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Publikations tex te Verkehrs bes chränkungen

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Publikations tex te Verkehrs bes chränkungen

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A ... 2

B ... 2

Balsthal / Lindenallee und Falkensteinerstrasse ... 2

Breitenbach / Fehrenstrasse ... 3

Breitenbach / Laufenstrasse ... 4

Buchegg, Ortsteile Kyburg-Buchegg und Küttigkofen, Talstrasse und Buchegg- / Dorfstrasse ... 5

Büsserach / Breitenbacherstrasse ... 6

C ... 7

D ... 7

Dornach / Gempen / Gempen- / Dornacherstrasse ... 7

Dulliken / Wilerweg / Lehmgrube... 7

E ... 9

F ... 9

G ... 9

Gunzgen / Mittelgäustrasse ... 9

H ... 11

Hägendorf / Allerheiligenstrasse ... 11

Hauenstein-Ifenthal / Hauptstrasse ... 11

Hofstetten – Flüh / Talstrasse ... 12

I ... 13

J ... 13

K ... 13

Kleinlützel / Laufenstrasse ausserorts ... 13

L ... 14

Langendorf / Weissensteinstrasse ... 14

M ... 15

N ... 15

O ... 15

Oberdorf / Weissensteinstrasse ... 15

Olten / Bahnhofquai ... 15

Olten / Gösgerstrasse ... 17

P ... 17

Q ... 17

R ... 18

Rodersdorf / Metzerlenstrasse ... 18

(2)

Rüttenen ... 18

S ... 19

T ... 19

U ... 19

V ... 20

W ... 20

X ... 20

Y ... 20

Z ... 20

A

B

BAU- UND JUSTIZDEPARTEMENT DES KANTONS SOLOTHURN

Bals thal /

Lindenallee und Falkens teiners tras s e im Abs chnitt Kreis el Thalbrücke bis Zollhus gäs s li

Gestützt auf § 5 lit. d) der kantonalen Verordnung über den Strassenverkehr vom 3. März 1978 verfügt das Bau- und Justizdepartement:

Wegen Bauarbeiten auf der Lindenallee und Falkensteinerstrasse im Abschnitt Kreisel Thalbrü- cke bis Bahnhofstrasse sind folgende Massnahmen erforderlich:

 Der Verkehr wird vom Studenackerweg bis Bahnhofstrasse einspurig im Einbahnverkehr von Balsthal nach Oensingen geführt. Die Gegenrichtung wird grossräumig umgeleitet und die Fahrbahn im Baustellenbereich verengt.

 Die Ein-/ und Ausfahrten der Kleinfeldstrasse, des Bachackerwegs, des Schärenmätteli- wegs und des Zelgliwegs werden gesperrt.

 Die Ein- / und Ausfahrt der Kirchstrasse, des Hunwegs, des Mattenwegs und des Birken- wegs werden kurzzeitig behindert und gesperrt.

 Für die Ausfahrt von der Sagmattstrasse in die Solothurnerstrasse wird ein Rechtsabbie- gen (Rechtsfahrgebot) signalisiert.

 Für Fussgänger und Velofahrer wird eine Umleitung signalisiert.

 Die bestehende Fussgängerverbindung Grossmattweg-Schärenmätteliweg wird für die Bauarbeiten angepasst und bleibt mittels Lichtsignalanlage aufrechterhalten.

 Private Zufahrten werden nach Vorankündigung kurzzeitig behindert und gesperrt.

(3)

Dauer: Freitag, 8. Februar 2021 bis ca. Donners tag, 30. S eptem ber 2021

Wegen Bauarbeiten auf der Falkensteinerstrasse im Abschnitt Bahnhofstrasse bis Zollhusgässli sind folgende Verkehrsbeschränkungen erforderlich:

 Der Verkehr wird innerhalb der Baustelle einspurig geführt und mittels einer Lichtsig- nalanlage geregelt. Die Fahrbahn wird im Baustellenbereich verengt.

 Für Fussgänger wird eine Umleitung signalisiert.

 Private Zufahrten werden nach Vorankündigung kurzzeitig behindert oder gesperrt.

 Während der Ausführung der Bauarbeiten wird der Verkehr zeitweise mit Verkehrs- dienst geregelt.

Dauer: ca. Freitag, 1. Oktober 2021 bis ca. Freitag, 29. April 2022

Gegen die verfügte Massnahme kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn, Amthaus 1, 4502 Solothurn, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Be- schwerde soll einen Antrag und eine Begründung enthalten.

Die Deckbelagsarbeiten werden im Sommer 2022 erfolgen und zu gegebenem Zeitpunkt sepa- rat publiziert.

Die Signalisation wird durch den Unternehmer im Einvernehmen mit dem Kreisbauamt II, 4600 Olten, und der Kantonspolizei, Abteilung Verkehrstechnik, vorgenommen.

Die zuständigen Polizeiorgane werden mit der Verkehrskontrolle beauftragt.

Solothurn, 15. Januar 2021 bue/zea Bau- und Jus tizdepartem ent Der Kantonsingenieur

Peter Heiniger

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BAU- UND JUSTIZDEPARTEMENT DES KANTONS SOLOTHURN

Breitenbach / Fehrens tras s e Gäs s liackerw eg

Gestützt auf § 5 lit. d) der kantonalen Verordnung über den Strassenverkehr vom 3. März 1978 verfügt das Bau- und Justizdepartement:

Wegen Abbrucharbeiten und Erstellung eines Mehrfamilienhauses an der Fehrenstrasse 22 bis 24 sind folgende Verkehrsmassnahmen erforderlich.

- Das Trottoir wird im Baustellenbereich gesperrt.

- Der Fussgängerstreifen Schulgartenweg wird um ca. 50m verschoben.

- Die Fussgänger müssen das gegenüberliegende Trottoir benützen.

(4)

Dauer: ab s ofort – S am s tag, 30. April 2022

Gegen die verfügte Massnahme kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn, Amthaus 1, 4502 Solothurn, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Be- schwerde soll einen Antrag und eine Begründung enthalten.

Die Signalisation wird durch den Unternehmer im Einvernehmen mit dem Kreisbauamt III, Dor- nach, und der Kantonspolizei, Abteilung Verkehrstechnik, vorgenommen.

Die zuständigen Polizeiorgane werden mit der Verkehrskontrolle beauftragt.

Solothurn, 24. September 2021 kai/zea Bau- und Jus tizdepartem ent Der Kantonsingenieur

Peter Heiniger

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BAU- UND JUSTIZDEPARTEMENT DES KANTONS SOLOTHURN

Breitenbach / Laufens tras s e

Büchs bodenw eg - Kreis el Central

Gestützt auf § 5 lit. d) der kantonalen Verordnung über den Strassenverkehr vom 3. März 1978 verfügt das Bau- und Justizdepartement:

Wegen Strassenbauarbeiten (Amt für Verkehr und Tiefbau) und Werkleitungsarbeiten (Ge- meinde Breitenbach) sind folgende Verkehrsmassnahmen erforderlich:

- Einspurige Verkehrsführung im Baubereich. Der Verkehr wird mittels Lichtsignalanlage (mit Busbevorzugung) geregelt.

- Die Ein- / Ausfahrten der Gemeindestrassen und privaten Liegenschaften werden zeitweilig behindert bzw. gesperrt.

- Fussgänger werden innerhalb der Baustelle umgeleitet und müssen das gegenüberliegende Trottoir benützen.

- Fussgängerstreifen werden gemäss Bauphase verschoben.

- Die Bushaltestelle "Grien" wird verlegt.

Dauer: Montag, 21. Februar 2022 bis Ende Augus t 2022

Gegen die verfügte Massnahme kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons

(5)

Solothurn, Amthaus 1, 4502 Solothurn, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Be- schwerde soll einen Antrag und eine Begründung enthalten.

Die Signalisation wird durch den Unternehmer im Einvernehmen mit dem Kreisbauamt III, Dor- nach, und der Kantonspolizei, Abteilung Verkehrstechnik, vorgenommen.

Die zuständigen Polizeiorgane werden mit der Verkehrskontrolle beauftragt.

Solothurn, 18. Februar 2022 fux/zea Bau- und Jus tizdepartem ent Der Kantonsingenieur

Peter Heiniger

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BAU- UND JUSTIZDEPARTEMENT DES KANTONS SOLOTHURN

Buchegg, Orts teile Ky burg-Buchegg und Küttigkofen, Tals tras s e und Buchegg- / Dorfs trass e

Gestützt auf § 5 lit. d) der kantonalen Verordnung über den Strassenverkehr vom 3. März 1978 verfügt das Bau- und Justizdepartement:

Tals tras s e:

Wegen Holzfällerarbeiten (Sicherheitsholzen) wird die Talstrasse im Abschnitt Bucheggstrasse bis Schulrain (Flurname: Altisberg) für den Verkehr gesperrt und es sind folgende Verkehrsmas- snahmen erforderlich:

- Der Personenwagenverkehr wird über Kyburg-Buchegg umgeleitet.

- Der Schwerverkehr wird über Lohn-Ammannsegg / Bätterkinden / Kyburg-Buchegg umge- leitet.

Dauer: Montag, 28. Februar 2022 bis Freitag, 4. März 2022 Buchegg- / Dorfs tras s e:

Wegen Holzfällerarbeiten (Sicherheitsholzen) wird die Buchegg-/ Dorfstrasse im Abschnitt Talstrasse bis Dorfeinfahrt Küttigkofen (Flurname: Ischlegli) für den Verkehr gesperrt. Der Ver- kehr wird über Küttigkofen und Kyburg-Buchegg umgeleitet.

Dauer: Montag, 7. März 2022 bis Freitag, 11. März 2022

Die Signalisation wird durch den Unternehmer im Einvernehmen mit dem Kreisbauamt I, Zuch- wil, und der Kantonspolizei, Abteilung Verkehrstechnik, vorgenommen.

Die zuständigen Polizeiorgane werden mit der Verkehrskontrolle beauftragt.

Solothurn, 18. Februar 2022 cap/zea Bau- und Jus tizdepartem ent Der Kantonsingenieur

(6)

Peter Heiniger

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BAU- UND JUSTIZDEPARTEMENT DES KANTONS SOLOTHURN

Büs s erach / Breitenbachers tras s e

Brückens tras s e – Obere Grabens tras s e

Gestützt auf § 5 lit. d) der kantonalen Verordnung über den Strassenverkehr vom 3. März 1978 verfügt das Bau- und Justizdepartement:

Wegen Werkleitungsarbeiten der Gemeinde sind im erwähnten Strassenabschnitt folgende Verkehrsmassnahmen erforderlich.

- Der Verkehr wird im Baustellenbereich einspurig geführt und mittels Lichtsignalanlage mit Buspriorisierung geregelt.

- Die Zufahrten zu den angrenzenden Liegenschaften im Baustellenbereich sind gewährleis- tet.

- Der Fussgängerstreifen beim Restaurant Brüggli wird aufgehoben.

- Die Ein- / Ausfahrt zu der Gemeindestrasse "Obere Grabenstrasse" wird teilweise gesperrt.

- Die Ein- / Ausfahrt zu der Gemeindestrasse "Brückenstrasse" wird teilweise gesperrt.

Dauer: Montag, 18. Oktober 2021 – Freitag, 25. März 2022

Gegen die verfügte Massnahme kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn, Amthaus 1, 4502 Solothurn, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Be- schwerde soll einen Antrag und eine Begründung enthalten.

Die Signalisation wird durch den Unternehmer im Einvernehmen mit dem Kreisbauamt III, Dor- nach, und der Kantonspolizei, Abteilung Verkehrstechnik, vorgenommen.

Die zuständigen Polizeiorgane werden mit der Verkehrskontrolle beauftragt.

Solothurn, 8. Oktober 2021 kai/zea Bau- und Jus tizdepartem ent Der Kantonsingenieur

Peter Heiniger

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(7)

C

D

BAU- UND JUSTIZDEPARTEMENT DES KANTONS SOLOTHURN

Dornach / Gem pen / Gem pen- / Dornachers tras s e S chützenhaus – Friedhofw eg

Gestützt auf § 5 lit. d) der kantonalen Verordnung über den Strassenverkehr vom 3. März 1978 verfügt das Bau- und Justizdepartement:

Wegen Holzfällerarbeiten (Schutzwaldprojekt) sind auf der Gempen- / Dornacherstrasse im Ab- schnitt "Schützenhaus – Friedfofweg " folgende Verkehrsmassnahmen nötig:

- Tagsüber wird die Strasse für den Verkehr gesperrt. Die Umleitung erfolgt via Hochwald.

- Nachts und am Wochenende wird der Verkehr einspurig geführt und mittels Lichtsignalan- lage geregelt.

- Die Geschwindigkeit im Baustellenbereich wird von 80km/h auf 60 km/h reduziert.

- Der Postautodienst bleibt über die Umfahrungsstrecke gewährleistet. Die Busshaltestelle Schiesstand in Dornach wird während der Sperrung ersatzlos gestrichen.

Dauer: Montag, 14. März bis Freitag, 1. April 2022

ges perrt jew eils Werktags v on 07:45 Uhr bis 17:00 Uhr

Die Signalisation wird durch den Unternehmer im Einvernehmen mit dem Kreisbauamt III, Dor- nach, und der Kantonspolizei, Abteilung Verkehrstechnik, vorgenommen.

Die zuständigen Polizeiorgane werden mit der Verkehrskontrolle beauftragt.

Solothurn, 25. Februar 2022 kai/zea Bau- und Jus tizdepartem ent Der Kantonsingenieur

Peter Heiniger

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BAU- UND JUSTIZDEPARTEMENT DES KANTONS SOLOTHURN

Dulliken /

Wilerw eg / Lehm grube

Abs chnitt Einfahrt Wes t bis Dorfs tras s e

(8)

Gestützt auf § 5 lit. d) der kantonalen Verordnung über den Strassenverkehr vom 3. März 1978 verfügt das Bau- und Justizdepartement:

Wegen Strassen- und Werkleitungsarbeiten am Wilerweg / Lehmgrube sind im erwähnten Ab- schnitt folgende Verkehrsmassnahmen erforderlich:

- Die Lehmgrube, der Wilerweg und die Dullikerstrasse, Bereich Nigglisbergstrasse bis Höhen- weg, werden in Etappen für Motorfahrzeuge gesperrt. Die Zufahrt zur Baustelle ist gewähr- leistet.

- Die Zirkulation der Fussgänger wird im Baustellenbereich - mit Behinderungen - möglich sein.

- Die Buslinie Nr. 509 wird im Bereich Lehmgrube unterbrochen. Sie verkehrt von Westen her bis Haltestelle «Starrkirch-Wil Gemeindezentrum». Die Bushaltestellen «Alte Gemeinde Kanzlei Lehmgrube» und «Lehmgrube Wende» können nicht mehr bedient werden.

Dauer: Montag, 17. Januar 2022 bis Freitag, 16. S eptem ber 2022

- Der Wilerweg wird im Abschnitt Entsorgungsplatz Büchsrainallmend bis Einfahrt West voll- ständig gesperrt.

- Die Ein- / Ausfahrten der privaten Liegenschaften werden teilweise gesperrt.

- Den Liegenschaften Wilerweg 10, 11, 12, 14, 16, 18, 20 und 22 werden auf dem Ausweich- parkplatz Büchsrainallmend West Parkplätze zur Verfügung gestellt. Zu Fuss sind sämtliche Liegenschaften mit Behinderungen erreichbar.

Dauer: Montag, 17. Januar 2022 bis ca. Freitag, 25. März 2022

- Die Lehmgrube wird im Abschnitt Höhenweg bis Alte Gasse vollständig gesperrt.

- Die Ein- / Ausfahrten der privaten Liegenschaften werden teilweise gesperrt.

- Den Liegenschaften Lehmgrube 21, 34a, 34b und 36b werden auf dem Installationsplatz Parkplätze zur Verfügung gestellt. Zu Fuss sind sämtliche Liegenschaften erreichbar.

- Der Verkehr im Abschnitt Höhenweg bis Kirchweg wird zeitweise mit einer Lichtsignalan- lage geregelt.

- Die Zufahrten zu den Liegenschaften Lehmgrube 12, 14, 16, 24 werden zeitweise auf Voran- kündigung gesperrt.

Dauer: ca. Montag, 28. März 2022 bis Freitag, 16. S eptem ber 2022

Gegen die verfügte Massnahme kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn, Amthaus 1, 4502 Solothurn, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Be- schwerde soll einen Antrag und eine Begründung enthalten.

Die Signalisation wird durch den Unternehmer im Einvernehmen mit dem Kreisbauamt II, Wan- gen b. Olten, und der Kantonspolizei, Abteilung Verkehrstechnik, vorgenommen.

Die zuständigen Polizeiorgane werden mit der Verkehrskontrolle beauftragt.

Solothurn, 10. Dezember 2021 stj/rom Bau- und Jus tizdepartem ent

(9)

Der Kantonsingenieur Peter Heiniger

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E F

G

BAU- UND JUSTIZDEPARTEMENT DES KANTONS SOLOTHURN

Gunzgen / Mittelgäus tras s e Marks tras s e bis Lilienw eg

Gestützt auf § 5 lit. d) der kantonalen Verordnung über den Strassenverkehr vom 3. März 1978 verfügt das Bau- und Justizdepartement:

Wegen Strassenbau- und Werkleitungsarbeiten an der Mittelgäustrasse sind im Abschnitt Markstrasse bis Niederhofweg folgende Verkehrsmassnahmen erforderlich:

- Die Fahrbahn wird im Baustellenbereich (etappenweise Bauausführung) verengt. Der Ver- kehr wird im Bereich der Bauarbeiten einspurig über die Baustelle geführt. Die Verkehrsre- gelung erfolgt mittels Lichtsignalanlage mit Busbevorzugung.

- Die Zufahrten zu den Liegenschaften entlang der Mittelgäustrasse werden durch die Bauar- beiten vorübergehend eingeschränkt oder für kurze Zeit (nach Vorankündigung) gesperrt.

- Die Fussgänger werden innerhalb der Baustelle umgeleitet.

- Die Ein- / Ausfahrten Hanselmattweg, Grabenweg, Bachweg, Kaltbachstrasse, Querstrasse und Niederhofweg werden durch die Bauarbeiten vorübergehend eingeschränkt oder für kurze Zeit (nach Vorankündigung) gesperrt. Während den Sperrungen werden den Anstös- sern Ersatzparkplätze zu Verfügung gestellt.

- Die Ein- / Ausfahrt Oberfeldweg wird zeitweise gesperrt. Die Zufahrt zu den Liegenschaften am Oberfeldweg ist von Süden her via Allmendstrasse / Kirchweg oder via Markstrasse / Ae- schweg gewährleistet.

- Die Allmendstrasse wird während den Arbeiten im Kreuzungsbereich Mittelgäustrasse / All- mendstrasse zeitweise gesperrt.

- Die Ein- / Ausfahrt Alte Poststrasse wird zeitweise gesperrt. Die Zufahrt zu den Liegenschaf- ten an der Alte Poststrasse ist via Allmendstrasse und Schulstrasse oder via Unterfeldweg und Schulstrasse gewährleistet.

(10)

- Die Ein- / Ausfahrt Unterfeldweg wird zeitweise gesperrt. Die Zufahrt zu den Liegenschaf- ten am Unterfeldweg ist via Alte Poststrasse / Schulstrasse oder via Niderfeld / Schulstrasse gewährleistet.

- Die Ein- / Ausfahrt Niderfeld wird zeitweise gesperrt. Die Zufahrt zu den Liegenschaften im Niderfeld ist via Unterfeldweg / Schulstrasse oder via Lipsmattweg / Schulstrasse gewährleis- tet.

- Die Ein- / Ausfahrt Industriestrasse wird zeitweise gesperrt. Die Zufahrt zu den Liegenschaf- ten an der Industriestrasse ist von Norden her ab dem Kreisel Pfannenstiel in Härkingen via Lischmatt gewährleistet.

- Die Ein- / Ausfahrt Lipsmattweg wird zeitweise gesperrt. Die Zufahrt zu den Liegenschaften am Lipsmattweg ist via Niderfeld / Schulstrasse oder via Höllweg / Eichenstrasse gewährleis- tet.

Dauer: Montag, 14. Juni 2021 bis Mitte Dezem ber 2021 Montag, 14. Februar 2022 bis Ende Nov em ber 2022

Wegen Strassenbau- und Werkleitungsarbeiten an der Mittelgäustrasse sind im Abschnitt Nie- derhofweg bis Lilienweg folgende Verkehrsmassnahmen erforderlich:

- Die Fahrstreifen werden im Baustellenbereich (etappenweise Bauausführung) verengt.

- Die Zufahrten zu den Liegenschaften entlang der Mittelgäustrasse werden durch die Bauar- beiten vorübergehend eingeschränkt oder für kurze Zeit (nach Vorankündigung) gesperrt.

- Die Fussgänger werden innerhalb der Baustelle umgeleitet.

- Die Ein- / Ausfahrt Höllweg wird zeitweise gesperrt. Die Zufahrt zu den Liegenschaften am Höllweg ist via Lipsmattweg / Schulstrasse gewährleistet.

- Die Ein- / Ausfahrten Lilienweg wird durch die Bauarbeiten vorübergehend eingeschränkt oder für kurze Zeit (nach Vorankündigung) gesperrt.

Dauer: Montag, 7. Juni 2021 bis Ende S eptem ber 2021

Gegen die verfügte Massnahme kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn, Amthaus 1, 4502 Solothurn, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Be- schwerde soll einen Antrag und eine Begründung enthalten.

Die Signalisation wird durch den Unternehmer im Einvernehmen mit dem Kreisbauamt II, Ol- ten, und der Kantonspolizei, Abteilung Verkehrstechnik, vorgenommen.

Die zuständigen Polizeiorgane werden mit der Verkehrskontrolle beauftragt.

Solothurn, 28. Mai 2021 stj/zea Bau- und Jus tizdepartem ent Der Kantonsingenieur

Peter Heiniger

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(11)

H

BAU- UND JUSTIZDEPARTEMENT DES KANTONS SOLOTHURN

Hägendorf / Allerheiligens tras s e

S tras s ens anierung Abs chnitt Nord

Gestützt auf § 5 lit. d) der kantonalen Verordnung über den Strassenverkehr vom 3. März 1978 verfügt das Bau- und Justizdepartement:

Wegen Strassenbau- und Werkleitungsarbeiten sowie Deckbelagsarbeiten an der Allerheili- genstrasse von der Langenbruckstrasse bis Weinhaldenfeld sind folgende Verkehrsmassnahmen erforderlich:

- Die Allerheiligenstrasse wird im Abschnitt Langenbruckstrasse bis Weinhaldenfeld vollstän- dig gesperrt. Innerhalb der Strassensperrung werden die Arbeiten in Etappen ausgeführt.

Umleitung via Vogelberg, Kohlholzweg und Langenbruckstrasse, bzw. Rebgutstrasse und Rebhalde. Die Umleitung wird signalisiert. Die Zufahrt bis zu der Baustelle ist gestattet.

- Auf der Umleitung Vogelberg, Kohlholzweg und Langenbruckstrasse wird die Höchst-ge- schwindigkeit auf 30km/h beschränkt.

- Die Zufahrten / Zugänge zu den privaten Liegenschaften Allerheiligenstrasse 14, 16 und 23 erfolgen über die Baustelle und werden vorübergehend eingeschränkt oder nach Voran- kündigung kurzzeitig gesperrt.

- Die Zufahrt Buchenweg wird mit vorübergehenden Einschränkungen oder nach Vorankün- digung kurzzeitiger Sperrungen gewährleistet.

- Die Radfahrer und Fussgänger werden innerhalb der Baustelle geführt oder umgeleitet.

Die Umleitung wird signalisiert.

- Die Buslinie 555 Hägendorf - Höhenklinik Allerheiligenberg wird via Vogelberg, Kohlholz- weg und Langenbruckstrasse umgeleitet. Die Bushaltestellen "Weinhalden" und "Spitz- acker" werden provisorisch verlegt.

Montag, 31. Januar bis Freitag, 24. Juni 2022

Solothurn, 14. Januar 2022 mud/wal Bau- und Jus tizdepartem ent Der Kantonsingenieur

Peter Heiniger

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BAU- UND JUSTIZDEPARTEMENT DES KANTONS SOLOTHURN

Hauens tein-Ifenthal / Haupts tras s e

Einfahrts brem s e Nord bis Kantons grenze

(12)

Gestützt auf § 5 lit. d) der kantonalen Verordnung über den Strassenverkehr vom 3. März 1978 verfügt das Bau- und Justizdepartement:

Wegen Strassenbauarbeiten sind im Abschnitt Einfahrtsbremse Nord bis Kantonsgrenze fol- gende Verkehrsmassnahmen erforderlich:

- Der Verkehr muss teilweise einspurig und mittels Lichtsignalanlage geregelt werden.

- Die Fusswegverbindung wird durch den Baustellenbereich geführt.

Die Arbeiten sind mit den angrenzenden Bauarbeiten des Kantons Basel-Landschaft auf dem Gemeindegebiet Läufelfingen koordiniert.

Dauer: ab Montag, 6. S eptem ber 2021 bis Ende Mai 2022

Gegen die verfügte Massnahme kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn, Amthaus 1, 4502 Solothurn, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Be- schwerde soll einen Antrag und eine Begründung enthalten.

Die Signalisation wird durch den Unternehmer im Einvernehmen mit dem Kreisbauamt II, Wan- gen b. Olten, und der Kantonspolizei, Abteilung Verkehrstechnik, vorgenommen.

Die zuständigen Polizeiorgane werden mit der Verkehrskontrolle beauftragt.

Solothurn, 20. August 2021 mem/zea Bau- und Jus tizdepartem ent Der Kantonsingenieur

Peter Heiniger

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BAU- UND JUSTIZDEPARTEMENT DES KANTONS SOLOTHURN

Hofs tetten – Flüh / Tals tras s e

S ternenbergs tras s e – Wilerrank

Gestützt auf § 5 lit. d) der kantonalen Verordnung über den Strassenverkehr vom 3. März 1978 verfügt das Bau- und Justizdepartement:

Wegen Felsarbeiten und Schutzwaldholzen im erwähnten Strassenabschnitt sind folgende Ver- kehrsmassnahmen erforderlich.

- Die Talstrasse wird für den Verkehr gesperrt. Die Umleitung erfolgt via Hofstetten.

- Die Busshaltestelle Sternenbergstrasse wird während der Sperrung ersatzlos gestrichen.

- Die Zufahrten zu den angrenzenden Liegenschaften im Baustellenbereich sind gewährleis- tet.

(13)

Dauer: Montag, 7. März 2022 bis Freitag 8. April 2022

Die Signalisation wird durch den Unternehmer im Einvernehmen mit dem Kreisbauamt III, Dor- nach, und der Kantonspolizei, Abteilung Verkehrstechnik, vorgenommen.

Die zuständigen Polizeiorgane werden mit der Verkehrskontrolle beauftragt.

Solothurn, 18. Februar 2022 kai/zea Bau- und Jus tizdepartem ent Der Kantonsingenieur

Peter Heiniger

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I J

K

BAU- UND JUSTIZDEPARTEMENT DES KANTONS SOLOTHURN

Kleinlützel /

Laufens tras s e aus s erorts

Gestützt auf § 5 lit. d) der kantonalen Verordnung über den Strassenverkehr vom 3. März 1978 verfügt das Bau- und Justizdepartement:

Wegen Felssicherungsarbeiten und Schutzbauten sind auf der Laufenstrasse im Bereich "Flue / Stägmättli" folgende Verkehrsmassnahmen nötig:

- Die Durchfahrt in beiden Fahrtrichtungen wird zeitweise erschwert (Intervallsperrung).

- Der Verkehr wird mittels Lichtsignalanlage oder Verkehrsdienst geregelt. Es ist mit länge- ren Wartezeiten zu rechnen.

- Die Geschwindigkeit im Baustellenbereich wird von 80 km/h auf 50 km/h reduziert.

- Der Postautodienst ist gewährleistet.

Dauer: Montag, 17. Januar bis Freitag, 1. April 2022 jew eils Werktags v on 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr Wartezeit bis zu 20 Minuten

(14)

Gegen die verfügte Massnahme kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn, Amthaus 1, 4502 Solothurn, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Be- schwerde soll einen Antrag und eine Begründung enthalten.

Die Signalisation wird durch den Unternehmer im Einvernehmen mit dem Kreisbaumt III, Dor- nach, und der Kantonspolizei, Abteilung Verkehrstechnik, vorgenommen.

Die zuständigen Polizeiorgane werden mit der Verkehrskontrolle beauftragt.

Solothurn, 17. Dezember 2021 kai/zea Bau- und Jus tizdepartem ent Der Kantonsingenieur

Peter Heiniger

_____________________________________________________________________________________________

L

BAU- UND JUSTIZDEPARTEMENT DES KANTONS SOLOTHURN

Langendorf / Weis s ens teins trass e

Gestützt auf § 5 lit. d) der kantonalen Verordnung über den Strassenverkehr vom 3. März 1978 verfügt das Bau- und Justizdepartement:

Wegen Bauarbeiten für die Abwasserversorgung Langendorf wird die Durchfahrt auf der Weis- sensteinstrasse im Bereich der Einmündung Grünernstrasse erschwert und folgende Verkehrs- massnahmen sind erforderlich:

- Der Verkehr wird mittels Lichtsignalanlage geregelt.

- Die Einmündung Grünernstrasse wird für den Verkehr gesperrt. Die Zufahrt für das Quar- tier an der Grünernstrasse erfolgt über die Rüttenenstrasse / Stöcklimattstrasse / Grünern- strasse.

Dauer: Montag, 28. Februar 2022 bis Montag, 18. April 2022

Die Signalisation wird durch den Unternehmer im Einvernehmen mit dem Kreisbauamt I, Zuch- wil, und der Kantonspolizei, Abteilung Verkehrstechnik, vorgenommen.

Die zuständigen Polizeiorgane werden mit der Verkehrskontrolle beauftragt.

Solothurn, 18. Februar 2022 cap/zea Bau- und Jus tizdepartem ent Der Kantonsingenieur

Peter Heiniger

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(15)

M N

O

BAU- UND JUSTIZDEPARTEMENT DES KANTONS SOLOTHURN

Oberdorf / Weis s ens teins trass e Klus w eg bis Res t. S ennhaus

Gestützt auf § 5 lit. d) der kantonalen Verordnung über den Strassenverkehr vom 3. März 1978 verfügt das Bau- und Justizdepartement:

Wegen Revisionsarbeiten an der Seilbahn mit Seilwechsel in der oberen Sektion ist die Durch- fahrt auf der Weissensteinstrasse im Abschnitt Klusweg bis Rest. Sennhaus (Passstrasse Südseite) erschwert und muss zeitweise gesperrt werden.

Dauer: ab Montag, 14. März 2022 bis Freitag, 18. März 2022

Die Signalisation wird durch den Unternehmer im Einvernehmen mit dem Kreisbauamt I, Zuch- wil, und der Kantonspolizei, Abteilung Verkehrstechnik, vorgenommen.

Die zuständigen Polizeiorgane werden mit der Verkehrskontrolle beauftragt.

Solothurn, 4. März 2022 sca/zea Bau- und Jus tizdepartem ent Der Kantonsingenieur

Peter Heiniger

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BAU- UND JUSTIZDEPARTEMENT DES KANTONS SOLOTHURN

Olten / Bahnhofquai

Abs chnitt Postplatz bis Bahnhofplatz

Gestützt auf § 5 lit. d) der kantonalen Verordnung über den Strassenverkehr vom 3. März 1978

(16)

verfügt das Bau- und Justizdepartement:

Die bestehende Verkehrsbeschränkung vom 18. September 2020 wird verlängert. Wegen Bau- arbeiten auf dem Bahnhofquai im Abschnitt Postplatz bis Bahnhofplatz sind folgende Ver- kehrsbeschränkungen erforderlich:

- Während den Bauarbeiten wird der Verkehr seitlich verschoben und auf 3 verengte Fahr- spuren reduziert. In Richtung Bahnhof werden 2 Fahrspuren und in Richtung Postplatz 1 Fahrspur weiterbestehen.

- Auf dem Postplatz wird die Fahrspur in Fahrtrichtung Aarburg für den motorisierten Indivi- dualverkehr gesperrt. Die Bushaltestelle Postplatz wird provisorisch verschoben. Der Bus wird mit einer Lichtsignalanlage (LSA) in Richtung Aarau und Aarburg in den Verkehr ein- geleitet. Für die Velofahrer-/innen Richtung Aarburg wird ein Fahrstreifen erstellt und eine LSA eingerichtet.

- Der motorisierte Individualverkehr in Richtung Aarburg wird grossräumig umgeleitet.

- Die bestehenden Lichtsignalanlagen am Postplatz und Bahnhofplatz werden für die Bauar- beiten angepasst und bleiben in Betrieb.

- Der Fussgängerstreifen Postplatz wird aufgehoben. Der Gehweg West aareseitig und der Ländiweg werden gesperrt.

- Der Rad- und Fussgängerverkehr wird lokal umgeleitet. Die jeweilige Verkehrsführung wird signalisiert.

- Während der Ausführung von speziellen Arbeiten wird der Verkehr zeitweise mit Verkehrs- dienst geregelt.

- Die Verkehrsanordnungen erfolgen gemäss spezieller Umfahrungs- und Baustellensignali- sationen.

- Private Zufahrten und Zugänge werden nach Vorankündigung kurzzeitig behindert oder gesperrt.

Dauer: Montag, 5. Oktober 2020 bis ca. Ende April 2022 (Verlängerung)

Gegen die verfügte Massnahme kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn, Amthaus 1, 4502 Solothurn, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Be- schwerde soll einen Antrag und eine Begründung enthalten.

Die Signalisation wird durch den Unternehmer im Einvernehmen mit dem Kreisbauamt ll, Wan- gen b. Olten, und der Kantonspolizei, Abteilung Verkehrstechnik, vorgenommen.

Die zuständigen Polizeiorgane werden mit der Verkehrskontrolle beauftragt.

Solothurn, 3. Dezember 2021 tho/rom Bau- und Jus tizdepartem ent Der Kantonsingenieur

Peter Heiniger

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(17)

BAU- UND JUSTIZDEPARTEMENT DES KANTONS SOLOTHURN

Olten / Gös gers tras s e Bereich Bahnhofplatz

Gestützt auf § 5 lit. d) der kantonalen Verordnung über den Strassenverkehr vom 3. März 1978 verfügt das Bau- und Justizdepartement:

Die bestehende Verkehrsbeschränkung vom 6. August 2021 wird verlängert. Wegen Bauarbei- ten für die Werkleitungen an der Gösgerstrasse im Bereich Bahnhofplatz sind folgende Ver- kehrsbeschränkungen erforderlich:

- Der Radstreifen Richtung Bahnhof wird aufgehoben und die Radfahrer werden in die Fahr- spur des motorisierten Individualverkehrs geführt.

- Die Fussgänger werden lokal um die Baustelle geführt.

- Der Carparkplatz wird aufgehoben, abgesperrt und als Arbeitsfläche genutzt.

Dauer: Montag, 9. Augus t 2021 bis ca. Ende März 2022 (Verlängerung)

Gegen die verfügte Massnahme kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn, Amthaus 1, 4502 Solothurn, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Be- schwerde soll einen Antrag und eine Begründung enthalten.

Die Signalisation wird durch den Unternehmer im Einvernehmen mit dem Kreisbauamt ll, Wan- gen b. Olten, und der Kantonspolizei, Abteilung Verkehrstechnik, vorgenommen.

Die zuständigen Polizeiorgane werden mit der Verkehrskontrolle beauftragt.

Solothurn, 26. November 2021 tho/rom Bau- und Jus tizdepartem ent Der Kantonsingenieur

Peter Heiniger

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BAU- UND JUSTIZDEPARTEMENT DES KANTONS SOLOTHURN

Roders dorf / Metzerlenstras s e

Abs chnitt Biederthals tras s e bis Hofackerw eg (res p. Orts eingang)

Gestützt auf § 5 lit. d) der kantonalen Verordnung über den Strassenverkehr vom 3. März 1978 verfügt das Bau- und Justizdepartement:

Wegen Strassenbau-, Werkleitungs- und Kanalisationsarbeiten sind folgende Verkehrsmassnah- men erforderlich:

- Einspurige Verkehrsführung im Baubereich (etappenweise Bauausführung). Der Verkehr wird mittels Lichtsignalanlage bzw. zeitweise mit dem Verkehrsdienst geregelt.

- Die einmündenden Gemeindestrassen und eine Privatstrasse werden zeitweise gesperrt bzw.

behindert. Die Zufahrten erfolgen, dort wo möglich, rückwärtig.

- Die Zufahrten zu den angrenzenden Liegenschaften sind bis auf kurzzeitige Ausnahmen ge- währleistet.

- Die Fussgänger werden innerhalb der Baustelle umgeleitet Dauer: Montag, 26. April 2021 bis ca. Ende Dezem ber 2022

Gegen die verfügte Massnahme kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn, Amthaus 1, 4502 Solothurn, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Be- schwerde soll einen Antrag und eine Begründung enthalten.

Die Signalisation wird durch den Unternehmer im Einvernehmen mit dem Kreisbauamt III, Dor- nach, und der Kantonspolizei, Abteilung Verkehrstechnik, vorgenommen.

Die zuständigen Polizeiorgane werden mit der Verkehrskontrolle beauftragt.

Solothurn, 26. März 2021 fad/zea Bau- und Jus tizdepartem ent Der Kantonsingenieur

Peter Heiniger

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BAU- UND JUSTIZDEPARTEMENT DES KANTONS SOLOTHURN

Rüttenen

Obere S teingrubens tras s e

Einm ündung Bergs tras s e

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Gestützt auf § 5 lit. d) der kantonalen Verordnung über den Strassenverkehr vom 3. März 1978 verfügt das Bau- und Justizdepartement:

Wegen Bauarbeiten für das Mehrfamilienhaus an der Bergstrasse Nr. 89 sind auf der Oberen Steingrubenstrasse, im Bereich der Einmündung Bergstrasse, folgende Verkehrsmassnahmen erforderlich:

- Auf der Oberen Steingrubenstrasse, im Bereich der Einmündung Bergstrasse, wird die Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h auf 50 km/h herabgesetzt (Länge = ca. 300 m).

- Rechtsabbiegeverbot für den Schwerverkehr bei der Ausfahrt von der Bergstrasse auf die Obere Steingrubenstrasse.

Dauer: Montag, 21. Februar 2022 bis Montag. 5. Juni 2023

Gegen die verfügte Massnahme kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn, Amthaus 1, 4502 Solothurn, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Be- schwerde soll einen Antrag und eine Begründung enthalten.

Die Signalisation wird durch den Unternehmer im Einvernehmen mit dem Kreisbauamt I, Zuch- wil, und der Kantonspolizei, Abteilung Verkehrstechnik, vorgenommen.

Die zuständigen Polizeiorgane werden mit der Verkehrskontrolle beauftragt.

Solothurn, 4. Februar 2022 cap/zea Bau- und Jus tizdepartem ent Der Kantonsingenieur

Peter Heiniger

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Referenzen

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