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Den Ball griff die GdP gerne auf: "Wenn das so ist, dann lasst uns doch eine andere Formulierung in der Vereinbarung finden, die das Problem löst.&#34

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PRIVATE SICHERHEIT Auf dem Prüfstand

von Wolfgang Dicke

Als sich der Geschäftsführende GdP-Bundesvorstand mit den Spitzen des

Bundesinnenministeriums Ende Juni in Berlin traf, beherrschte zwar der zu diesem Zeitpunkt noch unveröffentlichte Referentenentwurf zur Beamtenversorgung die Tagesordnung (siehe Titelgeschichte ab Seite 6), doch nutzten beide Parteien die Gelegenheit, daneben noch offene Fragen zum Verhältnis "Polizei - Private

Sicherheit" anzusprechen.

Ein Streit um Worte bestimmte die Diskussion über die seit Dezember 2000

bestehende Ordnungspartnerschaft zwischen der Deutsche Bahn AG und dem BGS.

Wie in DEUTSCHE POLIZEI mehrfach berichtet, hatte die GdP zwar grundsätzlich diese Ordnungspartnerschaft ausdrücklich begrüßt, an einem Punkt aber heftig Kritik geübt, nämlich an der Möglichkeit, gemeinsame Streifen zwischen BGS und dem privaten Sicherheitsdienst der Bahn, BSG, durchzuführen.

Keine Vermischung der Zuständigkeiten

Bundesinnenminister Otto Schily bekräftigte mit seinen Fachleuten, dass keinesfalls eine Vermischung der Zuständigkeiten mit dieser Vereinbarung verbunden sei:

"Hoheitliche Aufgaben hat nur der BGS." Die GdP-Vertreter sahen indes in der Möglichkeit gemischter Streifen von Polizei bzw. BGS einerseits und privaten

Sicherheitsdiensten andererseits ein schlechtes Beispiel, das Schule machen könnte.

Staatssekretär Claus-Henning Schapper versuchte zu beschwichtigen: "Praxis ist, dass es noch gar keine gemeinsamen Streifen gegeben hat." Den Ball griff die GdP gerne auf: "Wenn das so ist, dann lasst uns doch eine andere Formulierung in der Vereinbarung finden, die das Problem löst." Nachdem sich also

Bundesinnenministerium und GdP einig waren, dass der BGS weiterhin seine wichtige Sicherheitsfunktion für die Bahn wahrnehmen soll, kam man überein, eine Lösung für den strittigen Wortlaut zu suchen.

Gesetzentwurf über Private Sicherheitsdienste

Zweites Thema beim Gespräch mit Bundesinnenminister Schily war das so genannte

"Bewacherrecht". Die Kritik der GdP an völlig unzureichenden Rechtsgrundlagen im privaten Sicherheitsgewerbe, insbesondere zur Qualifikation des Personals, ist wahrlich nicht neu. Erst im Frühjahr dieses Jahres hatte die GdP zusammen mit Bundestagsabgeordneten einen Referentenentwurf zum Bewacherrecht

zurückgewiesen, der zwischen Bundesinnenministerium und

Bundeswirtschaftsministerium ausgehandelt worden war (DEUTSCHE POLIZEI hatte hierüber berichtet). Jetzt liegt ein wesentlich verbesserter Entwurf auf dem Tisch, wie Bundesinnenminister Otto Schily der GdP versicherte. Dieser Entwurf soll im

September 2001 im ersten Durchgang im Bundesrat behandelt werden. Der Minister betonte noch einmal, dass die Federführung für dieses Thema nicht bei ihm, sondern beim Bundeswirtschaftsministerium liege; er sei aber froh, durchaus mit der

Sichtweise der GdP übereinstimmende Positionen in dem neuen Entwurf verankert zu haben, wie z.B. deutlich höhere Anforderungen an die Qualifikation (z.B.

Verdoppelung der Unterrichtsstunden) für Sicherheitskräfte, die mit Personen

Umgang haben wie etwa bei Kontrollgängen (der Begriff "Sicherheitsstreifen" wurde

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ersetzt durch "Kontrollgänge", Anm d. Red.). Auch solle die Zuverlässigkeit des Personals wesentlich besser geprüft werden. In dem neuen Entwurf sei ausdrücklich formuliert, dass privaten Sicherheitsdiensten keine hoheitlichen Befugnisse

zustünden. Der Parlamentarische Staatssekretär Fritz Rudolf Körper wies darauf hin, dass die Zustimmung der Länderwirtschaftsministerien die entscheidende Klippe sei:

"Die müssen zustimmen." Angesichts dieses Umstandes war man sich auf beiden Seiten des Tisches im Bundesinnenministerium einig. "Der neue Entwurf hat die richtige Richtung."

(aus DEUTSCHE POLIZEI 8/2001)

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