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TOP 3 - Information über persönliche Testergebnisse auf Covid 19

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In der Senatssitzung am 9. Juni 2020 beschlossene Fassung

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Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

26.05.2020 L 10

Vorlage für die Sitzung des Senats am 09.06.2020

„Information über persönliche Testergebnisse auf Covid 19“

„Anfrage für die Fragestunde der Bremischen Bürgerschaft (Landtag)“

A. Problem

Die Fraktion von DIE LINKE hat für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) fol- gende Anfrage an den Senat gestellt:

1. Wie und von wem werden auf Covid19 getestete Personen über die Ergebnisse ihres Tests informiert?

2. Welche Möglichkeiten haben getestete Personen, nachzufragen, wenn sie nach mehreren Arbeitstagen noch keine Informationen über ein Testergebnis erhalten haben?

3. Ist es bereits vorgekommen, dass Testergebnisse gar nicht übermittelt wurden oder verloren gingen?

B. Lösung

Auf die vorgenannte Anfrage wird dem Senat folgende Antwort vorgeschlagen:

Zu Frage 1:

Auf Covid19 getestete Personen werden telefonisch von Mitarbeiter*innen des Gesund- heitsamtes oder der Corona-Ambulanzen im Auftrag des Gesundheitsamtes über posi- tive Testergebnisse informiert und die sich daraus ergebenden erforderlichen Maßnah- men werden übermittelt und angeordnet. Im Zuge der Einarbeitung so genannter „Con- tainment Scouts“ wurde damit begonnen auch negative Befunde zu übermitteln und im Sinne einer Meldepflicht zu dokumentieren.

Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet:

Leider ist es in Einzelfällen im Gesundheitsamt Bremen wie auch in den Corona-Ambu- lanzen vorgekommen, dass getesteten Personen erst mit Zeitverzögerung ihr negatives Testergebnis übermittelt wurde. Diese hatten die Möglichkeit, über die publizierten te- lefonischen Kontakte beim Gesundheitsamt ihr Ergebnis zu erfragen. Dem Gesund- heitsressort sind keine Fälle bekannt, in denen Personen positive Testergebnisse nicht erhalten haben.

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Neben der weiterhin erforderlichen zeitnahen telefonischen Kontaktierung von geteste- ten Personen hat die Erarbeitung einer digitalisierten Standardisierung von Dokumen- tations- und Kommunikationsverfahren derzeit im Gesundheitsressort und im Gesund- heitsamt in Kooperation mit dem Finanzressort einen prioritären Stellenwert und wird in Kürze eingesetzt. Eine entsprechende Software - das Bremische Elektronische Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (BREMIS) - wird im Juni 2020 imple- mentiert.

C. Alternativen Keine.

D. Finanzielle und Personalwirtschaftliche Auswirkungen, Gender-Prüfung Keine finanziellen und personalwirtschaftlichen Auswirkungen. Es sind keine Genderas- pekte betroffen.

E. Beteiligung und Abstimmung Nicht erforderlich.

F. Öffentlichkeitsarbeit und Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsge- setz

Einer Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsgesetz steht nichts im Wege.

G. Beschluss

Der Senat beschließt die vorliegende Antwort der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz vom 26.05.2020 auf die Anfrage für die Fragestunde der Bremi- schen Bürgerschaft (Landtag) der Fraktion von DIE LINKE „Information über persönli- che Testergebnisse auf Covid 19“ vom 15.05.2020.

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