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Aktenstück Nr. 109

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Academic year: 2022

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AKTENSTÜCKE DER 25. LANDESSYNODE NR. 109

B e r i c h t

des Finanzausschusses

betr. Änderung der Richtlinien zur Anlage von Kapitalvermögen (Bearbeitung von Anträgen und Eingaben an die Landessynode)

Deutsch Evern, 22. Oktober 2019

I.

Aufträge und Beratungsgang

Die 25. Landessynode hatte während ihrer XI. Tagung in der 61. Sitzung am 27. November 2018 und in der 64. Sitzung am 29. November 2018 im Zusammenhang mit der Verhand- lung von Anträgen und Eingaben an die Landessynode (Aktenstücke Nr. 9 Q, I 3, Nr. 9 R, I 3 und Nr. 10 Q, I 1) folgende Beschlüsse gefasst:

1. Der Antrag des Kirchenkreisvorstandes des Ev.-luth. Kirchenkreises Uelzen vom 22. August 2018 betr. Änderung der Richtlinien zur Anlage von Kapitalvermögen (Rundverfügung G 7/2015) wird an den Finanzausschuss zur Beratung über- wiesen.

(Beschlusssammlung der XI. Tagung Nr. 4.1.3)

2. Der Antrag des Kirchenkreistages des Ev.-luth. Kirchenkreises Emden-Leer vom 6. November 2018 betr. Änderung der Richtlinien zur Anlage von Kapitalver- mögen zugunsten der wirtschaftlichen Beteiligung an lokalen Projekten der Erzeugung regenerativer Energien wird an den Finanzausschuss (federführend) und den Umwelt- und Bauausschuss zur Beratung überwiesen.

(Beschlusssammlung der XI. Tagung Nr. 4.1.7)

3. Die Eingabe der Kirchenkreiskonferenz des Ev.-luth. Kirchenkreises Emden-Leer vom 2. Oktober 2018 betr. Änderung der Richtlinien zur Anlage von Kapitalver- mögen zugunsten der wirtschaftlichen Beteiligung an lokalen Projekten der Erzeugung regenerativer Energien wird an den Finanzausschuss (federführend) und den Umwelt- und Bauausschuss zur Beratung überwiesen.

(Beschlusssammlung der XI. Tagung Nr. 4.3.2)

Der Finanzausschuss hat nach der Überarbeitung der Anlagerichtlinien durch das Landes- kirchenamt und Vorlage eines entsprechenden Entwurfes der Rundverfügung G 7/2019 über die Aufträge der Landessynode in seiner 38. Sitzung am 12. Juni 2019 beraten. Der mitberatende Umwelt- und Bauausschuss hat danach in seiner 41. Sitzung am 25. Juni 2019 die Aufträge ebenfalls abschließend beraten, er hat den vorgelegten Entwurf der Rundverfügung ebenso zustimmend zur Kenntnis genommen.

(2)

AKTENSTÜCK NR. 109 SEITE 2

Tödter Vorsitzender

II.

Beratungsergebnisse

Der Finanzausschuss hat sich in seiner Beratung mit den Änderungsvorschlägen des Lan- deskirchenamtes befasst. Zwei Punkte bildeten den Beratungsschwerpunkt.

Zum einen ging es in den Anträgen aus dem Kirchenkreis Emden-Leer um eine Beteili- gungsmöglichkeit an ortsnahen Energieprojekten für erneuerbarer Energieerzeugung (hier Windkraftanlagen). Das Landeskirchenamt hat in seiner Rundverfügung G 7/2019 unter Abschnitt II Nr. 11 die Möglichkeit einer Beteiligung neu formuliert. Es können bis zu 10 % der Gesamthöhe des Kapitalvermögens einer Kirchengemeinde bzw. eines Kir- chenkreises investiert werden. Darüber hinaus kann im Rahmen haushaltsrechtlicher Vor- schriften eine Beteiligung an der Gründung eines Unternehmens in einer Rechtsform des privaten Rechts oder an einem bestehenden Unternehmen erfolgen.

Der Finanzausschuss ist diesen Überlegungen gefolgt.

Des Weiteren wurde über die aktuelle Anlagepolitik mit Blick auf einen vertretbaren Aktienanteil beraten. Der Antrag aus dem Kirchenkreis Uelzen forderte u.a. eine Erhöhung

der Aktienquote auf bis zu 60 %. Auch hierzu hat das Landeskirchenamt Veränderungen formuliert, allerdings bei einer Aktienquote von maximal 30 % des Kapitalvermögens bei einer Anlage in sog. Mischfonds (vgl. Rundverfügung G 7/2019 Abschnitt II Nr. 4) plus weiteren 5 % bei Anlagen in Aktien bzw. Aktienindexfonds. Unternehmensanleihen können bis zur Höhe von 40 % erworben werden (vgl. a.a.O. Nrn. 2 bis 4).

Die Mitglieder des Finanzausschusses haben dieser Vorgabe nach Diskussion mehrheitlich zugestimmt.

Als Ergebnis bleibt somit festzuhalten: Der Finanzausschuss nimmt die Rundverfügung G 7/2019 wie vorgelegt mehrheitlich zustimmend zur Kenntnis. Die Rundverfügung ist am 18. Juli 2019 veröffentlicht und versandt worden.

III.

Antrag

Der Finanzausschuss stellt folgenden Antrag:

Die Landessynode wolle beschließen:

Die Landessynode nimmt den Bericht des Finanzausschusses betr. Änderung der Richt- linien zur Anlage von Kapitalvermögen (Bearbeitung von Anträgen und Eingaben an die Landessynode – Aktenstück Nr. 109) zustimmend zur Kenntnis.

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