Stand: 10/2020
Notwendige Rahmenbedingungen für die sonderpädagogische Förderung eines Kindes
Personelle Rahmenbedingungen:
Die Ausstattung mit Lehrkräften wird durch die Schulaufsicht im rechtlichen Rahmen sichergestellt.
Sollte weiteres Personal (Assistenzkräfte, mediz. Personal, etc.) benötigt werden, ist dieses von den antrags- berechtigten Personen bei der zuständigen Stelle zu beantragen.
Räumliche und sächliche Rahmenbedingungen:
War bisher für das Kind ein Schüler-Individual-Transport erforderlich? ja nein Falls ja: Bleibt für das Kind ein Schüler-Individual-Transport erforderlich? ja nein Falls nein: Wird für das Kind ein Schüler-Individual-Transport erforderlich? ja nein Sind für das Kind besondere Hilfs- und Unterrichtsmittel sowie bauliche Bedingungen (z. B. spezieller Arbeits- tisch, Mikroport-Anlage, Unterrichtsmaterialien zur Wahrnehmungsförderung) erforderlich?
nein ja:
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Sind diese an der gewünschten Schule vorhanden?
ja nein, geschätzte Kosten für den Schulträger:
Sonstige Hinweise
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Wird beim Wechsel von Klasse 4 nach Klasse 5 vom Schulamt abgefragt!
Schüler/in:
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gewünschte Schule:
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Es handelt sich hierbei um die bisherige Schule.
beantragter sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf:
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beantragte/r Förderschwerpunkt/e:
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Es handelt sich bei diesem Fall um
eine Erweiterung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfes einen Wechsel des
sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfes Förderortes.
geplanter Beginn:
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Beginn:
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Förderschwerpunkt/e:
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Datum und Unterschrift der/s Pädagogin/en der beantragenden Schule
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Datum und Unterschrift der/s Pädagogin/en der aufnehmenden Schule
WoB 04: Anlage „Kosten Schulträger“
2-fach einreichen!
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