen bereit sein, Verantwortung zu übernehmen, und ihren Kindern jeden Tag, idealerweise um dieselbe Zeit, das SLIT-Präparat verabreichen. Ärzte können die Verträg- lichkeit der Therapie und die Compliance überwachen, in- dem sie die Patienten alle 3 Monate sehen, zum Beispiel vor Abgabe einer neuen Extraktpackung.

Frage 8: Wann muss eine SLIT unterbrochen werden?

Im Rahmen von zahnärztlichen Eingriffen sowie Erkrankun- gen oder Verletzung der Mund- und Rachenschleimhaut, aber auch bei unkontrolliertem Asthma und akuter Gastro- enteritis soll kein Allergenextrakt eingenommen werden.

Frage 9: Wie lange muss eine SLIT verabreicht werden, bis eine Wirkung einsetzt?

Gepoolte Daten aus mehreren SLIT-Studien haben gezeigt, dass 2 Monate nach Beginn einer SLIT eine signifikante therapeutische Wirkung eintritt.

Frage 10: Für welche Kinder und Jugendliche wäre eine SCIT eventuell doch besser?

Die Antwort auf die Frage, ob eher eine SLIT oder eher eine SCIT begonnen werden soll, erfolgt nach individueller Ab- schätzung der jeweiligen Vor- und Nachteile der beiden AIT-Varianten im Sinne einer personalisierten Medizin. Zu berücksichtigen sind neben kulturellen Aspekten auch die familiäre Situation (bestehen Zeit und Raum zur Überwa- chung der täglichen Extrakteinnahme?) und die Bereitschaft, über längere Zeit täglich ein oder zwei Extrakte einzuneh- men. Auch Jugendliche können hinsichtlich der Compliance eine Herausforderung darstellen, sodass in einzelnen Fällen eine SCIT vorzuziehen ist.

Korrespondenzadresse:

Dr. med. Peter Andreas Eng

Leiter Pädiatrische Pneumologie und Allergologie/

klinische Immunologie

Klinik für Kinder und Jugendliche Kantonsspital

5001 Aarau

E-Mail: peter.eng@ksa.ch

Interessenlage: Der Autor deklariert, dass keine Interessenkonflikte im Zu- sammenhang mit diesem Beitrag bestehen.

Erstveröffentlichung in PÄDIATRIE 5+6/19. Die zehn Fragen wurden dem Autor von der Redaktion PÄDIATRIE gestellt.

© AnneMS canstockphoto.ch

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