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Aktenstück Nr. 74

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AKTENSTÜCKE DER 24. LANDESSYNODE NR. 74

B e r i c h t

des Ausschusses für Theologie, Kirche und Mission betr. Der 9. November als kirchlicher Gedenktag

(Eingabe des Tübinger Arbeitskreises)

Rhauderfehn, 30. Oktober 2010

I.

Die 24. Landessynode hatte während ihrer V. Tagung in der 23. Sitzung am 27. Novem- ber 2009 im Rahmen der Verhandlung über die Behandlung von Eingaben an die Landes- synode (Aktenstück Nr. 11 D) beschlossen, die Eingabe des Tübinger Arbeitskreises vom 18. Juni 2009 dem Ausschuss für Theologie, Kirche und Mission zur Beratung zu überwei- sen.

(Beschlusssammlung der V. Tagung Nr. 5.2.3)

II.

Der Ausschuss für Theologie, Kirche und Mission hat die Eingabe des Tübinger Arbeits- kreises vom 18. Juni 2009, den 9. November als kirchlichen Gedenktag als einen "Tag der Erinnerung und Umkehr" einzuführen, intensiv beraten.

Grundlage für die Beratungen bildeten:

- die Eingabe in Verbindung mit dem "Aufruf an die Kirchen aller Konfessionen in unse- rem Land" und die entsprechenden Erläuterungen der Initiatoren,

- der Beschluss der Landessynode der Evangelischen Landeskirche in Württemberg vom 25. Oktober 2007,

- das Schreiben des Synodalen Reisner vom 14. Oktober 2009 und - ein Bericht aus ideaSpektrum 46/2009

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AKTENSTÜCK NR. 74 SEITE 2 Mit dem 9. November werden insbesondere drei grundlegende Ereignisse, die die deut- sche Geschichte nachhaltig geprägt haben, verbunden:

1. Die Umwandlung des Deutschen Reiches von einer konstitutionellen Monarchie in eine parlamentarisch-demokratische Republik (1918),

2. die Reichspogromnacht (1938) und 3. der Fall der Berliner Mauer (1989).

Alle drei Ereignisse haben nicht nur die nationale Geschichte, sondern auch die Geschich- te der Kirche in Deutschland nachhaltig geprägt und ihre inhaltliche Ausrichtung und ihr praktisches Handeln grundlegend bestimmt. Insbesondere die Schuld gegenüber den jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern angesichts der Reichspogromnacht im Jahr 1938 erinnert die Kirche an ihr damaliges Versagen und ihre heutige Verantwortung.

Dennoch kann der Ausschuss dem Vorschlag des Tübinger Arbeitskreises zur Einrichtung eines besonderen kirchlichen Feiertages nicht folgen. Folgende Gründe sind dafür maß- gebend:

• Dem Ausschuss bleibt unklar, in welcher Weise die mit dem 9. November verbundenen Ereignisse mit ihren sehr differenten Bewertungen und Wirkungsgeschichten in einem gemeinsamen kirchlichen Feiertag zusammengefasst werden können.

Welcher Anlass ist genau mit diesem Datum beschrieben? Müssen alle Anlässe in jedem Jahr gemeinsam begangen werden, um die verschiedenen Facetten des Tages nicht unsachgemäß zu reduzieren?

• Aus Sicht des Ausschusses handelt es sich bei den Ereignissen dieses Tages nicht in erster Linie um kirchliche, sondern um politische Ereignisse. Auch wenn die evange- lische Kirche - in sehr unterschiedlicher Weise - mit der Genese und den Folgen dieser Ereignisse verbunden ist und bleibt, stellt die Ausrufung eines kirchlichen Feiertages einen Anspruch dar, der den Ereignissen letztlich nicht gerecht wird. Als symbolischer Akt würde er in der gesellschaftlichen Öffentlichkeit die kirchliche Dimension des Tages in überpointierter Weise herausstreichen und damit zugleich die politische Dimension unsachgemäß verkürzen.

• Die Ablehnung eines kirchlichen Feiertages schließt eine intensive Beschäftigung und Gestaltung dieses Tages in keiner Weise aus. Die Arbeit der Initiativen und Gruppen, auch in der hannoverschen Landeskirche, die die Ereignisse um den 9. November regelmäßig in den Mittelpunkt rücken, ist zu stärken. Der 9. November fällt jährlich in die Friedensdekade und könnte hier noch stärker thematisiert werden. Den Kirchen-

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AKTENSTÜCK NR. 74 SEITE 3 gemeinden der hannoverschen Landeskirche empfiehlt der Ausschuss, ihre Kirchen und Gemeindehäuser für etwaige Gedenkfeiern zu öffnen.

• Die Frage von persönlicher und kirchlicher Verantwortung und Schuld, aber auch das Gedenken an die Opfer von Gewalt, ist in der Kirchenjahreszeit durch die zeitliche Nähe des Buß- und Bettages und des Volkstrauertages im Bewusstsein der Kirchen- gemeinden verankert.

Der 9. November ist ein Tag von hoher politischer Bedeutung. Der Ausschuss ist der Auf- fassung, dass etwaige Initiativen, den 9. November zu einem nationalen Gedenktag zu erheben, die Unterstützung seitens der hannoverschen Landeskirche verdienen.

III.

Der Ausschuss für Theologie, Kirche und Mission stellt vor diesem Hintergrund folgende Anträge:

Die Landessynode wolle beschließen:

1. Die Landessynode nimmt den Bericht des Ausschusses für Theologie, Kirche und Mission betr. Der 9. November als kirchlicher Gedenktag (Eingabe des Tübinger Arbeitskreises – Aktenstück Nr. 74) zustimmend zur Kenntnis.

2. Das Landeskirchenamt wird gebeten, dieses Aktenstück der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zur Kenntnis zu geben um dort die Empfeh- lung der hannoverschen Landessynode zu prüfen, sich gegenüber der Bun- desregierung für einen nationalen Gedenktag am 9. November einzusetzen.

Bohlen Vorsitzender

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