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90 DIE PTA IN DER APOTHEKE | September 2018 | www.diepta.de

PRAXIS

D

as Bundesinstitut

für Arzneimittel und Medizinpro- dukte (BfArM) stellt eine selbstständige Bun- desoberbehörde dar, die zum Geschäftsbereich des Bundesmi- nisteriums für Gesundheit ge- hört. Ihr Ziel ist es, Gesundheits- gefahren von Bürgerinnen und Bürgern abzuwenden, indem sie die Arzneimittel- und somit die Patientensicherheit erhöht. Die Behörde befindet sich in Bonn.

1100 Mitarbeiter und Mitarbei- terinnen, darunter Verwaltungs- angestellte, Apotheker, Ärzte, Biologen, Juristen, technische Assistenten und Ingenieure, kümmern sich um die Überwa- chung des Betäubungsmittel- und Grundstoffverkehrs, die Ri-

sikobewertung und -erfassung von Medizinprodukten sowie um die Zulassung und Sicher- heit von Arzneimitteln. Die Auf- gaben des BfArMs stehen im Dienste der öffent lichen Ge- sundheit und der Sicherheit des Verkehrs mit Arzneimitteln, Medizinprodukten und Betäu- bungsmitteln. Das Institut be- treibt auch unabhängige wis- senschaftliche Forschung und erfüllt demnach hoheitliche Auf- gaben ohne Gewinnerzielungs- absicht.

Historie Der Contergan-Skan- dal aus dem Jahr 1957 zeigte die Notwendigkeit auf, eine be- sondere Zulassung von Arznei- mitteln in Deutschland einzu- führen. Das Schlafmittel mit

dem Wirkstoff Thalidomid führte damals zu Missbildungen bei Neugeborenen und wurde daher vom Markt genommen.

Zu diesem Zeitpunkt war nur eine Registrierung von auf dem Markt befindlichen Medika- menten Pflicht. Die Regelung reichte allerdings nicht aus, um wirklich die Arzneimittelsicher- heit zu gewährleisten.

1975 entstand schließlich das Institut für Arzneimittel als Teil des Bundesgesundheitsamtes (BGA). Um die Arzneimittel- sicherheit zu verbessern, wurde im Jahr 1976 das Arzneimittel- recht grundlegend reformiert.

1978 trat das neue Arzneimittel- gesetz in Kraft, das den Nach- weis von Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit forderte.

Im Rahmen des bundeseinheit- lichen Verfahrens zur Medika- mentenkontrolle müssen die Hersteller seitdem anhand von klinischen und pharmakologi- schen Versuchen belegen, dass die Substanz wirksam und unge- fährlich ist. Im Jahr 1994 löste sich das BGA auf und es bildeten sich drei Einrichtungen: das Ro- bert-Koch-Institut, das Bundes- institut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veteri- närmedizin sowie das Bundes- institut für Arzneimittel und Medizinprodukte, auf das die Aufgaben des Instituts für Arz- neimittel übertragen wurden.

Zulassung von Arzneimit- teln Die Überwachung, Zulas- sung und Registrierung ist eine der Kernaufgaben des BfArM.

Das Institut genehmigt notwen- dige klinische Prüfungen und er- teilt nach einem weiteren Test, der im Anschluss an die Studien stattfindet, die Zulassung der Medikamente. Auch nach der Er- teilung überwacht das BfArM die Arzneimittelsicherheit, indem es etwa Berichte über Nebenwir- kungen auswertet.

Bewertung von Medizinpro- dukten Apparate, Instrumente oder Gegenstände, die in der Me- dizin eingesetzt werden, zählen zu den Medizinprodukten. Bevor Medizinprodukte auf den Markt kommen, müssen sie ein Kon- formitätsbewertungsverfahren durchlaufen, das dem Zulas- sungsverfahren von Arzneimit- teln gleicht. Wie das Verfahren durchgeführt wird, hängt von der sogenannten Ri sikoklasse ab, wel- cher das entsprechende Produkt zuzuord nen ist. Gibt es Unstim- migkeiten zwischen Hersteller und der „Benannten Stelle“ darü- ber, ob es sich um ein Arzneimit- tel oder Medizinprodukt handelt, entscheiden das BfArM oder das Paul-Ehrlich-Institut (PEI).

PHARMAZEUTISCHE INSTITUTIONEN

Das Institut nimmt für das Gesundheitswesen eine unverzichtbare Funk- tion ein. Die Behörde widmet sich verschiedenen Zulassungs- und

Beratungsaufgaben, zudem ist die Forschung ein integraler Bestandteil.

BfArM

© BfArM / Frank Rümmele

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PZN: 10712457 (N1), 10712463 (N2), 10712486 (N3) Abteilung 8 des BfArM Zum Geschäft sbereich des BfArM gehört

auch die Bundesopiumstelle (BOPST), die den Verkehr mit Betäu- bungsmitteln und Grundstoff en regelt. Grundlage ist das Betäu- bungsmittelgesetz (BtmG) von 1981 sowie das Grundstoff überwa- chungsgesetz (GÜG) aus dem Jahr 1994. Aufgaben der BOPST sind unter anderem die Erteilung von Ein- und Ausfuhrgenehmigungen für Betäubungsmittel und Grundstoff e, die Erteilung von Erlaubnis- sen zur Teilnahme am Betäubungsmittel- und/oder Grundstoff ver- kehr sowie die Überwachung des Betäubungsmittel- und Grund- stoff verkehrs bei den Erlaubnisinhabern.

Forschungsthemen Das BfArM führt in einer seiner Abteilungen Forschungsarbeiten durch, um individuelle Unterschiede im An- sprechen und in der Verträglichkeit von Medika-

menten bei Patientinnen und Patienten nachvollziehen zu können, sodass sichere und individuell angepasste Behandlungen möglich sind. Dabei liegen die Schwerpunkte auf der Pharmakogenomik, also der Unterschiedlichkeit der Eff ekte von Arzneimitteln aufgrund der genetischen Ausstattung, sowie auf der Pharmakoepidemiologie, die sich auf Untersuchungen zur Sicherheit von Arzneimitteln in der Bevölkerung bezieht.

Die Cannabisagentur Ein aktuelles Th ema, über welches das BfArM auf seiner Homepage berichtet, ist „Cannabis für medizini- sche Zwecke“. Mit dem am 10.03.2017 in Kraft getretenen Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschrif- ten hat der Gesetzgeber die Möglichkeiten zur Verordnung von Cannabisarzneimitteln erweitert. Dieses Gesetz setzt die Gründung einer staatlichen Stelle, der sogenannten Cannabisagentur voraus.

Diese ist im Fachgebiet 44 in der Abteilung

„Besondere Th erapierichtungen und tradi- tio nelle Arzneimittel“ im BfArM veran- kert. Derzeit wird der Bedarf an Cannabis für medizinische Zwecke über Importe abgedeckt, für welche die Cannabis- agentur nicht zuständig ist. Das BfArM rechnet damit, dass ab 2020 Canna- bis zu medizinischen Zwecken in Deutschland angebaut wird. Der Anbau wird nicht im BfArM oder durch das BfArM erfolgen, sondern durch Unternehmen, die in einem eu- ropaweiten Ausschreibungsverfahren ausgewählt und von der Cannabis- agentur beauft ragt werden. Nach der Ernte geht die Droge in den Besitz der Cannabisagentur über. Das BfArM kontrolliert Anbau, Ernte, Verarbei- tung, Qualität, Lagerung, Verpackung sowie die Abgabe an Apotheker, Her- steller und Großhändler. ■

Martina Görz, PTA und Fachjournalistin

Referenzen

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