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49. Verleihung der Lehrbefugnis als Universitätsdozent der Fakultät für Naturwissenschaften und Mathematik

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Erschienen im Mitteilungsblatt der Universität, Stück IV, Nummer 49, am 21.11.2001, im Studienjahr 2001/02.

49. Verleihung der Lehrbefugnis als Universitätsdozent der Fakultät für Naturwissenschaften und Mathematik

Die vom Fakultätskollegium der Fakultät für Naturwissenschaften und Mathematik der Universität Wien eingesetzte und mit Beschlussrecht ausgestattete Habilitationskommission hat am 19. Oktober 2001 die Erteilung der Lehrbefugnis als Universitätsdozent für

„Materialphysik“ an Herrn Dr. Wolfgang PICHL aufgrund des § 28 Abs. 7 des Universitätsorganisationsgesetzes 93, BGBl. Nr. 805 vom 26. November 1993, i. d. g. F., genehmigt.

Gleichzeitig wurde die Zuordnung an das Institut für Materialphysik festgelegt.

Die vom Fakultätskollegium der Fakultät für Naturwissenschaften und Mathematik der Universität Wien eingesetzte und mit Beschlussrecht ausgestattete Habilitationskommission hat am 22. Oktober 2001 die Erteilung der Lehrbefugnis als Universitätsdozent für

„Materialphysik“ an Herrn Ass.- Prof. Dr. Wolfgang PÜSCHL aufgrund des § 28 Abs. 7 des Universitätsorganisationsgesetzes 93, BGBl. Nr. 805 vom 26. November 1993, i. d. g. F., genehmigt.

Gleichzeitig wurde die Zuordnung an das Institut für Materialphysik festgelegt.

Die vom Fakultätskollegium der Fakultät für Naturwissenschaften und Mathematik der Universität Wien eingesetzte und mit Beschlussrecht ausgestattete Habilitationskommission hat am 07. November 2001 die Erteilung der Lehrbefugnis als Universitätsdozent für

„Materialphysik“ an Herrn Dr. Bogdan SEPIOL aufgrund des § 28 Abs. 7 des Universitätsorganisationsgesetzes 93, BGBl. Nr. 805 vom 26. November 1993, i. d. g. F., genehmigt.

Gleichzeitig wurde die Zuordnung an das Institut für Materialphysik festgelegt.

Die Dekanin:

P o p p

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